triathlon-szene.de |  Europas aktivstes Triathlon  Forum

triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum (https://www.triathlon-szene.de/forum/index.php)
-   Politik, Religion & Gesellschaft (https://www.triathlon-szene.de/forum/forumdisplay.php?f=30)
-   -   Teures Lehrgeld (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=9609)

Helmut S 16.07.2009 11:12

Zitat:

Zitat von F 18 (Beitrag 252344)
Wie das? fährt er Taxi?:Cheese:

:Lachanfall: :Lachanfall:

Jahangir 22.07.2009 16:25

Zitat:

Zitat von bort (Beitrag 252022)
Der Urheber gibt sein Mandat an einen Anwalt und der sucht dann für den Urheber nach verstößen und verdient sich damit eine goldene Nase (oder auch mehrere).

Ganz so ist es zum Glück nicht mehr. Die unfähige Bundesregierung hat sich im Jahr 2008 erbarmt und das Urheberrechtsgesetz an einer sinnvollen Stelle geändert:

Schaust du hier:

§ 97a
Abmahnung

(1) Der Verletzte soll den Verletzer vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden.

(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.


Interessant ist vor allem der Abs. 2. Für die etwas fahrlässige Nutzung im privaten Bereich bei unerheblicher Rechtsverletzung wird der Kostenerstattungsanspruch des Rechtsanwaltes auf Euro 100,00 begrenzt. Meines Erachtens eine sinnvolle Regelung.
Cengiz

bort 22.07.2009 16:34

Wenn es aber doch nun dieses Gesetzt gibt, warum verlangt der Anwalt in diesem Fall 507,50 € :confused:

Jahangir 22.07.2009 16:38

Zitat:

Zitat von bort (Beitrag 255311)
Wenn es aber doch nun dieses Gesetzt gibt, warum verlangt der Anwalt in diesem Fall 507,50 € :confused:

Damit er seiner Schwiegermutter was Schönes zum Geburtstag kaufen kann, vermute ich mal:Cheese:

bort 22.07.2009 16:40

Und in solch einem Fall kann man dann gegen einen solchen Anwalt nicht vorgehen? Aufgrund von Wucher oder wie auch immer das ein Jurist nennen mag.

Jahangir 22.07.2009 16:50

Zitat:

Zitat von bort (Beitrag 255313)
Und in solch einem Fall kann man dann gegen einen solchen Anwalt nicht vorgehen? Aufgrund von Wucher oder wie auch immer das ein Jurist nennen mag.

Schwierig, der Anwalt wird sich dumm stellen und behaupten, dass die Vss. des § 97a Abs. nicht vorliegen. Sollte es sich jedoch um einen auf den gewerblichen Rechtsschutz spezialisierten Anwalt halten, dann ist sein Vorgehen kritisch zu würdigen. Ob sich daraus allerdings eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer ableiten lässt, wage ich zu bezweifeln. Im Zweifel kassiert die Kammer nur die Kammerbeiträge und die altgedienten Vorstandsmitglieder klopfen sich gegenseitig auf die Schenkel. Da geht es ein bisschen zu wie in der Sportpolitik.
Moralisch ist das Verhalten des Anwalts jedenfalls nicht in Ordnung, wenn er sich im gewerblichen Rechtsschutz auskennt. Das darf man aber jetzt auf keinen Fall verallgemeinern, Anwälte haben ohnehin einen recht schlechten Ruf, ich meine aber sehr zu Unrecht!
Cengiz

Jahangir 22.07.2009 18:30

Allerdings muss ich noch erwähnen, dass es für § 97a II Urheberrechtsgesetz gegenwärtig nur eine einzige Entscheidung gibt. Die Abmahnkanzleien scheinen die Vorschift zu meiden, wie der Teufel das Weihwasser.
Man muss als Abgemahnter (die Vss. des 97a II vorausgesetzt) nur laut 97a II rufen und schon sind die Abmahnkanzleien mit 100,00 zufrieden und vermeiden jeden weiteren Streit. Wenn jemand von euch abgehmant wird und eine Rechtsschutzversicherung hat, dann Bescheid geben. Jemand würde mal gerne eine Feststellungsklage über die Rechtmäßigkeit der Anwaltskosten, die über Euro 100,00 hinausgehen, führen. Da müssen mal ein paar Koordinaten gesetzt werden;-)
Huch, jetzt habe ich hier aber vielleicht gerade unlautere Werbung gemacht und werde noch von meiner unnützen Kammer abgemahnt:Huhu: 1
Cengiz

bort 22.07.2009 18:37

Danke für die Aufklärung.

Du weißt auf eine Rechtsschutzversicherung hin. Bis gerade dachte ich, eine Rechtsschutzversicherung würde die Kosten aufgrund der Verletztung des Urheberrechtes nicht übernehmen.
Oder liegt hier wieder ein anderer Fall vor, da gegen die Kosten geklagt wird?

maifelder 22.07.2009 18:39

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 255347)
Huch, jetzt habe ich hier aber vielleicht gerade unlautere Werbung gemacht und werde noch von meiner unnützen Kammer abgemahnt:Huhu: 1
Cengiz

Wie unnütz? Im Todesfall klingelt doch ordentlich die Kasse, bei Dir nicht mehr, aber bei der hinterlassenen Witwe. Musst Du nicht für jeden Todesfall in der Kammer in die Tasche greifen, unser Rep hat mal sowas erzählt. Im OLG-Bezirk-Koblenz soll da ordentlich Asche bei rumkommen.

Jahangir 22.07.2009 18:57

Zitat:

Zitat von bort (Beitrag 255350)
Danke für die Aufklärung.

Du weißt auf eine Rechtsschutzversicherung hin. Bis gerade dachte ich, eine Rechtsschutzversicherung würde die Kosten aufgrund der Verletztung des Urheberrechtes nicht übernehmen.
Oder liegt hier wieder ein anderer Fall vor, da gegen die Kosten geklagt wird?

Das ist eine gute Frage. Der Kampf gegen Rechtsschutzversicherungen ist ja noch viel zäher als gegen
Abmahnanwälte. In dem konkrete Fall müsste man mit der Rechtsschutzversicherung sprechen und eine Kulanzregelung herbeiführen. Ein Anwalt, der sich erst mit den AGBs der Rechtschutzversicherung beschäftigt und lange Schriftsätze mit dieser austauscht, muss tatsächlich Taxi fahren, da ihm niemand die Zeit entlohnt.
Das Ganze wäre ja auch ein bisschen Werbung für die Rechtsschutzversicherung;-)

Jahangir 22.07.2009 18:59

Zitat:

Zitat von maifelder (Beitrag 255351)
Wie unnütz? Im Todesfall klingelt doch ordentlich die Kasse, bei Dir nicht mehr, aber bei der hinterlassenen Witwe. Musst Du nicht für jeden Todesfall in der Kammer in die Tasche greifen, unser Rep hat mal sowas erzählt. Im OLG-Bezirk-Koblenz soll da ordentlich Asche bei rumkommen.

Als ich noch im OLG Bezirk Zweibrücken war, musste ich bei jedem Todesfall 50 € überweisen. Leider sind da auch immer jede Menge alte Kollegen wie die Fliegen gestorben. Das ganze Geld, zum Fenster raus.
Eine solche Sterbegeldumlage - wie unnütz in Zeiten von Risikolebensversicherungen - gibt es im OLG Bezirk Karlsruhe nicht:)
Cengiz

titansvente 23.07.2009 10:10

lieber (denn das bist du tatsächlich) cengiz,

ich nutze hier mal die gelegenheit, um mich öffentlich und aus tiefsten herzen bei dir für deine aussergewöhnliche hilfsbereitschaft zu bedanken!

ich mache das primär nicht , weil du mir geholfen hast, mehrere hundert euro zu sparen, sondern, weil ich deinen selbstloses engagement für ungewöhnlich und hervorhebenswert halte!
diametral betrachtet, bist du der exakte antipode zu deinem kollegen, der mir diese abmahnung hat angedeihen lassen und ein positives beispiel für einen vertreter deiner zunft!

tausend dank!

:Danke:


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:41 Uhr.

Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.