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Mal generell eine Frage bezüglich "Unfall mit dem Rennrad/Triabike":
Unsere Bikes entsprechen ja nicht ganz so der StVO. Wenn man nun angefahren oder abgedrängt wird, wie verhält es sich dann im Schadensfall? Kann da der Unfallgegner/Polizei/Versicherung demjenigen mit dem Bike eine Teilschuld anlasten, zwecks nicht verkehrssicherem Bike? |
Ein Rennrad/TT/Triarad ist von der Stvo gesehen ein Sportgerät und kein "normales" Fahrrad (wenn es glaube ich unter 11 KG wiegt )
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So ohne weiteres bekommt man mit einem Renner keine Mitschuld, dafür müsste Dinge mitursächlich für den Unfall sein. In der Dämmerung ohne zugelassenes und geprüftes Licht kann das z.B. eine Mitschuld geben, am hellichten Tag nicht.
Der Gang zum Anwalt ist (leider :() eine gute Idee, gerade wenn es um Dinge wie Schmerzensgeld geht. Gesunder Menschenverstand etc. sind ok und sinnvoll wenn man mit dem Unfallgegner reguliert, hier muss man sich aber i.d.R. mit der gegnerischen Versicherung auseinandersetzen. Und das sind Profis dabei die Summe die sie zahlen sollen so weit wie möglich zu drücken. Auch für ein Fahrrad kann es u.U. Nutzungsausfall geben, z.B. wenn man kein Auto hat und es für den Weg zur Arbeit benötigt. Bezahlt wird wie auch beim Auto der Zeitwert - abzüglich Restwert. Schwierig ist aber bei Fahrrädern diese Werte festzulegen, so etwas wie eine Schwacke-Liste gibt es ja nicht. Wenn der Händler nichts vernünftiges hinbekommt hilft ggf. auch bei einem Sachverständigen nachzufragen, besonders wenn es sich um höherpreisige Modelle handelt. Ein ehemaliges Top-Rennrad wird nach 9 Jahren deutlich mehr - auch prozentual - bringen als ein Baumarktrad. Gruß Meik |
Vielen Dank für die ganzen Infos und Links! Nun weiß ich ja Bescheid. :)
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Die ganzen fahrradunfälle, die durch unsere Werklstatt laufen, werden zu 80% ohne RA abgewickelt und da wird niemand übern Tisch gezogen. Die Preislage, in der wir uns da bewegen, iss, wie schon geschrieben Peanuts. Keine Versicherung der Welt hat ein Interesse daran, nen Schaden am Rad für 500Öre mit Anwaltskosten von 1000 Öcken aufzublasen. Nur, und ok, das iss halt dumm: man kann sich mit nem alten, geschredderten Rad nedd gesundstossen. Davon ab: die Versicherungen machen dem Versicherungsnehmer schon ne rechnung auf, ob er Kleinschäden (und um so einen handelt es sich hier) besser aus eigener Tasche bezahlen sollte oder hochgestuft wird, wenn sie den Schaden abwickeln. So gesehen kann man dem Unfallgegner schon noch nen Gefallen tun. Diese Mentalität, aus allem auf Biegen und Brechen das Meiste rauszuholen, weils andere vielleicht auch tun, kekst mich hier brutalst an. Wenns Terz gibt (womit ich der erfahrung nach aber nicht rechnen würde), kann man immer noch zum Anwalt rennen. Zitat:
Ausnahmeregelungen gelten nur fürs Licht vorne und hinten, nicht jedoch für Speichenstrahler, zwei Bremsen, Klingel, (zwei) Rückstrahler hinten und Rückstrahler vorne sowie Pedalrückstrahler. Die Lampen dürfen bei Rennern unter 11kg batteriebetrieben und getrennt voneinander einzuschalten sein sowie lose mitgeführt werden. Ausnahme auch hierfür gilt bei Rennen auf abgesteckter Strecke, wo nur zwei (voneinander unabhängige) Bremsen vorgeschrieben sind und aller anderer Klimbatsch zuhause bleiben darf. |
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