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Er kann laut der eigenen Satzung nur seinen Startpassinhabern verbieten, dort zu starten. Weil sie sich selber mit dem Eintritt in den Verband unter die "Verbandsgerichtsbarkeit" gestellt haben. Er genehmigt also eigentlich keine Veranstaltungen, sondern nur die Teilnahme der "eigenen" Athleten an einer Veranstaltung. Ob bei Nichtgenehmigung darin eine unrechtmäßige Schädigung des Veranstalters besteht (gerade wenn der Verband gleichzeitig Konkurrent ist als Veranstaler eines Triathlons), sieht der betroffene Veranstalter naturgemäß anders als der Verband und ist hier wohl Teil des Problems. Und das könnte durchaus gerichtlich geklärt werden, mal abwarten. |
Wer ist denn nun noch am Start?
Ich hab meine Utensilien vorbereitet - Rad und Kamera :Cheese: |
Huhu Pippi!
Also bei mir bleibt's dabei und ich freue mich! Bis Sonntag, LG J. |
"A.1 Grundlage
Die Deutsche Triathlon Union (DTU) ist der vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) allein zuständige und anerkannte Sportfachverband in Deutschland für Triathlon, Duathlon, Winter-Triathlon, Aquathlon, Swim and Run und verwandte Multisportarten" Daraus eine "legitimierte Zuständigkeit" ableiten, halte ich für sehr gewagt. Hier wird nur die Aussage getroffen, dass der eine Verband (DOSB) den anderen Verband (DTU) als einzigen Verband für die genannten Sportarten anerkennt. |
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Vielleicht schwimmt man sich ja übern weg... :Blumen: |
Gibt es die Ergebnislisten jetzt nur ohne Namen, um die Sperre zu umgehen?:confused:
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