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Zitat:
"Wenn ein Schild da ist, muss ich ihn auch benutzen. Es sei denn, dass 1. der Weg nicht straßenbegleitend ist. 2. der Weg nicht zumutbar ist." Sowohl über 1. als auch 2. lässt sich an konkreten Fällen jeweils trefflich streiten. Entscheiden tut bei Uneinigkeit der Richter. Für mich ist die Zumutbarkeitsgrenze eine ganz andere als für einen normalen Radfahrer, der mal zum Brötchenholen sein Baumarktfahrrad unaufgepumpt über die Bordsteine prügelt. Dieses Urteil, das immer wieder durch die Gazetten wabert, hat diese obige Punkte allerdings nicht zum Thema, sondern folgendes: Wann darf die Verwaltung einen Radweg benutzungspflichtig machen. Dafür sind allerdings andere Kriterien zu berücksichtigen als eine reine Zumutbarkeitserwägung. |
Danke für die Infos ... :Huhu:
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Moin,
bei diesen ganzen Radwegdiskussionen mache ich mir eigentlich um die Ordnungshüter die geringsten Sorgen: Die sind auch "nur" Menschen, d,h. man kann mit ihnen freundlich und vernünftig reden. Und sie haben i.d.R. wichtigeres zu tun, als außerhalb geschlossener Ortschaften widerrechtlich auf der Straße fahrende Rennradler zu jagen. Sorgen mache ich mir um um die selbsternannten Hilfssherriffe, die einen durch Abdrängmanöver u.ä. mal zeigen wollen wo's lang geht. Und um den Fall der Fälle: Wenns dann doch mal gekracht hat, womöglich mit Verletzungen bei mir, stehe ich sicher ganz schön blöd da, wenn ich nicht auf dem Radweg gefahren bin!... Für die Gegenden mit viel Verkehr und miesen Radwegen, wo ich jetzt öfter lang muss, habe ich neuerdings eine LRS mit einem Satz Schwalbe Marathon Plus in 25mm Breite (@neonhelm: Super Tipp, Danke! :Huhu: ). Die rollen auch bei sehr besch.. eidenem Untergrund noch richtig gut (OK, das würden viele ander 25mm Reifen wahrscheinlich auch;-) aber ich habe da eben keine Sorge mehr, dass ich mir die Reifen perforiere, auch wenn ich mal über den einen oder anderen Feldweg abkürze. Die Dinger sind natürlich richtig massiv, aber fürs Training ist das ja eigentlich nur gut ;) Viele Grüße, Christian |
Zitat:
Ob Du damit durchkommst... |
Man muss vor allem präzise formulieren:
Sind diese Schilder an einem Radweg zulässig? Ja! Warum auch nicht? Muss ich diesen Radweg benutzen? Nein! Zur Benutzungspflicht: Ist der Radweg straßenbegleitend? Das hängt vom Einzelfall ab, die Vorfahrtsregelung kann ein Hinweis für oder gegen dies sein. Ist der Radweg benutzungspflichtig? Wenn ein blaues Schild hängt und die zweite Frage mit "ja" beantwortet wurde. Muss ich den als benutzungspflichtig gekennzeichneten Radweg benutzen? Ja, es sei denn, er ist unzumutbar. |
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