sbechtel |
17.04.2012 15:44 |
Zitat:
Zitat von Lui
(Beitrag 737423)
Was ist denn für dich die Alternative: 5 Jahre Haft und dann Freiheit?
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Ich sagte doch: Es gibt keine Haft, wenn er krank ist. Haft ist Strafe, einen Kranken kann man aber nicht bestrafen. Strafe bedingt Schuld, die ist bei Kranken nicht gegeben. In diesem Falle sieht das Recht vor, die Gesellschaft vor dem Täter zu schützen und einen Versuch der Therapie zu unternehmen, allerdings ist das dann keine Haft und dauert mitunter genau so lange bzw. länger als eine Haft bei gleicher Tat.
Zitat:
Zitat von sybenwurz
(Beitrag 737451)
Ich denke, du hast meine Aussage falsch aufgefasst (oder ich hab sie nicht eindeutig formuliert): für mich ist es unerheblich, ob er lebenslang in der Psychiatrie oder im Knast verschwindet, solange er nur weggesperrt ist und keinen Schaden mehr anrichten kann(auch im Sinne seiner verqueren Propaganda).
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Doch doch, dass habe ich schon so verstanden, deshalb habe ich ja auch geschrieben, dass ich dir in diesem Punkt nicht zustimmen kann. Ich stimme dir zu, dass er seine Menschenrechte behält und das er für lebenslang aus dem Verkehr gezogen werden muss, bei dem "wie" sehe ich es - wie gesagt - dann anders als du..
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