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FinP 24.05.2012 16:41

Zitat:

Zitat von Guerillia (Beitrag 753568)
Ja! Selbst wenn der Radweg nicht den Mindestanforderungen entspricht.

Die Antwort ist meiner Meinung nach wegen der Begründung nicht richtig. Die Frage ist hier, ob der Radweg straßenbegleitend ist, nicht, ob der Radweg die Mindestanforderungen erfüllt.
Und das kann ich aus der Google-Maps-Ansicht nicht einmal ansatzweise einschätzen.

FinP 24.05.2012 16:44

Zitat:

Zitat von Guerillia (Beitrag 753568)
Vor einigen Woche habe ich irgendwo was gelesen, dass einer eine Ausnahmegenehmigung bekommen hat, weil er auch anders fahren wollte als der Radweg vorgesehen hat. Ich gucke mal, ob ich das noch finde..

Ausnahmegenehmigungen wird es wohl nicht geben, aber Du brauchst nirgendswo hinfahren, wo Du nicht hinwillst.
Also wieder das Stichwort: Straßenbegleitend.

blaho 24.05.2012 18:08

Zitat:

Zitat von Guerillia (Beitrag 753568)
Also die Oma zur Seite klingeln ist nicht. ;)

Geht schon:

Fußgänger müssen Radfahrer durchfahren lassen, Radfahrer haben aber keinen Vorrang gegenüber Fußgängern. Diese können ihren Wegteil frei wählen und müssen nicht rückwärts nach Radfahrern suchen. Der Vertrauensgrundsatz gilt zugunsten der Fußgänger (KG Berlin VM 77, 90).

stuartog 24.05.2012 19:35

Bleiben wir mal beim Thema:

Gibt es an der Stelle an der deine Freundin gestürzt ist einen benutzungspflichtigen Radweg den sie hätte nutzen können um den von ihr geplanten Weg zu fahren?

Aus welchem Grund ist deine Freundin gestürzt?(Fahrunsicherheit, zu schnell, schlechte Sicht, besoffen?)


Ich nehme an, dass die Polizistin ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet hat weil deine Freundin einen Unfall hatte...und dafür gibt es ja meist einen Grund.

Wenn es sich jedoch herausstellen sollte dass die Ordnungswidrigkeitenanzeige nicht gerechtfertigt ist kann das Ordnungswidrigkeitenverfahren natürlich eingestellt werden.
Dazu bedarf es natürlich einer schlüssigen Erklärung auf dem Anhörbogen.


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