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DasOe 28.06.2007 18:50

Zitat:

Zitat von maggusH (Beitrag 28122)
der sich die ganzen Texte durchgelesen hat

Dann hoffe ich mal das alle Frankfurter Starter zur Wettkampfbesprechung kommen und/oder die Raceinfos gelesen haben, da steht nämlich drinne das im Gegensatz zur SpO schon nach der 2. Zeitstrafe Ende peng ist und nicht wie in der SpO nach der 3. Zeitstrafe. Darauf bzw auf die Diskussionen "Freue" ich mich jetzt schon und wahrscheinlich sind es dann wieder die blöden Kampfrichter die von nix ne Ahnung haben ... :Diskussion:

DragAttack 28.06.2007 20:32

Zitat:

SpO:
§ 7.1.3 Wenn eine Umkleidezone und/oder Tütenablage für die Rad- und Laufbekleidung eingerichtet wird, so hat sich an dem Teilnehmer zugewiesenen Radstellplatz mit Ausnahme der Radschuhe, des Helmes, der Startnummer und ggf. einer Brille kein weiterer Ausrüstungsgegenstand zu befinden.
Hauptsatz:
"an dem Teilnehmer zugewiesenen Radstellplatz hat sich kein weiterer Ausrüstungsgegenstand zu befinden."
Ich lese hieraus, dass es nicht gestattet ist, Gegenstände am Fahrrad zu deponieren.
Außnahme hierzu:
"mit Ausnahme der Radschuhe, des Helmes, der Startnummer und ggf. einer Brille".
Radschuhe, Helm, Startnummer und Brille dürfen also am Rad deponiert werden.
All dieses gilt natürlich nur dann,
"Wenn eine Umkleidezone und/oder Tütenablage für die Rad- und Laufbekleidung eingerichtet wird".

Ich sehe darin noch immer nur ein Verbot weiterer Gegenstände am Rad zu deponieren und kein Gebot der aufgezählten. Ansonsten hätte ich ja auch meine Radschuhe nicht in den Wechselbeutel stecken dürfen.

Wenn ich mich irren sollte und zwei Semester (Einführung in die) mathematische Logik nicht ausreichen, um die Satzkonstruktionen der SpO zu entwirren, dann sollte man diese bei Gelegenheit mal etwas entflechten.

Gruß Torsten

outergate 28.06.2007 22:11

Zitat:

Zitat von DragAttack (Beitrag 28132)
Hauptsatz:
"an dem Teilnehmer zugewiesenen Radstellplatz hat sich kein weiterer Ausrüstungsgegenstand zu befinden."
Ich lese hieraus, dass es nicht gestattet ist, Gegenstände am Fahrrad zu deponieren.
Außnahme hierzu:
"mit Ausnahme der Radschuhe, des Helmes, der Startnummer und ggf. einer Brille".
Radschuhe, Helm, Startnummer und Brille dürfen also am Rad deponiert werden.
All dieses gilt natürlich nur dann,
"Wenn eine Umkleidezone und/oder Tütenablage für die Rad- und Laufbekleidung eingerichtet wird".

Ich sehe darin noch immer nur ein Verbot weiterer Gegenstände am Rad zu deponieren und kein Gebot der aufgezählten. Ansonsten hätte ich ja auch meine Radschuhe nicht in den Wechselbeutel stecken dürfen.

Wenn ich mich irren sollte und zwei Semester (Einführung in die) mathematische Logik nicht ausreichen, um die Satzkonstruktionen der SpO zu entwirren, dann sollte man diese bei Gelegenheit mal etwas entflechten.

Gruß Torsten

steuere ein paar semester semantik und prädikatenlogik bei und gebe dir recht. da ist nirgends ein gebot impliziert. (an anderer stelle vielleicht - helmpflicht z.b. - aber hier nicht)

drullse 28.06.2007 22:22

Das ist das Schöne hier: ich dachte schon, ich bin zu doof, um diesen Passus richtig zu deuten...

DragAttack 28.06.2007 22:47

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 28145)
ich dachte schon, ich bin zu doof, um diesen Passus richtig zu deuten...

selbst wenn - ich ärgere mich regelmäßig, dass es nicht möglich schein, solche Texte so zu verfassen, dass durchnittlich (im idealfall auch unterdurchschnittlich) inteligente Menschen sie zweifelsfrei verstehen können :Maso:

Anja 28.06.2007 23:12

Zitat:

Zitat von DragAttack (Beitrag 28148)
selbst wenn - ich ärgere mich regelmäßig, dass es nicht möglich schein, solche Texte so zu verfassen, dass durchnittlich (im idealfall auch unterdurchschnittlich) inteligente Menschen sie zweifelsfrei verstehen können :Maso:

Die gelben Karten wurden auch nicht konsequent verteilt soweit ich das beobachtet habe.

Und wenn man schon so auf das Einhalten von Rechten und Pflichten und Verboten aus ist: Was ist mit der Hilfe beim Einpacken des Neos?

Anja

wehaka 28.06.2007 23:18

Zitat:

Zitat von DragAttack (Beitrag 28148)
selbst wenn - ich ärgere mich regelmäßig, dass es nicht möglich scheint, solche Texte so zu verfassen, dass durchschnittlich (im Idealfall auch unterdurchschnittlich) intelligente Menschen sie zweifelsfrei verstehen können

So viel zum durchschnittlich intelligenten Menschen (mit Universitätsabschluss). :Lachanfall:
OK, das war gemein. :Maso:

Ich hätte mich an die Anweisungen des Veranstalters gehalten und halte es für eine Fehlentscheidung, dafür gelbe Karten zu verteilen. Auf jeden Fall war es extrem kleinlich.
Drullse hat natürlich Recht, dass auch Kampfrichter Fehler machen.
Die Sache mit den 15€ war dagegen absolut korrekt. Und so "engagiert", wie Peter hier und in anderen Foren 4 Tage nach der Sache argumentiert, kann ich mir gut vorstellen, wie "sachlich" er am Wochenende war. :Cheese:
Und dass Kampfrichter da einen lohnenden "Posten" ergattert haben, für den sie anscheinend noch dankbar sein sollen, ist wirklich ein schlechter Witz! :Peitsche:

Es steht jedem frei, sich bei seinem Landesverband zu melden und einen KR-Lehrgang zu machen. Die meisten Landesverbände suchen immer Freiwillige für solche Posten!

drullse 28.06.2007 23:36

Zitat:

Zitat von Anja (Beitrag 28150)
Die gelben Karten wurden auch nicht konsequent verteilt soweit ich das beobachtet habe.

Und wenn man schon so auf das Einhalten von Rechten und Pflichten und Verboten aus ist: Was ist mit der Hilfe beim Einpacken des Neos?

Anja

Viel wichtiger: was ist mit der Begleitung beim Laufen? Da könnte man glatt Dutzende Karten verteilen. Auch und grade bei den Pros (eine Dame, die ständig in meiner Nähe war, wurde permanent von einem MTBler im Helfershirt (!) begleitet und verpflegt).

Letztlich werden die Regel grade bei solchen Großveranstaltungen in einigen Belangen seeehr großzügig ausgelegt und bei anderen Kleinigkeiten wird dann durchgegriffen. Das paßt einfach nicht zusammen.


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