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@FinP
Danke für die ausführliche, verständliche Erklärung :Blumen: Klasse. |
Wenn ich das alles lese, kriegt man es echt mit der Angst zu tun.
Was da auf uns zurollt, ist noch gar nicht abzuseh. http://nachrichten.t-online.de/atomk...45346126/index |
Zitat:
Diese sind doch mit einem passendem Zählrohr und entsprechender Einstellung (und Hadhabe) meßbar. Die offiziellen (Grenzwert-)Messungen werden wohl auch nicht anders ablaufen, oder doch ? Das Problem der Langzeitbelastungen (hohe HWZ), passiert die Grenzwertkontrollen doch sowieso, da die Aktivität nicht unbedingt hoch, sondern eben lange anhaltend ist. Zusätzlich zu den Grenzwerten für Aktivität wären also noch weitere angebracht. Ebenso wie beispielsweise für Schwermetalle, Dioxin etc. |
Zitat:
Aber das Problem ist: Der Grenzwert bezieht sich rein auf zwei Cäsium-Isotope. Wie willst Du die von andern Strahlungsquellen unterscheiden? Zitat:
Zitat:
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Zitat:
So genau habe ich sie nicht studiert ... Zitat:
Das weiß ich allerdings auch nicht, nach obiger Deutung der Verordnung scheint allerdings irgendwie zwischen Cäsium und Plutonium unterschieden werden zu müssen ... Zitat:
Es müßte gegebenenfalls - unabhängig von oder zusätzlich zu der Aktivität - ein "Gehalt an Langzeitstrahlern" festgestellt werden. Gesundheitlich ist es dabei wiederum relevant, ob diese sich nach Einnahme im Körper ansammeln oder schnell wieder ausgeschieden werden. |
Zitat:
Zitat:
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Salz <5% Weizenkleie <60% Plutonium <5% etc. Und das ist für den Verbraucher wieder genauso wenig nachprüfbar. |
Zitat:
Die Höchstwerte wurden hochgesetzt. Ich habe ein Weile gebraucht, bis ich es geglaubt habe. Es fällt mir schwer andere als ökonomische Gründe zusammenzureimen. "Mangelversorgung" ist in diesem Fall wohl völlig absurd ... Zumindest theoretisch und offiziell sollte es ja um den "Schutz von Gesundheit und Umwelt" gehen ... :Lachen2: Dazu meine obigen Gedanken. |
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