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Wir sind da völlig einer Meinung. Es ging lediglich um die zitierte Aussage, halten sei nicht zulässig. Doch, ist es.
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Ja, kenne ich.
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tomerswayler hat Recht, ich habe aus dem offiziellen Radweg als Komplement den nicht benutzungspflichtigen Radweg geschlossen und nicht an die Schutzstreifen gedacht. Insofern ist wohl an der Stelle sicherlich Halten erlaubt und parken nicht. Auf dem Bild sind, ohne noch einmal nachzusehen, wohl ausschliesslich Parkvorgänge zu sehen. @tomerswayler Richtig es macht einen Unterschied.:Blumen: |
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http://www.youtube.com/watch?v=bzE-IMaegzQ |
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Ulock Justice. :Cheese:
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Kamikazefahrer ? nein eher das gegenteil ich bin sehr vorsichtig und nehme viel Rücksicht besonders bei Fußgänger und andere Radfahrer Ich fahre von Kind aus Rennrad und Rad im Alltag ,wohne in eine große Stadt und habe auch in andere noch großere Städte gewohnt Das ich keine ernsthafte Unfall in Stadtverkehr erlebt habe , bedanke ich auf ziemlich viel Glück und das ich nicht nur stur nach den Straßenverkehrsrecht fahre (vorfahrtrecht , Recht vor Links usw., werden ehe nicht bei Radfahrer respektiert ) Auf dem Grund und andere Grunde nehme ich mir das Recht nicht immer an alles Verkehrsregel zu halten :Blumen: |
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Ich fahre ja viel lieber Radwege mit dem MTB. Bei uns gibt es klasse Landschaftswege auch abseits der Strassen. Meine Bilanz ist allerdings eindeutig: 7 Jahre Zeitfahrrad: Null Platten(ok, Schönwetterradler:Lachen2: ), 5 Jahre MTB 7 Platten. Es gibt immer wieder Stellen, an denen Glasscherben liegen. Es wäre schön, wenn die Radwege genauso gründlich gesäubert werden würden, wie die Straßen. :dresche
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