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Moe 29.10.2009 21:53

Genau.....keine Gefangenen :Cheese:

Skunkworks 29.10.2009 23:05

Geht doch! Ich dachte schon Ihr habt den Sinn einer RTF missverstanden: Erste Gruppe ist Ehrensache aber man braucht auch ne starke Manschaft...sonst wird das nix mit 1st back home!

Das Mädchen 30.10.2009 11:38

RTF steht für zwei Dinge: Rentner tun Fahrradfahren oder Renntempo fahren.
Und erster Starter bei einer RTF zu sein ist gar nicht so einfach - ältere Herren auf Stahlrahmen machen einem da regelmäßig die niedrigen Startnummer streitig.
Und fahren kannste da, was du willst!

hazelman 30.10.2009 11:42

Zitat:

Zitat von Skunkworks (Beitrag 298358)
Geht doch! Ich dachte schon Ihr habt den Sinn einer RTF missverstanden: Erste Gruppe ist Ehrensache aber man braucht auch ne starke Manschaft...sonst wird das nix mit 1st back home!

Oder einfach den Nopogobiker als Zugmaschine,vgl. Rüsselsheim 2008.

sybenwurz 30.10.2009 12:55

Ich bin mir ehrlich gesagt, nicht sicher, ob Lenkeraufsätze wirklich erlaubt oder nur geduldet sind.
Ich meine mich zu erinnern, dass sie eigentlich bei RTFs verboten wären, aber nur keine Sau danach guckt.

DasOe 30.10.2009 13:05

eieiei geballte Ladung gepflegtes Halbwissen :Nee:

so hier von der Seite www.rad-net.de

Zitat:

RTF-Formel A wie Ausdauer nennt sich der bekannteste Zweig beim Radtourenfahren. Hier werden an einem Termin Touren aus den fünf Klassen (40 bis 69, 70 bis 109, 110 bis 149, 150 bis 199 oder über 200 Kilometer Länge) parallel während einer Veranstaltung angeboten. Die Teilnehmer fahren auf einer ausgeschilderten Strecke mit der von ihnen gewählten Geschwindigkeit. Je nach Art, Schwierigkeit, Länge und Beschaffenheit der Strecke gibt es dabei mehrere Kontrollstellen. Dort wird die Startkarte abgestempelt und in der Regel Verpflegung angeboten.

Die Strecken beim Radtourenfahren haben keine Sollzeiten und werden in der Regel auf einem Rundkurs durchgeführt. Damit kommen die Teilnehmer zum Startort wieder zurück. Der Veranstalter setzt in der Regel aus organisatorischen Gründen einen Zeitraum von rund zwei Stunden (zum Beispiel 9 bis 11 Uhr) innerhalb dessen die Teilnehmer auf die Strecke gehen und gibt eine Schlusszeit aus, bis zu der die Teilnehmer zurück sein müssen. Nach Möglichkeit wird bei Start und Ziel auch die Möglichkeit zum Duschen geboten. Außerdem gehört zu den meisten Veranstaltungen zum Radtourenfahren ein Verpflegung zum Beispiel mit Kaffee und Kuchen im Zielbereich. Das Startgeld für diese Veranstaltungen liegt meist zwischen vier und sechs Euro, dazu gehört auch die Versorgung mit Getränken auf der Strecke. Einen Überblick über alle Veranstaltungen gibt es im Breitensportkalender des BDR und in der Datenbank von rad-net.

Mitglieder in einem Verein des BDR oder Landesverbands-Einzelmitglieder können eine Jahres-Wertungskarte zum Radtourenfahren lösen, in der die Punkte für eine erfolgreich beendete Radtourenfahrt eingetragen werden. Entsprechend der fünf Klassen gibt es einen, zwei, drei, vier oder fünf Punkte. Erreichen die Teilnehmer innerhalb einer Saison (Mitte März bis Mitte Oktober) 15 (Frauen) oder 25 (Männer) Punkte, erhalten sie dafür eine Jahres-Auszeichnung. Für Schüler sind mindestens zehn Punkte erforderlich. Die RTF-Wertungskarte können Mitglieder beim Verein oder Einzelmitglieder über Ihren Landesverband erwerben.
Zitat:

Die Angebote im Breitensport zeichnen sich in der Regel dadurch aus, dass es bei den Veranstaltungen keine Zeitnahme und keine Rangliste gibt. Dadurch ist es allen Teilnehmern möglich, in einer selbst gewählten Geschwindigkeit und ohne Zeitdruck die Touren zu fahren, und somit die Fortbewegung auf dem Rad und die Umgebung bewusst wahrzunehmen und zu genießen.

Da wir bei den meisten Veranstaltungen den öffentlichen Verkehrsraum als Sportstätte nutzen, suchen die Vereine bewusst verkehrsarme und landschaftlich reizvolle Strecken aus.

Mit der Erteilung der Genehmigung sind dabei meist verschiedene Pflichten für den Ausrichter verbunden. Die wichtigste davon, die auch eine direkte Auswirkung auf das Verhalten eines jeden Teilnehmers hat, ist die Verpflichtung zur Einhaltung der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung.

Das bedeutet für jeden Teilnehmer:

* An einer roten Ampel muss gewartet werden.
* Stoppschilder sind zu beachten.
* Benutzungspflichtige Radwege müssen genutzt werden.
* Auf andere Verkehrsteilnehmer ist Rücksicht zu nehmen.
* Behinderungen anderer Verkehrsteilnehmer sind zu vermeiden.
* Die ausgegebene Rückennummern sind deutlich sichtbar zu tragen.

Nur wenn sich alle an diese Gebote halten, werden die benötigten Genehmigungen auch weiterhin erteilt. Also hängt es von jedem einzelnen Teilnehmer ab, wie weit unsere Vereine das bewährte Breitensportprogramm im öffentlichen Verkehrsraum anbieten können.
und hier die Generalausschreibung für RTF

Dort findet sich der Hinweis:
Zitat:

12.5 Das Fahren mit Triathlon- oder ähnlichen Lenkern im „Geschlossenen Verband“ sowie in Gruppen ist verboten. (UCI-Reglement Radsport 1996, Art. 1.3.022)

joernupbde 30.10.2009 13:06

Also hier steht:

Das Fahren mit Triathlon- oder ähnlichen Lenkern im Geschlossenen Verband“ sowie in Gruppen ist verboten.

Hieße also, Du darfst mitfahren, mußt Dich aber aus den Gruppen raushalten.:Gruebeln:

Edit: ähhh...ja.....das Ö war schneller.:Blumen:

runningmaus 30.10.2009 13:08

da gab es auch schon mal sowas, daß auf RTFs ein Mindestdurchschnittstempo von 22km/h in der Ausschreibung war.... das sollte die "normalen" Volksradfahrer abschrecken :D ...
wo war das nur aufgeschrieben.... :Gruebel: ... es hatte jedenfalls etwas mit sportlichem Radfahren zu tun...


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