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Schaust du hier: § 97a Abmahnung (1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden. (2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro. Interessant ist vor allem der Abs. 2. Für die etwas fahrlässige Nutzung im privaten Bereich bei unerheblicher Rechtsverletzung wird der Kostenerstattungsanspruch des Rechtsanwaltes auf Euro 100,00 begrenzt. Meines Erachtens eine sinnvolle Regelung. Cengiz |
Wenn es aber doch nun dieses Gesetzt gibt, warum verlangt der Anwalt in diesem Fall 507,50 € :confused:
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Und in solch einem Fall kann man dann gegen einen solchen Anwalt nicht vorgehen? Aufgrund von Wucher oder wie auch immer das ein Jurist nennen mag.
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Moralisch ist das Verhalten des Anwalts jedenfalls nicht in Ordnung, wenn er sich im gewerblichen Rechtsschutz auskennt. Das darf man aber jetzt auf keinen Fall verallgemeinern, Anwälte haben ohnehin einen recht schlechten Ruf, ich meine aber sehr zu Unrecht! Cengiz |
Allerdings muss ich noch erwähnen, dass es für § 97a II Urheberrechtsgesetz gegenwärtig nur eine einzige Entscheidung gibt. Die Abmahnkanzleien scheinen die Vorschift zu meiden, wie der Teufel das Weihwasser.
Man muss als Abgemahnter (die Vss. des 97a II vorausgesetzt) nur laut 97a II rufen und schon sind die Abmahnkanzleien mit 100,00 zufrieden und vermeiden jeden weiteren Streit. Wenn jemand von euch abgehmant wird und eine Rechtsschutzversicherung hat, dann Bescheid geben. Jemand würde mal gerne eine Feststellungsklage über die Rechtmäßigkeit der Anwaltskosten, die über Euro 100,00 hinausgehen, führen. Da müssen mal ein paar Koordinaten gesetzt werden;-) Huch, jetzt habe ich hier aber vielleicht gerade unlautere Werbung gemacht und werde noch von meiner unnützen Kammer abgemahnt:Huhu: 1 Cengiz |
Danke für die Aufklärung.
Du weißt auf eine Rechtsschutzversicherung hin. Bis gerade dachte ich, eine Rechtsschutzversicherung würde die Kosten aufgrund der Verletztung des Urheberrechtes nicht übernehmen. Oder liegt hier wieder ein anderer Fall vor, da gegen die Kosten geklagt wird? |
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Abmahnanwälte. In dem konkrete Fall müsste man mit der Rechtsschutzversicherung sprechen und eine Kulanzregelung herbeiführen. Ein Anwalt, der sich erst mit den AGBs der Rechtschutzversicherung beschäftigt und lange Schriftsätze mit dieser austauscht, muss tatsächlich Taxi fahren, da ihm niemand die Zeit entlohnt. Das Ganze wäre ja auch ein bisschen Werbung für die Rechtsschutzversicherung;-) |
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Eine solche Sterbegeldumlage - wie unnütz in Zeiten von Risikolebensversicherungen - gibt es im OLG Bezirk Karlsruhe nicht:) Cengiz |
lieber (denn das bist du tatsächlich) cengiz,
ich nutze hier mal die gelegenheit, um mich öffentlich und aus tiefsten herzen bei dir für deine aussergewöhnliche hilfsbereitschaft zu bedanken! ich mache das primär nicht , weil du mir geholfen hast, mehrere hundert euro zu sparen, sondern, weil ich deinen selbstloses engagement für ungewöhnlich und hervorhebenswert halte! diametral betrachtet, bist du der exakte antipode zu deinem kollegen, der mir diese abmahnung hat angedeihen lassen und ein positives beispiel für einen vertreter deiner zunft! tausend dank! :Danke: |
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