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sbechtel 13.08.2013 13:13

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 939310)
Wieso "muss"? Die Maximumstärke IST vorgeschrieben

Nicht Maximumstärke, wir bräuchten nach dieser Denke eine fixe Stärke. Oder Anzüge mit nicht maximaler Stärke müssten auf maximale Stärke hochgerechnet werden und die Oberflächendifferenz zwischen maximaler und realer Oberfläche dürfte dann für rauhe Oberflächen verwendet werden. Wie man es dreht und wendet, diese Haarspalterei ist bescheuert ;)

Matthias75 13.08.2013 14:08

Ich weiß, ich nehm's jetzt wieder übergenau, aber

Zitat:

Ein Kälteschutzanzug muss einlagige Arme
Neopren ist ein mehrlagiges Material, hat also von Haus aus mehrere Lagen...

Zitat:

mit gleichmäßigen Armflächen
gleichmäßig ist ein schön schwammiger begriff. Wenn die Riffelung auf dem gesamten Arm ist, hab' ich auch eine gleichmäßige Armfläche.

Zitat:

ohne Überlappungen, Taschen o.ä. haben.
Ok, die Formulierung ist wenigstens halbwegs klar. Aber: Darf ich senkrecht abstehende "Bretter" einarbeiten? Die bilden weder eine Tasche oder eine Überlappung.

Zitat:

Es darf dadurch beim Schwimmen zu keiner Vergrößerung der Armflächen kommen.
Herlich unklar: Ist der Satz zu lesen:

Es darf beim Schwimmen keine Vergörßerung geben? Sprich, die Vergrößerung istn ur beim Armzug vorhanden, wie dies bei den Speedo-Anzügen der Fall ist? Damit könnte ich statt den Flaps von Speedo einfach starre Einrichtungen anbasteln. Wie groß dürfen die sein? Noch größer als beim hier schon gezeigten ZeroD?

Wie der Begriff Armfläche zu interpretieren ist, hab' ich ja schonmal gefragt: Oberfläche Querschnitsfläche längs oder quer zum Arm,...?

Zitat:

Die bisher gängigen Anzüge sind weiter erlaubt.
Auch ein schöner Satz: Was sind die gängigen Anzüge? Den Speedo gibt's auch schon seit 2012. Ist der jetzt auch schon gängig?

Sicher ist jedem klar, was gemeint ist, aber es sollte doch möglich sein, sowas halbwegs sicher und verständlich zu formulieren. Auch im Interesse der Athleten. Und wenn man es nicht 100%ig hinbekommt, muss man halt ein Prüfzeichen o.ä. einführen oder alle Anzüge müssen einzeln genehmigt werden.

Matthias

LidlRacer 13.08.2013 14:32

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 939600)
Herlich unklar: Ist der Satz zu lesen:

Es darf beim Schwimmen keine Vergörßerung geben? Sprich, die Vergrößerung ist nur beim Armzug vorhanden, wie dies bei den Speedo-Anzügen der Fall ist? Damit könnte ich statt den Flaps von Speedo einfach starre Einrichtungen anbasteln. Wie groß dürfen die sein?

So unklar ist die Regel nicht. Starre abstehende Elemente würden schon der 5 mm Regel widersprechen.

drullse 13.08.2013 14:36

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 939609)
So unklar ist die Regel nicht. Starre abstehende Elemente würden schon der 5 mm Regel widersprechen.

Sicher? Das ist doch dann mehr als 5mm Länge aber nicht Dicke.

;)

Korinthenkacken at it's best.

neolino 13.08.2013 15:22

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 939600)

Auch ein schöner Satz: Was sind die gängigen Anzüge? Den Speedo gibt's auch schon seit 2012. Ist der jetzt auch schon gängig?

... und genau das finde ich verwirrend ...

ps: ich habe bei der bestellung des speedo im 2012 eine bescheinigung erhalten, dass dieser von der ITU abgenommen wurde und erlaubt sei ... :dresche

... mal was erlauben und danach nicht - kann ich nicht nachvollziehen ... :confused:

Thorsten 13.08.2013 22:40

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 939310)
Dann gibts noch diese Geschichte, das man beim Überholen nicht auf die Gegenfahrbahn dürfe. Da konnte mir auch noch niemand sagen, wo das steht.

Steht auch nirgends und deswegen wird das von mir auch nicht geahndet, wenn es nicht irgendwelche gewichtigen Gründe (an im allgemeinen einzelnen Stellen) dafür gibt und das vorher auch bekanntgegeben wird.

Wenn ich dem Athleten die Frage, gegen welche Regel er verstoßen hat, nicht beantworten kann, stehe ich ganz schön doof da. Mit Recht.

Michael Skjoldborg 03.04.2014 22:12

Neues Jahr, neues Glück - vielleicht neuer Neo...? Gibt es bei der obigen Problemstellung Neues zu vermelden?

Gespannt, Michael


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