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Alteisen 23.09.2014 10:30

Diese Sperren werden ja auch vehement überprüft. Bei einem Rennen in der Domstadt Anfang September gab es von der DTU eine schlecht kopierte Liste bei der man schon Schwierigkeiten hat, die Namen zu lesen. Ich denke, so muss sich niemand Sorgen machen, dass man nicht mehr an den Start kommt.

Raimund 23.09.2014 11:09

Zitat:

Zitat von Alteisen (Beitrag 1081464)
Diese Sperren werden ja auch vehement überprüft. Bei einem Rennen in der Domstadt Anfang September gab es von der DTU eine schlecht kopierte Liste bei der man schon Schwierigkeiten hat, die Namen zu lesen. Ich denke, so muss sich niemand Sorgen machen, dass man nicht mehr an den Start kommt.

Die Kleinen "hängen" sie, die großen lassen sie laufen!:(

Scheinbar haben Verbände keine Probleme damit kleine Veranstaltungen (die vermutlich nicht prozessieren) zu sanktionieren. Wohin gegen man bei großen Veranstaltern vor diesen und der Vielzahl der startenden Athleten zurückschreckt...

bittalilli 23.09.2014 11:16

Also bei uns in Bayern- TIR und Tegernsee war die Sperre nach einer Woche wieder aufgehoben, der Verband hat Einsicht gezeigt und den Athleten zu Gute gehalten , dass die ganze Sache mit "genehmigt" und ungenehmigt etwas sagen wir mal undurchsichtig nach außen kommt, sprich es ist einfach, nicht einfach ersichtlich ob genehmigt oder nicht. Da sollte sich in Zukunft etwas ändern.

MatthiasM 23.09.2014 12:07

Nur ganz kurze Frage für mich zum Verständnis als reiner, vereins- und verbandsloser Amateurschwimmer, sorry, wenn das für Euch langjährige Triathleten möglicherweise selbstverständliches Grundlagenwisen ist.

Wo finde ich schön laienmäßig erklärt Kriterien, welche Arten von Sportveranstaltungen "genehmigte Veranstaltung" im Sinne der Verbände sein müssen, damit es keinen Ärger gibt? Und bei welcher Art von "Jedermann"-/Breitensportevents mit Disziplinen, die dem Triathlon verwandt sind, kann ein Startpassinhaber bedenkenlos einfach just for fun teilnehmen, ohne Ärger zu bekommen? Ich denke da z.B. an 24h-Schwimmen, Langstreckenschwimmen, Volksläufe etc. - ich meine, ich will ja nicht, daß ein BTV-Triathlet ins Messer läuft, weil er z.B. am Starnberger Seeschwimmen oder am 24h-Schwimmen eines DLRG-OV oder an einem Sponsorenlauf für irgendeinem wohltätigen Zweck teilnimmt und nachher namentlich auf den Ergebnislisten auftaucht?

Gerne auch einfach ein Link auf einen Forumsbeitrag hier, wo das erklärt ist. Für mich, der ich mich bisher noch nie mit dem ganzen Verbands- und Vereinszeugs beschäftigen mußte, wäre das wohl Suche nach Nadel im Heuhaufen.

lG Matthias

eNTe 23.09.2014 12:40

Zitat:

Zitat von MatthiasM (Beitrag 1081509)
Nur ganz kurze Frage für mich zum Verständnis als reiner, vereins- und verbandsloser Amateurschwimmer, sorry, wenn das für Euch langjährige Triathleten möglicherweise selbstverständliches Grundlagenwisen ist.

Wo finde ich schön laienmäßig erklärt Kriterien, welche Arten von Sportveranstaltungen "genehmigte Veranstaltung" im Sinne der Verbände sein müssen, damit es keinen Ärger gibt? Und bei welcher Art von "Jedermann"-/Breitensportevents mit Disziplinen, die dem Triathlon verwandt sind, kann ein Startpassinhaber bedenkenlos einfach just for fun teilnehmen, ohne Ärger zu bekommen? Ich denke da z.B. an 24h-Schwimmen, Langstreckenschwimmen, Volksläufe etc. - ich meine, ich will ja nicht, daß ein BTV-Triathlet ins Messer läuft, weil er z.B. am Starnberger Seeschwimmen oder am 24h-Schwimmen eines DLRG-OV oder an einem Sponsorenlauf für irgendeinem wohltätigen Zweck teilnimmt und nachher namentlich auf den Ergebnislisten auftaucht?

Gerne auch einfach ein Link auf einen Forumsbeitrag hier, wo das erklärt ist. Für mich, der ich mich bisher noch nie mit dem ganzen Verbands- und Vereinszeugs beschäftigen mußte, wäre das wohl Suche nach Nadel im Heuhaufen.

lG Matthias

http://www.dtu-info.de/ordnungen.html .. Sportordnung .. A1.
Triathlon, Duathlon, Aquathlon, Swim&Run und verwandte Multisportarten.

MatthiasM 23.09.2014 13:15

Zitat:

Zitat von eNTe (Beitrag 1081528)
http://www.dtu-info.de/ordnungen.html .. Sportordnung .. A1.
Triathlon, Duathlon, Aquathlon, Swim&Run und verwandte Multisportarten.

"Multisportart" als Schlüsselwort = Also alles, wo mindestens zwei der Disziplinen Laufen, Rad, Schwimmen zusammen in einem Event stattfinden, heißt im Umkehrschluß, ein Verbandstriathlet kann problemlos bei jeder beliebigen Veranstaltung starten, wo aus den genannten Disziplinen genau eine dabei ist, und die von mir genannten Veranstaltungstypen sind immer problemlos. Hab ich das demnach richtig verstanden?

lG Matthias

PS.: Wäre ein Benefiz-Hüpfathlon (2km Schwimmen, 200m Sackhüpfen) dann problemlos oder eine "verwandte Multisportart" :cool:

Hafu 23.09.2014 15:34

Zitat:

Zitat von Hendock (Beitrag 1081446)
Etwas neues zum Thema:

http://www.faz.net/aktuell/sport/meh...-13144503.html

Da hat man m.Mn. nach jedes Augenmaß verloren. Die Athleten sind übrigens für 5 Monate, also bis zum 17.01.2015 gesperrt.

Es handelt sich dabei um unseren kleinen Dorftriathlon. Offenbar will man ein Exempel statuieren und uns dazu zwingen, den Triathlon anzumelden und dann die Abgaben zu entrichten, die aufgrund der Streckenlänge (0,3, 13, 4,1 km) schon für einen Kurztriathlon gelten. Und für welche Gegenleistung? Es werden keine Kampfrichter entsandt und versichert sind die Teilnehmer ohnehin über unseren Gemeindesportverband.

Sind denn die anderen Dorftriathlons in Hessen auch alle ungenehmigt?

Wenn ihr die Veranstaltung anmeldet wird natürlich auch ein Kampfrichter entsandt (oder mehrere; hängt von der Gesamtzahl der Teilnehmer ab).

Würde mich wundern, wenn das in Hessen, die natürlich ihre eigene Gebührenordnung und Wettkampfordnung haben, komplett anders als in Bayern wäre.

runningmaus 23.09.2014 15:37

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1081589)
Sind denn die anderen Dorftriathlons in Hessen auch alle ungenehmigt? ...

Das ist unterschiedlich, die meisten sind meiner Ansicht nach mit Genehmigungsnummer :) .

Hafu 23.09.2014 15:44

Zitat:

Zitat von runningmaus (Beitrag 1081590)
Das ist unterschiedlich, die meisten sind meiner Ansicht nach mit Genehmigungsnummer :) .

Dann ist es ja sehr ähnlich der Situation in Bayern. Wenn ein Landesverband da gerecht sein will, muss er schon um die Veranstalter zu schützen, die ihre Veranstaltung brav anmelden und die paar Euro Gebühren entrichten, von denen Kampfrichter und Übungsleiter asugebildet werden und die Aufwandsentschädigungen des Landestrainers usw. bezahlt werden, darauf hinwirken, dass Veranstalter, die sich der Abgabenpflicht versuchen zu entziehen, zurück in die Solidargemeinschaft Triathlon kommen.

Hendock 23.09.2014 16:02

Reken ist in NRW, nicht in Hessen. Frag mich bitte nicht, warum der Artikel in der FAZ erschienen ist.

Soweit mir bekannt ist werden, wenn die Veranstaltung nur angemeldet ist, noch keine Kampfrichter entsandt. Die Rede war nur von einer Versicherung, die wir aber nicht benötigen. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Hendock 23.09.2014 16:08

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1081592)
..., dass Veranstalter, die sich der Abgabenpflicht versuchen zu entziehen, ...

Du tust ja gerade so, als wollten wir den Verband nicht an unserem exorbitant-hohen Gewinn teilhaben lassen. :Cheese:

Alteisen 23.09.2014 17:45

Zitat:

Zitat von Raimund (Beitrag 1081482)
Die Kleinen "hängen" sie, die großen lassen sie laufen!:(

Scheinbar haben Verbände keine Probleme damit kleine Veranstaltungen (die vermutlich nicht prozessieren) zu sanktionieren. Wohin gegen man bei großen Veranstaltern vor diesen und der Vielzahl der startenden Athleten zurückschreckt...

Ich sage ja nicht, dass es gar nicht überprüft wird. Wenn man es allerdings richtig ernst meint, dann kommt man nicht mit einem Zettel, der teilweise handschriftliche Informationen enthält sondern mit einer Excel Datei oder ähnlichem. Dann ist der Abgleich mit den Startern schnell erledigt.

Thorsten 23.09.2014 17:51

Hessen ist personell nicht in der Lage, alle Veranstaltungen mit KR zu besetzen. Daher werden neben Landesmeisterschaften, Landesligen (es gibt hier auch nur 5 Männer-, 2 Frauen-, 3 Senioren-/Masters-Ligen sowie 2 Regionalligen mit RLP und Veranstaltungen der 2. BL Süd ;)) und HTV-Nachwuchscup nur noch einige größere Veranstaltungen beschickt.

Matthias75 23.09.2014 18:23

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1081592)
Veranstalter, die sich der Abgabenpflicht versuchen zu entziehen, zurück in die Solidargemeinschaft Triathlon kommen.

Der Begriff Abgabenpflicht stört mich in dem Zusammenhang gewaltig. Das klingt so als müssen die Veranstalter die abgaben entrichten, was einfach nicht so ist. Jeder kann und darf weiterhin Dreikämpfe oder andere MUltisportevents veranstalten ohne irgendwelche Abgaben entrichten zu müssen. Gibt nur leider entsprechende Konsequenzen (s.o.) für einige Teilnehmer.

Ansonsten hab' ich schon an anderer Stelle meine ausführliche Meinung dazu gesagt...

Matthias

Hafu 23.09.2014 19:26

Zitat:

Zitat von Hendock (Beitrag 1081597)
Reken ist in NRW, nicht in Hessen....

Soweit mir bekannt ist werden, wenn die Veranstaltung nur angemeldet ist, noch keine Kampfrichter entsandt. Die Rede war nur von einer Versicherung, die wir aber nicht benötigen. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Entschuldige meine mangelnden Geografiekenntnisse. Hätte ich auch vorher mal googlen können, aber wegen der FAZ schien mir die Lage eindeutig.

In Bayern bekommen auch die kleinen Veranstaltungen wenigstens einen Kampfrichter/ Einsatzleiter zugeteilt und der ist den Veranstaltern in der Regel eine echte Hilfe, weil er hilft, Ärger der Teilnehmer, der sonst bei Regelstreitereien ungefiltert an den Veranstalter durchgereicht werden, abzupuffern und mit entsprechender Erfahrung beizulegen.

Zitat:

Zitat von Hendock (Beitrag 1081598)
Du tust ja gerade so, als wollten wir den Verband nicht an unserem exorbitant-hohen Gewinn teilhaben lassen. :Cheese:

Ist mir schon bewusst, dass ihr keine Veranstaltung mit Gewinnerzielungsabsicht betreibt, aber wir haben bei uns im Verein auch eine Veranstaltung mit rund 150 Teilnehmern, die gerade mal so ihre Kosten trägt. Natürlich ist diese auch angemeldet (bin ja diesbezüglich befangen). Kleine Veranstaltung, wenige Teilnehmer bedeutet ja auch wenige abgaben (in Bayern bei Volkdistanzen 1,50€ pro Teilnehmer, die letztlich weder den Teilnehmern noch den Veranstaltern wirklich weh tun, wenn sie erhoben werden, selbst bei einem moderatem Startgeld von 25€.

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 1081619)
Hessen ist personell nicht in der Lage, alle Veranstaltungen mit KR zu besetzen. Daher werden neben Landesmeisterschaften, Landesligen (es gibt hier auch nur 5 Männer-, 2 Frauen-, 3 Senioren-/Masters-Ligen sowie 2 Regionalligen mit RLP und Veranstaltungen der 2. BL Süd ;)) und HTV-Nachwuchscup nur noch einige größere Veranstaltungen beschickt.

Baden-Württemberg hat ganz gute Erfahrungen mit einer Kampfrichterfehlabgabe gemacht für Vereine mit größerer Triathlonabteilung, die keine oder zu wenige Kampfrichter stellen. Deshalb haben wir diese vor einem Jahr zur Erhöhung der Gesamtzahl der aktiven Kampfrichter auch eingeführt. Bisher wurde die Abgabe noch von keinem einzigen Verein tatsächlich kassiert, aber alleine die Ankündigung hat schon geholfen, dass manche Vereine vermehrt Kampfrichter ausbilden lassen.
Viele Kampfrichter in einem Bundesland bedeuten auch bei der Beschickung von Wettkämpfen geringere Kosten für die Veranstalter, weil die Fahrtzeiten kürzer werden.

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1081624)
Der Begriff Abgabenpflicht stört mich in dem Zusammenhang gewaltig. Das klingt so als müssen die Veranstalter die abgaben entrichten, was einfach nicht so ist. Jeder kann und darf weiterhin Dreikämpfe oder andere MUltisportevents veranstalten ohne irgendwelche Abgaben entrichten zu müssen. Gibt nur leider entsprechende Konsequenzen (s.o.) für einige Teilnehmer.

Ansonsten hab' ich schon an anderer Stelle meine ausführliche Meinung dazu gesagt...

Matthias

Ich weiß, dass dich der Begriff stört und ich kenne deine und du kennst meine Meinung dazu, aber ich halte den Begriff im moralischen Sinne für absolut gerechtfertigt.
Und auch im juristischen Sinne ist er wohl gerechtfertigt, denn sonst wäre seinerzeit Jeschke mit seiner Klage gegen den NRW-Triathlonverband, dem er eine Monopolstellung und unzulässige Erhebung von Gebühren vorwarf, nicht vor dem OLG Düsseldorf gescheitert.

http://www.nrwtv.de/files/Beschluss_OLG_Ddorf.pdf

Der Richter sprach damals den Sportverbänden explizit eine wichtige Rolle bei der algemeinen Sportförderung und Nachwuchsförderung zu, wies daraufhin, dass von dieser allgemeinen Föderung auch jeder kommerzielle Veranstalter profitiert und dass es legitim ist, wenn offiziell anerkannte Sportfachverbände, eine der Höhe nach im Vergleich zu den Startgeldern geringe Abgabe erheben, die sämtliche Veranstalter zu zahlen haben.

Klugschnacker 23.09.2014 19:36

Dass die DTU nach wie vor nicht über die Gründe einer Sperre informiert und sich damit eine Prangerwirkung zunutze macht, finde ich nicht richtig.

LidlRacer 23.09.2014 19:48

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1081633)
Dass die DTU nach wie vor nicht über die Gründe einer Sperre informiert und sich damit eine Prangerwirkung zunutze macht, finde ich nicht richtig.

Immerhin wissen wir jetzt aus der Zeitung, was die beiden unbefristet Gesperrten ausgefressen haben (sollen):
Zitat:

Zitat von FAZ
... zwei haben sich in der Erregung über beckmesserische Kampfrichter an diesen vergriffen. Sie treten nun wohl lebenslang ins Leere, wenn sie bei Verbandsrennen starten wollen.


Hendock 23.09.2014 19:54

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1081630)
Entschuldige meine mangelnden Geografiekenntnisse. Hätte ich auch vorher mal googlen können, aber wegen der FAZ schien mir die Lage eindeutig.

Ist ja nicht schlimm. Ich schrieb ja, dass ich nicht weiß warum der Artikel in der FAZ erschienen ist.

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1081630)
Ist mir schon bewusst, dass ihr keine Veranstaltung mit Gewinnerzielungsabsicht betreibt, aber wir haben bei uns im Verein auch eine Veranstaltung mit rund 150 Teilnehmern, die gerade mal so ihre Kosten trägt. Natürlich ist diese auch angemeldet (bin ja diesbezüglich befangen). Kleine Veranstaltung, wenige Teilnehmer bedeutet ja auch wenige abgaben (in Bayern bei Volkdistanzen 1,50€ pro Teilnehmer, die letztlich weder den Teilnehmern noch den Veranstaltern wirklich weh tun, wenn sie erhoben werden, selbst bei einem moderatem Startgeld von 25€.

Wenn es nur 1,50 € pro Teilnehmer wären, würden wir es uns ja überlegen aber da wir wegen der Streckenlänge schon als Kurztriathlon gelten (frag mich nicht, warum), sollen wir 5 € pro Teilnehmer zahlen, was wir wieder auf das Startgeld aufschlagen müssten. Das wollen wir aber nicht.
Da gehen wir lieber hin und schreiben groß in die Ausschreibung, dass Startpass-Inhaber eine Sperre riskieren, wenn sie bei uns starten. Bisher hatten wir "nur" den Hinweis, dass wir keine DTU-Veranstaltung sind. Wie dem auch sei - verantwortlich ist der Athlet. Nur wirft es natürlich kein gutes Licht auf die Veranstaltung.

Hafu 23.09.2014 20:00

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1081633)
Dass die DTU nach wie vor nicht über die Gründe einer Sperre informiert und sich damit eine Prangerwirkung zunutze macht, finde ich nicht richtig.

Die Problematik der Veröffentlichung und der Eindruck den diese Liste erwecken kann, sehe ich auch (und auch in unserem Verband gab es vor einigen Monaten wegen einer vergleichbaren Situation hitzige Diskussionen), aber die DTU verhält sich nach meiner Erfahrung in dieser Hinsichr neutral und ist diesbezüglich nur Dienstleister der Landesverbände, denn die Sperren wurden ja nicht von der DTU sondern von den Landesverbands- Disziplinarkommisionen ausgesprochen, die letztlich entscheiden müssen ob und was veröffentlicht wird.



Im übrigen:

In rund 6 Wochen ist DTU-Verbandstag in Braunschweig, und zuvor sind die diversen Landesverbandstage der einzelnen LV's. Wer klare Defizite in der Sportordnung erkennt, der sollte versuchen, diese abzustellen, bzw. die Sportordnung weiterzuentwickeln. Alles immer nur eine Frage der Überzeugungskraft und der Fähigkeit Mehrheiten zu finden.

Hafu 23.09.2014 20:35

Zitat:

Zitat von Hendock (Beitrag 1081639)
...
Wenn es nur 1,50 € pro Teilnehmer wären, würden wir es uns ja überlegen aber da wir wegen der Streckenlänge schon als Kurztriathlon gelten (frag mich nicht, warum), sollen wir 5 € pro Teilnehmer zahlen, was wir wieder auf das Startgeld aufschlagen müssten. Das wollen wir aber nicht.
Da gehen wir lieber hin und schreiben groß in die Ausschreibung, dass Startpass-Inhaber eine Sperre riskieren, wenn sie bei uns starten. Bisher hatten wir "nur" den Hinweis, dass wir keine DTU-Veranstaltung sind. Wie dem auch sei - verantwortlich ist der Athlet. Nur wirft es natürlich kein gutes Licht auf die Veranstaltung.

Hab' mal kurz die Gebührenordnung von NRWTV gegoogelt. 4€ wären es für Kurzdistanzen, 2€ für Volksdistanzen/ Sprintdistanzen.

Auch 4 € Abgabe fände ich auch für eine Veranstaltung dieser Größenordnung unverhältnismäßig, wenn der Sieger in 40 minuten im Ziel ist (also zeitlich früher als bei einer üblichen Sprintdistanz)und das Startgeld wirklich so niedrig ist, wie im FAZ-Artikel erwähnt (5€ Startgeld für einen Erwachsenen: kann das wirklich sein? ), aber ich habe auch keine genaue Definition für Sprint-, Kurz oder Mitteldistanz in der NRW-Gebührenordnung gefunden und würde vermuten, dass hierfür letztlich die Sportordnung der DTU zuständig ist.

Es geht mich ja nichts an und ich will mich auch nicht einmischen, aber versucht doch einfach auf dieser Argumentationslinie (Einstufung des Rekener Triathlons als Volksdistanz und damit niedrigste Abgabenstufe) einen Kompromiss zu finden. Oder eben das Regelwerk/ die Gebührenordnung per Antrag entsprechend anzupassen, dass die Abgabenhöhe eine für euch akzeptable Höhe hat.

Alteisen 23.09.2014 21:02

In BaWü gibt es auch eine interessante Abgabenordnung
http://baden-wuerttembergischer-tria...en_ab_2014.pdf
Langdistanz 2 Euro, Volkstriathlon 0,5 Euro aber dann noch eine Jedermann-Abgabe von 3 Euro. Liegt wohl daran, dass Björn S. in der Vergangenheit das Sagen hatte und im Kraichgau und Roth wenig Jedermänner waren

eNTe 23.09.2014 22:04

Zitat:

Zitat von Hendock (Beitrag 1081639)
Ist ja nicht schlimm. Ich schrieb ja, dass ich nicht weiß warum der Artikel in der FAZ erschienen ist.


Wenn es nur 1,50 € pro Teilnehmer wären, würden wir es uns ja überlegen aber da wir wegen der Streckenlänge schon als Kurztriathlon gelten (frag mich nicht, warum), sollen wir 5 € pro Teilnehmer zahlen, was wir wieder auf das Startgeld aufschlagen müssten. Das wollen wir aber nicht.
Da gehen wir lieber hin und schreiben groß in die Ausschreibung, dass Startpass-Inhaber eine Sperre riskieren, wenn sie bei uns starten. Bisher hatten wir "nur" den Hinweis, dass wir keine DTU-Veranstaltung sind. Wie dem auch sei - verantwortlich ist der Athlet. Nur wirft es natürlich kein gutes Licht auf die Veranstaltung.

Das kann irgendwie nicht sein. Für die Distanzen in Reken fallen bei einem Startgeld < 20 EUR und ohne Kari 1 EUR / Starter + (ich meine) 50 EUR an. Für eure Veranstaltung also rund 150,- EUR. Wenn dafür ein paar Startpassinhaber mehr kommen, kostet euch das mehr oder weniger gar nichts.

Wäre schön, wenn sich das regeln würde, es war immer ganz nett in Reken.

tandem65 23.09.2014 23:05

Zitat:

Zitat von Alteisen (Beitrag 1081654)
In BaWü gibt es auch eine interessante Abgabenordnung
http://baden-wuerttembergischer-tria...en_ab_2014.pdf
Langdistanz 2 Euro, Volkstriathlon 0,5 Euro aber dann noch eine Jedermann-Abgabe von 3 Euro. Liegt wohl daran, dass Björn S. in der Vergangenheit das Sagen hatte und im Kraichgau und Roth wenig Jedermänner waren

Na ja, bei der LD/MD/KD sind es eben noch 30,-/25,-/20,-€ Tageslizenz die hinzukommen. Ist jetzt nicht so daß LDler oder MDler weniger zahlen als die Jedermänner.;)

BunterHund 24.09.2014 08:30

Osnabrück, nicht Braunschweig
 
Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1081641)
/.../Im übrigen:
In rund 6 Wochen ist DTU-Verbandstag in Braunschweig, /.../

Der Verbandstag der DTU findet, dass mit voller Absicht (siehe positive Entwicklung der letzten vier Jahre), in der Stadt des westfälischen Friedens, in Osnabrück (!), statt. @Harald: nicht dass ihr in der falschen Stadt landet ;-)

Zum eigentlichen Thema:
In der Regel kann man, wenn man möchte, als Ausrichter eine perspektivische Lösung gemeinsam (!) mit dem Verband finden.
Will heißen, dass dem Verband daran gelegen ist, die letzten "schwarzen Schäfchen" unter den Ausrichtern einzufangen, jedoch mittlerweile gemerkt hat, mit der Brechstange geht es nicht....

Triathlon ist mittlerweile ein etablierter Sport mit Regeln und einer Struktur. Zu dieser Struktur gehört auch eine Nachwuchsförderung die erhebliches Geld kostet (darein fließt ein großer Teil der Abgaben) aber auch gewisse Standards wie genehmigte Strecken, Wasserrrettung, Helmpflicht, Etc.
Diejenigen, die also darüber schimpfen, dass der Verband Startpassinhaber sperrt, die auf "wilden" Veranstaltungen starten, dürfen sich sich nicht darüber beschweren, dass irgendwann die Zahl der von den Behörden genehmigten Veranstaltungen sinkt, diese dafür aber teurer werden:
Es gibt unter den wilden Ausrichtern einige, die wichtige Sicherheitsstandards missachten, genau mit der Begründung: "einfacher Einstieg, günstige Startgelder und außerdem haben wir das immer so gemacht!"
Das sieht dann z.B. so aus, dass Helfer an Kreuzungen fehlen, schlecht eingewiesen sind, auf dem Wasser keine Retter zu finden sind, die Strecke nicht korrekt genehmigt und abgesperrt ist oder ohne Helm gefahren wird.
Ob das nun vorher als "Hase-Dreikampf in Bramsche" ausgeschrieben war - Für die Behörde ist das ein "Triathlon", egal ob er vorher durch den Verband genehmigt war oder nicht, für die Presse auch, ebenso für alle anderen Bürger.
Folge:
Strengere, damit teurere Auflagen für alle anderen Veranstaltungen die als "Triathlon" gelten.
Das ist ein Grund mit, warum die Verbände handeln - weniger aus Geldgier denn mit den Geldern werden weiß Gott keine dicken Funktionärsautos finanziert oder Urlaubsreisen für Vorstandsmitglieder!
Alles fließt in den Sport zurück - und die Ausrichter freust dann auch wenn gute Leistungssportler, die aus den Kaderstrukturen stammen, unterwegs sind.

Alteisen 24.09.2014 09:24

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1081681)
Na ja, bei der LD/MD/KD sind es eben noch 30,-/25,-/20,-€ Tageslizenz die hinzukommen. Ist jetzt nicht so daß LDler oder MDler weniger zahlen als die Jedermänner.;)

Wäre mal eine interessante Frage wie das kontrolliert wird. Für einen Startpassinhaber beim Jedermannrennen fallen dann die 3 Euro nicht an? Seit wann wird beim Jedermann nach Startpässen gefragt?

tandem65 24.09.2014 09:46

Zitat:

Zitat von Alteisen (Beitrag 1081739)
Wäre mal eine interessante Frage wie das kontrolliert wird. Für einen Startpassinhaber beim Jedermannrennen fallen dann die 3 Euro nicht an? Seit wann wird beim Jedermann nach Startpässen gefragt?

Ich verstehe es so, daß auch Startpaßinhaber die Abgabe zahlen dürfen. Ist ja schliessliche eine Jedermann Abgabe.;)

Hafu 24.09.2014 10:00

Zitat:

Zitat von BunterHund (Beitrag 1081725)
Der Verbandstag der DTU findet, dass mit voller Absicht (siehe positive Entwicklung der letzten vier Jahre), in der Stadt des westfälischen Friedens, in Osnabrück (!), statt. @Harald: nicht dass ihr in der falschen Stadt landet ;-)

....

Danke für den Hinweis!;)
Hoffentlich hätte ich mir (vor der Buchung) die Einladung nochmal etwas genauer angesehen. Klingt irgendwie aus meiner extrem südlichen Perspektive alles so ähnlich und ganz weit weg! :Maso:


Was den Rest deines Posts anbelangt, gebe ich dir natürlich hundertprozentig recht.

MatthiasR 24.09.2014 10:10

Zitat:

Zitat von MatthiasM (Beitrag 1081547)
"Multisportart" als Schlüsselwort = Also alles, wo mindestens zwei der Disziplinen Laufen, Rad, Schwimmen zusammen in einem Event stattfinden, heißt im Umkehrschluß, ein Verbandstriathlet kann problemlos bei jeder beliebigen Veranstaltung starten, wo aus den genannten Disziplinen genau eine dabei ist, und die von mir genannten Veranstaltungstypen sind immer problemlos. Hab ich das demnach richtig verstanden?

In der Veranstalterordnung fehlt das mit den 'verwandten Multisportarten', da sind nur folgende Disziplinen explizit aufgeführt:
- Triathlon
- Duathlon
- Paratriathlon
- Wintertriathlon
- Aquathlon
- Swim and Run

Für alles andere scheint sich die DTU nicht zuständig zu fühlen, insbesondere auch nicht für Quadrathlon (Triathlon + Kanu) und Gigathlon (Triathlon + MTB + Inline, in DE z.B. bei der Highlander-Challenge).

Zitat:

Zitat von MatthiasM (Beitrag 1081547)
PS.: Wäre ein Benefiz-Hüpfathlon (2km Schwimmen, 200m Sackhüpfen) dann problemlos oder eine "verwandte Multisportart" :cool:

Ich würde mal auf 'problemlos' tippen :Lachanfall:

Gruß Matthias

MatthiasM 24.09.2014 11:24

Zitat:

Zitat von MatthiasR (Beitrag 1081755)
Zitat:

Zitat von MatthiasM (Beitrag 1081547)
PS.: Wäre ein Benefiz-Hüpfathlon (2km Schwimmen, 200m Sackhüpfen) dann problemlos oder eine "verwandte Multisportart" :cool:

Ich würde mal auf 'problemlos' tippen :Lachanfall:

Gruß Matthias

Na dann bin ich beruhigt. Immerhin ist Sackhüpfen fast eine olympische Disziplin (klick):Lachen2:

lG Matthias

Hafu 24.09.2014 12:14

Zitat:

Zitat von MatthiasR (Beitrag 1081755)
...
Für alles andere scheint sich die DTU nicht zuständig zu fühlen, insbesondere auch nicht für Quadrathlon (Triathlon + Kanu) und Gigathlon (Triathlon + MTB + Inline, in DE z.B. bei der Highlander-Challenge).

Nicht "zuständig fühlen" ist mit Sicherheit der verkehrte Ausdruck, denn jeder Sportverband freut sich, wenn er möglichst viele organisierte Sportler vertritt, denn damit steigt die eigene Bedeutung und auch die Durchsetzungsfähigkeit z.B. beim Kampf um Fördergelder.

Der Anspruch der DTU ist es , auch die genannten Ausdauersportarten mit zu vertreten, allerdings wollen das gerade die Quadrathleten nicht, die aus diesem Grund einen eigenen Verband und auch eigenen Weltverband gegründet haben, was auch mit dem schillernden Prinzen Sergio Ferrera zusammenhängt, der jahrelang Quadrathlon selbst betrieben hat und auch Präsident des Weltverbandes war (oder ist?).

Soweit ich weiß ist der Verband aber nicht vom DOSB anerkannt, so dass die legitime Interessensvertretung auch für Quadrathlon eher bei der DTU zu suchen ist.

Und was so Sachen wie Gigathlon anbelangt: die wollen auch deswegen nicht von der DTU vertreten sein, um sonst fällige Abgaben zu vermeiden.

Übrigens gab es in der Anfangszeit des Triathlons in den 80ern einen ähnlichen Konflikt, als nämlich der Deutsche Verband für modernen Fünfkampf der Meinung war, dass Triathlon nur eine neue Variante des modernen Fünfkampfes sei und deshalb bei ihm angesiedelt sein müsste und es deshalb gar keinen eigenen Triathlonverband bräuchte. Die allerersten Präsidenten der DTU, Hans-Joachim Fischer und später Martin Engelhardt hatten da noch viel Überzeugungsarbeit beim DOSB (bzw. damals noch DSB und NOK) zu leisten, dass es für Triathlon/ Duathlon überhaupt eines eigenen Verbandes bedarf.

MatthiasM 24.09.2014 12:23

Die Frage ist doch, wie kann man sauber und ohne Probleme mit "Jedermann"-Veranstaltungen umgehen, die in Bereiche fallen, wo sich ein Verband zuständig fühlt (bzw. schlimmstenfalls mehrere konkurrierende Verbände sich um die Zuständigkeit prügeln)? 24h-Schwimmen beispielsweise oder Freiwasserschwimmen werden ganz gern nicht von "klassischen" Sportvereinen gemacht, sondern durchaus hochprofessionell z.B. von DLRG-Gliederungen, die ansonsten mit BTV, DTV etc. nix am Hut hat, aus deren Sicht dann vielleicht "wilde Veranstalter" sind?

Hafu 24.09.2014 13:21

Zitat:

Zitat von MatthiasM (Beitrag 1081796)
Die Frage ist doch, wie kann man sauber und ohne Probleme mit "Jedermann"-Veranstaltungen umgehen, die in Bereiche fallen, wo sich ein Verband zuständig fühlt (bzw. schlimmstenfalls mehrere konkurrierende Verbände sich um die Zuständigkeit prügeln)? 24h-Schwimmen beispielsweise oder Freiwasserschwimmen werden ganz gern nicht von "klassischen" Sportvereinen gemacht, sondern durchaus hochprofessionell z.B. von DLRG-Gliederungen, die ansonsten mit BTV, DTV etc. nix am Hut hat, aus deren Sicht dann vielleicht "wilde Veranstalter" sind?

24h-Schwimmen und Freiwasserschwimmen gehören ganz klar zum DSV und unterliegen damit derem Regelwerk.

Da gibt es keine zwei Meinungen.

Was kleine Dorfveranstaltungen (Triathlon, Duathlon usw.) anbelangt; wir haben die Grenze hinsichtlich Genehmigungspflicht dahingehend gezogen, dass es entscheidend ist, ob die Veranstaltung öffentlich ausgeschrieben und für jeden Zugänglich ist. Eine reine interne Vereinsmeisterschaft ist Trainingsbetrieb und damit versichert; wenn es aber sowas wie eine Ausschreibung gibt und auch Nicht-Vereinsmitglieder teilnehmen dürfen, besteht die Notwendigkeit einer sportrechtlich. Genehmigung. Und auf jeder Traithlon-Ausschreibung hat ab 2015 auf der ersten Seite eine Art "Siegel", d.h. ein BTV-Banner mit Genehmigungsnummer zu stehen. Fehlt dieses sollte zumindest bei Startpassbesitzern die Alarmglocken schrillen, da es sich höchstwahrscheinlich um eine ungenehmigte Veranstaltung handelt.

MatthiasM 24.09.2014 15:00

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1081822)
24h-Schwimmen und Freiwasserschwimmen gehören ganz klar zum DSV und unterliegen damit derem Regelwerk.

Aber für Teilnahme entsprechend einer Ausschreibung an einer solchen JEDERMANN!!-Veranstaltung sollte letztlich völlig egal sein, ob und wenn ja, welche Startpässe, Vereins-/Verbandsmitgliedschaften für welche Disziplinen der Sportler hat....

Hmm, mir ist bei den Jedermann-Veranstaltungen wie 24h-Schwimmen und den Freiwasserschwimmen, die ich kenne, nicht aufgefallen, ob hier analog zu der DTU/BTV-Vorgehensweise zwischen "genehmigten" und "nicht genehmigten" unterschieden wird. Verein + Qualifikation als Voraussetzung an Teilnahme bei Meisterschaften ansonsten klar (DLRG konkret). Muß ich da auf DSV-Ebene weiterfragen (ohne schlafende Hunde zu wecken)....

lG Matthias


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