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malihini 30.03.2012 13:25

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 730243)
In der Sportordnung steht:

B DTU - WETTKAMPFSPORTARTEN
 Triathlon: Schwimmen – Radfahren – Laufen
 Duathlon: Laufen – Radfahren – Laufen
 Paratriathlon: Schwimmen – Radfahren (Handbike) – Laufen (Rennrollstuhl)
 Wintertriathlon: Lauf – Mountainbike – Ski-Langlauf
 Aquathlon: Laufen – Schwimmen - Laufen
 Swim and Run Schwimmen - Laufen

Wenn dem so ist und die Aufzählung abschließend ist, müsste die DTU bei enger Auslegung ja gerade nicht für den vorliegenden Fall (Bike & Run = Radfahren - Laufen) zuständig sein:confused:?!

Rhing 30.03.2012 13:30

Na, die werden's wohl unter Duathlon subsumieren. Wer will's denn mal grundsätzlich klären? ;)

malihini 30.03.2012 13:38

Man könnte gut argumentieren, dass sie es aufführen müssten, wenn sie zuständig sind (oder sein wollen), denn sie unterscheiden ja auch Aquathlon und Swim & Run.
Aber vielleicht geht da auch mein innerer Jurist mit mir durch (oder ich bin genauso naiv wie Diesellok;))...

amontecc 30.03.2012 22:11

vielleicht fällt das unter
A.1) Die Deutsche Triathlon Union (DTU) ist der vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) allein zuständige und anerkannte Sportfachverband in Deutschland für Triathlon, Duathlon, Winter-Triathlon, Aquathlon, Swim and Run und verwandte Multisportarten.

amontecc 30.03.2012 22:18

Zitat:

Zitat von Diesellok (Beitrag 730228)
... eine reine "wirtschaftliche" Entscheidung durch die Gegenüberstellung von 'Tageslizenzen' zu Jahresgebühr Verein + Startpass.
...
Ich werde aber tatsächlich meine Mitgliedschaft überdenken - weil mir vorschreiben zu lassen, was/wo ich teilnehmen darf - ist mir ein zu großer Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte.

Dann hast du doch dafür, dass du dich in deinen Möglichkeiten einschränken sollst einen Vorteil: Geld gespart.
Macht man in anderen Lebensbereichen auch.

roadrunner 31.03.2012 08:51

Zitat:

Zitat von Diesellok (Beitrag 730228)
Ich werde aber tatsächlich meine Mitgliedschaft überdenken - weil mir vorschreiben zu lassen, was/wo ich teilnehmen darf - ist mir ein zu großer Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte.
Für Qualitätsstandards/richtig vermessene Strecke, gute Orga etc. pp. hat doch der Veranstalter eh zu sorgen - sonst möchte dort vielleicht keiner mehr starten - welche Rolle spielt da noch die Genehmigung eines Verbandes?

Im Verein kannst du ja bleiben, du musst ja keinen Startpass nehemen. Es kann aber dir bei einem Start keine Tageslizenz verkauft wird, ich glaub nur nicht das sowas einer Prüft.

Die vom verband auferlegten Qualitätsstandards werden eh nicht eingehalten:Huhu:

neonhelm 19.04.2012 17:17

Verfügung hin, Abmahnung her, ich bin gespannt...

Interessant fand ich in dem Zusammenhang, dass mir die Namen der Anwälte doch irgendwie bekannt vorkamen...

Im Sinne des Sports, gerade auch als für den Verband startender Athelet, wünsche ich mir, dass da eine Einigung zustande kommt.

gurke 19.04.2012 23:11

Hallo neonhelm, du sprichst mir aus der Seele. Ich fände auch eine Einigung am besten.


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