![]() |
Zitat:
Und das kann ich aus der Google-Maps-Ansicht nicht einmal ansatzweise einschätzen. |
Zitat:
Also wieder das Stichwort: Straßenbegleitend. |
Zitat:
Fußgänger müssen Radfahrer durchfahren lassen, Radfahrer haben aber keinen Vorrang gegenüber Fußgängern. Diese können ihren Wegteil frei wählen und müssen nicht rückwärts nach Radfahrern suchen. Der Vertrauensgrundsatz gilt zugunsten der Fußgänger (KG Berlin VM 77, 90). |
Bleiben wir mal beim Thema:
Gibt es an der Stelle an der deine Freundin gestürzt ist einen benutzungspflichtigen Radweg den sie hätte nutzen können um den von ihr geplanten Weg zu fahren? Aus welchem Grund ist deine Freundin gestürzt?(Fahrunsicherheit, zu schnell, schlechte Sicht, besoffen?) Ich nehme an, dass die Polizistin ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet hat weil deine Freundin einen Unfall hatte...und dafür gibt es ja meist einen Grund. Wenn es sich jedoch herausstellen sollte dass die Ordnungswidrigkeitenanzeige nicht gerechtfertigt ist kann das Ordnungswidrigkeitenverfahren natürlich eingestellt werden. Dazu bedarf es natürlich einer schlüssigen Erklärung auf dem Anhörbogen. |
| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:14 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.