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-   -   Gutachter erklären Breivik für zurechnungsfähig... (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=22922)

FLOW RIDER 17.04.2012 14:03

Breivik drohen bei einem Schuldspruch bis zu 21 Jahre Haft. Danach besteht die Möglichkeit, ihn lebenslang zu verwahren, sollte von ihm eine Gefahr ausgehen. Sollte er nach Einschätzung des Gerichts nicht zurechnungsfähig sein - wofür ein zweites Gutachten spricht -, könnte der 33-Jährige lebenslang in der Psychiatrie untergebracht werden. Um die geschlossene Psychatrie zu umgehen sagt Breivik ja ständig, dass er zurechnungsfähig sei.

sybenwurz 17.04.2012 14:04

Zitat:

Zitat von sbechtel (Beitrag 737418)
Bis auf den letzten Satz volle Zustimmung! Allerdings ist die Frage "Wie?" keineswegs unerheblich!

Ich denke, du hast meine Aussage falsch aufgefasst (oder ich hab sie nicht eindeutig formuliert): für mich ist es unerheblich, ob er lebenslang in der Psychiatrie oder im Knast verschwindet, solange er nur weggesperrt ist und keinen Schaden mehr anrichten kann(auch im Sinne seiner verqueren Propaganda).

qbz 17.04.2012 14:46

Zitat:

Zitat von FLOW RIDER (Beitrag 737448)
Breivik drohen bei einem Schuldspruch bis zu 21 Jahre Haft. Danach besteht die Möglichkeit, ihn lebenslang zu verwahren, sollte von ihm eine Gefahr ausgehen. Sollte er nach Einschätzung des Gerichts nicht zurechnungsfähig sein - wofür ein zweites Gutachten spricht -, könnte der 33-Jährige lebenslang in der Psychiatrie untergebracht werden. Um die geschlossene Psychatrie zu umgehen sagt Breivik ja ständig, dass er zurechnungsfähig sei.

Das könnte der Grund dafür sein.
Oder es ist typisches Kennzeichnen seines schizophrenen Wahns, dass er sich für gesund und zurechnungsfähig hält (was die meisten Menschen tun, die an einem Wahn leiden, weil sie die Wahnvorstellungen ja für real halten und denken, dass nur alle anderen Menschen diese nicht richtig sehen), was ich eher annehme.
Und / oder sich im Knast mehr Wirkungsfähigkeit und -möglichkeiten verspricht, andere von seinen (Wahn?-)Vorstellungen zu überzeugen.

-qbz

Lui 17.04.2012 14:47

Zitat:

Zitat von TomX (Beitrag 737442)
WENN man das aber gemacht hat, dann scheint es so zu sein, dass sich die Höchststrefe um 9 Jahre verlängern kann. Insgesamt also 30 Jahre.

Eine Sicherungsverwahrung wäre aber dann offensichtlich ausgeschlossen.

Unvorstellbar, wie jemand, der nicht nur 77 Menschenleben ausgelöscht hat, sondern noch etliche andere traumatisiert hat, ganz zu schweigen, was er den Familien und Freunden angetan hat, und er kommt dann nach 30 Jahren raus:(

sbechtel 17.04.2012 15:44

Zitat:

Zitat von Lui (Beitrag 737423)
Was ist denn für dich die Alternative: 5 Jahre Haft und dann Freiheit?

Ich sagte doch: Es gibt keine Haft, wenn er krank ist. Haft ist Strafe, einen Kranken kann man aber nicht bestrafen. Strafe bedingt Schuld, die ist bei Kranken nicht gegeben. In diesem Falle sieht das Recht vor, die Gesellschaft vor dem Täter zu schützen und einen Versuch der Therapie zu unternehmen, allerdings ist das dann keine Haft und dauert mitunter genau so lange bzw. länger als eine Haft bei gleicher Tat.

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 737451)
Ich denke, du hast meine Aussage falsch aufgefasst (oder ich hab sie nicht eindeutig formuliert): für mich ist es unerheblich, ob er lebenslang in der Psychiatrie oder im Knast verschwindet, solange er nur weggesperrt ist und keinen Schaden mehr anrichten kann(auch im Sinne seiner verqueren Propaganda).

Doch doch, dass habe ich schon so verstanden, deshalb habe ich ja auch geschrieben, dass ich dir in diesem Punkt nicht zustimmen kann. Ich stimme dir zu, dass er seine Menschenrechte behält und das er für lebenslang aus dem Verkehr gezogen werden muss, bei dem "wie" sehe ich es - wie gesagt - dann anders als du..

powermanpapa 17.04.2012 15:49

Zitat:

Zitat von sbechtel (Beitrag 737517)
..........., dass er seine Menschenrechte behält ......

eine Kreatur wie --Das --hat seine "Menschenrechte" verwirkt

wäre eins meiner Kinder von ihm ermordet worden, würde mein Lebenszweck nur noch darin bestehen abzuwarten bis er endlich wieder in Freiheit käme..................................

TomX 17.04.2012 15:53

Zitat:

Zitat von Lui (Beitrag 737480)
Unvorstellbar, wie jemand, der nicht nur 77 Menschenleben ausgelöscht hat, sondern noch etliche andere traumatisiert hat, ganz zu schweigen, was er den Familien und Freunden angetan hat, und er kommt dann nach 30 Jahren raus:(

Das wäre die rechtstaatliche Konsequenz.

Und ich persönlich fände das auch gut, WENN dann keine Gefahr mehr von ihm ausgehen würde. Alles sollte mal ein Ende haben, wenn es mit der Sicherheit der Allgemeinheit vereinbar ist.

Wobei, wie gesagt, wenn die Staatsanwaltschaft Verbrechen gegen die Menschlichkeit angeklagt haben sollte, würde sich die Frage der Gefahr nicht stellen. Dann wäre er wohl auf jeden Fall nach 30 Jahren draußen.

triphi 17.04.2012 16:04

Zitat:

Zitat von Lui (Beitrag 737480)
Unvorstellbar, wie jemand, der nicht nur 77 Menschenleben ausgelöscht hat, sondern noch etliche andere traumatisiert hat, ganz zu schweigen, was er den Familien und Freunden angetan hat, und er kommt dann nach 30 Jahren raus:(

Da frage ich mich auch, wo die Verhältnismäßigkeit bleibt zu anderen "Straftaten". Sicher, man muss immer wieder zwischen den einzelnen Rechtssystemen und deren Unterschiedlichen Gesetzen unterscheiden. Aber wenn jemand z.B. hier bei uns einen (schlimm genug) Mord begeht und dafür (normal) verurteilt wird, kriegt er mit 25 Jahren fast die selbe Strafe.

Mir ist jedoch bewusst, dass ich als Laie und "Unwissender" nicht objektiv darüber urteilen kann.


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