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Thorsten 24.07.2012 23:55

Zitat:

Zitat von Läuftnix (Beitrag 782639)
Ach, bin ich im übrigen der einzige, der die Vertretung der Jeschke and Friends durch die Kanzlei Eckert-Wisser delikat findet?

Nein, ich habe auch zur Kenntnis genommen, dass die momentan die Vertretung gegen alles triathletische außer den Bayern übernehmen :Lachen2:.

JENS-KLEVE 25.07.2012 00:14

sagt mir gar nix

TriSG 25.07.2012 00:21

Und was machen jetzt die beim köln Triathlon, die schon ewig gemeldet sind und keinen plan hatten das das so ein Stress wird?
Das ist ja auch nicht richtig, dass man, weil man frühzeitig plant, bestraft wird mit ner Sperre.

LidlRacer 25.07.2012 00:23

Zitat:

Zitat von JENS-KLEVE (Beitrag 782672)
sagt mir gar nix

Claudia Wisser war bis 2010 unsere DTU-Präsidentin, Ralf Eckert Vizepräsident Finanzen.
Auch damals war anscheinend ihre Hauptbeschäftigung, Prozesse zu führen.

Raimund 25.07.2012 00:30

ich bin ziemlich erstaunt über die summen, um die es da geht (20.000 bzw. 40.000).

oder sagen wir mal so: das ist alles sehr interessant...;)

matwot 25.07.2012 09:33

Zum Thema Konkurrenz:

Der Bike-and-run fand in Köln am 22.04.2012 statt, der T3 Triathlon in Düsseldorf (Luftlinie 55, in den Köpfen eher 2.000 km) am 08.07.2012.

Kann da außer dem Gericht irgend jemand nachvollziehen, weshalb beide Ausrichter Mitbewerber i.S. UWG sind, also auf dem gleichen sachlichen, zeitlichen und räumlichen Markt auftreten?

JENS-KLEVE 25.07.2012 09:42

Nein, es sind ja auch unterschiedliche Distanzen usw. - Aber, wenn die Lebensmittelbehörde mit gutem Beispiel voranginge und selber heimat-bio-apfelsaft vertreiben würde und dann gleichzeitig vor coca-cola warnt, hätten da Gerichte auch was gegen. Obwohl cola und ökosaft sich bestimmt gegenseitig keine Kunden wegnehmen.

Daher ist es nachträglich betrachtet ungeschickt gewesen diesen wettkmapf selbst auszurichten, obwohl es eigentlich eine geile idee war, genauso wie heimat-öko-apfelsaft.

Im Triathlon konnte ja keiner ahnen, dass so Stinkstiefel wie die Jeschke-Clique ihr Unwesen treiben würden.

Thorsten 25.07.2012 09:45

Zitat:

Zitat von CTW-Homepage
Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnungen, sowie Rechts- und Verfahrensordnung, die Disziplinarordnung und die Bedingungen des Ausrichters gemäß der Ausschreibung für sich als verbindlich an.

Hat schon mal jemand Einsicht in diese Ordnungen genommen?

Eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Auszug aus der Veranstalter- und Ausrichterordnung der DTU lässt sich nicht leugnen :Cheese::

Zitat:

Zitat von Veranstalter- und Ausrichterordnung der DTU
Der Veranstaltung liegen die Wettkampfordnungen der Deutschen Triathlon Union (Sport-ordnung, Veranstalter- und Ausrichterordnung, Bundesligaordnung, Anti-Doping-Code, Kampfrichterordnung), sowie Rechts- und Verfahrensordnung und die Disziplinarordnung zugrunde. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Wettkampfordnungen, sowie Rechts- und Verfahrensordnung, die Disziplinarordnung und die Bedingungen des Ausrich-ters gemäß der Ausschreibung für sich als verbindlich an.

Zitat:

Zitat von CTW-Homepage
Einzelstarter auf der CologneOlympic, Cologne226 half und Cologne226 müssen entweder einen Startpass haben, den sie bei der Abholung der Startsunterlagen vorzeigen müssen, oder eine Tageslizenz bezahlen.

Soviel zum Thema "keine Gegenleistungen". Wenn, dann bitte auch konsequent :Nee:.


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