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Hi
zu der rechtlichen sache kann ich nichts sagen, aber habe auch schon einmal Rockwood IV gehabt. Kopf hoch inzwischen ist bei mir wieder alles gut beweglich, fast wie vorher. Hatte dank eines neuen OP Verfahrens auch nur eine OP anstatt 2 und konnte nach 3Monaten sogar wieder Schwimmen. |
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Die Sache sieht unausgereift aus und die Klemmung dürfte miserabel sein, da sie keinen gleichmässigen Kraftschluss hat wie bei ner Schelle an nem runden Profil. Andererseits: hätte ich von diesem Patent eher erwartet, dasses den Lenker beim Anziehen zerbröselt, weils da halt ungleichmässig drückt, und der dann ungeschmeidig abbricht, wenn man mal noch dran zieht. Diesem Hakenprinzip hätte ich tendenziell mehr zugetraut;- das würde ich spontan auch eher nicht als Schwachstelle ansehen, wenngleich natürlich klar ist, dasses bessere Lösungen gibt. Davon abgesehen: wie ging die Geschichte eigentlich nachdem Sturz weiter? Ich würde meinen, dass bei so ner Aktion mit massivem Personenschaden (auch, wenns primär keine Fremdbeteiligung gab) automatisch der Staatsanwalt in den Ring steigt? Oder hat irgendwer sofort "Materialversagen, da hat keiner die Bremsleitung angebohrt" abgewunken? |
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Hat denn die Polizei das Rad "beschlagnahmt" und selbst untersucht oder hat sie einen Gutachter untersuchen lassen?
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Hast du ein Formular unterschrieben, auf dem steht, dass du Strafantrag stellen willst?
Ich wunder mich, weil um den "Fall" untersuchen zu können, müssen die ja die Unfallursache untersuchen. Und das geht ohne das Rad nicht. Und genau genommen hätten sie es sofort am Unfallort schnappen müssen. Es könnte ja rein theoretisch sein, dass jemand danach etwas manipuliert. Ich würde dort nochmals anrufen und fragen, ob sie denn nicht das Rad untrsuchen möchten. Wahrscheinlich wird das Strafverfahren zwar sowieso eingestellt, aber wenn die das Rad untersuchen, spielt dir das möglicherweise, wenn du Glück hast, ein kostenloses Gutachten in die Hand, das du dann weiterverwenden kannst. |
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In den meisten Fällen von technischem Versagen ist dann doch fehlerhafte Montage, Alterung oder Überlastung die Ursache und keine fehlerhafte Konstruktion oder Herstellung. Wenn es zum Prozess kommt hat es den Vorteil dass dann ein Gerichtsgutachten in Auftrag gegeben wird dass man erstmal nicht zahlen muss. Ein eigens beauftragtes Gutachten kann aber ggf. notwendig sein um der Staatsanwaltschaft darzulegen dass so eine Klage überhaupt einen sachlichen Hintergrund hat und es eine Aussicht auf Erfolg gibt. Aber das sind juristische Feinheiten von denen ich dann doch zu wenig Ahnung habe. Das Kostenrisiko der weiteren Vorgehensweise sollte man aber tunlichst vorher abklären. :( |
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Das Formular wird von der Polizei präsentiert. Die ermitteln ja nicht aus Spaß. Es könnte aber sein, dass die den Unfall nur einfach aufgenommen haben und die Sache dann eingestellt wird, ohne dass sich groß jemand dort drum kümmert. Was ich jetzt aber nicht als Kritik an der Polizei aufgefasst haben will. Im Zweifel steht in diesem Fall auf dem Antrag "Strafanzeige gegen unbekannt", weil ja der Verantwortliche nicht feststeht. Das hat übrigens mit der Produkthaftung nichts zu tun. Um die muss man sich selbst kümmern, das macht die Polizei gar nicht. Es wäre nur von Vorteil, wenn es so ein Gutachten im Ermittlungsverfahren geben würde, da man das dann verwenden könnte. Sagt der Jurist TomX, der sich zu früheren Zeiten hauptsächlich mit Strafrecht beschäftigt hat und heute das internationale Zivilrecht aufmischt :Cheese: |
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