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tandem65 27.06.2012 09:44

Zitat:

Zitat von TomX (Beitrag 768021)
Die Einnahme von Dopingmitteln selbst würde man von verfassungsrechtlicher Seite aus wohl kaum immer und in jedem Fall unter Strafe stellen können. Eben nur im Zusammenhang mit der Teilnahme an Wettkämpfen.

Weshalb möchtest Du Doping im Training freigeben? Das wäre doch das Gegenteil von Verschärfung! :Huhu:

tandem65 27.06.2012 09:48

Zitat:

Zitat von TomX (Beitrag 768072)
Dann scheint es in der Rechtspraxis in den Händen der Staatsanwaltschaft zu liegen, ob im Einzelfall verfolgt wird oder nicht.

Würde mich jetzt nicht ungemein glücklich machen, eine solche Lösung.

Weshalb nicht? Es obliegt immer der Staatsanwaltschaft zu entscheiden ob öffentliches Interesse besteht und Anklage erhoben wird. Warum jetzt ausgerechnet in diesem Punkt nicht?

snigel 27.06.2012 09:48

Zitat:

Zitat von HeinB (Beitrag 768413)
Das Zeug kostet 50 bis 60 Cent im Internet, eine "Kur" kommt dann statt 200.- nur noch auf 50.- oder so.

selbst die 200€ sind ein Witz wenn man bedenkt, wieviel Zeit und Geld man so schon in den Sport steckt.

Das Problem ist doch einfach auch, dass man son Zeug ganz einfach im Internet bestellen kann. Klar gibt es dort abzocker vllt. mehr als bei anderen Sachen, aber die wahrscheinlichkeit das man etwas bekommt ist relativ hoch. Meistens sind die Sachen schon innerhalb der EU so wird die Post kaum bis garnicht mehr kontrolliert.
Falls etwas kommt kann man alles von sich weisen die Server wo gekauft wird sitzten meist irgendwo im Ausland wo die Beamten mit den deutschen Beschlüssen nicht weiter kommen werden. Es ist halt gut organisierter Bereich.

Wenn man manchmal hört, dass die Polizei 2kg Kokain oder so etwas beschlangnahmt alle 1-2 Jahre dann machen die einen heiden Hehl daraus, aber ich möchte nicht wissen wieviel jeden Tag nach Deutschland oder in die EU wandert. Genau das selbe Problem haben wir mit den Dopingmitteln. Was hier rumschwirrt und man quasie in jeden Fitnessstudio wo BB'ler rumhängen kaufen kann.

Ich stelle mir gerade die Frage wieviel Beamten speziel in diesen Bereichen zur Aufklärung etc. tätig sind. Es sind doch bestimmt Millionen Beträge. Wenn die Sachen unter Arzeimittel fallen dann wohl noch viel mehr.

TomX 27.06.2012 09:52

Zitat:

Zitat von snigel (Beitrag 768419)
es gibt tatsächlich eine Liste ab wann es erst Strafbar wird und es einen Grund für Ermittlungen gibt

http://www.umwelt-online.de/cgi-bin/...=0677_2D07#h15

Dass es erst ab dieser Menge strafbar wird, stimmt so nicht ganz.

Grund für diese Liste ist § 6a Arzneimittelgesetz, der da lautet:

"(1) Es ist verboten, Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport in den Verkehr zu bringen, zu verschreiben oder bei anderen anzuwenden.

(2a) Es ist verboten, Arzneimittel oder Wirkstoffe, die im Anhang zu diesem Gesetz genannte Stoffe sind oder enthalten, in nicht geringer Menge zu Dopingzwecken im Sport zu besitzen, sofern das Doping bei Menschen erfolgen soll. Das Bundesministerium bestimmt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern nach Anhörung von Sachverständigen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die nicht geringe Menge der in Satz 1 genannten Stoffe"


Das bedeutet:

Das In den Verkehr bringen, verschreiben und bei anderen anwenden der Dopingmittel ist immer verboten, unabhängig von der Menge (Abs. 1)

Der alleinige Besitz dieser Mittel ist nur dann verboten, wenn es sich um eine nicht geringe Menge handelt, also die Werte dieser Liste überschritten werden.

Grund für diese Unterscheidung ist wohl die gesetzliche Vermutung, dass jemand, der Dopingmittel in diesen Mengen besitzt, sie nicht nur zum Eigenbedarf, sondern auch zur Weitergabe besitzt.

Das nun angewandt auf die Ermittlungen im Fall des Professors:

Bei ihm gehen wohl die Ermittlungsbehörden davon aus (aus welchen Gründen auch immer), dass er Dopingmittel weitergegeben hat. Daher ermitteln sie (mal völlig losgelöst von der Menge, die uns ja nicht bekannt ist) gegen den Professor.

Bei den anderen Kunden des Kaufmanns wird es wohl so sein, dass es sich um keine Mediziner handelt (sonst würde ich davon ausgehen, dass da auch ermittelt würde). Auch sonst wird man wohl die Weitergabe nicht nachweisen können.

Und es wird wohl auch kein Beweis zu führen sein, dass sie diese nicht geringe Menge (auf einmal!) besessen haben.

amontecc 27.06.2012 09:52

Zitat:

Zitat von PowerSchlumpf (Beitrag 768454)
Der Vergleich hinkt meiner Meinung nach ein wenig... Muesste eher so sein: Es gibt Leute die Wissen was eine Pleuelstange ist, haben aber garkein Auto...

Wobei ich dann nicht weiss, wieviel Wahrheit da noch drinsteckt...

Ich hab jahrelang an Geschirrspülern konstruiert und hatte keine. Hat aber alles funktioniert... :)

TomX 27.06.2012 09:54

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 768472)
Weshalb nicht? Es obliegt immer der Staatsanwaltschaft zu entscheiden ob öffentliches Interesse besteht und Anklage erhoben wird. Warum jetzt ausgerechnet in diesem Punkt nicht?

Stimmt auch nicht so ganz.

Die Staatsanwaltschaft ist immer verpflichtet, bei Straftaten zu ermitteln und - wenn der Verdacht ausreicht - auch anzuklagen.

Es gibt einzelne Delikte, in denen das Gesetz ausdrücklich vorschreibt, dass sie das nur machen soll, wenn öffentliches Interesse besteht. Das muss aber das Gesetz ausdrücklich vorsehen.

Mich würde es deshalb nicht glücklich machen, weil dadurch auch diejenigen Leute, die ausschließlich sich selbst und keinen anderen schädigen, im Grunde kriminalisiert würden.

Ich glaube nicht, dass das mit dem Grundgesetz vereinbar wäre.

tandem65 27.06.2012 09:56

Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 768115)
Wer soll das denn erlauben?

Wer erlaubt momentan z.B. die Einnahme von Asthmamitteln!? Das Regelwerk und der Arzt, der das Asthma attestiert. Letztendlich nix neues.

amontecc 27.06.2012 09:56

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 768468)
Weshalb möchtest Du Doping im Training freigeben? Das wäre doch das Gegenteil von Verschärfung! :Huhu:

Was für den einen Doping ist (nämlich bei Wettkampfteilnehmern mit Siegprämienambitionen) ist für den anderen vielleicht nur ein Medikament gegen eine Krankheit. Diese Person betreibt vielleicht noch nicht mal Sport bzw. bestreitet keinerlei Wettkämpfe.
Das gilt es per Gesetz abzugrenzen, denn Gesetze gelten für alle!

"Sportgesetze" wie die (Anti-)Dopingordnung und die Sportordnung gelten nur für Sportler, die dem Verband angeschlossen sind.

amontecc 27.06.2012 09:58

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 768481)
Wer erlaubt momentan z.B. die Einnahme von Asthmamitteln!? Das Regelwerk und der Arzt, der das Asthma attestiert. Letztendlich nix neues.

Im Moment braucht der Arzt das Regelwerk nicht zu kennen, denn sein Patient ist vielleicht gar kein Leistungssportler.
Wenn es in der Hand des Arztes liegt, ein dopingfähiges Mittel aus medizinischen Gründen zu erlauben, freuen sich die Teams, denn die haben ihre eigenen Ärzte... Dann bist du nen großen Schritt zurück gegangen.

tandem65 27.06.2012 10:00

Zitat:

Zitat von TomX (Beitrag 768131)
Grundsätzlich bin ich ja der Meinung, dass es jedem freigestellt werden sollte, was er sich einwirft.

Ähh, sind wir da nicht beim BTMG? Du willst Koks, Crack, H ... freigeben?
Interessante Idee.

amontecc 27.06.2012 10:02

nicht freigeben, sondern die armen Kranken (denn das sind Drogenabhängige) nicht auch noch bestrafen.
Die Dealer gehören bestraft.

TomX 27.06.2012 10:05

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 768491)
Ähh, sind wir da nicht beim BTMG? Du willst Koks, Crack, H ... freigeben?
Interessante Idee.

Das ist keine Idee, sondern Wirklichkeit.

Der bloße Konsum und der Besitz zum sofortigen Konsum auch von Koks, Crack, H... usw. sind nicht strafbar!

TomX 27.06.2012 10:07

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 768468)
Weshalb möchtest Du Doping im Training freigeben? Das wäre doch das Gegenteil von Verschärfung! :Huhu:

Das habe ich nicht gesagt.

Ich habe gesagt "im Zusammenhang mit Wettkämpfen".

Da zählt natürlich das Training für diese Wettkämpfe dazu.

Wer aber nur für sich und nicht auf Wettkämpfe trainiert, der sollte natürlich dopen dürfen, wenn er will.

Er würde ja nur sich selbst schaden.

Hafu 27.06.2012 10:10

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 768400)
... Eine 20er-Packung Dianabol kostet glaube ich in der Apotheke um die 40 €, also 2€ pro Tablette, was will man da noch groß sparen?

...

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 768450)
was ihr so alles wisst. ich kenn nicht mal namen von dopingmitteln, außer epo, was ja kein wunder ist. aber einzelne steroide oder aufputschmittel......dafür interessiere ich mich nicht einmal.

Sorry, typischer Fall von Halbwissen meinerseits. Ich hab' das beim Frühstück aus dem Gedächtnis runtergeschrieben, um ein konkretes Beispiel zu nennen.

Hab' aber gerade nochmal genau nachgesehen: Dianabol gibt's gar nicht mehr legal in der Apotheke, weil es das Standard-Anabolikum in der DDR und den Ostblockstaaten war.(in der BB-Szene wird es aber nach wie vor genutzt)
Hab' gerade mal in der Roten Liste nachgesehen, die natürlich nicht daheim am Frühstückstisch steht. In Deutschland legal erhältlich sind z.B. Andriol oder Androcur und die kosten rund 1,50€ pro Tablette. Die heute früh angegebene Größenordnung stimmt also trotzdem und am Geld kann es also schwerlich liegen, wenn jemand trotzdem den Schwarzmarkt bevorzugt.

HeinB 27.06.2012 10:13

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 768450)
was ihr so alles wisst.

Du meinst das sicher nicht so, aber: Hier soll kein falscher Eindruck entstehen. Ich weiss da nichts aus eigener Erfahrung. Den Preis kann man mit google und "Dianabol kaufen" leicht ermitteln.

Troedelliese 27.06.2012 10:34

Zitat:

Wenn es in der Hand des Arztes liegt, ein dopingfähiges Mittel aus medizinischen Gründen zu erlauben, freuen sich die Teams, denn die haben ihre eigenen Ärzte... Dann bist du nen großen Schritt zurück gegangen.
Wenn man es nicht erlaubte, dürfen dann Patienten, die dieses Mittel benötigen, nicht an Wettkämpfen teilnehmen? Ohne das Mittel können sie ja evtl. gar nicht an Wettkämpfen teilnehmen.
Und was ist z.B. mit all den Frauen, denen Hausärzte ohne vorherige endokrinologische Tests die Pille oder Hormonersatz gegen Wechseljahresbeschwerden verschrieben haben?
Die dürfen dann natürlich auch auf keine Wettkämpfe mehr.
Eine Grenze zu ziehen ist nicht so einfach, wie es Vielen hier erscheinen mag.

amontecc 27.06.2012 10:39

Zitat:

Zitat von Troedelliese (Beitrag 768523)
Eine Grenze zu ziehen ist nicht so einfach, wie es Vielen hier erscheinen mag.

Ganz genau.
+1

noam 27.06.2012 10:46

Zitat:

Zitat von TomX (Beitrag 768495)
Das ist keine Idee, sondern Wirklichkeit.

Der bloße Konsum und der Besitz zum sofortigen Konsum auch von Koks, Crack, H... usw. sind nicht strafbar!

das ist so nicht korrekt! wenn ich einen deutschen antreffe, der ein kfz führt und dabei positiv auf thc amph meth und co getestet wird, haben ich neben dem ordnungswidrigkeitenverfahren nach 24a StVG oder Strafverfahren nach 315 oder 316 StGB ein weiteres Strafverfahren wegen Besitz von Betäubungsmitteln nach 1,3,29 BtMG einzuleiten, da nach Rechtsprechung der Konsum von BtM deren vorherigen Besitz indiziert.

Klar werden diese Verfahren immer eingestellt. Aber das heißt ja nicht dass es nicht strafbar ist

TomX 27.06.2012 11:06

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 768539)
das ist so nicht korrekt! wenn ich einen deutschen antreffe, der ein kfz führt und dabei positiv auf thc amph meth und co getestet wird, haben ich neben dem ordnungswidrigkeitenverfahren nach 24a StVG oder Strafverfahren nach 315 oder 316 StGB ein weiteres Strafverfahren wegen Besitz von Betäubungsmitteln nach 1,3,29 BtMG einzuleiten, da nach Rechtsprechung der Konsum von BtM deren vorherigen Besitz indiziert.

Klar werden diese Verfahren immer eingestellt. Aber das heißt ja nicht dass es nicht strafbar ist

Doch, ist korrekt. Mal auf die Schnelle hierzu das OLG München (man beachte Abs. 1 des Tenors!). Dieser Abs 1 spricht korrekter Weise davon, dass der Erwerb zum sofortigen Konsum nicht tatbestandsmäßig, also nicht strafbar sei!

http://www.judicialis.de/Oberlandesg...3.05.2005.html

Das, was du sagst, ist natürlich auch korrekt, weil zu diesem Zeitpunkt ja noch nicht feststeht bzw. noch nicht ermittelt wurde, wie die Sache lief.

Sollte der Fahrer aber behaupten - und man könnte ihm das nicht widerlegen - dass er den Stoff erworben, sofort konsumiert und sich dann ins Auto gesetzt hat, ist er nach dem BtMG straffrei.

Es ist also nicht nur eine Einstellung wegen Geringfügigkeit, sondern er hätte sich schlicht nicht strafbar gemacht.

Anders wäre es, wenn er den Stoff Nachmittags erworben hätte, um ihn abends in die Disco mitzunehmen und dort zu konsumieren.

Dann hätte er sich strafbar gemacht (Erwerb von Betäubungsmitteln) und die Staatsanwaltschaft müsste überlegen, ob sie einstellt oder nicht.

snigel 27.06.2012 11:09

@Tomx: wer ist in solch einem Fall in der Beweispflicht?

Jeder sonst so dolle Anwalt könnte einen dann ja raushauen, fall die Beamten beweisen müssten wann er es konsumiert hat.

TomX 27.06.2012 11:20

Zitat:

Zitat von snigel (Beitrag 768553)
@Tomx: wer ist in solch einem Fall in der Beweispflicht?

Jeder sonst so dolle Anwalt könnte einen dann ja raushauen, fall die Beamten beweisen müssten wann er es konsumiert hat.

Ist auch so. Natürlich muss die Staatsanwaltschaft beweisen, dass es anders war.

Zugegebener Weise gibt es aber nicht oft solche Fälle, die dann tatsächlich auf dem Richtertisch landen, weil meistens sowieso vorher eingestellt wird.

Der klassische Fall wäre ja der: Die Polizei kommt dazu, wie jemand an einer schon halb gerauchten Haschzigarette zieht. Wie diese Zigarette nun in die Hand des Konsumenten gelangt ist, konnte die Polizei nicht feststellen, weil sie da noch nicht vor Ort war.

Wenn der Konsument sich jetzt dahingehend einlässt, er habe die Zigarette soeben erworben und sie sich sofort angezündet und geraucht, wird dieser Konsument straffrei bleiben.

Hafu 27.06.2012 11:35

Zitat:

Zitat von Troedelliese (Beitrag 768523)
Wenn man es nicht erlaubte, dürfen dann Patienten, die dieses Mittel benötigen, nicht an Wettkämpfen teilnehmen? Ohne das Mittel können sie ja evtl. gar nicht an Wettkämpfen teilnehmen.
Und was ist z.B. mit all den Frauen, denen Hausärzte ohne vorherige endokrinologische Tests die Pille oder Hormonersatz gegen Wechseljahresbeschwerden verschrieben haben?
Die dürfen dann natürlich auch auf keine Wettkämpfe mehr.
Eine Grenze zu ziehen ist nicht so einfach, wie es Vielen hier erscheinen mag.

Die sportrechtliche Grenze zieht der WADA-Code mit den verbotenen Wirkstoffen und Methoden und sie ist daher sehr eindeutig definiert

Sämtliche Ovulationshemmer (Pille) und auch die gängigen Östrogen- und Gestagen-/Östrogen-Kombinationen gegen Menstruationsbeschwerden und Wechselsjahrsbeschwerden sind laut WADA-Code erlaubt.

Fast alle üblichen Dopingmittel spielen in der medizinischen Praxis kaum eine Rolle, so dass Abgrenzungsprobleme zwischen therapeutischer (=medizinisch notwendiger) Nutzung und Missbrauch kaum auftreten. Probleme gibt es im medizinischen Alltag eigentlich nur bei manchen Asthmamitteln und beim Spritzen von Cortison, weshalb man in diesem Fall bei Sportlern entsprechende Atteste oder ausnahmegenehmigungen braucht.

Epo ist zwar auch ein wichtiges Medikament, aber die Patienten, diev es wirklich benötigen sind i.d.R. zu krank für Leistungssport, also kann da auch kein Versehen passieren.

DeRosa_ITA 27.06.2012 11:50

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 768567)
Die sportrechtliche Grenze zieht der WADA-Code mit den verbotenen Wirkstoffen und Methoden und sie ist daher sehr eindeutig definiert

Sämtliche Ovulationshemmer (Pille) und auch die gängigen Östrogen- und Gestagen-/Östrogen-Kombinationen gegen Menstruationsbeschwerden und Wechselsjahrsbeschwerden sind laut WADA-Code erlaubt.

Fast alle üblichen Dopingmittel spielen in der medizinischen Praxis kaum eine Rolle, so dass Abgrenzungsprobleme zwischen therapeutischer (=medizinisch notwendiger) Nutzung und Missbrauch kaum auftreten. Probleme gibt es im medizinischen Alltag eigentlich nur bei manchen Asthmamitteln und beim Spritzen von Cortison, weshalb man in diesem Fall bei Sportlern entsprechende Atteste oder ausnahmegenehmigungen braucht.

Epo ist zwar auch ein wichtiges Medikament, aber die Patienten, diev es wirklich benötigen sind i.d.R. zu krank für Leistungssport, also kann da auch kein Versehen passieren.


Vielleicht kann man noch hCG nennen. Hat z.B. meine bessere Hälfte am Anfang der Schwangerschaft bekommen, damit unser damals in Gefahr schwebende Baby im Bauch gut über die Runden kommt :-) Wäre sie Leistungssportlerin hätte es da sicher Probleme gegeben :-)

amontecc 27.06.2012 12:12

Bisher konnte es dem Arzt egal sein, wer da vor ihm saß, und er konnte behandeln, wie es erforderlich war, Doping hin oder her. Wenn es dem Patienten wichtig war, musste er sich zu erkennen geben.
Wenn es jetzt ein Gesetz (für alle, also auch für nicht-Sportler) gibt, so müsste ja jeder Patient zu einem Mittel eventuell auch ein Attest bekommen, denn sonst könnte er ja bestraft werden.
Übertrieben gesehen würde dann ne Polizeistreife einen daherlaufenden Jogger anhalten und auf Doping untersuchen?
Sprich: Es belastet jetzt die Allgemeinheit, obwohl das Interesse ausschließlich im Sportbereich zu suchen ist.

Ein normaler Fahrrad-Fahrer wird ja auch nicht daraufhin untersucht, ob sein Rad UCI-konform ist.

Kruemel 27.06.2012 12:35

Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 768574)
Bisher konnte es dem Arzt egal sein, wer da vor ihm saß, und er konnte behandeln, wie es erforderlich war, Doping hin oder her. Wenn es dem Patienten wichtig war, musste er sich zu erkennen geben.
Wenn es jetzt ein Gesetz (für alle, also auch für nicht-Sportler) gibt, so müsste ja jeder Patient zu einem Mittel eventuell auch ein Attest bekommen, denn sonst könnte er ja bestraft werden.
Übertrieben gesehen würde dann ne Polizeistreife einen daherlaufenden Jogger anhalten und auf Doping untersuchen?
Sprich: Es belastet jetzt die Allgemeinheit, obwohl das Interesse ausschließlich im Sportbereich zu suchen ist.

Ein normaler Fahrrad-Fahrer wird ja auch nicht daraufhin untersucht, ob sein Rad UCI-konform ist.

Ist es wirklich so kompliziert? Der Arzt stellt einem für das Medikament ja ein Attest aus. Parallel könnte man diese Verschreibung ja auch in einer zentralen Datenbank archivieren (hier ist natürlich Datenschutz ein Thema) und so kann jeder die medizinische Notwendigkeit nachweisen.

Wie dann der Staat mit den Straftaten umgeht und ob sie Jogger auf offener Straße untersuchen ist ja dann wieder eine andere Geschichte.
Wenn sie aber bei einem Medziner Hinweise finden könnten sie sämtliche Sportler entsprechend sanktionieren.

Mir ist schon klar, dass es weder einfach noch ideal ist. Ein sauberer Sport wäre mir persönlich aber auch einiges Wert und mit unseren bisherigen Gesetzen kommen wir da meines Erachtens ganz sicher nicht hin. :(

sinapur 27.06.2012 12:49

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 768500)
Sorry, typischer Fall von Halbwissen meinerseits. Ich hab' das beim Frühstück aus dem Gedächtnis runtergeschrieben, um ein konkretes Beispiel zu nennen.

Hab' aber gerade nochmal genau nachgesehen: Dianabol gibt's gar nicht mehr legal in der Apotheke, weil es das Standard-Anabolikum in der DDR und den Ostblockstaaten war.(in der BB-Szene wird es aber nach wie vor genutzt)
Hab' gerade mal in der Roten Liste nachgesehen, die natürlich nicht daheim am Frühstückstisch steht. In Deutschland legal erhältlich sind z.B. Andriol oder Androcur und die kosten rund 1,50€ pro Tablette. Die heute früh angegebene Größenordnung stimmt also trotzdem und am Geld kann es also schwerlich liegen, wenn jemand trotzdem den Schwarzmarkt bevorzugt.

Quelle:http://www.team-andro.com/andriol.html
Zitat:

"Andriol ist ein teures Produkt. Wenn man wieder von der theoretischen Rechnung mit den 24 Kapseln Andriol/Tag ausgeht und einen Schwarzmarktpreis von 50 Cent/Kapsel annimmt, dann würden sich pro Woche 24 * 7 * 50 Cent = 84 EUR ergeben. Eine Ampulle Testosteron Enantat ist dagegen um die 5 EUR zu haben."

Da ging es darum, wie viel nötig Andriol nötig ist um einen Vergleichbaren spiegel Testosteron im Blut zu bekommen, als wenn das Testosteron 250mg pro Woche gespritzt wird.

Also laut der Studie ist es also defnitiv nicht günstig(wenns um den reinen Geld aspekt geht) mit Andriol zu dopen, wie Hafu im voherigen post aus dem Preis einer Andriol tablette folgerte.

Klugschnacker 27.06.2012 12:59

Mein Gott, was für [Edit: Darmausgänge]!!

amontecc 27.06.2012 13:04

Zitat:

Zitat von Kruemel (Beitrag 768592)
Ist es wirklich so kompliziert? Der Arzt stellt einem für das Medikament ja ein Attest aus. Parallel könnte man diese Verschreibung ja auch in einer zentralen Datenbank archivieren (hier ist natürlich Datenschutz ein Thema) und so kann jeder die medizinische Notwendigkeit nachweisen.

Ja, ist so kompliziert, und deshalb wird so ein Gesetz auch kompliziert werden müssen.
Willst du wirklich so weit gehen? Ist ja bedenklich.
Zitat:

Zitat von Kruemel (Beitrag 768592)
Wie dann der Staat mit den Straftaten umgeht und ob sie Jogger auf offener Straße untersuchen ist ja dann wieder eine andere Geschichte.

Das war ja nur ein provokantes Beispiel. Wäre dann aber theoretisch denkbar, wie ne allgemeine Verkehrskontrolle. Wenn es ein Gesetz gibt, muss es auch jemanden geben, der prüft, ob es eingehalten wird, sonst macht es keinen Sinn.
Drogenkonsumenten werden ja auch überprüft, wenn man auf sie stößt?
Zitat:

Zitat von Kruemel (Beitrag 768592)
Wenn sie aber bei einem Medziner Hinweise finden könnten sie sämtliche Sportler entsprechend sanktionieren.

Eben, du willst Sportler sanktionieren und daher muss man Sportler von nicht-Sportler abgrenzen. Und das ist das komplizierte.
Bisher passiert die Trennung dadurch, dass die Sportler im Verband organisiert sind und so den Kontrollen und den Sanktionen zugestimmt haben. Ist doch gut, oder?
Muss man doch nur diesen Hebel stärken.
Zitat:

Zitat von Kruemel (Beitrag 768592)
Mir ist schon klar, dass es weder einfach noch ideal ist. Ein sauberer Sport wäre mir persönlich aber auch einiges Wert und mit unseren bisherigen Gesetzen kommen wir da meines Erachtens ganz sicher nicht hin. :(

Dir persönlich ist es für einen sauberen Sport wert, auf einige deiner Rechte zu verzichten (Datenschutz) und der Allgemeinheit Kosten aufzubürden. Der Allgemeinheit wird es das nicht Wert sein.

kuestentanne 27.06.2012 13:16

Ich war ja mal grosser Dopinggegner (und tief in mir drin bin ich es auch immer noch) und war auch daher unbedingt fuer ein Antidoping-Gesetz.

Je länger ich darueber nachdachte, kam mir das aber nicht besonders praktikabel vor.
Denn das gegenwärtige Antidopingsystem sorgt fuer mehr Ungerechtigkeiten als wenn´s gar keins gäbe und die Sportler sind von dubiosen Leuten abhängig, es fördert korrupte Funktionäre, Leute wie Ferrari oder Fuentes verdienen sich ne goldene Nase ...

Ich glaube, das einzige, was ein solches Gesetz bewirkt, ist, dass die Schwarzmarktpreise steigen (mit Steuergeldern und Personal, dass dann an wichtigeren Stellen fehlt) und damit noch mehr kriminelle Energien freigesetzt werden. Kennt man ja schon aus anderen Bereichen.

Dann frage ich mich, mit welcher Begruendung man das fuer einen Teil strafbar machen soll, während Opernsängern, anderen Kuenstlern, Models, Managern, Studenten, Handwerkern, Arbeitern, sprich allen anderen, das Ganze nicht verboten wird?

meggele 27.06.2012 13:18

Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 768606)
Eben, du willst Sportler sanktionieren und daher muss man Sportler von nicht-Sportler abgrenzen. Und das ist das komplizierte.

Naja, warum diese Abgrenzung? Von einem Hobbyjogger will ich doch (auch als Gesellschaft) wissen, von welchem Arzt er das HGH und von welcher Apotheke das Epo bekommen hat und von welchem Untergrundlabor die Steroide.
Aber das bedeutet ja aber nicht, dass man sofort jeden Läufer verdächtigen, sein Telefon abhören und die Bude auf den Kopf stellen wird.
Letztlich müsste sich doch nur das Strafmaß erhöhen, wenn diese Mittel 'betrügerischer' Absicht angewendet wurden. Die Unterscheidung zwischen 2km-Spendenlauf und Olympiarennen werden die jeweiligen Stellen ja wohl treffen können.

Mo77 27.06.2012 13:38

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 768605)
Mein Gott, was für [Edit: Darmausgänge]!!

??
wer??
warum??

amontecc 27.06.2012 13:40

Mal nen Proktologen fragen...:)

stevo 27.06.2012 13:41

Zitat:

Zitat von kuestentanne (Beitrag 768610)
Dann frage ich mich, mit welcher Begruendung man das fuer einen Teil strafbar machen soll, während Opernsängern, anderen Kuenstlern, Models, Managern, Studenten, Handwerkern, Arbeitern, sprich allen anderen, das Ganze nicht verboten wird?

Stimmt, wenn Musiker mit Doping bzw. Drogen vollgepumpt auf der Bühne stehen, werden sie sogar noch bejubelt und gefeiert, auch wenn sie danach tot umfallen.
Aber die wurden ja auch nicht vorher gefragt, ob sie sauber sind, das will bei denen ja keiner wissen.

Kruemel 27.06.2012 13:42

Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 768606)
Ja, ist so kompliziert, und deshalb wird so ein Gesetz auch kompliziert werden müssen.
Willst du wirklich so weit gehen? Ist ja bedenklich.

Das war ja nur ein provokantes Beispiel. Wäre dann aber theoretisch denkbar, wie ne allgemeine Verkehrskontrolle. Wenn es ein Gesetz gibt, muss es auch jemanden geben, der prüft, ob es eingehalten wird, sonst macht es keinen Sinn.
Drogenkonsumenten werden ja auch überprüft, wenn man auf sie stößt?

Eben, du willst Sportler sanktionieren und daher muss man Sportler von nicht-Sportler abgrenzen. Und das ist das komplizierte.
Bisher passiert die Trennung dadurch, dass die Sportler im Verband organisiert sind und so den Kontrollen und den Sanktionen zugestimmt haben. Ist doch gut, oder?
Muss man doch nur diesen Hebel stärken.

Dir persönlich ist es für einen sauberen Sport wert, auf einige deiner Rechte zu verzichten (Datenschutz) und der Allgemeinheit Kosten aufzubürden. Der Allgemeinheit wird es das nicht Wert sein.

Nur ganz schnell, da ich in einer TelKo hänge :Cheese:

Ist die Diskussion denn nicht sehr theoretischer Natur? Faktisch pfeifen sich doch Dopingmittel im wesentlichen auch nur Sportler rein.
Scheinbar ist die Schnittmenge zwischen Doping und Medizin ja sehr gering (bin aber kein Mediziner um das zu beurteilen).

TomX 27.06.2012 13:52

Zitat:

Zitat von meggele (Beitrag 768611)
Naja, warum diese Abgrenzung? Von einem Hobbyjogger will ich doch (auch als Gesellschaft) wissen, von welchem Arzt er das HGH und von welcher Apotheke das Epo bekommen hat und von welchem Untergrundlabor die Steroide.
Aber das bedeutet ja aber nicht, dass man sofort jeden Läufer verdächtigen, sein Telefon abhören und die Bude auf den Kopf stellen wird.
Letztlich müsste sich doch nur das Strafmaß erhöhen, wenn diese Mittel 'betrügerischer' Absicht angewendet wurden. Die Unterscheidung zwischen 2km-Spendenlauf und Olympiarennen werden die jeweiligen Stellen ja wohl treffen können.

Na ja, ohne die Abgrenzung würde ich mich, hätte ich z.B. Asthma und würde ein entsprechendes Spray mit den entsprechenden Inhaltsstoffen benutzen, grundsätzlich strafbar machen, wenn ich - auch als Hobby-Jogger - an einem Marathon teilnehme.

Ich müsste mir dann sagen: Ich mache mich permanent strafbar, darf aber davon ausgehen, nicht verfolgt zu werden, weil ich ja Hobbyjogger bin.

Wär jetzt kein so toller Gedanke für mich.

Übrigens fällt mir da im Moment noch etwas anderes ein, hab ich aber noch nicht ganz zu Ende durchdacht:

Das Interesse der Strafverfolgungsbehörden gilt ja vor allem den Händlern der verbotenen Substanzen. Siehe den Professor und den "Kaufmann".

Jetzt brauchen die Strafverfolgungsbehörden in der Regel aber die Zeugenaussagen der Abnehmer, um die Tatsache des Verkaufs und / oder dessen Umfang nachweisen zu können.

Wenn aber alle Abnehmer (auch die Hobbybodybuilder, die es ja meist sind, die beliefert werden) sich aber grundsätzlich auch strafbar gemacht hätten, hätten diese ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Und jetzt? Könnte gut sein, dass der Schuss nach hinten losgehen würde und die Ermittlungen dadurch sogar erschwert werden könnten.

meggele 27.06.2012 14:04

Zitat:

Zitat von TomX (Beitrag 768628)
Na ja, ohne die Abgrenzung würde ich mich, hätte ich z.B. Asthma und würde ein entsprechendes Spray mit den entsprechenden Inhaltsstoffen benutzen, grundsätzlich strafbar machen, wenn ich - auch als Hobby-Jogger - an einem Marathon teilnehme.

Bei ärztlicher Verordnung sehe ich das Problem nicht. Das kann man doch regeln wie bei den jetzigen Antidopingregeln auch schon: einiges kann man verordnet nehmen, anderes nur außerhalb von Wettkämpfen und der große Rest ist einfach verboten bzw. bei Anwendung ist an Sport eh nicht zu denken.

Zitat:

Zitat von TomX (Beitrag 768628)
Wenn aber alle Abnehmer (auch die Hobbybodybuilder, die es ja meist sind, die beliefert werden) sich aber grundsätzlich auch strafbar gemacht hätten, hätten diese ein Zeugnisverweigerungsrecht.

Und jetzt? Könnte gut sein, dass der Schuss nach hinten losgehen würde und die Ermittlungen dadurch sogar erschwert werden könnten.

Mhmm, und wie viele Sportler haben bislang ihre Hintermänner genannt? Dann kann sich derjenige eben überlegen, ob er strafmildernd davonkommen will oder nicht.

TomX 27.06.2012 14:18

Zitat:

Zitat von meggele (Beitrag 768631)
Mhmm, und wie viele Sportler haben bislang ihre Hintermänner genannt? Dann kann sich derjenige eben überlegen, ob er strafmildernd davonkommen will oder nicht.

Bei den Dopingfällen bekannter Sportler würde ich das Problem auch nicht sehen. Die tendieren im eigenen Intresse sowieso dazu, zu leugnen (wäre oftmals besser, sie würden überhaupt nichts sagen).

Das Problem sehe ich da, wo ein Dealer von z.B. Anabolika an den Hobbysportler als Endabnehmer verkauft. Und diese Fälle sind ja die weitaus häufigeren, so z.B. wohl auch der diesem Thread zu Grunde liegende Fall.

Die Hobbysportler, die mangels Beschuldigteneigenschaft bisher nur Zeugen waren, wären jetzt auch Beschuldigte mit einem entsprechenden Zeugnisverweigerungsrecht.

Ich glaube, von diesen Abnehmern haben bisher viele ihre Lieferanten benannt.

Kruemel 27.06.2012 14:19

Zitat:

Zitat von TomX (Beitrag 768628)
Na ja, ohne die Abgrenzung würde ich mich, hätte ich z.B. Asthma und würde ein entsprechendes Spray mit den entsprechenden Inhaltsstoffen benutzen, grundsätzlich strafbar machen, wenn ich - auch als Hobby-Jogger - an einem Marathon teilnehme.

In dem Fall finde ich es aber auch richtig so (keine zwingende medizinische Notwendigkeit bzw. Genehmigung vorausgesetzt).
Immerhin nimmt man ja an einer Sportveranstaltung teil und konkurriert mit anderen.

Aktuell ist die Situation in einem solchen Fall ja auch katastrophal. Der Hobbysportler wird an den Pranger gestellt und kann sich auch nicht mehr bei einem Volkslauf blicken lassen.

Auf alle Fälle sind wir uns einig, dass medizinische Notwendigkeiten Vorrang haben und erlaubt sein müssen. :Blumen:

amontecc 27.06.2012 14:25

Ich finde, ihr übertreibt ein bischen mit diesen ganzen Ausprägungen.
Ihr wollt per Gesetz etwas für alle regeln und damit die Allgemeinheit belasten, was eigentlich nur im (Prodi-)Sport Relevanz hat?
Der Profisport hat ja bereits Regelungen dafür.

tandem65 27.06.2012 14:26

Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 768574)
Ein normaler Fahrrad-Fahrer wird ja auch nicht daraufhin untersucht, ob sein Rad UCI-konform ist.

Ja und ab und an wird es auf STvZO Konformität geprüft. Trotzdem ist er dann noch lange nicht kriminell, wenn er ohne Licht fährt. ;)
Ich verstehe das Problem wohl einfach gar nicht. Wer Therapiert wird, hat keine Probleme und würde keine Probleme bekommen.
Wer zum Spaß dopt ohne an Wettkämpfen teilzunehmen würde mit Sicherheit ähnlich verfolgt wie der Kiffer heutzutage. Nicht wirklich gewünscht von Vater Staat aber auch nicht wirklich verboten.
So what?


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