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Hafu 22.07.2015 14:21

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1149890)
...

Ich fragte nicht danach, woher die Entscheidungsgrundlage der Kampfrichter stammte. Ich fragte, was es für eine Rolle spielt, ob ein Einspruch der Anlass für eine Entscheidung war.

Du würdest also, wenn ich dich richtig interpretiere in einer Situation wie beim Trumer Triathlon, bei dem der spätere Sieger einen glasklaren Regelverstoß (Verlassen der Wettkampfstrecke) begangen hat, der ihm aber keinen nachweislichen Vorteil gebracht hat, konsequent disqualifizieren?

(Beim Trumer See-Triathlon 2015 wurden die korrekt geschwommenen nachrangig plazierten Athleten einzeln befragt, ob sie Protest einlegen würden und es wurde den Athleten signalisiert, dass einem Protest ststt gegeben werden müsste). Von sich aus wollte der Veranstalter aber nicht tätig werden.

Bei der Challenge Dubai gab's ja eine ähnliche Situation, dort aber mit Verlassen der WQEttkampfstrecke und Verkürzen derselben durch den späteren Sieger, weshalb ich damals eher für ein DQ plädiert hatte.

Klugschnacker 22.07.2015 14:24

Mir geht es um die Frage, ob der Einspruch eines Mitstreiters als Unsportlichkeit zu werten ist.

Hafu 22.07.2015 14:32

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1149893)
Mir scheint, darum geht es bei der Aufregung nicht. Es scheint mir vor allem darum zu gehen, dass der zunächst Zweitplatzierte Einspruch eingelegt hat.

Bei der Aufregung auf FB sowie im direkten Streit der beiden Hauptbetroffenen spielt das zugegeben die Hauptrolle, da es nunmal in vielen Sportarten als unsportlich angesehen wird oder sogar verboten ist, dass man sich gegenseitig beim Schiedsrichter anschwärzt oder den Schiedsrichter in seinem Entscheidungsprozess zu beeinflussen versucht.

im Triathlon ist es -anders als im fußball- nicht explizit durch die sportordnung verboten, vermeintliche Regelverstöße zu petzen, aber das bedeutet nicht, dass man es für sonderlich sportlich halten muss. im Kern ist das eine moralische Frage.

Bei der Erstellung dieses Threads ging es mir aber wirklich in erster Linie um die Frage: wurden hier Regeln derart verletzt, dass ein DQ ausgesprochen werden muss.
Deshalb ist ja auch die Überschrift neutral gewählt und der Thread steht im Unterforum" Regeln" und nicht "Triathletisches"

Hafu 22.07.2015 14:44

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1149896)
Mir geht es um die Frage, ob der Einspruch eines Mitstreiters als Unsportlichkeit zu werten ist.

Es hängt von der Schwere des Vergehens ab.

Bei eklatanten Regelüberschreitungen würde ich einen Protest für legitim erachten, wenn man vorher selbst mit dem betroffenen Athleten gesprochen hat und diesem die Möglichkeit gegeben hat, sein 'Fehlverhalten selbst dem Kampfgericht/ dem Veranstalter zu melden.

Beispiel:Jemand ist nur drei statt vier Laufrunden gelaufen oder hat für einen Teil der Laufstrecke das Fahrrad einer Begleitperson genutzt. Sowas gehört bestraft, egal ob der Athlet vor oder hinter mir ins Ziel gekommen ist.

Bei "kleineren" eindeutigen Vergehen (Bsp.:jemand lässt sich längere Zeit unerlaubterweise begleiten, lässt sich außerhalb offizieller Verpflegungsstellen ein Gel oder Cola anreichen, draftet beim Radfahren ständig bei mir oder bei jemand anders: Vergehen, die ich schon oft im Wettkampf in meinem Umfeld beobachtet habe) würde ich zwar im Ziel das Gespäch mit dem Athleten direkt suchen, was adrenalingeschwängert erfahrungsgemäß durchaus auch in heftigem Streit enden kann, aber niemals würde ich deshalb den Athleten beim Wettkampfgericht melden.

captain hook 22.07.2015 14:46

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1149896)
Mir geht es um die Frage, ob der Einspruch eines Mitstreiters als Unsportlichkeit zu werten ist.

In meinen Augen wurde hier das Kampfgericht ausschließlich deshalb zu einer entsprechenden Entscheidung gedrängt, damit der, der die Entscheidung forcierte einen Nutzen davon hat. Es ging ihm also nicht um die Einhaltung des Reglements sondern nur seinen eigenen Vorteil. Deshalb ist es in meinen Augen unsportlich!

Kruemel 22.07.2015 15:02

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1149903)
In meinen Augen wurde hier das Kampfgericht ausschließlich deshalb zu einer entsprechenden Entscheidung gedrängt, damit der, der die Entscheidung forcierte einen Nutzen davon hat. Es ging ihm also nicht um die Einhaltung des Reglements sondern nur seinen eigenen Vorteil. Deshalb ist es in meinen Augen unsportlich!

So sehe ich es auch.
Letztlich kann man sich ja auch fragen was hat man sich bei der Erstellung einer solchen Regel gedacht.

Und da behaupte ich einfach Mal, ging es um Fälle wie Anschieben im Anstieg, Windschatten durch Begleiten auf dem Fahrrad, ...

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass die DTU verhindern wollte, dass einem gefallenen Athleten wieder aufgeholfen wird.

Ein anderes, fiktives Beispiel ist Littering. Ich verstaue meine leeren Geltüten immer feinsäuberlich in der Speedbox. Mir ist es aber auch schon passiert, dass beim Verstauen Teile (z.B. der Verschluss) davon geflogen sind.

Insofern finde ich, dass trotz Regeln diese auch immer mit einem gewissen Fingerspitzengefühl angewendet gehören.

So, und jetzt teert und federt ihn :Cheese: ;)

Hafu 22.07.2015 15:13

Zitat:

Zitat von Kruemel (Beitrag 1149907)
...

So, und jetzt teert und federt ihn :Cheese: ;)

Wieso ihn? Dich!!

:Huhu: ;)

Du schmeißt doch anscheinend ständig deine Geltüten in der Gegend rum! Hast dich doch gerade geoutet.

Ich werde in Kona ein Auge auf dich haben, Freundchen.;)

Homer Simpson 22.07.2015 15:26

Was mir persönlich bissel stinkt ist die Tatsache, das ja anscheinend kein Kari den Vorgang direkt gesehen hat. Und dann wird nur aufgrund von Aussagen Dritter jemand disqualifiziert??? :confused:
Da kann ich ja das nächste Mal auch beim WK sagen:" Ey Kari, die 10 vor mir haben ne halbe Stunde gelutscht und jeder hat 5 leere Trinkflaschen in den Wald gewummert! Kannste disqualifizieren, die Pfeiffen!"
Is mir irgendwie unverständlich, das Ganze.

sbechtel 22.07.2015 21:09

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1149896)
Mir geht es um die Frage, ob der Einspruch eines Mitstreiters als Unsportlichkeit zu werten ist.

Kommt drauf an, wegen was. Wenn gegen ein "Vergehen" Einspruch erhoben wird, dass eventuell (was ja hier auch nicht zweifelsfrei zu klären ist) formal stattgefunden hat, aber nicht im Sinne der Regel ein Vergehen (also kein solches Vergehen, dass durch die Regel verhindert werden soll) ist, dann finde ich das unsportlich.

achnee 22.07.2015 22:09

Zitat:

Zitat von sbechtel (Beitrag 1150054)
Wenn gegen ein "Vergehen" Einspruch erhoben wird, dass eventuell (was ja hier auch nicht zweifelsfrei zu klären ist) formal stattgefunden hat, aber nicht im Sinne der Regel ein Vergehen (also kein solches Vergehen, dass durch die Regel verhindert werden soll) ist, dann finde ich das unsportlich.

Hab den Satz dreimal gelesen und versteh ihn immer noch nicht. Ich geh jetzt ins Bett. Gut Nacht.

schnodo 22.07.2015 22:38

Zitat:

Zitat von sbechtel (Beitrag 1150054)
Wenn gegen ein "Vergehen" Einspruch erhoben wird, dass eventuell (was ja hier auch nicht zweifelsfrei zu klären ist) formal stattgefunden hat, aber nicht im Sinne der Regel ein Vergehen (also kein solches Vergehen, dass durch die Regel verhindert werden soll) ist, dann finde ich das unsportlich.

Klarer Fall.

Nein, Scherz beiseite, ich hab's auch nicht verstanden. :Cheese:

Thorsten 22.07.2015 23:11

Er meinte, es steht zwar in der Regel drin, aber die Regel hat es gar nicht so gemeint ;).

tandem65 23.07.2015 06:49

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1149893)
Mir scheint, darum geht es bei der Aufregung nicht. Es scheint mir vor allem darum zu gehen, dass der zunächst Zweitplatzierte Einspruch eingelegt hat.

Hat er nicht den Regeln gerecht.:Huhu:

sybenwurz 23.07.2015 08:41

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1150115)
Hat er nicht den Regeln gerecht.:Huhu:

Es war aber ausreichend, um den ersten Platz zu übernehmen...:-((

Wenn ich mal wieder als 345. über die Ziellinie krieche (nicht krabble) sag ich auch, die vor mir hätten abgekürzt, wären begleitet worde und hätten Wasser ausserhalb der Verpflegungsstellen angenommen...:liebe053:

sbechtel 23.07.2015 08:48

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 1150092)
Er meinte, es steht zwar in der Regel drin, aber die Regel hat es gar nicht so gemeint ;).

So schwer war der Satz wohl doch nicht :Huhu:

Thorsten 23.07.2015 09:04

Du weißt nicht, wieviel Bier ich um 23:11 intus hatte, um diesen Satz zu verstehen :Prost:. Ich war schon kurz davor, die Frauen zu verstehen :Cheese:. Sagt aber nichts darüber aus, ob dein Satz besonders sinnvoll war oder nicht ;).


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