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Noiram 12.03.2013 18:29

Xylometazolin + Dexpanthenol (Nasic-Spray).

FidoDido 12.03.2013 18:35

Wikipedia Xylometazolin:

Zitat:

Xylometazolin ist in Deutschland apotheken-, aber nicht rezeptpflichtig. Es hat eine ähnliche Wirkweise wie Adrenalin und bindet an die gleichen Rezeptoren.
Zitat:

Herz und Kreislauf: Bei der örtlichen Anwendung in der Nase kommt es gelegentlich (0,1–1 %) zu systemischen Nebenwirkungen wie Herzklopfen, Pulsbeschleunigung, Blutdruckanstieg.
Ich tippe auf nicht erlaubt.

Dexpanthenol ist quasi Bepanthen, also ok :)

Noiram 12.03.2013 18:38

Zitat:

Zitat von FidoDido (Beitrag 881786)
Wikipedia Xylometazolin:





Ich tippe auf nicht erlaubt.

Dexpanthenol ist quasi Bepanthen, also ok :)

Oh je, wieder was gelernt...
Danke!

Wobei ich das vorm Sport eh nicht nehmen darf. Allergisches Quincke-Ödem ist/wäre die Folge.

HeinB 12.03.2013 20:14

Zitat:

Zitat von FidoDido (Beitrag 881786)
Wikipedia Xylometazolin:
...
Ich tippe auf nicht erlaubt.

Falsch getippt. Und auch so unnötig.

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 881640)
Gab' mal vor xx Jahren einen Profis, der sein Rennen komplett vergeigt hatte, sich kurz vor'm Ziel ein Bier von 'nem Zuschauer geholt hat und mit dem Bier in der Hand ins Ziel gejoggt ist. Weiß leider nicht mehr wer, wo und wann.

Er wurde aber disqualifiziert..... wegen verbotener Verpflegungssannahme außerhalb der offiziellen Verpflegungsstellen :Lachanfall:

ChuckieV 1999 auf Hawaii. Er durfte deshalb auch 2000 nicht teilnehmen. Das war aber kein Antidoping-Vergehen, sondern ein Verstoß gegen die Regeln des Veranstalters. Der hatte Alkohol schlicht in seinen Teilnahmebedingungen verboten.

FidoDido 12.03.2013 20:27

Zitat:

Zitat von HeinB (Beitrag 881820)
Falsch getippt. Und auch so unnötig.

Danke für den Link. Ich hatte auf verboten getippt wegen
Zitat:

b: Spezifische Stimulanzien (Beispiele):
Adrenalin [...]
und andere Substanzen mit ähnlicher chemischer Struktur oder ähnlicher/n biologischer/n Wirkung(en).
edit: ganz Unrecht hatte ich ja nicht. Bis Anfang 2012 brauchte man eine Ausnahmegenehmigung dafür.

Matthias75 13.03.2013 08:09

Zitat:

Zitat von HeinB (Beitrag 881820)
ChuckieV 1999 auf Hawaii. Er durfte deshalb auch 2000 nicht teilnehmen. Das war aber kein Antidoping-Vergehen, sondern ein Verstoß gegen die Regeln des Veranstalters. Der hatte Alkohol schlicht in seinen Teilnahmebedingungen verboten.

Alles klar. Doping hatte ich ja nicht behauptet, ging nur darum, ob Alkohol erlaubt ist.

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe, wurde zumindest in der deutschsprachigen Fachpresse anfangs als Disqualifikationsgrund die verbotetene Verpflegungsaufnahme genannt. Hab's dann aber nicht mehr weiter verfolgt.

Matthias

kullerich 13.03.2013 09:45

Zitat:

Zitat von oko_wolf (Beitrag 881741)
Beim Schiessen allgemein (und das mit Recht) und im modernen Fünfkampf (weil auch schiessen)

Im modernen Modernen Fünfkampf ist das ja auch nicht mehr so dolle, mit Laufen und Schießen wie beim Sommerbiathlon macht der Alk nicht schnell :)

HobbyStudent 13.03.2013 10:53

ich hab anfang des Jahres wegen Rückenschmerzen immer Kortison bekommen, oral und als Spritze, ich hab etwas lapidar erwähnt, dass die Substanzen aber hoffentlich nicht auf der Dopingliste stehen, wie aus der Pistole kam ein "nein,nein". Klar wollt ich dort auch keinen Wettkampf mehr machen, bestätigt allerdings auch die Aussage, dass der Otto Normalarzt dort im dunkeln tappt.

Lg


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