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-   -   Wo darf man eigentlich mit dem Rad nicht herfahren? (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=17772)

be fast 03.03.2011 00:20

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 543185)
Also, hier darfste nicht:






http://www.youtube.com/watch?v=MXGNUQEThtY

aRa 03.03.2011 01:47

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 543204)
Das ist Humbug. Benutzungspflicht heißt Benutzungspflicht.
Auf was für einem Fahrrad Du sitzt, ist in diesem Fall vollkommen egal.

In Österreich oder in der Schweiz mag das anders sein.

Das ist nicht so Humbug!!!

erkundig dich mal bevor du hier angreifend wirst mit bullshit etc...

Zitat:

Ausnahmen von der Benutzungspflicht

Allerdings müssen auch als benutzungspflichtig ausgeschilderte Radwege unter bestimmten Umständen nicht befahren werden. Die Ausnahmen richten sich aber nicht danach, ob der Radweg die Mindestvoraussetzungen erfüllt, die seit 1997 in den Verwaltungsvorschriften zur StVO an ihn gestellt werden. Denn diese Vorschriften wenden sich nur an die Behörden und geben diesen vor, wann sie einen Radweg beschildern und damit benutzungspflichtig machen dürfen. Sie haben keine Wirkung für den einzelnen Radfahrer. Dieser hat sich zunächst nur danach zu richten, ob hier ein "Radweg"-Schild steht oder nicht.

Ausnahmen von der Benutzungspflicht sind in der Rechtsprechung schon seit Jahren bekannt. Es gibt drei Grundsätze, die bei Benutzungspflicht gegeben sein müssen:

1. straßenbegleitend,
2. benutzbar und
3. zumutbar.

Erfüllt ein Radweg auch nur eines dieser Kriterien nicht, muss er nicht benutzt werden. Man darf dann mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn mitfahren, selbst wenn der Radweg beschildert ist.

FinP 03.03.2011 08:21

Lies Deinen Text nochmal, wenn Du mir dann noch nicht zustimmst, dann lies ihn ein weiteres mal.

Wenn Du mir dann immer noch nicht glaubst, dann schlag mal "benutzbar" und "zumutbar" in einem entsprechenden Kommentar.

Ich bleibe dabei:
Keine Benutzungspflicht für Rennrad: Humbug.
Unklare Rechtslage: Bullshit. (was nicht bedeutet, dass ich die Regeln gut finde...)

Noiram 03.03.2011 08:43

Zitat:

Zitat von Lucy89 (Beitrag 543182)
Das hab ich befürchtet. Dann fahr ich ständig da, wo ich nicht fahren darf...

Geht mir auch oft so

Zitat:

Zitat von Volkeree (Beitrag 543186)
Mach dir da mal keine Sorgen, das machen die meisten Rennradfahrer.

Hab ich auch schon bemerkt...

Zitat:

Zitat von Lucy89 (Beitrag 543189)
Wie soll man auch auf nem Radweg fahren, der durch und durch mit Rillen und Hubbeln übersäht ist??

EBEN!
Da lieben Äste, Kastanien etc. und wenn man dann mit ordentlich Geschwindigkeit langfährt kommt einem plötzlich ein Kind mit Rollerblades entgegengschossen oder ein wackeliger Opi auf dem Radl.
Ich weiß nicht... ich finde das auch gefährlich... es sei dann man gurkt dort mit 15km/h dahin.

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 543268)
"benutzbar" und "zumutbar"

Wie wird das genau definiert?

LG
Marion:Huhu:

Chri73 03.03.2011 08:58

Also das hier http://www.adfc.de/Verkehr--Recht/Re...-FA-Radverkehr hat mir zu einer auffrischenden Übersicht verholfen.

Was natürlich noch nicht benutzbar und zumutbar definiert...

drullse 03.03.2011 09:16

Zitat:

Zitat von Lucy89 (Beitrag 543230)
Also naja, wieso das? Ich weiß, dass man auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen nicht fahren darf und ich kann die Schilder dazu auch zuordnen (ich fahr schließlich auch Auto). Aber bei allen anderen Fragen ist ja hier auch noch nicht entgültig geklärt, wie das jetzt genau rechtlich geregelt ist.

Also hat Arne doppelt Recht: ich gehe mal davon aus, dass Du einen Führerschein besitzt udn somit die STVO kennen solltest. Mehr muss man eigentlich nicht dazu sagen... :Nee:

Noiram 03.03.2011 09:59

Was mich am meisten nervt sind die Autofahrer, die mit Hupen, aus dem Fenster brüllen oder mit der Faust drohend auf Radwege aufmerksam machen - die aber durch Schlaglöcher, Äste etc. unbefahrbar sind.

Wie schöööööööööööööön ist das doch auf Mallorca!!! Da hab ich erlebt, dass Autofahrer minutenlang geduldig hinter einem bleiben weil man den Berg hochkurbelt und sie nicht überholen können.
Haaach erholsam!


In den USA (zumindest Miami) habe ich nie Radwege gesehen. Mein damaliger Partner wollte unbedingt auf dem Gehweg fahren -was ich nicht ratsam fand. Ich denke man muss sich eher wie ein Auto benehmen, damit die radungewohnten Amis einen einzuordnen wissen.

Und so war es auch... wir überquerten eine Straße, mein Partner machte keinen Schulterblick und ich sah es kommen.... natürlich bog eine Dame rechts ab und es knallte...
Dagegen hatten wir auf einer mehrspurigen Straße zwischen Miami und Key Biscaine überhaupt keine Probleme. Man wurde als normaler Verkehrsteilnehmer angesehen.

Hier im Harz sind die Autofahrer recht gnatzig, ungeduldig, genervt u.s.w..
Ich sehe daher zu über die Dörfer zu fahren wo wenig Autos unterwegs sind. Allerdings rasen die wenigen die dort dann fahren total extrem...

Rennrad fahre ich daher draußen echt nur bei schönem Wetter und nicht bei Nässe, starkem Wind oder wenn noch andere Störungsfaktoren dazukommen. Dann doch lieber mal Rolle oder Ergometer ... wenn es JETZT inzwischen auch nervt.
Aber draußen fallen mir bei minus 5 Grad (aktuell) noch die Finger ab - egal bei welchen Handschuhen.

LG
Marion

Rhing 03.03.2011 10:11

Zitat:

Zitat von Noiram (Beitrag 543277)
EBEN!
Da lieben Äste, Kastanien etc. und wenn man dann mit ordentlich Geschwindigkeit langfährt kommt einem plötzlich ein Kind mit Rollerblades entgegengschossen oder ein wackeliger Opi auf dem Radl.
Ich weiß nicht... ich finde das auch gefährlich... es sei dann man gurkt dort mit 15km/h dahin.

Is jetzt nix gegen Dich, Marion, aber: eben!
§ 3 I S. 1 f StVO: 1: "Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. 2Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen." Da sind eben 15 km/h vielleicht angesagt. Das das mit den Trainingszielen kollidiert und auch mir "stinkt", ist klar, aber "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht", § 1 I StVO, und dabei darf kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr , ans nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden, § 1 II StVO.
Und damit haste schon nen Ansatz einer Definition: Keinen gefährden, als weder den Opa noch das Kind, und zwar unter keinen Umständen. Da kannste einfach langsam fahren. Natürlich gilt das auch für die Eigengefährdung, die mußte auch nicht hinnehmen. Da wäre dann die Behinderung anderer, z.B. der Autofahrer, unvermeidbar. Ist also der Radweg so schlecht, dass er auch mit verminderter Geschwindigkeit nicht sicher befahren werden kann, so kannste auf die Straße ausweichen. Das ist aber entgegen zahlreicher Postings im Tourforum und vielen anderen nur selten der Fall. Die generelle Einlassung, dass auf dem Radweg ja eh "überall" Scherben rumliegen, zieht da sicher nicht, da wäre schon ein konkreter Vorfall an der Stelle notwendig. Wenn ich aber so was feststelle, bin ich aber immer schon mitten drin und 2 m weiter ist alles wieder klar. Wenn Du das aber vorher siehst, wäre ein Ausweichen bis zur nächsten Auffahrmöglichkeit (wenn die nicht erst nach 10 km ist) sicher zulässig. Aber allein geflickter Asphalt ist keine Begründung, da kannste einfach langsamer fahren. Mir ist hier in Bonn bisher nur eine Stelle aufgefallen, an der ich einen Radweg definitiv für unbefahrbar bzw. unzumutbar halte. Der ist ca. 80 cm breit und wird dann noch von Bäumen eingeengt. Außerdem haben die Wurzeln der Bäume den Asphalt angehoben. Klar, auch da haben mich Autos schon angehupt. Fehlende Auffahrmöglichkeiten wären da schon eher ein Thema.
Im Übrigen: Das sehe ich so, dass heißt aber natürlich nicht, dass ich mich immer dran halte. Nur wenn ich ein Ticket bekäme, würde ich keinen Einspruch einlegen.


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