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drullse 10.08.2012 11:47

Zitat:

Zitat von Carlos85 (Beitrag 790759)
Dann aber auch die Radfahrer.

Selbstverständlich!

Mir graut schon wieder vor der dunklen Jahreszeit und den ganzen unbeleuchteten Schwarzfahrern. Da hast Du ja selbst als Radfahrer Probleme, die zu erkennen.

Leider gibts dann wieder nur eine einwöchige Intensivkontrolle und im Frühjahr dann wieder eine und das wars. Statt dessen sollten sie einfach mal flächendeckend alles anhalten, was dunkel unterwegs ist, gleich 30,- kassieren (gerne auch mehr) und Vorführung des Rades mit STVZO-konformer Beleuchtung innerhalb einer Woche. Sonst nochmal Nachzahlung.

Und die Rotfahrer und Falschfahrer und und und...

Da ist keine Gruppe von Verkehrsteilnehmern besser als die Andere, hast Du vollkommen Recht!

alpenfex 10.08.2012 11:50

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 790776)
30,- kassieren (gerne auch mehr)

Mach noch eine "0" dazu. Es muss die Leute treffen, wo es weh tut!
Gleiches bei Vergehen im Strassenverkehr allgemein.

drullse 10.08.2012 11:54

Zitat:

Zitat von TheRunningNerd (Beitrag 790773)
Aber eine Grundsatzdiskussion über Autos bringt hier jetzt auch keinen mehr zurück in's Leben.

Tut es natürlich nicht und das ist schlimm genug. Auch der LKW-Fahrer dürfte für sehr lange Zeit erhebliche psychische Probleme haben, was auch für ihn sehr bitter ist.

Aber: ohne solche Diskussionen wird sich gar nichts ändern. Und so schleichend wie der Prozess ist - es MUSS sich was ändern.

goetzi 10.08.2012 12:04

Wieso sollten die Gruppe denn nicht nebeneinander fahren dürfen ?
Es handelte sich dabei wohl um einen Verband von mehr als 15 Personen.

Guggst du hier.
Und solche Verbände sind nun mal erlaubt und sinnvoller wie 30 hintereinander fahrende Radler.

§27 Verbände

(1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen.

Duafüxin 10.08.2012 12:11

Zitat:

Zitat von goetzi (Beitrag 790787)
Wieso sollten die Gruppe denn nicht nebeneinander fahren dürfen ?
Es handelte sich dabei wohl um einen Verband von mehr als 15 Personen.

Guggst du hier.
Und solche Verbände sind nun mal erlaubt und sinnvoller wie 30 hintereinander fahrende Radler.

§27 Verbände

(1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen.


Genau das wissen die meisten Autofahrer nicht und regen sich tierisch auf, wenn 2er Reihe gefahren wird. Dabei würde der Überholvorgang viel länger dauern wenn einzeln hintereinander hergefahren wird ...

TheRunningNerd 10.08.2012 12:24

Ich habe eben gehört die sind 2er Reihe gefahren und der LKW ist seitlich in die Gruppe rein, nicht frontal. Nicht das es 'nen Unterschied machen würde.

drullse 10.08.2012 12:32

Zitat:

Zitat von TheRunningNerd (Beitrag 790794)
Ich habe eben gehört die sind 2er Reihe gefahren und der LKW ist seitlich in die Gruppe rein, nicht frontal. Nicht das es 'nen Unterschied machen würde.

Das würde bedeuten, er ist ausgeschert, als die Gruppe neben ihm war... Aber klar: übersehen.

silbermond 10.08.2012 12:38

Ich finds mal wieder bemerkenswert.

Niemand der hier schreibenden ist dabei gewesen und weiss was genau passiert ist und wie es sich zugetragen hat.

Die Presseberichte weichen teilweise voneinander ab.

Ansonsten wird vermutet oder auf hörensagen verwiesen.

Aber mit Schuldzuweisungen ist man ganz schnell dabei.

Heinrich


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