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Falls die Versicherung den Nachweis erbringen muß - und davon gehe ich aus, da sie ja die Leistungsverweigerung begründen muß - wüßte ich nicht, wie ihr das gelingen sollte. Bloß weil ich in Sportkleidung auf einem Triathlonrad sitze muß ich ja nicht im Training sein, vielleicht will ich ja nur mal die Großmutter besuchen und nutze das Rad schlicht als Fortbewegungsmittel... Zitat:
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@alle: Gibt es hier jemanden, dem schonmal eine Leistung im Zusammenhang mit einem Schaden beim Individualtraining mit der Begründung "Sie befanden sich im Training" verwehrt worden ist? |
@alessandro:
ich möchte nicht der sein, an dem ein versicherer dann ein exempel statuiert, wenn es zu einem Schaden kommt. Gestern war ich schon wieder in 3 Situationen die bei ungünstiger Zeugensituation zumindest eine Teilschuld ergeben könnten. Zumal jedes Fahren auf der Straße, wenn ein Radweg existiert schonmal kritisch ist. Also habe ich mich weiter erkundigt und folgendes gefunden... Versicherung and Rennrad29 Mrz 2006 02:38 pm Haftpflichtversicherung und Radrennen II Noch längerer Recherche haben ich nun doch 3 Versicherer gefunden, die den §4 aus ihren Versicherungsbedingungen herausgenommen haben und die Teilnahme an Radrennen und das Training hierfür mit einschließen. Dazu gehören die P & P, die Gothaer und die LVM. Es ist schon erstaunlich, dass die Versicherungsgesellschaften das Risko so hoch einschätzen, dass sie sich auf keine Ausnahmeregelungen einlassen. (Glaubt mir, ich habe mit einigen Versicherern die letzten Tage telefoniert.) Erstaunlich v. a., wenn man die vielen Tausend Rennradler auf den Radmarathons, Triathlons und Jedermannrennen bedenkt, die ohne es zu wissen ohne ausreichender Versicherung unterwegs sind. Wenn da so viel passieren würde, müsste die Ausschlussklausel doch viel bekannter sein, oder? Die Gothaer ist übrigens auch in unserem Haftpflicht-Vergleich zu finden (Kompakt-Tarif !!, der Basis-Tarif enthält die oben zitierte Ausschlussklausel) Versicherung and Rennrad14 Mrz 2006 01:32 pm Haftpflichtversicherung und Radrennen Die Haftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen. Sie kommt bei Schäden an Dritten auf. Allerdings gibt es einige Ausschlusskriterien in den Bestimmungen für Haftpflichtversicherungen. Bekannt ist wohl den Meisten, dass bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz die Versicherung keine Schadensregulierung vornimmt. Unbekannter, aber für Sportler enorm wichtig, ist der Zusatz, dass Radrennen, aber bereits das Training für Radrennen in den wenigsten Versicherung eingschlossen sind. Lustig dabei ist, dass die Veranstalter von Radsportevents meist eine Haftpflichtversicherung verlangen und man in der Anmeldung bestätigt eine solche zu haben. Kaum jemand weiß jedoch, dass die Versicherung im Schadensfall gar nicht eintreten würde. Anzuraten ist also allen Triathleten, Trainingsgruppen und Teilnehmern von Marathons (die Zeitnahme ist hier das ausschlaggebende Kriterium) ihre Haftpflichtversicherung zu prüfen und ggf. eine andere Versicherungsgesellschaft zu suchen. http://www.tarifchecks.de/blog/?cat=8 |
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Zum Jahreswechsel 2006/2007 wollte deren Geschäftsführung davon noch nichts wissen. (Wie auch z.B. der HHTV keinen Handlungsbedarf erkennen konnte. ) Nur sollten sie sich nicht am "BDR-Standard", sondern an dem was einige ihrer "eigenen" Landesverbände realisiert haben, orientieren - besser noch: dieses 1:1 zum Bundesstandard erklären. Was (viel) besseres könnte uns wirklich nicht passieren. |
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Gruß Peter PS. Nein, ich arbeite nicht in der Versicherungsbranche |
Was lange währt, wird (wohl) endlich was.
Wie ich erfahren habe, haben sich DTU und die ARAG-Versicherung darauf geeinigt, den DTU-Startpassinhabern eine Sportversicherung auf Basis dessen anzubieten, was in NRW und Bayern bereits Praxis ist. Allerdings kann jeder Landesverband für seinen Bereich frei entscheiden, ob die Koppelung Startpass plus Sportversicherung umgesetzt werden soll-. So werden z.B. die Hamburger hierüber auf einem a.o. Verbandstag im November beschließen. |
Eine Trainingsfahrt ist eine Fahrt, die vom Verein als Training veranlaßt wurde.
Ein Beispiel: man trainiert nach Plan, am Mittwoch steht Radtraining an, dann wäre diese Fahrt am Mittwoch eine "Trainingsfahrt". Eine Trainingsfahrt wäre auch, wenn du - anhand deiner Aufzeichnungen bspw - nachweisen kannst, daß du jeden Monat/jede Woche etc soundsoviele km fährst und anhand der allgemeinen Situation von einer Trainingsfahrt ausgegangen werden kann. Das könnte - möglicherweise - auch die Fahrt zu Oma sein. Auf das Fahrtziel kommt es nicht an, sondern auf den Charakter der Fahrt. Also Mounty mit Jeans und Einkaufstasche wird nicht glücken, auch wenn die 200 km weit gefahren wurde. Besonders gut machen sich immer Partnerfahrten (also zu zweit). Da kann man schon fast regelmäßig von Training sprechen. Man wird möglicherweise vom Verein eine Bestätigung verlangen, also vorher schonmal darüber sprechen. Man sollte stets bedenken, daß die Sportversicherungen nur subsidiär eintreten: d.h. sie sind die letzten der Kette, die zahlen werden und müssen. Hier nochmal kurz der Versicherungsumfang: 3.1 Der Versicherungsschutz besteht für die unter Ziffer 2. genannten Personen bei der priva-ten Ausübung des Triathlonsports (einschließlich Training), die über den Sportversiche-rungsvertrag mit der Sporthilfe e.V. im LandesSportBund Nordrhein Westfalen e.V. (LSB NW) - Stand 01.01.2006 - nicht versichert ist. Versicherter Triathlon ist die Ausübung des Schwimm-, Lauf- und Radsports. Die versicherte Sportausübung (insbesondere der Laufsport) muss als gezielte Trainings-maßnahme erkennbar sein. 3.2 Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Verlassen der Wohnung und endet nach der Rückkehr mit deren Wiederbetreten. |
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