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KingMabel 04.04.2012 08:23

Zitat:

Zitat von stuartog (Beitrag 732472)
Beides Falsch

(in der Automobilbranche kann man sich über die StVZO prima informieren)

Daher ja die Frage nach dem Grund ;)

stuartog 04.04.2012 08:30

Zitat:

Zitat von KingMabel (Beitrag 732568)
Daher ja die Frage nach dem Grund ;)

Grammatik gelernt bei Yoda du hast...:confused:

...eine komplette Frage würde in diesem Fall weiterhelfen
(die letzte Frage kannst du dir mit der alljährlichen Unfallstatistik selbst beantworten) ;)

sybenwurz 04.04.2012 08:37

Zitat:

Zitat von KingMabel (Beitrag 732568)
Daher ja die Frage nach dem Grund ;)

Das Signalbild eines Fahrrades im Dunkeln ist eindeutlich in der StVZO beschrieben, fertig.
Da steht die Farbe, Anbringung und Funktion aller sicherheitsrelevanten Fahrzeugeinrichtungen festgeschrieben.
Einschliesslich Bremsen und Klingel beim Fahrrad.
Wenn nu jeder hergeht und sich irgendwelche drolligen Leuchtmittel ans Rad hängt, muss er nicht davon ausgehen, als Radfahrer mit dementsprechender Geschwindigkeit wahrgenommen zu werden.
Es ist für alle Verkehrsteilnehmer wichtig, klar identifiziert zu werden.
Wenn ich irgendwo rausfahr und nen Motorradfahrer auf die Haube nehme, weil ich der Funzel nach dachte, dasses ein Radler sei, iss das doof, aber natürlich muss man den Benutzern dieser dämlichen Blinker nicht unterstellen, soweit zu denken, aber dafür isses ja eben in die StVZO reingeschrieben worden.
Was speziell noch Blinklichter angeht, gibt es Frequenzen, die bei anderen epileptische Anfälle auslösen können.
Sicher muss man das im Einzelfall nicht alles wissen;- es ist ganz einfach vollkommen ausreichend, sich an die Regeln zu halten.
Die mögen veraltet erscheinen, aber dennoch scheints ja ganz ordentliche, zugelassene Beleuchtung ausreichender Qualität aufm Markt zu geben.

KingMabel 04.04.2012 09:02

Zitat:

Zitat von stuartog (Beitrag 732574)
Grammatik gelernt bei Yoda du hast...:confused:

...eine komplette Frage würde in diesem Fall weiterhelfen
(die letzte Frage kannst du dir mit der alljährlichen Unfallstatistik selbst beantworten) ;)

Entschuldige mein Verhalten, ich werde versuchen mich in Zukunft so auszudrücken, dass man keinen Bezug auf das Vorhergegangene bilden muss ;)

Die Frage war: Aus welchem Grund sollten blinkende Schlußleuchten am Rad erlaubt sein? Aufgrund der Tatsache, dass es sich um ein Sportgerät handelt reicht als Grund nicht (woraus ja mehrere Ausnahmen resultieren).
Über die zusätzliche Anbringen (am Fahrer, nicht am Rad) zur vorhandenen Schlußleuchte habe ich keine Informationen gefunden.

Ich nutze selbst keine blinkenden Schlußleuchten, mich stören sie aber auch nicht.
(Wobei hier auch nur bei den blinkenden Schlußleuchten auf die STVZO geachtet wird. Bei Frontleuchten sieht das ganz anders aus wenn ich mich an die diversen angepriesenen "Campingartikel" erinnere ;) )

OK, ich muss zugeben, dass ich ab und an etwas sehr kurz schreibe (Mundart würde ich es nennen)

Ich hoffe, dass ich nicht zu sehr in Ungnade gefallen bin. :o

la_gune 04.04.2012 10:56

Hier entbrennt tatsächlich eine Diskussion über die _Art_ der Fahrradbeleuchtung im Straßenverkehr ?

Wenn ich im Dunkeln unterwegs bin, bin ich froh, wenn jemand überhaupt irgendeine Art von Beleuchtung oder wenigstens Reflektor an seinem Rad hat !!!

Und ganz ehrlich: Lieber ein Blinkelicht vorne und hinten als eine schrottige 10lux Halogenfunzel an einem kaum funktionierenden Seitläuferdynamo und hinten eine kaputte LED Leuchte (weil das sieht man ja beim fahren nicht). Oder wie die ganzen tollen Rennradler und "Posenger" gleich gar nix wegen der Oooooptik ! :Nee:

Das Nächste: Ein Radfahrer sieht in der Dunkelheit von hinten und auch von vorne nahezu genauso aus wie ein Motorrad / Roller. Ist das wirklich sinnvoll ? Entweder wird man dann im Dunkeln nämlich unter- oder überschätzt. Wenn man aber durch ein z.B. blinkendes Rücklicht als Radfahrer auf einem "Sportgerät unter 11kg" eindeutig erkannt wird, kann man auch besser eingeschätzt werden.

Und das mit den epileptischen Anfällen meint ihr wohl hoffentlich nicht ernst, oder ? ;) (http://de.wikipedia.org/wiki/Photosensibilit%C3%A4t)

chris_f 04.04.2012 11:46

Zitat:

Zitat von la_gune (Beitrag 732641)
Wenn man aber durch ein z.B. blinkendes Rücklicht als Radfahrer auf einem "Sportgerät unter 11kg" eindeutig erkannt wird, kann man auch besser eingeschätzt werden.

Das halte ich für nicht richtig.

Ich finde es unheimlich schwer, bei einem blinkenden Rücklicht Geschwindigkeit und Distanz einzuschätzen. Dass man besser gesehen wird, weil das Licht blinkt, halte ich für ein Gerücht.

Ich fahre idR mit 2 Rückleuchten (eine vom Dynamo betrieben, eine Batterierückleuchte). Die sind beide hinreichend hell und ich hatte noch NIE Probleme mit dem Gesehen werden. Ich halte es für ein Gerücht, dass blinkende Lichter die Sicherheit erhöhen. Ich halte eher das Gegenteil für richtig, da es die anderen Verkehrsteilnehmer eher nervt.



Zitat:

Oder wie die ganzen tollen Rennradler und "Posenger" gleich gar nix wegen der Oooooptik !
An meinem Rennrad hab ich auch kein Licht. Mit dem fahr ich aber auch nicht nachts.

sybenwurz 04.04.2012 15:40

Zitat:

Zitat von la_gune (Beitrag 732641)
Und das mit den epileptischen Anfällen meint ihr wohl hoffentlich nicht ernst, oder ? ;) (http://de.wikipedia.org/wiki/Photosensibilit%C3%A4t)

Doch.
Es geht nicht um Photosensibilität, dein Link passt nicht.
Ich hab aber auch den richtigen nicht mehr.
Es ist Jahre her, dass mich mal jemand darauf aufmerksam gemacht hat und ich mich da eingelesen hatte.

la_gune 04.04.2012 22:17

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 732734)
Doch.
Es geht nicht um Photosensibilität, dein Link passt nicht.
Ich hab aber auch den richtigen nicht mehr.
Es ist Jahre her, dass mich mal jemand darauf aufmerksam gemacht hat und ich mich da eingelesen hatte.

Soweit ich das verstanden habe (bin aber auch kein Mediziner) ist diese sog. Photosensibilität genau das, was man unter epileptischen Anfällen bei blinkendem "Licht" (oder TV, Stroboskop, etc) kennt. Aber ich glaube jetzt führt es echt zu weit... ;)


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