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Nepumuk 31.05.2012 14:01

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 756350)
Hattest Du mal geschrieben wie alt das Rad war und was der Neupreis war?
Grundsätzlich gilt, daß Unfälle ein Minusgeschäft für den geschädigten sind :(

Nein, das ist nur gefühlt so. Es wird nur der Zeitwert oder die Reparatur des beschädigten Gegenstandes ersetzt. Als Geschädigter nimmt man aber immer den Neuwert her und daher kommt es zum gefühlten Minusgeschäft. Ein Verkauf des Rades auf dem Gebrauchtmarkt hätte ja auch keine 3000EUR gebracht. Für den Geschädigten ist das natürlich trotzdem doof.
Was ich aber als absoluten Witz empfinde, sind die gezahlten Schmerzengelder. 300EUR sind doch der eigentliche Witz an der Sache.

bandon1100 31.05.2012 14:11

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 756350)
Hattest Du mal geschrieben wie alt das Rad war und was der Neupreis war?

Na ja NP war 2500 + Citec + Sattel + Kleinteile. Ich hätte mir 2500 erwünscht und ich dachte auch, dass das realistisch ist, da der Kostenvoranschlag 3,3 war und wir 1500 € Schmerzensgeld gefordert haben.

Mit dem Negativgeschäft ist das ja wirklich so eine Sache, denke mal, dass das wahrscheinlich schon halbwegs passt, was den Zeitwert anbelangt. Nur bringt mir das natürlich nichts, da ich mir halt kein neues Rad kaufen kann/will.

Im Endeffekt tut es mir halt um mein Rad leid und um die Tatsache, dass ich nicht in meiner Gruppe trainieren kann, weil da ein Auflieger nicht erlaubt ist. Allein fahren ist halt nicht immer super, gerade wenn ich nicht einfach nur hart ballern will, sondern mal entspannt fahren möchte.

tandem65 31.05.2012 14:39

Zitat:

Zitat von Nepumuk (Beitrag 756355)
Nein, das ist nur gefühlt so. Es wird nur der Zeitwert oder die Reparatur des beschädigten Gegenstandes ersetzt. Als Geschädigter nimmt man aber immer den Neuwert her und daher kommt es zum gefühlten Minusgeschäft. Ein Verkauf des Rades auf dem Gebrauchtmarkt hätte ja auch keine 3000EUR gebracht.

Nun, auf dem Gebrauchtmarkt kann ich mir aussuchen ob ich mein Rad für 1500,-€ verkaufe und Geld dazuschiesse um mir etwas neues zu kaufen oder ob ich es weiter fahre. Die zweite Option habe ich im Schadensfalle nicht. Ich muß Geld in die Hand nehmen um den Gegenstand wieder nutzen zu können. Als Gebrauchtkäufer habe ich z.B. keine Herstllergarantie mehr demnach ist der Zustand vor dem Unfall immer noch nicht wieder Hergestellt, sofern da noch Garantie auf dem Rahmen ist. Ob die Kiste Unfallfrei ist die ich gebraucht bekomme steht zudem in den Sternen.

tandem65 31.05.2012 14:45

Zitat:

Zitat von bandon1100 (Beitrag 756363)
Mit dem Negativgeschäft ist das ja wirklich so eine Sache, denke mal, dass das wahrscheinlich schon halbwegs passt, was den Zeitwert anbelangt. Nur bringt mir das natürlich nichts, da ich mir halt kein neues Rad kaufen kann/will.

1500,-€ wäre wohl Zeitwert nach ca. 4 Jahren abzüglich Restwert.

Zitat:

Zitat von bandon1100 (Beitrag 756363)
Im Endeffekt tut es mir halt um mein Rad leid und um die Tatsache, dass ich nicht in meiner Gruppe trainieren kann, weil da ein Auflieger nicht erlaubt ist.

Interessant, ich bin Montag mit dem TT in einer flotten Gruppe mit Rennradlern unterwegs gewesen. Die haben nicht mal gemault als ich beim Kreiseln in der Führung auf den Auflieger bin. Im Windschatten gehören die Hände natürlich an die Bremsen.

Nepumuk 31.05.2012 15:08

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 756374)
Nun, auf dem Gebrauchtmarkt kann ich mir aussuchen ob ich mein Rad für 1500,-€ verkaufe und Geld dazuschiesse um mir etwas neues zu kaufen oder ob ich es weiter fahre. Die zweite Option habe ich im Schadensfalle nicht. Ich muß Geld in die Hand nehmen um den Gegenstand wieder nutzen zu können.

Dafür bekommst du ja auch das Geld von der Versicherung. Dafür kannst du dir dann ein gebrauchtes Rad kaufen. Du hattest vorher ein Gebrauchtsrad und hast danach auch wieder eines.

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 756374)
Als Gebrauchtkäufer habe ich z.B. keine Herstllergarantie mehr demnach ist der Zustand vor dem Unfall immer noch nicht wieder Hergestellt, sofern da noch Garantie auf dem Rahmen ist. Ob die Kiste Unfallfrei ist die ich gebraucht bekomme steht zudem in den Sternen.

Das ist der Punkt. Viele Leute wollen aus gutem Grund kein gebrauchtes Rad kaufen. Dafür kann aber der Schädiger und dessen Versicherung nichts.

Wie gesagt, die richtige Lösung wäre, angemessene Schmerzengelder zu zahlen über die der Geschädigte dann frei verfügen könnte.

sandra7381 31.05.2012 15:15

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 703219)
Ich würde auf den Anwalt erstmal verzichten (sofern du keine Rechtschutzversicherung hast), ...

Da ich inzwischen ja auch das Vergnügen hatte, hierzu noch eine Anmerkung:

Jeder Startpassinhaber hat über den Startpass auch eine Rechtsschutzversicherung (neben Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung) mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro. Diese greift im freien Training. :Huhu:

Selbst wenn man eine eigene RS-Versicherung hat, sollte man auf die von der DTU zurückgreifen, da es bei der eigenen evtl. Schadensfreirabatte gibt.

Ansonsten ist logisch, dass nicht der Neuwert ersetzt wird. Und einen Kostenvorschlag in Höhe von 3.300 Euro ist schon ganz schön heftig. Mein Anwalt erzählte mir, dass bis 130% über dem Zeitwert okay seien. Mein Radhändler erzählte mir dann, dass mit einem Wertverlust von 10% im Jahr gerechnet wird.

bandon1100 31.05.2012 15:40

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 756379)
Interessant, ich bin Montag mit dem TT in einer flotten Gruppe mit Rennradlern unterwegs gewesen. Die haben nicht mal gemault als ich beim Kreiseln in der Führung auf den Auflieger bin. Im Windschatten gehören die Hände natürlich an die Bremsen.

Ist ne Unisportgruppe und da sieht das wohl versicherungstechnisch nicht so prall aus. Ansonsten fahr ich schon mal in einer kleineren Gruppe und das ist ja nun auch echt kein Ding. Vorn geht Auflieger (meiner Meinung nach) auch klar und dass ich nicht im Windschatten drauf liege ist MIR klar.

Unserer Triathlon Unigruppe, bei denen ich mit dem Triarad fahren kann allerdings nicht. Die liegen da auch an 6.Stelle teils noch drauf und dazu kommt noch, dass die so unruhig fahren, dass das mehr oder weniger lebensgefährlich ist :D

Na ja, dann würde ich sagen, dass es zu Weihnachten ein neues Rad gibt und bis dahin ziehe ich halt in kleinen Gruppen oder allein meine Kreise :)

Rhing 31.05.2012 17:47

Zitat:

Zitat von sandra7381 (Beitrag 756404)
... Mein Anwalt erzählte mir, dass bis 130% über dem Zeitwert okay seien. Mein Radhändler erzählte mir dann, dass mit einem Wertverlust von 10% im Jahr gerechnet wird.

Da ist aber wohl was unterschiedliches gemeint: Bei Auto sagt die Rechtsprechung, dass du DEIN Auto reparieren lassen kannst, selbst wenn die Reparatur um 30 % über Zeitwert, liegt, wenn Du es tatsächlich reparieren läßt, d.h. es kann sogar über Neupreis liegen. Ich sehe keinen Grund, weshalb das bei Rädern nicht auch so gehandhabt werden sollte. Hat aber nix mit dem Wertverlust zu tun, sondern nur damit, dass der Geschädigte ja ne Schadensminderungspflicht hat und die wie dargestellt begrenzt ist.

Unabhängig davon sinkt der Zeit- oder Wiederbeschaffungswert natürlich mit dem Alter. 10% mag als grobe Daumenpeilung richtig sein, gilt aber sicher im Einzelfall nicht. Oder würdest Du ein Rad, das 2000 EUR gekostet hat, nach 1 Jahr für 1800 kaufen? Klar, da würde ich mit gleich ein neues Kaufen. Andererseits spielt's wohl keine Rolle, ob ein Rad 5 oder 6 Jahre alt ist. Spätestens bei 10 oder 11 Jahren paßt das ganze natürlich eh nicht mehr.


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