Zitat:
Zitat von DasOe
(Beitrag 427765)
Überfahren der durchgezogenen Mittellinie = Verstoß gegen Überholverbot
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Sorry, wer lesen kann ist im Vorteil. Hab das "durchgezogenen" überlesen, klar.
Zitat:
Zitat von DasOe
(Beitrag 427765)
Es geht um das Überholen in 3. Reihe. Wenn der dritte noch eine Reihe aufmacht und alle mit 1,50-2m Seitenabstand fahren, dann geht es auf die Gegenfahrbahn. Da die meisten Athleten nur auf den Wettkampf fixiert sind, kommt es immer wieder prekären Situationen, die den Athleten häufig nicht bewußt sind.
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Mit 1,5 - 2 m Seitenabstand muß ja nicht gefahren werden. Nach StVO nicht, weil unter Radlern wegen der geringeren Gefährdung nicht die gleichen Abstandsregeln gelten, wie bei nem Auto. Und durch die Windschattenzone darf ich doch durch beim Überholen. Sonst wäre
Zitat:
G.3.2 Einfahren und Passieren der Windschatten-Zone
a) Ein von hinten aufholender Teilnehmer hat die Windschattenbox des vor ihm fahrenden so
schnell wie möglich zu durchqueren.
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doch falsch.
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