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Benöft 12.10.2011 20:10

der sattel ist also in scharz ^^

Helmut S 12.10.2011 20:18

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 655563)
Ich hab' schon mal ein iphone für einen relativ guten Preis bei ebay gekauft, bei dem mir der Verkäufer ein Tag nach der Auktion schrieb, dass ihm das Telefon beim Einpacken runtergefallen ist und er es mir nur leider nicht mehr schicken kann...:(

Natürlich hat er keine gute bewertung von mir bekommen, aber glaubst du, dass da eine Klage erfolgversprechend gewesen wäre?

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 655593)
Bei dem geschilderten Sachverhalt: Ja!

FinP: Bist Du Dir sicher? Die (verstaubte) Erinnerung und das "Update" nach der Schuldrechtsreform (2002?) an meinen BGB Schein sagt mir:

- Es handelt sich um eine Stückschuld
- Hier trägt die Leistungsgefahr der Gläubiger
- Der Schuldner ist (verschuldensunabhängig) bei Untergang der Sache von der Leistungspflicht befreit (§275 BGB)

silbermond 13.10.2011 00:10

Zitat:

Zitat von Benöft (Beitrag 655617)
der sattel ist also in scharz ^^

Wo ist das Problem?

Gibt ja auch "zwei unterschiedliche Sattelstütze" dazu.

Heinrich

graank 13.10.2011 00:16

versendest du auch nach aut?

lg

FinP 13.10.2011 00:25

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 655619)
FinP: Bist Du Dir sicher? Die (verstaubte) Erinnerung und das "Update" nach der Schuldrechtsreform (2002?) an meinen BGB Schein sagt mir:

- Es handelt sich um eine Stückschuld
- Hier trägt die Leistungsgefahr der Gläubiger
- Der Schuldner ist (verschuldensunabhängig) bei Untergang der Sache von der Leistungspflicht befreit (§275 BGB)

Das meint doch nur den Anspruch auf die Leistung. Meiner Meinung nach machte sich hier der Schuldner schadensersatzpflichtig. Dass die Leistungspflicht aufgehoben ist, ist ja klar bei einer untergegangenen Stückschuld.

Edit: Habe mal nachgeschlagen:
im von Dir vorgeschlagenen §275 BGB stehen die Anspruchsgrundlagen des Gläubigers, wenn nach §275 die Leistungspflicht ausgeschlossen wird.

Danach darf der Gläubiger folgendes fordern:
- Schadensersatz (wegen Pflichtverletzung §280, 283), Aufwendungsersatz (§284), Ersatzleistungen, die der Schuldner erhält (§285)
oder er kann vom Vertrag "zurücktreten", ist von der Gegenleistung befreit

P.S.: Bin Naturwissenschaftler, also nicht schlagen, wenn es nicht 100%ig stimmt.

Bischi 13.10.2011 01:21

Zitat:

Zitat von silbermond (Beitrag 655736)
Wo ist das Problem?

Gibt ja auch "zwei unterschiedliche Sattelstütze" dazu.

Heinrich

Für Forenteilnehmer verschicke ich das Bike auch ins Ausland. :Huhu:

JeromeGER 14.10.2011 22:30

NEEEEIN ich habe das Ende der Auktion verpasst :(

ironlollo 14.10.2011 22:36

Zitat:

Zitat von JeromeGER (Beitrag 657293)
NEEEEIN ich habe das Ende der Auktion verpasst :(

Was kam denn am Ende für ein Preis für den Auktionator rum?


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