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FinP 17.04.2011 13:01

Zitat:

Zitat von Flow (Beitrag 563213)
Die Aussage "Wenn ein Schild da ist, muß ich ihn auch benutzen" ist also falsch !

Die Aussage müsste korrekt heißen:
"Wenn ein Schild da ist, muss ich ihn auch benutzen. Es sei denn, dass
1. der Weg nicht straßenbegleitend ist.
2. der Weg nicht zumutbar ist."

Sowohl über 1. als auch 2. lässt sich an konkreten Fällen jeweils trefflich streiten. Entscheiden tut bei Uneinigkeit der Richter. Für mich ist die Zumutbarkeitsgrenze eine ganz andere als für einen normalen Radfahrer, der mal zum Brötchenholen sein Baumarktfahrrad unaufgepumpt über die Bordsteine prügelt.

Dieses Urteil, das immer wieder durch die Gazetten wabert, hat diese obige Punkte allerdings nicht zum Thema, sondern folgendes:
Wann darf die Verwaltung einen Radweg benutzungspflichtig machen.
Dafür sind allerdings andere Kriterien zu berücksichtigen als eine reine Zumutbarkeitserwägung.

Flow 17.04.2011 14:42

Danke für die Infos ... :Huhu:

chris.fall 17.04.2011 14:45

Moin,

bei diesen ganzen Radwegdiskussionen mache ich mir eigentlich
um die Ordnungshüter die geringsten Sorgen: Die sind auch "nur"
Menschen, d,h. man kann mit ihnen freundlich und vernünftig
reden. Und sie haben i.d.R. wichtigeres zu tun, als außerhalb
geschlossener Ortschaften widerrechtlich auf der Straße fahrende
Rennradler zu jagen.

Sorgen mache ich mir um um die selbsternannten Hilfssherriffe,
die einen durch Abdrängmanöver u.ä. mal zeigen wollen wo's
lang geht. Und um den Fall der Fälle: Wenns dann doch mal
gekracht hat, womöglich mit Verletzungen bei mir, stehe ich sicher
ganz schön blöd da, wenn ich nicht auf dem Radweg gefahren
bin!...

Für die Gegenden mit viel Verkehr und miesen Radwegen, wo ich
jetzt öfter lang muss, habe ich neuerdings eine LRS mit einem
Satz Schwalbe Marathon Plus in 25mm Breite (@neonhelm: Super Tipp,
Danke! :Huhu: ). Die rollen auch bei sehr besch.. eidenem
Untergrund noch richtig gut (OK, das würden viele ander 25mm
Reifen wahrscheinlich auch;-) aber ich habe da eben keine Sorge
mehr, dass ich mir die Reifen perforiere, auch wenn ich mal
über den einen oder anderen Feldweg abkürze.

Die Dinger sind natürlich richtig massiv, aber fürs Training ist
das ja eigentlich nur gut ;)


Viele Grüße,

Christian

matwot 17.04.2011 16:20

Zitat:

Zitat von Dolly-2k (Beitrag 563171)
Sind Vorfahrt-Achten-Schilder an einem Radweg zulässig, der parallel zu einer Vorfahrtsstraße entlang führt.
Also konkret: Die Autos neben dir haben an der Einmündung Vorfahrt, du als Radfahrere allerdings net, weil am Radweg ein Vorfahrt Achten Schild montiert ist.

Diese Konstellation könnten eine Argumentation gegen die konkrete Benutzungspflicht an dieser Stelle verbessern, denn eine der Voraussetzungen hierfür ist, dass Straße und begleitender Radweg dieselben Vorfahrtsregeln haben müssen.
Ob Du damit durchkommst...

FinP 17.04.2011 16:32

Man muss vor allem präzise formulieren:

Sind diese Schilder an einem Radweg zulässig? Ja! Warum auch nicht?
Muss ich diesen Radweg benutzen? Nein!

Zur Benutzungspflicht:
Ist der Radweg straßenbegleitend? Das hängt vom Einzelfall ab, die Vorfahrtsregelung kann ein Hinweis für oder gegen dies sein.
Ist der Radweg benutzungspflichtig? Wenn ein blaues Schild hängt und die zweite Frage mit "ja" beantwortet wurde.

Muss ich den als benutzungspflichtig gekennzeichneten Radweg benutzen? Ja, es sei denn, er ist unzumutbar.


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