![]() |
Zitat:
|
Zitat:
|
Zitat:
Das Problem ist doch einfach auch, dass man son Zeug ganz einfach im Internet bestellen kann. Klar gibt es dort abzocker vllt. mehr als bei anderen Sachen, aber die wahrscheinlichkeit das man etwas bekommt ist relativ hoch. Meistens sind die Sachen schon innerhalb der EU so wird die Post kaum bis garnicht mehr kontrolliert. Falls etwas kommt kann man alles von sich weisen die Server wo gekauft wird sitzten meist irgendwo im Ausland wo die Beamten mit den deutschen Beschlüssen nicht weiter kommen werden. Es ist halt gut organisierter Bereich. Wenn man manchmal hört, dass die Polizei 2kg Kokain oder so etwas beschlangnahmt alle 1-2 Jahre dann machen die einen heiden Hehl daraus, aber ich möchte nicht wissen wieviel jeden Tag nach Deutschland oder in die EU wandert. Genau das selbe Problem haben wir mit den Dopingmitteln. Was hier rumschwirrt und man quasie in jeden Fitnessstudio wo BB'ler rumhängen kaufen kann. Ich stelle mir gerade die Frage wieviel Beamten speziel in diesen Bereichen zur Aufklärung etc. tätig sind. Es sind doch bestimmt Millionen Beträge. Wenn die Sachen unter Arzeimittel fallen dann wohl noch viel mehr. |
Zitat:
Grund für diese Liste ist § 6a Arzneimittelgesetz, der da lautet: "(1) Es ist verboten, Arzneimittel zu Dopingzwecken im Sport in den Verkehr zu bringen, zu verschreiben oder bei anderen anzuwenden. (2a) Es ist verboten, Arzneimittel oder Wirkstoffe, die im Anhang zu diesem Gesetz genannte Stoffe sind oder enthalten, in nicht geringer Menge zu Dopingzwecken im Sport zu besitzen, sofern das Doping bei Menschen erfolgen soll. Das Bundesministerium bestimmt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des Innern nach Anhörung von Sachverständigen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die nicht geringe Menge der in Satz 1 genannten Stoffe" Das bedeutet: Das In den Verkehr bringen, verschreiben und bei anderen anwenden der Dopingmittel ist immer verboten, unabhängig von der Menge (Abs. 1) Der alleinige Besitz dieser Mittel ist nur dann verboten, wenn es sich um eine nicht geringe Menge handelt, also die Werte dieser Liste überschritten werden. Grund für diese Unterscheidung ist wohl die gesetzliche Vermutung, dass jemand, der Dopingmittel in diesen Mengen besitzt, sie nicht nur zum Eigenbedarf, sondern auch zur Weitergabe besitzt. Das nun angewandt auf die Ermittlungen im Fall des Professors: Bei ihm gehen wohl die Ermittlungsbehörden davon aus (aus welchen Gründen auch immer), dass er Dopingmittel weitergegeben hat. Daher ermitteln sie (mal völlig losgelöst von der Menge, die uns ja nicht bekannt ist) gegen den Professor. Bei den anderen Kunden des Kaufmanns wird es wohl so sein, dass es sich um keine Mediziner handelt (sonst würde ich davon ausgehen, dass da auch ermittelt würde). Auch sonst wird man wohl die Weitergabe nicht nachweisen können. Und es wird wohl auch kein Beweis zu führen sein, dass sie diese nicht geringe Menge (auf einmal!) besessen haben. |
Zitat:
|
Zitat:
Die Staatsanwaltschaft ist immer verpflichtet, bei Straftaten zu ermitteln und - wenn der Verdacht ausreicht - auch anzuklagen. Es gibt einzelne Delikte, in denen das Gesetz ausdrücklich vorschreibt, dass sie das nur machen soll, wenn öffentliches Interesse besteht. Das muss aber das Gesetz ausdrücklich vorsehen. Mich würde es deshalb nicht glücklich machen, weil dadurch auch diejenigen Leute, die ausschließlich sich selbst und keinen anderen schädigen, im Grunde kriminalisiert würden. Ich glaube nicht, dass das mit dem Grundgesetz vereinbar wäre. |
Zitat:
|
Zitat:
Das gilt es per Gesetz abzugrenzen, denn Gesetze gelten für alle! "Sportgesetze" wie die (Anti-)Dopingordnung und die Sportordnung gelten nur für Sportler, die dem Verband angeschlossen sind. |
Zitat:
Wenn es in der Hand des Arztes liegt, ein dopingfähiges Mittel aus medizinischen Gründen zu erlauben, freuen sich die Teams, denn die haben ihre eigenen Ärzte... Dann bist du nen großen Schritt zurück gegangen. |
Zitat:
Interessante Idee. |
nicht freigeben, sondern die armen Kranken (denn das sind Drogenabhängige) nicht auch noch bestrafen.
Die Dealer gehören bestraft. |
Zitat:
Der bloße Konsum und der Besitz zum sofortigen Konsum auch von Koks, Crack, H... usw. sind nicht strafbar! |
Zitat:
Ich habe gesagt "im Zusammenhang mit Wettkämpfen". Da zählt natürlich das Training für diese Wettkämpfe dazu. Wer aber nur für sich und nicht auf Wettkämpfe trainiert, der sollte natürlich dopen dürfen, wenn er will. Er würde ja nur sich selbst schaden. |
Zitat:
Zitat:
Hab' aber gerade nochmal genau nachgesehen: Dianabol gibt's gar nicht mehr legal in der Apotheke, weil es das Standard-Anabolikum in der DDR und den Ostblockstaaten war.(in der BB-Szene wird es aber nach wie vor genutzt) Hab' gerade mal in der Roten Liste nachgesehen, die natürlich nicht daheim am Frühstückstisch steht. In Deutschland legal erhältlich sind z.B. Andriol oder Androcur und die kosten rund 1,50€ pro Tablette. Die heute früh angegebene Größenordnung stimmt also trotzdem und am Geld kann es also schwerlich liegen, wenn jemand trotzdem den Schwarzmarkt bevorzugt. |
Zitat:
|
Zitat:
Und was ist z.B. mit all den Frauen, denen Hausärzte ohne vorherige endokrinologische Tests die Pille oder Hormonersatz gegen Wechseljahresbeschwerden verschrieben haben? Die dürfen dann natürlich auch auf keine Wettkämpfe mehr. Eine Grenze zu ziehen ist nicht so einfach, wie es Vielen hier erscheinen mag. |
Zitat:
+1 |
Zitat:
Klar werden diese Verfahren immer eingestellt. Aber das heißt ja nicht dass es nicht strafbar ist |
Zitat:
http://www.judicialis.de/Oberlandesg...3.05.2005.html Das, was du sagst, ist natürlich auch korrekt, weil zu diesem Zeitpunkt ja noch nicht feststeht bzw. noch nicht ermittelt wurde, wie die Sache lief. Sollte der Fahrer aber behaupten - und man könnte ihm das nicht widerlegen - dass er den Stoff erworben, sofort konsumiert und sich dann ins Auto gesetzt hat, ist er nach dem BtMG straffrei. Es ist also nicht nur eine Einstellung wegen Geringfügigkeit, sondern er hätte sich schlicht nicht strafbar gemacht. Anders wäre es, wenn er den Stoff Nachmittags erworben hätte, um ihn abends in die Disco mitzunehmen und dort zu konsumieren. Dann hätte er sich strafbar gemacht (Erwerb von Betäubungsmitteln) und die Staatsanwaltschaft müsste überlegen, ob sie einstellt oder nicht. |
@Tomx: wer ist in solch einem Fall in der Beweispflicht?
Jeder sonst so dolle Anwalt könnte einen dann ja raushauen, fall die Beamten beweisen müssten wann er es konsumiert hat. |
Zitat:
Zugegebener Weise gibt es aber nicht oft solche Fälle, die dann tatsächlich auf dem Richtertisch landen, weil meistens sowieso vorher eingestellt wird. Der klassische Fall wäre ja der: Die Polizei kommt dazu, wie jemand an einer schon halb gerauchten Haschzigarette zieht. Wie diese Zigarette nun in die Hand des Konsumenten gelangt ist, konnte die Polizei nicht feststellen, weil sie da noch nicht vor Ort war. Wenn der Konsument sich jetzt dahingehend einlässt, er habe die Zigarette soeben erworben und sie sich sofort angezündet und geraucht, wird dieser Konsument straffrei bleiben. |
Zitat:
Sämtliche Ovulationshemmer (Pille) und auch die gängigen Östrogen- und Gestagen-/Östrogen-Kombinationen gegen Menstruationsbeschwerden und Wechselsjahrsbeschwerden sind laut WADA-Code erlaubt. Fast alle üblichen Dopingmittel spielen in der medizinischen Praxis kaum eine Rolle, so dass Abgrenzungsprobleme zwischen therapeutischer (=medizinisch notwendiger) Nutzung und Missbrauch kaum auftreten. Probleme gibt es im medizinischen Alltag eigentlich nur bei manchen Asthmamitteln und beim Spritzen von Cortison, weshalb man in diesem Fall bei Sportlern entsprechende Atteste oder ausnahmegenehmigungen braucht. Epo ist zwar auch ein wichtiges Medikament, aber die Patienten, diev es wirklich benötigen sind i.d.R. zu krank für Leistungssport, also kann da auch kein Versehen passieren. |
Zitat:
Vielleicht kann man noch hCG nennen. Hat z.B. meine bessere Hälfte am Anfang der Schwangerschaft bekommen, damit unser damals in Gefahr schwebende Baby im Bauch gut über die Runden kommt :-) Wäre sie Leistungssportlerin hätte es da sicher Probleme gegeben :-) |
Bisher konnte es dem Arzt egal sein, wer da vor ihm saß, und er konnte behandeln, wie es erforderlich war, Doping hin oder her. Wenn es dem Patienten wichtig war, musste er sich zu erkennen geben.
Wenn es jetzt ein Gesetz (für alle, also auch für nicht-Sportler) gibt, so müsste ja jeder Patient zu einem Mittel eventuell auch ein Attest bekommen, denn sonst könnte er ja bestraft werden. Übertrieben gesehen würde dann ne Polizeistreife einen daherlaufenden Jogger anhalten und auf Doping untersuchen? Sprich: Es belastet jetzt die Allgemeinheit, obwohl das Interesse ausschließlich im Sportbereich zu suchen ist. Ein normaler Fahrrad-Fahrer wird ja auch nicht daraufhin untersucht, ob sein Rad UCI-konform ist. |
Zitat:
Wie dann der Staat mit den Straftaten umgeht und ob sie Jogger auf offener Straße untersuchen ist ja dann wieder eine andere Geschichte. Wenn sie aber bei einem Medziner Hinweise finden könnten sie sämtliche Sportler entsprechend sanktionieren. Mir ist schon klar, dass es weder einfach noch ideal ist. Ein sauberer Sport wäre mir persönlich aber auch einiges Wert und mit unseren bisherigen Gesetzen kommen wir da meines Erachtens ganz sicher nicht hin. :( |
Zitat:
Zitat: "Andriol ist ein teures Produkt. Wenn man wieder von der theoretischen Rechnung mit den 24 Kapseln Andriol/Tag ausgeht und einen Schwarzmarktpreis von 50 Cent/Kapsel annimmt, dann würden sich pro Woche 24 * 7 * 50 Cent = 84 EUR ergeben. Eine Ampulle Testosteron Enantat ist dagegen um die 5 EUR zu haben." Da ging es darum, wie viel nötig Andriol nötig ist um einen Vergleichbaren spiegel Testosteron im Blut zu bekommen, als wenn das Testosteron 250mg pro Woche gespritzt wird. Also laut der Studie ist es also defnitiv nicht günstig(wenns um den reinen Geld aspekt geht) mit Andriol zu dopen, wie Hafu im voherigen post aus dem Preis einer Andriol tablette folgerte. |
Mein Gott, was für [Edit: Darmausgänge]!!
|
Zitat:
Willst du wirklich so weit gehen? Ist ja bedenklich. Zitat:
Drogenkonsumenten werden ja auch überprüft, wenn man auf sie stößt? Zitat:
Bisher passiert die Trennung dadurch, dass die Sportler im Verband organisiert sind und so den Kontrollen und den Sanktionen zugestimmt haben. Ist doch gut, oder? Muss man doch nur diesen Hebel stärken. Zitat:
|
Ich war ja mal grosser Dopinggegner (und tief in mir drin bin ich es auch immer noch) und war auch daher unbedingt fuer ein Antidoping-Gesetz.
Je länger ich darueber nachdachte, kam mir das aber nicht besonders praktikabel vor. Denn das gegenwärtige Antidopingsystem sorgt fuer mehr Ungerechtigkeiten als wenn´s gar keins gäbe und die Sportler sind von dubiosen Leuten abhängig, es fördert korrupte Funktionäre, Leute wie Ferrari oder Fuentes verdienen sich ne goldene Nase ... Ich glaube, das einzige, was ein solches Gesetz bewirkt, ist, dass die Schwarzmarktpreise steigen (mit Steuergeldern und Personal, dass dann an wichtigeren Stellen fehlt) und damit noch mehr kriminelle Energien freigesetzt werden. Kennt man ja schon aus anderen Bereichen. Dann frage ich mich, mit welcher Begruendung man das fuer einen Teil strafbar machen soll, während Opernsängern, anderen Kuenstlern, Models, Managern, Studenten, Handwerkern, Arbeitern, sprich allen anderen, das Ganze nicht verboten wird? |
Zitat:
Aber das bedeutet ja aber nicht, dass man sofort jeden Läufer verdächtigen, sein Telefon abhören und die Bude auf den Kopf stellen wird. Letztlich müsste sich doch nur das Strafmaß erhöhen, wenn diese Mittel 'betrügerischer' Absicht angewendet wurden. Die Unterscheidung zwischen 2km-Spendenlauf und Olympiarennen werden die jeweiligen Stellen ja wohl treffen können. |
Zitat:
wer?? warum?? |
Mal nen Proktologen fragen...:)
|
Zitat:
Aber die wurden ja auch nicht vorher gefragt, ob sie sauber sind, das will bei denen ja keiner wissen. |
Zitat:
Ist die Diskussion denn nicht sehr theoretischer Natur? Faktisch pfeifen sich doch Dopingmittel im wesentlichen auch nur Sportler rein. Scheinbar ist die Schnittmenge zwischen Doping und Medizin ja sehr gering (bin aber kein Mediziner um das zu beurteilen). |
Zitat:
Ich müsste mir dann sagen: Ich mache mich permanent strafbar, darf aber davon ausgehen, nicht verfolgt zu werden, weil ich ja Hobbyjogger bin. Wär jetzt kein so toller Gedanke für mich. Übrigens fällt mir da im Moment noch etwas anderes ein, hab ich aber noch nicht ganz zu Ende durchdacht: Das Interesse der Strafverfolgungsbehörden gilt ja vor allem den Händlern der verbotenen Substanzen. Siehe den Professor und den "Kaufmann". Jetzt brauchen die Strafverfolgungsbehörden in der Regel aber die Zeugenaussagen der Abnehmer, um die Tatsache des Verkaufs und / oder dessen Umfang nachweisen zu können. Wenn aber alle Abnehmer (auch die Hobbybodybuilder, die es ja meist sind, die beliefert werden) sich aber grundsätzlich auch strafbar gemacht hätten, hätten diese ein Zeugnisverweigerungsrecht. Und jetzt? Könnte gut sein, dass der Schuss nach hinten losgehen würde und die Ermittlungen dadurch sogar erschwert werden könnten. |
Zitat:
Zitat:
|
Zitat:
Das Problem sehe ich da, wo ein Dealer von z.B. Anabolika an den Hobbysportler als Endabnehmer verkauft. Und diese Fälle sind ja die weitaus häufigeren, so z.B. wohl auch der diesem Thread zu Grunde liegende Fall. Die Hobbysportler, die mangels Beschuldigteneigenschaft bisher nur Zeugen waren, wären jetzt auch Beschuldigte mit einem entsprechenden Zeugnisverweigerungsrecht. Ich glaube, von diesen Abnehmern haben bisher viele ihre Lieferanten benannt. |
Zitat:
Immerhin nimmt man ja an einer Sportveranstaltung teil und konkurriert mit anderen. Aktuell ist die Situation in einem solchen Fall ja auch katastrophal. Der Hobbysportler wird an den Pranger gestellt und kann sich auch nicht mehr bei einem Volkslauf blicken lassen. Auf alle Fälle sind wir uns einig, dass medizinische Notwendigkeiten Vorrang haben und erlaubt sein müssen. :Blumen: |
Ich finde, ihr übertreibt ein bischen mit diesen ganzen Ausprägungen.
Ihr wollt per Gesetz etwas für alle regeln und damit die Allgemeinheit belasten, was eigentlich nur im (Prodi-)Sport Relevanz hat? Der Profisport hat ja bereits Regelungen dafür. |
Zitat:
Ich verstehe das Problem wohl einfach gar nicht. Wer Therapiert wird, hat keine Probleme und würde keine Probleme bekommen. Wer zum Spaß dopt ohne an Wettkämpfen teilzunehmen würde mit Sicherheit ähnlich verfolgt wie der Kiffer heutzutage. Nicht wirklich gewünscht von Vater Staat aber auch nicht wirklich verboten. So what? |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:50 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.