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Fruehschwimmer 26.04.2009 21:43

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 218476)
Hier OT aber trotzdem: was ist daran interessant? Ich war auch mit 30 Student, weil ich nach Ausbildung und Arbeit nochmal angefangen habe zu studieren...

ich verstehe jetzt auch nicht wie ich das lesen soll ....

wieder OT:
wenn ich bedenke dass hier jeder 3. im handschuhfach ein revolver hat, wird mir schon etwas anders ...

allerdings so oft passiert es -interessanterweise- gar nicht, dass hier einer auf einen anderen beim autofahren schiesst ...


ansonsten bin ich mal gespannt wie die sache ausgeht !

oko_wolf 22.06.2009 13:53

Gibt's hier eigentlich was Neues?

Falko 21.10.2009 22:21

Ja, es gibt etwas Neues.
Heute war endlich Verhandlung im Amtsgericht. :cool:

Die ganze Sache dauerte 5Stunden...wovon sich Richter und die zwei Schöffen fast eine Stunde bei der Urteilsberatung belöffelt und laustark gestritten haben...was für allgemeine Belustigung und dumme Sprüche der Anwälte im Saal sorgte.

Es war schon komisch, als ich meine Aussage machen musste kam ich mir vor wie ein Schwerverbrecher, so sehr haben mich der gegenerische Anwalt und einer der beiden Schöffen ins Kreuzverhör genommen und versucht mir die Worte im Mund umzudrehen. Der Schöffe welcher mich so angegangen ist, hatte anscheinend deutliche Sympathien für den Angeklagten, sogar der Vertreterin der Staatsanwaltschaft ist dies von Anfang an aufgefallen. (Das hat sie mir in einer Verhandlungspause erzählt)
Dieser Schöffe war auch lautstark zu hören als er sich bei der Urteilsberatung mit dem Richter im Hinterzimmer gestritten hat.

Nun ja: Der Kerl wurde wegen vorsätzlicher Gefährdung anderer im Straßenverkehr, Nötigung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Vom Vorwurf der Unfallflucht wurde er freigesprochen da ihm nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte, dass er meinen Sturz hätte bemerken müssen.

Er bekommt seinen Führerschein frühestens in 8 Monaten wieder (er wurde ihm Anfang September bereits abgenommen, als die Anklage vom Staatsanwalt feststand), ist zu drei Monaten Freiheitsentzug verurteilt worden welche für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden, muss 2000€ an den Staat zahlen und hat Meldeauflagen für die Zeit der Bewährung bekommen.

Was mit meinen Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen ist weiß ich nicht wirklich, da der Richter dazu kein Wort verloren hat.
Ich werde morgen mal meinen Anwalt dazu befragen.

Das Urteil ist jedoch erst in 7 Tagen rechtskräftig...so lange hat sein Anwalt Zeit um in Berufung bzw. Revision zu gehen.
Mit sehr großer Warscheinlichkeit wird der gegnerische Anwalt in Berufung gehen (er meinte zu meinem Anwalt in einer Verhandlungspause, dass er bei 99% der Urteile von diesem Richter in Berufung geht), sodass wir uns wohl alle in ein paar Monaten vor dem Landgericht wieder treffen werden.
....the show must go on.

LidlRacer 21.10.2009 22:30

Klingt doch so weit ganz gut!

Nebenbei: Gibt es eigentlich Anwälte, die nicht zur Berufung raten?

Falko 21.10.2009 22:41

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 295247)
Klingt doch so weit ganz gut!

Nebenbei: Gibt es eigentlich Anwälte, die nicht zur Berufung raten?

Darfste mich nicht fragen. Mein Anwalt meinte, dass das Urteil milder ausgefallen sei als er erwartet hätte, da die Beweislage in seinen Augen erdrückend war.

Ich will halt nur endlich die Kohle für mein zerstörtes Rad wieder haben, da die Versicherung vom Unfallverursacher wegen des Verdachts auf vorsätzliches Handeln nicht gezahlt hat
...und natürlich noch Schmerzensgeld für `nen schicken Laufradsatz. :Cheese:

Auf noch eine Verhandlung hab ich keine Lust...die Sache zieht sich inzwischen seit sechs Monaten hin. :(

maifelder 21.10.2009 22:47

Seit wann gibt es Schadensersatz in einem Strafprozess?

Dein Anwalt wird jetzt bei diesem Urteil zivilrechtlich bemühen, wird wohl schneller gehen, weil der Zivilrichter vermutlich kein Bock hat und sich an den Strafprozess anlehnt.

Falko 21.10.2009 22:53

Zitat:

Zitat von maifelder (Beitrag 295258)
Seit wann gibt es Schadensersatz in einem Strafprozess?

Dein Anwalt wird jetzt bei diesem Urteil zivilrechtlich bemühen, wird wohl schneller gehen, weil der Zivilrichter vermutlich kein Bock hat und sich an den Strafprozess anlehnt.

Ach so...ich dachte da wir als Nebenkläger zugelassen waren wird das auch gleich mitentschieden. Ist wohl nicht so.
Heißt das, dass die ganze Sache noch vor einem anderen Richter landet, der dann darüber entscheidet?

Hab grad mal in die Akten geschaut, mein Anwalt hat zivilrechtliche Klage bei einem anderen Gericht als dem heutigen eingereicht. So ein Mist...ich dachte die Sache wäre dann langsam mal geklärt.

Metronom 21.10.2009 22:55

6 Monate ?!? Da lach ich doch drüber. Bin vor fast 2 Jahren von einem wilden Autofahrer verfolgt worden weil er sich von mir, im Dunkeln (natürlich mit Licht) fahrend provoziert fühlte, hat mich vom Radl geholt und gewürgt. Wenn nicht ein Zeuge dazwischen gegangen wäre hätte mich der Skinhead wahrscheinlich in Grund und Boden gestampft.

Bei der ersten Verhandlung (nach 14 Monaten!!) kam dan die Geschichte mit : Keine Berufsausbildung, kein Job, kein Geld, Übergewichtig ausserdem die Freundin als Zeuge - war ja alles kein Angriff sondern nur ein Rettungsversuch vor einem (imaginären) Lastwagen der mich sonst überfahren hätte.
Das Ende vom Lied : Nächste Woche muss ICH zum psychologischen Gutachter und erklären ob mein postraumatisches Belastungstrauma nicht schon vorher bestand, und ich überhaupt hätte mit meinem psychischen Schaden am Strassenverkehr teilnehmen dürfen.


Wie meinte der gegnerische Anwalt : "Achja, Radfahrer, Triathlet, na da hört man ja so einiges was da eingeworfen wird, ich bin mir sicher Sie hatten vorher schon Kontakt mit Psychopharmaka, aber dass können sie ja dem Gutachter dann alles erklären."

Danach wirds wohl nochmals 1 Jahr bis zur zweiten Verhandlung dauern, und wenn er dann verurteilt wird steht noch eine Zivilklage wg Schaden an meinem Kuota (2500€) und Schmerzensgeld, Verdienstausfall (konnte 4 Wochen nur sporadisch in der Praxis arbeiten, usw,usw)

Und das Beste : Aus seine Webseite versprüht der Skinhead weiterhni seine Tumbnationalen Sprüche und erklärt das er nicht joggt sondern lieber AMOK läuft.

Denk ich an Deutschland in der Nacht ...

Manchmal könnt ich kotzen, sorry, ist mal gerade wieder alles rausgekommen beim lesen.

Metronom

Falko 21.10.2009 23:00

@ metronom

Das ist ja übel!

Mir wollte der Schöffe heute auch erklären, dass ich wohl zu blöd zum Radfahren sei und einfach von selbst umgefallen bin. Zum Glück gibt es Zeugen die dies anders gesehen haben und(unabhängig voneinander) auch glaubhaft hervorgebracht haben.

maifelder 21.10.2009 23:01

Zitat:

Zitat von Falko (Beitrag 295263)
Heißt das, dass die ganze Sache noch vor einem anderen Richter landet, der dann darüber entscheidet?


Ja, natürlich, keine Sorge.

Falko 21.10.2009 23:04

Zitat:

Zitat von maifelder (Beitrag 295269)
Ja, natürlich, keine Sorge.

SCHÖÖÖÖÖÖN!!!! :Kotz: :Maso:

Pascal 21.10.2009 23:36

Zitat:

Zitat von Falko (Beitrag 295268)

Mir wollte der Schöffe heute auch erklären, dass ich wohl zu blöd zum Radfahren sei und einfach von selbst umgefallen bin. Zum Glück gibt es Zeugen die dies anders gesehen haben und(unabhängig voneinander) auch glaubhaft hervorgebracht haben.

Wie hat sich der Angeklagte selbst dargestellt bzw. den Vorfall geschildert und sein Verhalten erklärt?

Und wurde auf den Sachverhalt mit dem Radweg den Du nicht benutzt hast eingegangen und wenn ja wie?

Metronom 21.10.2009 23:45

Na als der selbstlose Retter, nur dass er nicht erklären konnte warum er mich auf dem Randstreifen vor einem Lastwagen retten wollte.
Wahrscheinlich wäre er auch wohl verurteilt worden wenn der gegnerische Anwalt nicht die Geschichte mit dem psychatrischen Gutachten angebracht hätte und der Richterin VOR Urteilsverkündigung mit Revision gedroht hätte was die für die richterliche Karriere eher kontraproduktiv ist (sagt mein Anwalt).

Die spielen wohl auf Zeit, weil was der Zeuge nach 14 Monaten noch wusste war schon lückenhaft, was er nach 2 oder 3 Jahren noch weiss ...

Falko 22.10.2009 00:06

Zitat:

Zitat von Pascal (Beitrag 295293)
Wie hat sich der Angeklagte selbst dargestellt bzw. den Vorfall geschildert und sein Verhalten erklärt?

Und wurde auf den Sachverhalt mit dem Radweg den Du nicht benutzt hast eingegangen und wenn ja wie?

Da ich bei der Vernehmung des Angeklagten nicht dabei war ( nicht dabei sein durfte) kann ich nicht viel sagen.
Mein Anwalt meinte, dass es ein Witz war was der Typ von sich gegeben hat: Er wollte mich bei dem Gespräch, welches zwischen uns stattgefunden hat, nur auf die Gefahr aufmerksam machen, welche dadurch entsteht, dass ich auf der Straße fahre. Er hat erzählt, dass zwei Fzge. durch mich zu gefährlichen Ausweichmanövern gezwungen wurden. Zeugen konnten glaubhaft versichern, dass am Ostersonntag auf dieser Straße (mit 3m Spurbreite in jeder Richtung) kaum Fzge. unterwegs waren. Selbst der Richter hat bei der Urteilsverkündung gemeint dass alles nur beschönigendes Blabla war was der Angeklagte von sich gegeben hat und er solche selbsternannten Verkehrserzieher nicht mag...

Man muss dazusagen, dass er sich anscheinend erst vor Gericht wieder an das Gespräch und Zusammentreffen mit mir erinnern konnte. Laut den poliz. Vernehmungen hat er geleugnet überhaupt einen Radler gesehen zu haben...
Er hat sich bei mir auch nicht entschuldigt, sondern nur in Richtung Gericht genuschelt, dass es ihm leid tue.

Ich wurde gefragt warum ich nicht auf dem Radweg war...konnte ich erklären (Scherben auf dem Radweg, hohe Geschwindigkeit meinerseits etc.) ...und da meine Ordnungswidrigkeit seitens der Polizei bereits duch eine mdl. Ermahnung abgetan war kann mir wohl hoffentlich keiner mehr was.

Glaube aber, dass der eine Schöffe der Meinung war ich sei selber Schuld gewesen...darum auch die ellenlange Disskusion im Hinterzimmer.

el_tribun 22.10.2009 00:40

hab mal kurz reingelesen und mus sagen: dieser miese drecksack sollte eigentlich nie wieder tageslicht sehen dürfen! aber so ist das nun mal in Deutschland! vor allem, das er seinen lappen ÜBERHAUPT wiederbekommen soll, ist schon eine frechheit! naja, viel glück weiterhin!

übrigens zum thema radwegebenutzungspflicht,es gab da auch mal angaben zu erforderlichen mindestbreiten. wenn die nicht erfüllt sind, steht ein blaues schild widerrechtlich, auch dann kann man im streitfall klagen! hab schon von vielen fällen damals in hamburg gehört, wo das schild dann entfernt werden musste, da dort teils wege als radweg gekennzeichnet waren, wo man nicht mal zweifussbreit platz hatte!

Raimund 22.10.2009 01:06

Zitat:

Zitat von Falko (Beitrag 295236)
Ja, es gibt etwas Neues.
Heute war endlich Verhandlung im Amtsgericht. :cool:

Die ganze Sache dauerte 5Stunden...wovon sich Richter und die zwei Schöffen fast eine Stunde bei der Urteilsberatung belöffelt und laustark gestritten haben...was für allgemeine Belustigung und dumme Sprüche der Anwälte im Saal sorgte.
(...)

Das kenn ich! Ein Freund von mir ist Richter. Der ist gar nicht amüsiert, wenn er so manchem Schöffen den Rechtsstaat nochmal neu erklären muss... :(

Falko 03.11.2009 00:02

Hab heut noch mal mit meinem Anwalt gesprochen. Wie mir mein Bauchgefühl bereits sagte, hat die Gegenseite das Urteil akzeptiert....es war recht milde und ein anderes Gericht - ohne voreingenommene Schöffen - hätte mit Sicherheit härter geurteilt. Das Gute an der Sache: Da der Unfall laut Urteil fahrlässig herbeigeführt wurde und kein Vorsatz festgestellt werden konnte ( Danke an den fiesen Schöffen, der mich so heftig angegangen ist und den Richter angebrüllt hat) muss also die Versicherung des Gegners einspringen. Die zivilrechtliche Klage wurde bereits vor vier Wochen eingereicht ( gegen den Unfallverursacher & seine Versicherung)...somit hab ich das Gefühl, dass es nicht mehr allzu lang dauern wird bis ich meinen Schaden ersetzt bekomme.

FuXX 03.11.2009 10:00

Was war denn das fuer ein Schoeffe? Das ist ja wohl die Hoehe! Auf welcher Informationsgrundlage kann der denn vermuten, dass du schuld warst? Ist das einfach ein Radfahrer Hasser gewesen? Wenn die Zeugenaussagen so eindeutig sind, was gibt es da dann zu diskutieren? Und da kommt dann "fahrlaessig" bei raus? Das muss doch "mutwillig" heissen - Frechheit.

Die Geschichte von Metronom ist ja noch krasser, unglaublich was es fuer Leute gibt. Und dann finden sich fuer die auch noch solche "Rechtsbeistaende", die sich auf dem gleichen Anstandslevel bewegen, echt unglaublich.

Danksta wurde uebrigens mal in Holland von nem Skin erst abgedraengt und dann verpruegelt - ging wohl so schnell, dass er gar nicht wusste was ihm geschah.

FuXX

Falko 03.11.2009 23:27

Wie krank sind die Menschen?

Der Schöffe war so alt wie mein Unfallgegner, anscheinend kannte man sich sogar...

Edit sagt, sie sei froh über fahrlässig...auch wenn es offensichtlich mutwillig war. Seine Versicherung muss zahlen...ist sicherlich problemloser als die Kohle von `ner Privatperson einzuklagen. Wo nichts ist, kann man nichts holen.

Thorsten 03.11.2009 23:58

Zitat:

Zitat von Falko (Beitrag 300329)
Wie krank sind die Menschen?

Der Schöffe war so alt wie mein Unfallgegner, anscheinend kannte man sich sogar...

Edit sagt, sie sei froh über fahrlässig...auch wenn es offensichtlich mutwillig war. Seine Versicherung muss zahlen...ist sicherlich problemloser als die Kohle von `ner Privatperson einzuklagen. Wo nichts ist, kann man nichts holen.

Aber hiermit hat er ja auch schon gut einen auf den Deckel bekommen und vermutlich hätte sich zuerst der Staat die 2000 Piepen geholt und du hättest dich beim evtl. Rest bedienen dürfen:

Zitat:

Zitat von Falko (Beitrag 295236)
Nun ja: Der Kerl wurde wegen vorsätzlicher Gefährdung anderer im Straßenverkehr, Nötigung und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Vom Vorwurf der Unfallflucht wurde er freigesprochen da ihm nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte, dass er meinen Sturz hätte bemerken müssen.

Er bekommt seinen Führerschein frühestens in 8 Monaten wieder (er wurde ihm Anfang September bereits abgenommen, als die Anklage vom Staatsanwalt feststand), ist zu drei Monaten Freiheitsentzug verurteilt worden welche für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden, muss 2000€ an den Staat zahlen und hat Meldeauflagen für die Zeit der Bewährung bekommen.

Wobei einem (Nicht-Juristen) nach der strafrechtlichen Verurteilung wegen Nötigung und vorsätzlicher Gefährdung das "fahrlässig" im Zivilrecht nicht wirklich einleuchten will. Juristisch geht das aber sicher ;).

Falko 04.11.2009 00:14

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 300362)
Aber hiermit hat er ja auch schon gut einen auf den Deckel bekommen und vermutlich hätte sich zuerst der Staat die 2000 Piepen geholt und du hättest dich beim evtl. Rest bedienen dürfen:


Wobei einem (Nicht-Juristen) nach der strafrechtlichen Verurteilung wegen Nötigung und vorsätzlicher Gefährdung das "fahrlässig" im Zivilrecht nicht wirklich einleuchten will. Juristisch geht das aber sicher ;).

Hast recht. Ist juristische Krümelkackerei. Er wurde übrigens nicht wegen Nötigung verurteilt...sondern wegen vorsätzlicher Gefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung.
Hätte er ein Gericht ohne Schöffen bzw. durchsetzungsfähigem Richter erwischt, wäre die Sache sicherlich noch schmerzhafter für ihn & langwieriger für mich ausgegangen.

Im Endeffekt will ich nur so schnell wie möglich die von mir vorgestreckte Kohle für`s Ersatzrad wiederhaben.

Rhing 04.11.2009 00:46

Du hättest Deinen Anspruch gegen die Versicherung auch bei Vorsatz behalten. Nur im Innenverhältnis zwischen Versicherer und Versichertem / Schädiger wäre bei Vorsatz er allein haftbar. So wird der Schaden auf die Gesamtheit der Versicherten umgelegt. :(
Hinsichtlich der Körperverletzung hat er sich dann wohl eingelassen, er habe damit gerechnet, es werde schon alles gut gehen und Du würdest wohl nicht stürzen. Die Zeugenaussagen haben wohl nur hergegeben, dass er Dich gefährden wollte, aber nicht, dass die Verletzung gewollt war. Wenn's nur ein Schöffe war, dann hätte der ja überstimmt werden können. Ist natürlich auch ne Wertungsfrage und davon abhängig, wie die Aussage genau gewesen ist. Deine zählt natürlich auch, ist aber "nur" eine.

Metronom 04.11.2009 09:59

Hi,

muss morgen früh zum psychologischen Gerichtsgutachter um zu sehen ob mein Geisteszustand nicht bereits VOR dem Überfall eingeschränkt war und ich Psychopharmaka-Junkie oder so bin ...

Die Tatsache dass ich eine Praxis mit 8 Angestellten habe & erfolgreich leite scheint nicht auszureichen um auf einen gesunden Geist zu schliessen.

Denk ich an Deutschland in der Nacht ...

Ich werde berichten

Grüsse
Metronom

Metronom 05.11.2009 19:15

So, bin nach 5 1/2 Stunden vom Gutachten zurück :-(

Würde mal behaupten dass es eine Unverschämtheit war. Waren mehrere hundert !! Fragen die ich beantworten musste, dazu solche ob ich als Kind sexuell missbraucht worden bin, ob ich in meine Jugend gerne Tiere gequält habe, schon mal Häuser angezündet, Sex habe, meine Konflikte grundsätzlich mit Prügel löse - zwischendurch hab ich mich mehrmals mit HALLO, ICH BIN DAS OPFER gemeldet, mir wurde nur gesagt dass ich meine Aussage auch verweigern kann, aber dann geht das Gerichtsverfahren nicht mehr weiter.

Danach noch neurologische Untersuchung, Blutdruck, Herzfrequenz, Atmung usw ... und zum krönenden Abschluss Blutentnahme zwecks Untersuchung auf DROGEN, PSYCHOPHARMAKA & DOPINGMITTEL.

HALLO, ICH WURDE ÜBERFALLEN, ICH BIN DAS OPFER !!!!

Beim nächsten mal werd ich mir´s genau überlegen ob ich nochmal Anzeige erstatte.

Also, ihr lieben Autofahrer, wenn ihr hier mitlest, ich bin jetzt Freiwild, wer mich niederknüppeln will ...


Ich könnt k........


Frustrierte Grüsse

Metronom

Huschpuscheldi 05.11.2009 20:36

Wenn ich sowas lese wird mir schlecht

tobi_nb 05.11.2009 21:31

Zitat:

Zitat von Metronom (Beitrag 300448)
...ob mein Geisteszustand nicht bereits VOR dem Überfall eingeschränkt war ...


Könnte man daraus auch lesen, dass dein Geisteszustand NACH dem Unfall eingeschränkt ist?

Metronom 05.11.2009 21:44

Zitat:

Zitat von tobi_nb (Beitrag 301382)
Könnte man daraus auch lesen, dass dein Geisteszustand NACH dem Unfall eingeschränkt ist?

Danke, DAS hab ich heute noch gebraucht !!!!

tobi_nb 05.11.2009 21:51

Zitat:

Zitat von Metronom (Beitrag 301389)
Danke, DAS hab ich heute noch gebraucht !!!!

Das war doch nicht böse gemeint.
Ich kann nur gegenwärtig keine Smilies verwenden. Und das Wort "bereits" hatte mich leicht irritiert.

KetteRechts 05.11.2009 21:52

Zitat:

Zitat von Metronom (Beitrag 301329)
Beim nächsten mal werd ich mir´s genau überlegen ob ich nochmal Anzeige erstatte.

Ich bin immer wieder begeistert von der "Gerechtigkeit" die in unserem ach so tollen Land herrscht...und vor allem davon, dass jeder der einfach nur dumm, dreist und plump ist, auch noch unterstützt und in seiner Beklopptheit bekräftigt wird.

Ich kann nur allzu gut nachvollziehen wie Du Dich fühlst...

Metronom 05.11.2009 22:40

Zitat:

Zitat von tobi_nb (Beitrag 301394)
Und das Wort "bereits" hatte mich leicht irritiert.

Na, der Anwalt hat darauf plädiert dass meine Wahrnehmung ja wohl massiv gestört sei, weil ich einen Rettungsversuch als gemingefährlichen Angriff auf Leib & Leben fehlgedeutet hätte. Und um das zu belegen wird nun nach Drogen, Dopingmittel und Psychopharmaka in meinem Blut gesucht um zu zeigen dass meine Aussage die eines psychisch Kranken ist.

Abgesehen davon könnte ja die Frage ob ich vor oder nach meinem 13. Lebensjahr gerne Tiere gequält habe darauf hinweisen dass ich entweder rein sadistisch veranlagt bin, oder wenn ich nach meinem 13. Lj daran Spaß gefunden hätte eine sexuelle Komponente mit dabei ist.

Aber am Besten war die Frage (gleich mehrmals) ob ich es gewöhnt sei Konflikte mit der Faust zu lösen (Hallo, das OPFER) - noch dazu kann ich von mir behaupten noch in in meinem Leben die Hand gegen einen anderen Menschen gehoben zu haben, noch nichtmal während des Überfalls, aber vielleicht gibt dies ja Anhalt auf einen verborgenen Masochismus in mir, und wenns dann erst nach dem 13. Lj aufgetreten ist, dann sogar ...

Na, dann bin ich mal gespannt auf die Auswertung ...


Grüsse

Metronom:Huhu:

Falko 06.11.2009 00:37

Erinnert mich irgendwie an einen psychologischen Test, welchen wir im Internat 1-2mal machen mussten. Es wurden Bilder zur Interpretation gezeigt: Nachdem wir rausbekommen hatten, dass man bei dem schlafenden Typen auf Couch nur sagen musste "Goldener Schuss" & dem Brückenbild "Der springt runter" der Psychologe nervös wurde. Waren von 250 Internen plötzlich 150 Leute akut selbstmordgefährdete Süchtige.....

ICH LEBE NOCH!!! Dank meiner Sucht. :cool:

Thorsten 06.11.2009 09:13

Oder die Werbung mit Marcel Reif, bei der er auch die ganzen Bilder vorgelegt kriegt, zu denen man normalerweise nur "Nehmt dem Maler die Drogen weg!" sagen kann. Bei allen fallen ihm sofort Fußballszenen ein und plötzlich sagt er zu einem Bild "Das ist Dressurreiten, damit kenne ich mich nicht aus."

Rhing 06.11.2009 09:54

... oder an den Film "Männer auf Rädern". Der Hauptdarsteller bekommt alle möglichen Bilder vorgelegt: Ein Junge sitzt auf einer Stufe und er denkt sich, der ist traurig, weil die anderen ihm ein Laufrad weggenommen haben und er nicht mehr fahren kann, zu einem Heustadel sagt er, es sei ein Fahrradschuppen. Wohlgemerkt: kein Rad oder auch nur'n Teil davon auf einem der Bilder. Dann bekommt er so ein Bild vorgelegt, bei dem ein Tintenklecks durch Falten des Blattes symetisch verdoppelt wird und er soll seine Assoziationen nennen. Er sagt "Schmetterling" und alle sind erleichtert, weil er endlich "die richtige Antwort" gibt. Er darauf: Ne, is natürlich Quatsch, is'n Radfahrer von vorn und dann erläutert er, wo die Oberarme, die er eigentlich enger führen müßte, sind, die Pedale etc.
Tja, Metronom, wer den Schaden hat ... Nimm's Dir nicht so zu Herzen.

weihnachtsmann_s 06.11.2009 10:10

wenn ich die scheiße hier lese wird mir am schönen morgen echt einfach nur schlecht....



gestern habe ich ncoh mit einem freund über einen überfall gesprochen wo sie zu 2mann von 4 mann angegangen worden sind und die polizei nach 20(zwanzig) minuten nach anruf erst vor ort war. fazit war dann bei der aussage gestern bei der polizei wurden sie gefragt ob sie von dem mehrfach vorbestraften und polizeibekannten (körperverletzung, drogen, diebstahl) Tätern eine entschuldigung akzeptierne würden oder ob das verfahren vor gericht geht und die Jungs sozialstunden bekommen sollen!?! Hallo!


wenn ich soetwas höre und lese kommt mir immer die galle hoch und mein Blutdruck steigt.




@Metronom: kann dein anwalt da eigentlich nichts machen??? ich würde mir verarscht vorkommen und irgendwann Ausrasten.

Metronom 06.11.2009 10:32

Immerhin b ich bei Gericht als Nebenkläger zugelassen und werd alle Hebel in Bewegung setzen dieser Kreatur den Führerschein für möglichst lange Zeit vorzuenthalten.

Ansonsten hab ich noch sehr engen Kontakt zur Lokalpresse ...

Grüsse

Metronom

PS:Falls es jemals wieder zu einer vergleichbaren Situation kommt werd ich meine pazifistischen Grundsätze vergessen und ... i´ll be prepared - schade, eigentlich

Steppison 06.11.2009 11:09

Die Schuhspitze ins Gemächt rammen, aufstehen und liegen lassen.

Extrem frustrierend, was hier auf den letzten 2 Seiten geschrieben worde. Hab einem angehenden RA mal von der Sache mit Falco erzählt, und er meinte, dass das gar nicht so einfach wäre. Wobei wohl der Schöffe deplaziert gewesen sei.

Unser schöner Rechtsstaat . . .

Falko 06.11.2009 11:31

Recht haben und Recht bekommen.....

Falko 18.01.2010 13:53

So heute war endlich der letzte Akt und das Kapitel kann abgeschlossen werden.
Das Zivilgericht hat der gegnerischen Versicherung und mir folgenden Vergleich vorgeschlagen, dem wir zugestimmt haben:

Zeitwert des Rades und der Kleidung (Helm, Schuhe etc.) zzgl. 25% für Neubeschaffung.
800€ Schmerzensgeld.
2/3 Prozesskosten an den Beklagten, 1/3 an den Kläger.

Pascal 18.01.2010 14:00

Zitat:

Zitat von Falko (Beitrag 334880)
So heute war endlich der letzte Akt und das Kapitel kann abgeschlossen werden.
Das Zivilgericht hat der gegnerischen Versicherung und mir folgenden Vergleich vorgeschlagen, dem wir zugestimmt haben:

Zeitwert des Rades und der Kleidung (Helm, Schuhe etc.) zzgl. 25% für Neubeschaffung.
800€ Schmerzensgeld.
2/3 Prozesskosten an den Beklagten, 1/3 an den Kläger.

Wieso 1/3 Prozesskosten für den Kläger?

Jahangir 18.01.2010 14:03

Zitat:

Zitat von Falko (Beitrag 334880)
So heute war endlich der letzte Akt und das Kapitel kann abgeschlossen werden.
Das Zivilgericht hat der gegnerischen Versicherung und mir folgenden Vergleich vorgeschlagen, dem wir zugestimmt haben:

Zeitwert des Rades und der Kleidung (Helm, Schuhe etc.) zzgl. 25% für Neubeschaffung.
800€ Schmerzensgeld.
2/3 Prozesskosten an den Beklagten, 1/3 an den Kläger.

Hast du eigentlich schon mal über eine Rechtsschutzversicherung nachgedacht?


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