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-   -   Freispruch für Kachelmann (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=18956)

drullse 31.05.2011 11:03

Zitat:

Zitat von Mandarine (Beitrag 582867)
... träum weiter !

Wieso? Denk einfach außerhalb von heterosexuellen Beziehungen weiter, dann ist es ganz einfach.

DasOe 31.05.2011 11:14

Einigen ist offensichtlich unklar, was eine Vergewaltigung ist, wie sie bewertet und wie sie bestraft wird, sonst lassen sich einige Kommentare nur schwer nachvollziehen.

Vinoman 31.05.2011 12:28

Ich finde das ganze Verfahren extrem ernüchternd, weil es die erheblichen Schwächen unseres Rechtssystems offen gelegt hat.

Das eine Person aufgrund von einer Aussage und offensichtlich nicht zwingenden Indizien über ein Jahr in Untersuchungshaft gehalten werden kann ist ernüchternd. Die Macht der Staatsanwaltschaft ist hier unangemessen; es fehlt ein Korrektiv. Es darf nicht passieren, dass in einem Prozess persönliche Meinungen der Staatsanwaltschaft größere Bedeutung haben, als eine objektive Analyse der Indizien.

Jahangir 31.05.2011 12:33

so wie es die Nebenklägerin schilderte, kann es nicht abgelaufen sein. Es fanden sich keine Spuren von Kachelmann am Messer. Deswegen war der Freispruch eigentlich schon zwangsläufig. Die Sta Mannheim hat sich da verrannt und konnte - aufgrund der Persönlichkeiten der StA - nicht mehr umkehren. Das ist das eigentlich sonderliche an dem Fall, der Antrag der StA auf Verhängung einer Strafe gegen Kachelmann. Wenn die StA MA clever ist, legt sich keine Rechtsmittel ein. Ansonsten bekommen sie noch eins vom BGH eingeschenkt, aber so richtig. Überhaupt läuft in der Strafjustiz im LG Bezirk Mannheim nicht alles super toll rechtsstaatlich.

DasOe 31.05.2011 12:39

Zitat:

Zitat von Vinoman (Beitrag 582945)
Das eine Person aufgrund von einer Aussage und offensichtlich nicht zwingenden Indizien über ein Jahr in Untersuchungshaft gehalten werden kann ist ernüchternd.

Vier Monate hat Kachelmann in U-Haft gesessen. Bitte keine Legendenbildung.

kullerich 31.05.2011 12:40

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 582952)
so wie es die Nebenklägerin schilderte, kann es nicht abgelaufen sein. Es fanden sich keine Spuren von Kachelmann am Messer. Deswegen war der Freispruch eigentlich schon zwangsläufig. Die Sta Mannheim hat sich da verrannt und konnte - aufgrund der Persönlichkeiten der StA - nicht mehr umkehren. Das ist das eigentlich sonderliche an dem Fall, der Antrag der StA auf Verhängung einer Strafe gegen Kachelmann. Wenn die StA MA clever ist, legt sich keine Rechtsmittel ein. Ansonsten bekommen sie noch eins vom BGH eingeschenkt, aber so richtig. Überhaupt läuft in der Strafjustiz im LG Bezirk Mannheim nicht alles super toll rechtsstaatlich.

Hallo,

danke für den Tipp. Als Bewohner dieses LG Bezirkes - was sollte ich angesichts dieser Tatsache besser unterlassen (außer polygamem Rumbumsem mit "Beherschungsfacetten" ) :)?

Flitzetina 31.05.2011 12:54

Zitat:

Zitat von kullerich (Beitrag 582958)
Hallo,

danke für den Tipp. Als Bewohner dieses LG Bezirkes - was sollte ich angesichts dieser Tatsache besser unterlassen (außer polygamem Rumbumsem mit "Beherschungsfacetten" ) :)?

:Lachanfall: :Lachanfall: :Lachanfall:

Volkeree 31.05.2011 13:15

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 582909)
Einigen ist offensichtlich unklar, was eine Vergewaltigung ist, wie sie bewertet und wie sie bestraft wird, sonst lassen sich einige Kommentare nur schwer nachvollziehen.

Welche denn?
Mir ist nichts aufgefallen und ich weiß was eine Vergewaltigung ist.

Frau wird da sehr großes Leid angetan.

Frauen haben aber auch die Möglichkeit, den Männer ganz schön vor die Karre zu pissen.


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