triathlon-szene.de |  Europas aktivstes Triathlon  Forum

triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum (https://www.triathlon-szene.de/forum/index.php)
-   Andere Distanzen (https://www.triathlon-szene.de/forum/forumdisplay.php?f=20)
-   -   Swim&Run Cologne 2012 (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=21484)

Nepumuk 15.06.2012 11:37

Zitat:

Zitat von JENS-KLEVE (Beitrag 763259)
Keine Ahnung warum du immer gegen den Verband wetterst... Der Verband ist für diese Veranstaltung zuständig...

Diese Zuständigkeit hat sich der Verband aber selbst gegeben, oder? Wie ist denn diese "Zuständigkeit" legitimiert? Falls diese Zuständigkeit in der gewünschten Form existieren würde, dann wäre es doch sicher ein Leichtes, eine nicht genehmigte Veranstaltung von den Behörden oder vor Gericht verbieten zu lassen, oder?

sbechtel 15.06.2012 12:02

Zitat:

Zitat von Nepumuk (Beitrag 763408)
Diese Zuständigkeit hat sich der Verband aber selbst gegeben, oder? Wie ist denn diese "Zuständigkeit" legitimiert? Falls diese Zuständigkeit in der gewünschten Form existieren würde, dann wäre es doch sicher ein Leichtes, eine nicht genehmigte Veranstaltung von den Behörden oder vor Gericht verbieten zu lassen, oder?

Sportordnung:
Zitat:

A.1 Grundlage
Die Deutsche Triathlon Union (DTU) ist der vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB)
allein zuständige und anerkannte Sportfachverband in Deutschland für Triathlon, Duathlon,
Winter-Triathlon, Aquathlon, Swim and Run und verwandte Multisportarten.

malihini 15.06.2012 12:26

Zitat:

Zitat von Nepumuk (Beitrag 763408)
Diese Zuständigkeit hat sich der Verband aber selbst gegeben, oder? Wie ist denn diese "Zuständigkeit" legitimiert? Falls diese Zuständigkeit in der gewünschten Form existieren würde, dann wäre es doch sicher ein Leichtes, eine nicht genehmigte Veranstaltung von den Behörden oder vor Gericht verbieten zu lassen, oder?

Nein, die Veranstaltung kann der Verband nicht verbieten. Auch ein Gericht nicht, wenn alle gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen (Genehmigung Stadt, Polizei etc.) gegeben sind. Dafür ist der Verband nicht zuständig.

Er kann laut der eigenen Satzung nur seinen Startpassinhabern verbieten, dort zu starten. Weil sie sich selber mit dem Eintritt in den Verband unter die "Verbandsgerichtsbarkeit" gestellt haben.

Er genehmigt also eigentlich keine Veranstaltungen, sondern nur die Teilnahme der "eigenen" Athleten an einer Veranstaltung.

Ob bei Nichtgenehmigung darin eine unrechtmäßige Schädigung des Veranstalters besteht (gerade wenn der Verband gleichzeitig Konkurrent ist als Veranstaler eines Triathlons), sieht der betroffene Veranstalter naturgemäß anders als der Verband und ist hier wohl Teil des Problems. Und das könnte durchaus gerichtlich geklärt werden, mal abwarten.

PippiLangstrumpf 15.06.2012 19:42

Wer ist denn nun noch am Start?
Ich hab meine Utensilien vorbereitet - Rad und Kamera :Cheese:

bellamartha 15.06.2012 20:27

Huhu Pippi!
Also bei mir bleibt's dabei und ich freue mich!

Bis Sonntag, LG
J.

Diesellok 16.06.2012 19:41

"A.1 Grundlage
Die Deutsche Triathlon Union (DTU) ist der vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB)
allein zuständige und anerkannte Sportfachverband in Deutschland für Triathlon, Duathlon,
Winter-Triathlon, Aquathlon, Swim and Run und verwandte Multisportarten"

Daraus eine "legitimierte Zuständigkeit" ableiten, halte ich für sehr gewagt.
Hier wird nur die Aussage getroffen, dass der eine Verband (DOSB) den anderen Verband (DTU) als einzigen Verband für die genannten Sportarten anerkennt.

Diesellok 16.06.2012 19:43

Zitat:

Zitat von bellamartha (Beitrag 763645)
Huhu Pippi!
Also bei mir bleibt's dabei und ich freue mich!

Bis Sonntag, LG
J.

Auf welcher Distanz startest Du denn?
Vielleicht schwimmt man sich ja übern weg... :Blumen:

Diver 18.06.2012 11:43

Gibt es die Ergebnislisten jetzt nur ohne Namen, um die Sperre zu umgehen?:confused:


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 02:49 Uhr.

Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.