| pinkpoison |
22.09.2011 16:28 |
Zitat:
Zitat von FuXX
(Beitrag 647112)
Der ist kein Staatsoberhaupt - damit hat man kein Alibi ihn vorm Bundestag sprechen zu lassen. Waere Benedikt nur Kirchenoberhaupt, dann waere das wohl auch schwergefallen. So kann man halt vorschieben, dass es ein Staatsbesuch sei.
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Da hasst Du formal natürlich recht - aber es besteht kein Recht fremder Staatsoberhäupter darauf, im Bundestag reden zu dürfen. Man hätte Benedikt XVI. also nicht reden lassen müssen.
Abgesehen davon: Wenn man die völkerrechtswidrige Okkupation Tibets als Unrecht würdigen wollen würde, dann könnte man den Dalai Lama auch als legitimes geistliches UND weltlichwes Oberhaupt Tibets, das er nämlich noch wäre, wenn die Chinesen das Land nicht kassiert hätten, betrachten. Insofern sehe ich hier nicht einmal einen formalrechtlichen Verstoß, wenn man ihn reden lassen würde.
:Huhu: Robert
P.S. Bei uns hier in der Oberpfalz sind die Leute so dermaßen papstgeil, dass man sogar eine Bundesstraße nach ihm benannt hat .... (die B16) ;)
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