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Ironmanfranky63 21.06.2013 20:03

Zitat:

Zitat von puderluder (Beitrag 916652)
Dann schneidet man eben mit einem Tapetenmesser den Überschuss weg. Gibt schlimmeres.

Das meinst du nicht ernst oder?

kury 21.06.2013 20:34

Bin mal gespannt wann Kettenblätter verboten werden.
A. Verletzungsgefahr
B. Durch die Anzahl ihrer Zähne übersetzen sie die Kraft

Megalodon 21.06.2013 20:35

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 916632)
Als "Halbjurist", der es gewohnt ist, Texte wortwörtlich zu lesen, finde ich das nicht so klar.

In dem Beschluss steht erstmal:

"Ein Neoprenanzug muss glatte Armflächen haben! "

Ob der nächste Satz

"An der Armfläche darf es beim Schwimmen zu keiner Vergrößerung der Armflächen kommen."

Bezug auf den ersten Satz nimmt und diesen näher erläutert (Im Sinne von "das heißt,") oder eine weitere, vom ersten Satz unabhängige Entscheidung des Beschlusses ist, geht nicht daraus hervor.


Der Begriff "Armfläche" ist des Weiteren auch unklar. Ist die Armfläche die Querschnittsfläche (ok, macht keinen Sinn), die quer zum Wasser stehende Fläche (also ein Längsschnitt durch den Arm) oder die Oberfläche (für den Techniker: die Mantelfläche)?

Die Oberfläche würde z.B. auch durch die Riffelung vieler Neos vergrößert.



Davon abgesehen finde ich die Regelung auch gut, allerdings sollte sie eben klarer formuliert sein.

Matthias

Herr Patentanwalt !

Das können Sie doch besser !

Sie wissen doch, dass die einschlägigen Beschwerdekammern für klar erachten, was sich für den Fachmann in der Gesamtschau des Sachverhalts inmittelbar ergibt, auch wenn die wortwörtliche Formulierung für den Laien irreführend sein mag.

Meinerseits bestehen da keine Einwände hinsichtlich der Klarheit. Man beachte vor allem das Merkmal "beim Schwimmen" !

:Cheese: :Cheese:

Nando 21.06.2013 20:56

Wundervoll, das heißt also das ich meinen Aquasphere Racer wegen der Aqua-Grip-Ärmel nicht mehr nutzen darf.
Der hat noch nicht mal den ersten Wettkampf gesehen.
Als Anfänger freut es einen doch zu hören, das man Geld in des Sand gesetzt hat.

Matthias75 21.06.2013 22:32

Zitat:

Zitat von Megalodon (Beitrag 916661)
Herr Patentanwalt !

Bitte keine Titel, die ich (noch) nicht hab'. Momentan noch -ingenieur und hoffentlich im Sommer EPA. :Huhu:

Zitat:

Zitat von Megalodon (Beitrag 916661)
Sie wissen doch, dass die einschlägigen Beschwerdekammern für klar erachten, was sich für den Fachmann in der Gesamtschau des Sachverhalts inmittelbar ergibt, auch wenn die wortwörtliche Formulierung für den Laien irreführend sein mag.

Bei drei Sätzen von einer Gesamtschau zu sprechen ist schon sehr gewagt :Cheese: Hab' wohl zuviel US-Sachen gemacht, die Prüfer stellen sich bei sowas immer dumm :Huhu:

Zitat:

Zitat von Megalodon (Beitrag 916661)
Meinerseits bestehen da keine Einwände hinsichtlich der Klarheit. Man beachte vor allem das Merkmal "beim Schwimmen" !

Die Formulierung ist ganz klar auf die Speedo-Anzüge gemünzt, die haben so komische Taschen, die sich beim Zug entfalten

Für die Formulierung

"An der Armfläche darf es beim Schwimmen zu keiner Vergrößerung der Armflächen kommen."

gehören die Verantwortlichen allerdings geschlagen. Wie kann es an der Fläche zu einer Vergrößerung der Fläche kommen? Die Fläche selbst wird vergrößert, Punkt. Auch juristisches Deutsch muss irgendwie logisch sein :Peitsche: :Peitsche:

Matthias

Wolfgang L. 21.06.2013 23:00

Zitat:

Zitat von Ironmanfranky63 (Beitrag 916637)
...
Die größte Frechheit ist so etwas mitten in der Saison rauszuhauen... , aber Mitten in der Saison 2013 fällt denen das ein:Nee: :Nee:

Zitat:

Zitat von Ironmanfranky63 (Beitrag 916639)
...

Ja aber nicht mitten in einer Saison.

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 916649)
...
Aber bei Neo-Erlaubnis glaube ich nicht, dass ich so spontan Neos ohne glatte Arme finden werde ;).

Wer guckt denn jeden Tag auf diese versteckte Seite, ob es eine Regeländerung gegeben hat, die sofort wirksam wird :Nee:.

Zitat:

Zitat von Nando (Beitrag 916666)
Wundervoll, das heißt also das ich meinen Aquasphere Racer wegen der Aqua-Grip-Ärmel nicht mehr nutzen darf.
Der hat noch nicht mal den ersten Wettkampf gesehen.
Als Anfänger freut es einen doch zu hören, das man Geld in des Sand gesetzt hat.

ich zitiere noch mal aus der Veröffentlichung:

Zitat:

Die Beschlüsse werden bei Bedarf für das kommende Jahr in die Wettkampfordnungen eingearbeitet.
Da die Veröffentlichung vom 20.06.2013 ist verstehe ich das so, dass diese Beschlüsse erst wirksam werden wenn sie in der Wettkampfordnug eingearbeitet sind. Und dann für das kommende Jahr. Also 2014.

Sollte ich mich irren dann bitte ich um kompetente Berichtigung.

P.S. mein Neo hat son Schnick Schnack nicht :Nee: :Cheese:

Spinningdoctor 21.06.2013 23:21

Ich bekomme da kalte Füße. Wenn ich jetzt nochmal einen neuen Neo kaufen muss, kann ich diesen Sport aufgeben.

Thorsten 22.06.2013 00:56

Zitat:

Zitat von Wolfgang L. (Beitrag 916704)
ich zitiere noch mal aus der Veröffentlichung:



Da die Veröffentlichung vom 20.06.2013 ist verstehe ich das so, dass diese Beschlüsse erst wirksam werden wenn sie in der Wettkampfordnug eingearbeitet sind. Und dann für das kommende Jahr. Also 2014.

Sollte ich mich irren dann bitte ich um kompetente Berichtigung.

In dem Link des ersten Posts stand, dass die Beschlüsse sofort wirksam werden. Allerdings ist die Seite jetzt nicht mehr vorhanden. Da hat wohl jemand nach dem Veröffentlichen den Denkapparat eingeschaltet :Cheese:.


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