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Die Gründe dafür stelle ich hier einmal kurz dar: Die Verbände unter Federführung des DOSB haben über Jahre krampfhaft versucht ihre Autonomie, was Dopingermittlung, Dopingverfahren und Dopingsanktionierung betrifft zu erhalten. Dass dabei die Interessen der Sportler im Vordergrund stehen ist natürlich nur ein frommer Wunsch, denn in den Mitbestimmungsgremien des organisierten Sports sitzt zwar in der Regel auch ein Athletenvertreter, aber in erster Linie sitzen dort Funktionäre mit Machtkalkül, die das beste für ihren Verband (Medaillen, Fördergelder, wobei die Verteilung von Geldern durch das Bundesinnenministerium sich in Deutschland in erster Linie an sportlichen Erfolgen, egal wie diese erreicht wurden, bemisst) und nicht primär das Beste für ihre Sportler wollen. Die Kontrolle der Verbände (und der von ihnen aufgelegten Rechtsnormen) erfolgt theoretisch durch den Gesetzgeber=Bundestag. Weil der Mehrheit des Bundestages die notwendige Expertise fehlt, um komplizierte Sachverhalte wie Sportrechtsautonomie oder juristische Feinheiten des Antidopingkampfes zu verstehen delegiert dieser (wie bei allen Gesetzgebungsverfahren) die Feinarbeit an einen spezialisierten Ausschuss, in diesem Fall den Sportausschuss. Und genau in diesem Sportausschuss sitzen nun wieder in erster Linie Sportfunktionäre: Die Vorsitzende des Sportausschusses ist gleichzeitig Vizepräsidentin des Deutschen Leichtathletikverbandes, der prominenteste CDU-Vertreter Eberhard Gienger ist nebenbei noch Vizepräsident Leistungssport beim DOSB (und nebenbei noch aufgrund seiner eigenen Biographie ein überzeugter Doping-Befürworter)- Dass ein solches Gremium es seit mehreren Legislaturperioden nicht schafft, ein von der breiten Bevöllerungsmehrheit eigentlich gewünschtes Anti-Dopinggesetz auf die Beine zu stellen ist nicht weiter verwunderlich. |
Hafu, da hast Du einen IMO sehr wichtigen Punkt erwähnt. Ergänzen sollte man ihn noch durch die Gerichte und deren Rechtsauffassungen. Sie bilden eine Kontrollinstanz, die man nicht unter den Tisch fallen lassen kann.
International ist man in manchen europäischen Ländern schon weiter, was die Strafbarkeit des Dopings betrifft, das ist richtig. Es gibt aber keinerlei Konsens bezüglich lebenslanger Strafen bei Erstvergehen. Eher könnte man von einem Konsens GEGEN lebenslange Strafen sprechen. Die Strafbarkeit von Dopingvergehen, die ich befürworte, ermöglicht den Einsatz z.B. der Polizei zur Ermittlung der Vergehen. Man hat dann also nicht nur die Dopingkontrolleure und Laborantinnen und Körperflüssigkeiten, sondern kann auch mal Computer oder Mailaccounts etc. checken. Das ist eine gute Sache. Die Probleme gehen los, wenn der Athlet vor ein ordentliches Gericht gestellt wird. Hier hat er alle Möglichkeiten des Rechtsstaats, sich zu verteidigen. Es besteht die Möglichkeit, dass ein vom Verband gesperrter Sportler vor Gericht nach jahrelangem Prozess freizusprechen ist, weil absichtliches Doping nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte. Was dann? Kann ein Verband finanziell einen jahrelangen Prozess gegen einen millionenschweren Sportler überhaupt durchstehen? Auch bei mehreren solcher Prozessen gleichzeitig? Was ist mit Schadenersatzklagen bei einem Freispruch? Das sind ernstzunehmende Einwände. Es ist nicht so, dass alle blöd oder reaktionär wären, die sich mit diesen Fragen beschäftigen. Die Strafbarkeit von Dopingvergehen bringt eine Menge Vorteile bei der Aufdeckung und Ermittlung, nicht aber bei der Bestrafung. Man denke nur an den Prozess gegen den Ex-Radprofi Stefan Schumacher. Was macht ein ehrenamtlich geführter Sportverband, der parallel 10 oder 20 solcher Prozesse bewältigen muss? Wahrscheinlich die Grätsche. Grüße, Arne |
Update zur heutigen Live-Sendung: Michi Weiss steht uns für ein Gespräch leider nicht zur Verfügung. Ich hatte ihn gefragt, ob er sich nach dem Interview mit Uli Fluhme während unserer Sendung äußern wolle. Er hat es sich überlegt, sich aber schließlich dagegen entschieden.
Für Sendungen, die sich mit seiner Person als Sportler und nicht mit seinem Dopingfall befassen, steht er gerne zur Verfügung. Grüße, Arne |
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Der größte Fortschritt mit der Strafbarkeit des Dopings, wäre die Rechtmäßigkeit ordentlicher Ermittlungen von ordentlichen Ermittlungsbehörden.
Plötzlich hat man dann auch die Möglichkeit, Maßnahmen der Strafverfolgung einzusetzen, die den Dopingermittlern zumindest in Deutschland zumaist verwährt bleiben. Nur kommen wir hier schon zum nächsten Problem. Um zB Telefonüberwachung (wozu auch die Überwachung des Internetaccounts gehört) angeordnet zu bekommen, muss die Strafbarkeit des Dopingvergehens gewaltig hoch aufgehängt werden, da dieser Eingriff in die Persönlichkeitsrechte doch sehr stark geschützt wird und nicht bei wagem Verdacht erlaubt wird. Und dann kommen wir wieder in eine Misere der Ermittlungsbehörden. Wer soll gegen Sportler ermitteln? Der ausgebildete Schutzmann ohne Spezialkonntnisse oder der seine Kenntnisse über Doping in einem 2 wöchigen Lehrgang erhält? Man darf nicht davon ausgehen, dass mit dem Erlassen eines Gesetzes plötzlich alles besser wird. |
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Man verstößt durch "Doping" in Deutschland gegen eine Reihe Gesetze, wenn auch nicht gegen ein spezielles Dopinggesetz. Aber im Rahmen des Arzeimittelgesetzes, Abgabe und Beschaffung verschreibungspflichtiger Medikamente, Drogenhandel (bzgl. Aufputschmitteln) etc gäbe es eine Reihe von Sachverhalten wo man in jedem Fall strafrechtlich tätig werden könnte. Bleibt eher die Frage, warum das nicht getan wird. |
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Hier gibt es dann wenig Anhaltspunkte für erfolgversprechende Verfahren. Ermittlungsmöglichkeiten gibt es. Wird ein Sachverhalt bekannt, dass jemand zB Aufputschmittel konsumiert, muss er diese ja auch besitzen. Damit begeht er eine Straftat, nämlich den Besitz von Betäubungsmitteln gem §§ 1,3,29 BtMG. Da bei Erstverstoß diese Verfahren grundsätzlich wegen Nichtigkeit oder ähnlichen Gründen eingestellt werden, gibt es leider keine Möglichkeit über diese Strafverfahren an die Beschaffungswege heranzukommen. Es besteht einfach kein Interesse daran den Konsumenten strafrechtlich zu kriminalisieren, da es viele Rehabilitationsprogramme (gerade im Bereich der Drogenabhängigkeit unmöglich macht). Dazu besteht ja auch gesellschaftlicher Konsens, dass der arme kleine Kiffer ja niemanden etwas tut und der Kokser ja auch nur seine eigene Gesundheit gefährdet und die Strafbarkeit eine Farce ist. Und solange der Betäubungsmittelkonsum zum Rausch und der Drogenkonsum zur Leistungssteigerung sich im selben rechtlichen Bereich bewegen, wird es schwierig hier eine gescheite Strafbarkeit für Doping zu begründen ohne den Drogenkonsumenten zu kriminalisieren. Ich bin auch eher der Meinung, dass ein Dopinggesetz strafrechtlich eher in die Ecke der Wirtschaftskriminalität (Betrug) gehört und nicht in das Betäubungsmittel- oder Arzneimittelgesetz. Adressat des Gesetzes müsste man auch genau bestimmen. Und hier kommt man wieder in ein Problemfeld. Wen möchte ich bestrafen? a) den Sportler b) den Arzt c) den Funktionär/Manager der es ermöglicht oder unterstützt d) den Sponsor der davon profitiert? Dazu muss ich das Strafverfahrensrecht anpassen. Da bestimmte Überwachungsmaßnahmen an bestimmte Tatbestände oder Strafzumessungen genüpft sind. Dazu ist die Frage, ob bei internationalen Tätern nationales Recht überhaupt sinnvoll anzuwenden ist oder ob man da als "vereinigtes Europa" nicht eher ein europäisch einheitliches Gesetz in Form bringen sollte? Da allein die Tatortfrage und damit die Zuständigkeit schwierig wird. Sportler A spritzt sich zur Leistungssteigerung in Spanien Cera und lässt sich in Bulgarien Blut entnehmen, was nach Italien zur aufbereitung geht und lässt sich diesen in Deutschland wieder zuführen um in Dänemark einen Wettkampf zu bestreiten. Wo ist denn jetzt der Tatort des "Leisutngsbetrugs", dort wo er die Leistungssteigerung hat durchführen lassen oder dort wo er davon profitiert hat? Und damit steht und fällt die Frage welche Ermittlungsbehörde zuständig ist. Das ist schon bei "richtiger" Kriminalität sehr schwierig und endet meistens in irgendwelchen Penislängenvergleichen. |
Achso, was ich noch Vergessen habe. In wie fern sind denn die Pharmakonzerne mit im Boot? Ich meine mal in einer Doku über die Balco Labore gehört zu haben, dass nur ein drittel der von den Pharmakonzernen verkauften EPO Derivate tatsächlich auf Rezept zur Krebsbehandlungseingesetzt wird. Der Rest wird doch nicht weggeworfen?
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Moin,
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Wie begründet Ihr diese Annahme? Hier im Forum sind es immer die Gleichen, deren Zahl sich an zehn Fingern abzählen lässt, die vehement für härtere Strafen eintreten. Der Rest des Forums schweigt dazu, und ich weiß von vielen, dass sie diese Diskussionen gar nicht mehr verfolgen, weil da ohnehin "immer die gleichen Argumente ausgetauscht werden." Hinzu kommt, dass dieses Forum natürlich nicht den gesellschaftlichen Konsens abbildet. Wenn überhaupt lesen wir hier die kulimierte Meinung der Forumsmitglieder, die sich überhaupt noch an diesen Diskussionen beteiligen. Mein Eindruck ist vielmehr, dass einer großen Mehrheit außerhalb dieses Forums die ganze Doping-Problematik herzlich egal ist. Ich kann meinen Eindruck natürlich nicht belegen, stelle aber fest, dass "die" bei diesem Thema angeblich so ignorante "Politik" sehr wohl in der Lage ist, schnell auf "den Druck der Straße" aka den gesellschaftlichen Konsens zu reagieren. Beispiele für schnelle Reaktionen sind die Energiewende oder die Kampfhundeverordnungen (Wobei beide Beispiele auch belegen, dass schnelle Reaktionen "der Politik" sehr leicht zu etwas unausgegorenen Ergebnissen führen). Wenn ich die Diskussion über die Sinnhaftigkeit von noch längeren Dopingstrafen mal kurz beiseite lassen darf, so sind Dopingvergehen in Regeln begründet, die sich der Sport selber auferlegt hat. Ebenso sind die Strafen, die für diese Regelverstöße verhängt werden, Teil dieses Regelwerks. Es ist geradezu grotesk, für die Einhaltung von Regeln zu kämpfen, indem man genau diese Regeln bricht, oder zu deren Bruch aufruft. Denn genau dies bewirken die von dude vorgeschlagenen Maßnahmen: die als zu lasch empfundene Strafe wird verschärft. Da ist es dann auch gleichgültig ob man das dann "Selbstjustiz" oder "zivilen Ungehorsam" nennt. Viele Grüße, Christian |
Es ist ja nicht nur der Besitz von Drogen oder Aufputschmitteln verboten:
§6a Arzneimittelgesetz: 2a) Es ist verboten, Arzneimittel oder Wirkstoffe, die im Anhang zu diesem Gesetz genannte Stoffe sind oder enthalten, in nicht geringer Menge zu Dopingzwecken im Sport zu erwerben oder zu besitzen, sofern das Doping bei Menschen erfolgen soll. Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__6a.html hat aber ja alles nur am Rande mit Michi Weiss zu tun. |
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1. eine andere Person zustaendig 2. Berufsfreiheit als Problem |
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Die CSU hier in Bayern ist schon seit ca. 2 Jahren eindeutig für ein Antidopinggesetz und man kann über Seehofer sagen, was man will, aber er hat ein sehr feines Gespür für Stimmungen und besetzt immer sehr zielsicher (und populistisch) Themen, für die es Mehrheiten in der Bevölkerung gibt, was man auch am erfolgreichen Wahlkampf mit dem Mautthema beobachten konnte. Im übrigen hat steht auch im Koalitionsvertrag das Antidopinggesetz als Ziel für die kommende Legislaturperiode, wobei der feige DOSB es jetzt von vornherein verwässern will, indem er die Besitzstrafbarkeit von Dopingmitteln nicht mit unter Strafe stellen will. Aber wenn die Mehrheit der Bevölkerung nicht für eine Bekämpfung des Dopingproblems auch durch die Politik/ den Staat wäre, dann würde sich das Thema im Koalitionsvertrag gar nicht finden. Ich stimme übrigens Arne dahingehend zu, dass der wesentliche Vorteil eines Antidopinggesetzes nicht in evt. härteren Strafen zu suchen ist, sondern eher in effektiveren Ermittlungsmethoden und damit einhergehend in einer höheren Aufdeckungswahrscheinlichkeit von Doping. Lebenslange Strafen sind sicher schwer durchsetzbar, weil der Begriff "lebenslang" ja emotional stark besetzt ist und man gleich an mehrfache Mörder denkt, obwohl es hier ja nicht um Gefängnis sondern nur um die Ausübung eines einzigen von zigtausend möglichen Berufen geht. Aber eine z.B. vierjährige Sperre bei nachgewiesenem "schweren" Doping wie z.B. Epo halte ich (auch als Erststrafe für gerechtfertigt und mittelfristig auch durchsetzbar. Und vermutlich würde eine 4-jährige Sperre in den allermeisten Fällen ausreichen, um den erswischten Profisportler zum echten Berufswechsel zu "animieren". |
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HaFu, Du hast bestimmt den "Frag' Weiss" thread auf ST verfolgt. Komik pur!
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"I don't think there is enough popcorn in the world for how this thread is gonna progress...... " :Huhu: |
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MW stimmt also mit uns überein und fordert ebenfalls ab sofort 4 Jahre Strafe für Ersttäter.:Huhu: Früher im Radsport war es eine andere Kultur, eine andere Ära. Heute wird seiner Meinung nach Doping von der Öffentlichkeit und den Medien nicht mehr akzeptiert. Also darf man sich nicht mehr erwischen lassen! (sic!!!) /´("...you get cought nowadays"). Er schreibt ausdrücklich nicht, dass man heutzutage nicht mehr dopen darf!!!:( |
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Für mich kommt in der Dopingpraxis der Sport zu sich selbst. Vielleicht mag das traurig sein, insbesondere dann, wenn mit jungen Athleten gearbeitet wird. Auch wenn die Olympische Idee etwas anderes implizierte, so ist das vorherrschende Motiv doch "citius - altius - fortius". Und darin ist logischerweise im Kern die Aufforderung zum Superlativ angelegt. Insofern widerspricht die Wirklichkeit der Wettkämpfe nicht den Idealen des Sport, sondern lediglich seiner Ideologisierung, wie z.B. von Spoortphilosophen immer wieder gesagt wird. Eugen König dazu: "Nirgends sonst als am Beispiel des Dopings wird so offenkundig, daß Ziel und Zweck des Leistungssports darin bestehen, mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln die technologische »Utopie der Körper« Wirklichkeit werden zu lassen und gleichzeitig, zur Beruhigung seines schlechten Gewissens über die anthropologischen Konsequenzen, zu versuchen, die jener Utopie gemäße Amoral moralisch zu verbrämen." |
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Bei Einigen kannst Du das "Re" allerdings weglassen, da wird es dann besonders schwierig. |
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Danke Arne fuer das Interview.
Ich hab' mal geschaut ob Weiss von USADA 2012 oder 2013 getestet wurde. Ergebnis: nein. Glaubst Du, dass das Oesi Antidoping in die USA gekutscht ist? Ich auch nicht. ![]() ![]() |
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Beim Antidopinggesetz geht es v.a. darum, dass die Dopingbekämpfung den damit überforderten Verbänden, die einfach zu wenig Ressourcen haben, um sich damit zu beschäftigen und deren ORgane chronisch unterfinanziert sind, ein Stück weit weggenommen wird und im Gegenzug polizeiliche und staatsanwaltliche Ermittlungsmethoden bei der Verfolgung von (schweren) Dopingvergehen in die Praxis eingeführt werden. Wie wertvoll solche Methoden gerade bei professionell betriebenem Doping sein können (inklusive Verhören von Zeugen und Verdächtigen unter Eid, Kronzeugenregelungen, Beschlagnahmung von e-mails, Abhören von Telefongesprächen etc.) hat die Causa Armstrong eindrucksvoll bewiesen. In Deutschland wäre mit unserer zahnlosen Gesetzgebung Armstrong nicht beizukommen gewesen. Zitat:
Das Wesen des Leistungssportes ist nicht, nach absoluten Superlativen zu streben, sondern die individuelle Leistung unter Beachtung aller Regeln zu maximieren. Keine Sportart kann ohne Regeln funktionieren. Während man manche Regelübertretungen (wie Fouls im Mannschaftssport. Drafting im Triathlon, Streckenabkürzen),wenigstens noch sehen und ggf. auch im Nachhinein ahnden kann, ist das Perfide am Doping, dass es den Sport in seinen Grundfesten verdirbt, weil man es (abgeshen von Ausnahmefällen) nicht sehen kann und weil auch jede sauber erbrachte Spitzenleistung ab einem bestimmten Dopingdurchseuchungsgrad unter Generalverdacht gestellt wird. |
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(War übrigens sehr gut das Interview; inhaltlich und auch von der Bild- und Tonqualität: ihr scheint auch 'ne ziemlich schnelle Internetleitung zu haben in NY; kein typisches Skype geruckel) |
Danke Hafu, hab' nur mich selbst gesehen, gut dass es getaugt hat.
Ich bin bei ST gesperrt seit ein paar Monaten. ;) |
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p.s. Gute Sendung :Huhu: |
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:Blumen: P.S. E. König hat einige wichtige und innerhalb der Sportwissenschaft auch rezipierte Arbeiten zur Dopingproblematik geschrieben. Man kann ja nicht jeden kennen, HaFu ;-) |
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Nein, das war vorher. Begruendet hat er es nie. Ich hab' ihm vorgeworfen, dass er noch immer Armstrong verteidigt, mit den Worten "let it go". "Let it go" hat er dann auch, aber halt mich. :P
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Zur Eindämmung z.B. von Geschwindigkeitsübertretungen im Straßenverkehr sind Erhöhungen des Strafmaßes erwiesenermaßen genauso geeignet wie die Erhöhung der Zahl von Radarkontrollen. Idealerweise geht beides Hand in Hand. Zitat:
Die Rekordjagd in der Leichtathletik war eine Sackgasse der 70er und 80er-Jahre, die damals sicherlich dazu beigetragen hat, die Dopingproblematik zu verschärfen, die aber längst überwunden ist. Kein informierter Sportfan hofft in der heutigen Zeit noch, dass der 30 Jahre alte 800m-Weltrekord von Jarmila Kratochvilova irgendwann noch mal gebrochen wird. Es gibt im Triathlon auch nicht die Denke wie im Profi-Radsport, dass der zweite, dritte oder vierte Platz Verliererplätze sind. Schau dir mal den Zieleinlauf von Kienle in Kona an. Im Radsport ist es undenkbar (zumindest war es vor 10 Jahren so, heutzutage beschäftige ich mich nicht mehr so viel mit Profi-Radsport), dass der Drittplazierte bei Mailand-San Remo einen dritten Platz begeistert feiert. Wir betreiben im Triathlon immer noch eine sehr junge Sportart mit zum Glück ganz anderen Traditionen als in anderen arrivierten und z.T. viel flächendeckender dopingverseuchten Sportarten. Darauf sollten wir stolz sein und uns darüber freuen und gleichzeitig sorgsam versuchen, die Fehlentwicklungen anderer Sportarten zu vermeiden. Triathlon ist weitaus weniger binär codiert als andere Sportarten. In keiner vergleichbaren Sportart ist der Finisher-Gedanke im Breitensport stärker verankert und auch im Leistungssport geht es viel mehr als in anderen competitiven Sportarten um den Kampf gegen sich selbst. |
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