![]() |
Diese Sperren werden ja auch vehement überprüft. Bei einem Rennen in der Domstadt Anfang September gab es von der DTU eine schlecht kopierte Liste bei der man schon Schwierigkeiten hat, die Namen zu lesen. Ich denke, so muss sich niemand Sorgen machen, dass man nicht mehr an den Start kommt.
|
Zitat:
Scheinbar haben Verbände keine Probleme damit kleine Veranstaltungen (die vermutlich nicht prozessieren) zu sanktionieren. Wohin gegen man bei großen Veranstaltern vor diesen und der Vielzahl der startenden Athleten zurückschreckt... |
Also bei uns in Bayern- TIR und Tegernsee war die Sperre nach einer Woche wieder aufgehoben, der Verband hat Einsicht gezeigt und den Athleten zu Gute gehalten , dass die ganze Sache mit "genehmigt" und ungenehmigt etwas sagen wir mal undurchsichtig nach außen kommt, sprich es ist einfach, nicht einfach ersichtlich ob genehmigt oder nicht. Da sollte sich in Zukunft etwas ändern.
|
Nur ganz kurze Frage für mich zum Verständnis als reiner, vereins- und verbandsloser Amateurschwimmer, sorry, wenn das für Euch langjährige Triathleten möglicherweise selbstverständliches Grundlagenwisen ist.
Wo finde ich schön laienmäßig erklärt Kriterien, welche Arten von Sportveranstaltungen "genehmigte Veranstaltung" im Sinne der Verbände sein müssen, damit es keinen Ärger gibt? Und bei welcher Art von "Jedermann"-/Breitensportevents mit Disziplinen, die dem Triathlon verwandt sind, kann ein Startpassinhaber bedenkenlos einfach just for fun teilnehmen, ohne Ärger zu bekommen? Ich denke da z.B. an 24h-Schwimmen, Langstreckenschwimmen, Volksläufe etc. - ich meine, ich will ja nicht, daß ein BTV-Triathlet ins Messer läuft, weil er z.B. am Starnberger Seeschwimmen oder am 24h-Schwimmen eines DLRG-OV oder an einem Sponsorenlauf für irgendeinem wohltätigen Zweck teilnimmt und nachher namentlich auf den Ergebnislisten auftaucht? Gerne auch einfach ein Link auf einen Forumsbeitrag hier, wo das erklärt ist. Für mich, der ich mich bisher noch nie mit dem ganzen Verbands- und Vereinszeugs beschäftigen mußte, wäre das wohl Suche nach Nadel im Heuhaufen. lG Matthias |
Zitat:
Triathlon, Duathlon, Aquathlon, Swim&Run und verwandte Multisportarten. |
Zitat:
lG Matthias PS.: Wäre ein Benefiz-Hüpfathlon (2km Schwimmen, 200m Sackhüpfen) dann problemlos oder eine "verwandte Multisportart" :cool: |
Zitat:
Wenn ihr die Veranstaltung anmeldet wird natürlich auch ein Kampfrichter entsandt (oder mehrere; hängt von der Gesamtzahl der Teilnehmer ab). Würde mich wundern, wenn das in Hessen, die natürlich ihre eigene Gebührenordnung und Wettkampfordnung haben, komplett anders als in Bayern wäre. |
Zitat:
|
Zitat:
|
Reken ist in NRW, nicht in Hessen. Frag mich bitte nicht, warum der Artikel in der FAZ erschienen ist.
Soweit mir bekannt ist werden, wenn die Veranstaltung nur angemeldet ist, noch keine Kampfrichter entsandt. Die Rede war nur von einer Versicherung, die wir aber nicht benötigen. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren. |
Zitat:
|
Zitat:
|
Hessen ist personell nicht in der Lage, alle Veranstaltungen mit KR zu besetzen. Daher werden neben Landesmeisterschaften, Landesligen (es gibt hier auch nur 5 Männer-, 2 Frauen-, 3 Senioren-/Masters-Ligen sowie 2 Regionalligen mit RLP und Veranstaltungen der 2. BL Süd ;)) und HTV-Nachwuchscup nur noch einige größere Veranstaltungen beschickt.
|
Zitat:
Ansonsten hab' ich schon an anderer Stelle meine ausführliche Meinung dazu gesagt... Matthias |
Zitat:
In Bayern bekommen auch die kleinen Veranstaltungen wenigstens einen Kampfrichter/ Einsatzleiter zugeteilt und der ist den Veranstaltern in der Regel eine echte Hilfe, weil er hilft, Ärger der Teilnehmer, der sonst bei Regelstreitereien ungefiltert an den Veranstalter durchgereicht werden, abzupuffern und mit entsprechender Erfahrung beizulegen. Zitat:
Zitat:
Viele Kampfrichter in einem Bundesland bedeuten auch bei der Beschickung von Wettkämpfen geringere Kosten für die Veranstalter, weil die Fahrtzeiten kürzer werden. Zitat:
Und auch im juristischen Sinne ist er wohl gerechtfertigt, denn sonst wäre seinerzeit Jeschke mit seiner Klage gegen den NRW-Triathlonverband, dem er eine Monopolstellung und unzulässige Erhebung von Gebühren vorwarf, nicht vor dem OLG Düsseldorf gescheitert. http://www.nrwtv.de/files/Beschluss_OLG_Ddorf.pdf Der Richter sprach damals den Sportverbänden explizit eine wichtige Rolle bei der algemeinen Sportförderung und Nachwuchsförderung zu, wies daraufhin, dass von dieser allgemeinen Föderung auch jeder kommerzielle Veranstalter profitiert und dass es legitim ist, wenn offiziell anerkannte Sportfachverbände, eine der Höhe nach im Vergleich zu den Startgeldern geringe Abgabe erheben, die sämtliche Veranstalter zu zahlen haben. |
Dass die DTU nach wie vor nicht über die Gründe einer Sperre informiert und sich damit eine Prangerwirkung zunutze macht, finde ich nicht richtig.
|
Zitat:
Zitat:
|
Zitat:
Zitat:
Da gehen wir lieber hin und schreiben groß in die Ausschreibung, dass Startpass-Inhaber eine Sperre riskieren, wenn sie bei uns starten. Bisher hatten wir "nur" den Hinweis, dass wir keine DTU-Veranstaltung sind. Wie dem auch sei - verantwortlich ist der Athlet. Nur wirft es natürlich kein gutes Licht auf die Veranstaltung. |
Zitat:
Im übrigen: In rund 6 Wochen ist DTU-Verbandstag in Braunschweig, und zuvor sind die diversen Landesverbandstage der einzelnen LV's. Wer klare Defizite in der Sportordnung erkennt, der sollte versuchen, diese abzustellen, bzw. die Sportordnung weiterzuentwickeln. Alles immer nur eine Frage der Überzeugungskraft und der Fähigkeit Mehrheiten zu finden. |
Zitat:
Auch 4 € Abgabe fände ich auch für eine Veranstaltung dieser Größenordnung unverhältnismäßig, wenn der Sieger in 40 minuten im Ziel ist (also zeitlich früher als bei einer üblichen Sprintdistanz)und das Startgeld wirklich so niedrig ist, wie im FAZ-Artikel erwähnt (5€ Startgeld für einen Erwachsenen: kann das wirklich sein? ), aber ich habe auch keine genaue Definition für Sprint-, Kurz oder Mitteldistanz in der NRW-Gebührenordnung gefunden und würde vermuten, dass hierfür letztlich die Sportordnung der DTU zuständig ist. Es geht mich ja nichts an und ich will mich auch nicht einmischen, aber versucht doch einfach auf dieser Argumentationslinie (Einstufung des Rekener Triathlons als Volksdistanz und damit niedrigste Abgabenstufe) einen Kompromiss zu finden. Oder eben das Regelwerk/ die Gebührenordnung per Antrag entsprechend anzupassen, dass die Abgabenhöhe eine für euch akzeptable Höhe hat. |
In BaWü gibt es auch eine interessante Abgabenordnung
http://baden-wuerttembergischer-tria...en_ab_2014.pdf Langdistanz 2 Euro, Volkstriathlon 0,5 Euro aber dann noch eine Jedermann-Abgabe von 3 Euro. Liegt wohl daran, dass Björn S. in der Vergangenheit das Sagen hatte und im Kraichgau und Roth wenig Jedermänner waren |
Zitat:
Wäre schön, wenn sich das regeln würde, es war immer ganz nett in Reken. |
Zitat:
|
Osnabrück, nicht Braunschweig
Zitat:
Zum eigentlichen Thema: In der Regel kann man, wenn man möchte, als Ausrichter eine perspektivische Lösung gemeinsam (!) mit dem Verband finden. Will heißen, dass dem Verband daran gelegen ist, die letzten "schwarzen Schäfchen" unter den Ausrichtern einzufangen, jedoch mittlerweile gemerkt hat, mit der Brechstange geht es nicht.... Triathlon ist mittlerweile ein etablierter Sport mit Regeln und einer Struktur. Zu dieser Struktur gehört auch eine Nachwuchsförderung die erhebliches Geld kostet (darein fließt ein großer Teil der Abgaben) aber auch gewisse Standards wie genehmigte Strecken, Wasserrrettung, Helmpflicht, Etc. Diejenigen, die also darüber schimpfen, dass der Verband Startpassinhaber sperrt, die auf "wilden" Veranstaltungen starten, dürfen sich sich nicht darüber beschweren, dass irgendwann die Zahl der von den Behörden genehmigten Veranstaltungen sinkt, diese dafür aber teurer werden: Es gibt unter den wilden Ausrichtern einige, die wichtige Sicherheitsstandards missachten, genau mit der Begründung: "einfacher Einstieg, günstige Startgelder und außerdem haben wir das immer so gemacht!" Das sieht dann z.B. so aus, dass Helfer an Kreuzungen fehlen, schlecht eingewiesen sind, auf dem Wasser keine Retter zu finden sind, die Strecke nicht korrekt genehmigt und abgesperrt ist oder ohne Helm gefahren wird. Ob das nun vorher als "Hase-Dreikampf in Bramsche" ausgeschrieben war - Für die Behörde ist das ein "Triathlon", egal ob er vorher durch den Verband genehmigt war oder nicht, für die Presse auch, ebenso für alle anderen Bürger. Folge: Strengere, damit teurere Auflagen für alle anderen Veranstaltungen die als "Triathlon" gelten. Das ist ein Grund mit, warum die Verbände handeln - weniger aus Geldgier denn mit den Geldern werden weiß Gott keine dicken Funktionärsautos finanziert oder Urlaubsreisen für Vorstandsmitglieder! Alles fließt in den Sport zurück - und die Ausrichter freust dann auch wenn gute Leistungssportler, die aus den Kaderstrukturen stammen, unterwegs sind. |
Zitat:
|
Zitat:
|
Zitat:
Hoffentlich hätte ich mir (vor der Buchung) die Einladung nochmal etwas genauer angesehen. Klingt irgendwie aus meiner extrem südlichen Perspektive alles so ähnlich und ganz weit weg! :Maso: Was den Rest deines Posts anbelangt, gebe ich dir natürlich hundertprozentig recht. |
Zitat:
- Triathlon - Duathlon - Paratriathlon - Wintertriathlon - Aquathlon - Swim and Run Für alles andere scheint sich die DTU nicht zuständig zu fühlen, insbesondere auch nicht für Quadrathlon (Triathlon + Kanu) und Gigathlon (Triathlon + MTB + Inline, in DE z.B. bei der Highlander-Challenge). Zitat:
Gruß Matthias |
Zitat:
lG Matthias |
Zitat:
Der Anspruch der DTU ist es , auch die genannten Ausdauersportarten mit zu vertreten, allerdings wollen das gerade die Quadrathleten nicht, die aus diesem Grund einen eigenen Verband und auch eigenen Weltverband gegründet haben, was auch mit dem schillernden Prinzen Sergio Ferrera zusammenhängt, der jahrelang Quadrathlon selbst betrieben hat und auch Präsident des Weltverbandes war (oder ist?). Soweit ich weiß ist der Verband aber nicht vom DOSB anerkannt, so dass die legitime Interessensvertretung auch für Quadrathlon eher bei der DTU zu suchen ist. Und was so Sachen wie Gigathlon anbelangt: die wollen auch deswegen nicht von der DTU vertreten sein, um sonst fällige Abgaben zu vermeiden. Übrigens gab es in der Anfangszeit des Triathlons in den 80ern einen ähnlichen Konflikt, als nämlich der Deutsche Verband für modernen Fünfkampf der Meinung war, dass Triathlon nur eine neue Variante des modernen Fünfkampfes sei und deshalb bei ihm angesiedelt sein müsste und es deshalb gar keinen eigenen Triathlonverband bräuchte. Die allerersten Präsidenten der DTU, Hans-Joachim Fischer und später Martin Engelhardt hatten da noch viel Überzeugungsarbeit beim DOSB (bzw. damals noch DSB und NOK) zu leisten, dass es für Triathlon/ Duathlon überhaupt eines eigenen Verbandes bedarf. |
Die Frage ist doch, wie kann man sauber und ohne Probleme mit "Jedermann"-Veranstaltungen umgehen, die in Bereiche fallen, wo sich ein Verband zuständig fühlt (bzw. schlimmstenfalls mehrere konkurrierende Verbände sich um die Zuständigkeit prügeln)? 24h-Schwimmen beispielsweise oder Freiwasserschwimmen werden ganz gern nicht von "klassischen" Sportvereinen gemacht, sondern durchaus hochprofessionell z.B. von DLRG-Gliederungen, die ansonsten mit BTV, DTV etc. nix am Hut hat, aus deren Sicht dann vielleicht "wilde Veranstalter" sind?
|
Zitat:
Da gibt es keine zwei Meinungen. Was kleine Dorfveranstaltungen (Triathlon, Duathlon usw.) anbelangt; wir haben die Grenze hinsichtlich Genehmigungspflicht dahingehend gezogen, dass es entscheidend ist, ob die Veranstaltung öffentlich ausgeschrieben und für jeden Zugänglich ist. Eine reine interne Vereinsmeisterschaft ist Trainingsbetrieb und damit versichert; wenn es aber sowas wie eine Ausschreibung gibt und auch Nicht-Vereinsmitglieder teilnehmen dürfen, besteht die Notwendigkeit einer sportrechtlich. Genehmigung. Und auf jeder Traithlon-Ausschreibung hat ab 2015 auf der ersten Seite eine Art "Siegel", d.h. ein BTV-Banner mit Genehmigungsnummer zu stehen. Fehlt dieses sollte zumindest bei Startpassbesitzern die Alarmglocken schrillen, da es sich höchstwahrscheinlich um eine ungenehmigte Veranstaltung handelt. |
Zitat:
Hmm, mir ist bei den Jedermann-Veranstaltungen wie 24h-Schwimmen und den Freiwasserschwimmen, die ich kenne, nicht aufgefallen, ob hier analog zu der DTU/BTV-Vorgehensweise zwischen "genehmigten" und "nicht genehmigten" unterschieden wird. Verein + Qualifikation als Voraussetzung an Teilnahme bei Meisterschaften ansonsten klar (DLRG konkret). Muß ich da auf DSV-Ebene weiterfragen (ohne schlafende Hunde zu wecken).... lG Matthias |
| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 17:53 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.