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Cruiser 15.09.2009 11:20

Zitat:

Zitat von RolandG (Beitrag 277572)
Sagt 'mal, geht's noch? :-((

Den Beschuldigten wird ein Tötungsdelikt vorgeworfen, da ist ein Verteidiger zwingend erforderlich (§ 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO); zur Not wird einer gerichtlich bestellt (§ 141 StPO).

Dessen ungeachtet ist es doch wohl völig normal, wenn jemand sich im Rahmen eins Strafverfahrens eines Rechtsbeistands bedient. Dieser Rechtsbeistand ist dann verpflichtet, im Rahmen von Recht und Gesetz das Beste für seinen Mandanten zu versuchen, anderenfalls produziert er einen Haftungsfall.

Vielleicht solltet Ihr 'mal Eure Einstellung zum Rechtsstaat überdenken. :Nee:

Morschä erstmal Herr Anwalt,

atme mal tief durch:Cheese:

Ich habe doch nicht gesagt, daß sich die Galgenvögel keines Rechtsbeistands bedienen dürfen. Dürfen sie natürlich, wir leben doch in einem Rechtsstaat.


Auffällig finde ich, daß dieser Personenkreis scheinbar sofort und direkt nach der Tat einen heißen Draht zu ihrem Anwalt haben....:Nee: Ach so, ist ja normal, wer hat denn nicht die Nummer (s)eines Anwalts im Handy gespeichert :confused:

Ich bin froh, daß ich kein Anwalt bin und solche Spacken verteidige!
Scheint aber für einige kein Problem. Ist doch alles super geregelt in einem Rechtsstaat.

Matthias 15.09.2009 11:23

Zitat:

Zitat von Cruiser (Beitrag 277606)
Auffällig finde ich, daß dieser Personenkreis scheinbar sofort und direkt nach der Tat einen heißen Draht zu ihrem Anwalt haben....

Weil natürlich bei solch bekannten Fällen sich schnell ein Anwalt findet, der sich einen Namen machen will.
Nicht so schön ist dabei, dass u.U. die übelsten Typen die besten Anwälte bekommen.

kromos 15.09.2009 11:28

Zitat:

Zitat von neonhelm (Beitrag 277605)
Nu wird's aber wirklich hanebüchen. Klang ja gestern schon durch, aber bin immer wieder erstaunt, wie schnell rechtsstaaliche Prinzipien in Abrede gestellt werden.


Nein, werden sie ja nicht, nur haben die staatlichen Maßnahmen im Vorfeld, wie so oft, versagt. Es kommt halt auf die Perspektive an, ich war 6 Jahre bei der Exekutive tätig und was ich da erlebt habe, lässt dann am System zweifeln. Das ist halt die Praxis.

Zitat:

Zitat von neonhelm (Beitrag 277605)
Das ist unter anderem ein Grund, warum ich gegen Volksabstimmungen auf Bundesebene bin. Das mit dem Unfug ist so schon schlimm genug. wieviel Geld ist denn eigentlich bisher in Wolfgang 2.0 geflossen? Wenn sich da mal alle aufgeregt hätten und dafür Sorge getragen hätten, dass das Geld der Kinder- und Jugendarbeit zugute kommt. :Nee:

Siehst du, aus dem Grunde bin ich auch dagegen! Leider ist laut Wahl-O-Mat nur die Wolfgang-Partei gegen Volksentscheide auf Bundesebene. Da sind wir mit ihm ja einer Meinung :Cheese:

neonhelm 15.09.2009 12:03

Zitat:

Zitat von kromos (Beitrag 277614)
Nein, werden sie ja nicht, nur haben die staatlichen Maßnahmen im Vorfeld, wie so oft, versagt. Es kommt halt auf die Perspektive an, ich war 6 Jahre bei der Exekutive tätig und was ich da erlebt habe, lässt dann am System zweifeln. Das ist halt die Praxis.

Ich lebe in einem sozialen Brennpunkt und ich habe gut 10 Jahre immer wieder auch beruflich mit Projekten der Jugenhilfe zusammengearbeitet. Mir erzählst du nix Neues. ;)

Das ist ganz großes Kino für die Kinder, wenn die mit der Limo nach Köln gekarrt werden und da im Nachmittagsprogramm auftreten dürfen, du hast die gleichen Nasen über die Jhare immer wieder und und und...

Aber nicht das System ist das Problem, es ist der fehlende Wille, das System entsprechend auszugestalten. Gucks dir doch an: Polizei? Das geht doch auch weniger Leuten. Und denen, die da für uns bei jeder Fahrzeugkontrolle ihr Leben hinhalten, wird mit mageren Angestelltenvrträgen gedankt. Sozialarbeit? Ja, ganz dringendes Thema. Da werden wir sofort nach der Wahl was tun. Stellt sich nur die Frage, nach welcher....?

Raimund 15.09.2009 12:10

Lese gerade was über die Gaia-Hypothese. Finde das alles sehr einleuchtend! Und bin überzeugt, dass das "alles schnell vorbei" sein wird...

Die Frage, die ich mir aber stelle: Welcher parasitäre Befall eliminiert sich schon gegenseitig...:(

Andereseits: "Von außen" betrachtet, ist das sicher nicht auffällig...

Pascal 15.09.2009 12:20

Kaum jemand wird die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens und damit den Anspruch auf Rechtsbeistand bestreiten.

Aber die Auffälligkeit wie zeitnah Täter und Anwalt zueinander finden ist doch erstaunlich. Wenn ansonsten beim Anwalt angerufen würde und um Termin gebeten würde, wie lange wäre die Wartezeit für einen Termin?

Natürlich sollte der Anwalt den Täter gut beraten. Aber wie glaubwürdig ist den diese gestern verlautbarte Entschuldigung des einen Täters? Das ist vermutlich ausschließlich auf Anraten des Anwaltes hin geschehen, der dies dem Täter angeraten hat so zu Handeln. Kostet schließlich nichts es zu tun und soll Eindruck schinden und für Strafmilderung sorgen.

Und natürlich wird ein psychologisches Gutachten erstellt. Und es wird nicht erstaunen (mutmaße ich jetzt...), das der Täter (bzw. die Täter) nicht voll schuldfähig sein wird. Und vielleicht hatte er auch Alkohol getrunken und/oder war bekifft. Nochmal Strafmilderung dafür. Und übrig bleibt eine Familie des Opfers die ein Leben lang nicht mehr zur Normalität zurückfinden wird. Und ein Täter der in absehbarer Frist wieder auf den Resetknopf drückt.

Willi 15.09.2009 12:45

Nach S-Bahn-Mord Debatte um Zivilcourage
Zitat:

Zitat von Die Zeit
Der frühere Bundesminister Spranger rief ... auf, den von zwei Jugendlichen zu Tode geprügelten Mann mit dem Bundesverdienstkreuz zu ehren. Er habe mit seinem beherzten Einschreiten ein Zeichen für Zivilcourage und gegen den zunehmenden Verfall des Wertebewusstseins in der Gesellschaft gesetzt. «Er hat Mut und Verantwortung gezeigt, wo Eltern mit schwersten Erziehungsfehlern versagt haben. Dafür gebühren ihm Anerkennung und Ehre des Staates.»

Der frühere Berliner Justizsenator Rupert Scholz (CDU) verlangte ein schärferes Vorgehen gegen sogenannte Gaffer. Unterlassene Hilfeleistung werde mit bis zu einem Jahr Haft bestraft ... Am Bahnhof waren laut Polizei rund 15 Menschen, als die beiden Jugendlichen den Mann mit mehr als 20 Schlägen und Tritten zu Boden prügelten.


tobi_nb 15.09.2009 12:48

....

RolandG 15.09.2009 12:51

Zitat:

Zitat von Pascal (Beitrag 277651)
Aber die Auffälligkeit wie zeitnah Täter und Anwalt zueinander finden ist doch erstaunlich. Wenn ansonsten beim Anwalt angerufen würde und um Termin gebeten würde, wie lange wäre die Wartezeit für einen Termin?

Natürlich sollte der Anwalt den Täter gut beraten. Aber wie glaubwürdig ist den diese gestern verlautbarte Entschuldigung des einen Täters? Das ist vermutlich ausschließlich auf Anraten des Anwaltes hin geschehen, der dies dem Täter angeraten hat so zu Handeln. Kostet schließlich nichts es zu tun und soll Eindruck schinden und für Strafmilderung sorgen.

  • Woher weißt Du, wie zeitnah genau die Mandatierung erfolgte?
  • Weißt Du, ob der Rechtsbeistand vom Beschuldigten gewählt oder vom Gericht bestellt wurde?
  • Was wäre daran ungewöhnlich, wenn ein (mehrfach) Vorbestrafter seinen bisherigen Rechtsbeistand zeitnah wieder mandatierte?
  • Was wäre daran ungewöhnlich, wenn der so mandatierte Rechtsbeistand sofort tätig würde? Schließlich geht es hier nicht um die Anfechtung eines Kaufvertrags, sondern um ein Tötungsdelikt, da ist das mit den Terminen nicht so schwierig.
  • Natürlich erfolgte die "Entschuldigung" auf Anraten des Rechtsbeistands in der Hoffnung auf Berücksichtigung beim Strafmaß. Soll er seinem Mandanten etwa nicht Dinge empfehlen (z.B. Reue), die ggf. eine mildernde Wirkung haben könnten?


Zitat:

Zitat von tobi_nb (Beitrag 277664)
Ich persönlich hätte überhaupt keine Probleme damit, wenn man den Täter in ein Loch wirft, und der Staat das ersparte Geld für Anwälte, Knast, Resozialisierung etc. den Angehörigen der Opfer zukommen lässt.
[...]
Achso, auch in Bezug auf den Knast in Hohenschönhausen., es geht nicht um unrechtmäßige Bestrafung eines totalitären Systems, sondern um das Verhältnis zum Täter in einem demokratrischen Rechtsstaat.

Deine Wunschvorstellung hat nichts mit einem demokratischen Rechtsstaat zu tun, sondern alles mit der Bestrafung eines totalitären Systems. Du möchtest also, dass der mutmaßliche Täter ohne jedes gerichtliche Verfahren ("das ersparte Geld für Anwälte") in ein Loch geworfen wird, und dann...? Dort verhungert ("das ersparte Geld für Knast")? Oder doch in ein Gefängnis? Alles sehr rechtsstaatlich!

Cruiser 15.09.2009 12:58

Zitat:

Zitat von RolandG (Beitrag 277665)
  • Natürlich erfolgte die "Entschuldigung" auf Anraten des Rechtsbeistands in der Hoffnung auf Berücksichtigung beim Strafmaß. Soll er seinem Mandanten etwa nicht Dinge empfehlen (z.B. Reue), die ggf. eine mildernde Wirkung haben könnten?

Ich finde grade kein "Kotzsmilie" :Nee:

tobi_nb 15.09.2009 13:03

....

neonhelm 15.09.2009 13:04

Zitat:

Zitat von Cruiser (Beitrag 277668)
Ich finde grade kein "Kotzsmilie" :Nee:

Wieso? Er hat einen Klient und eine Aufgabe. Soll er seinen Job absichtlich schlecht machen?

tobi_nb 15.09.2009 13:09

....

neonhelm 15.09.2009 13:10

Zitat:

Zitat von tobi_nb (Beitrag 277676)
Ich möchte das der Staat so handelt, dass ein Täter es sich vorher überlegt zum Täter zu werden, und es dann sein läßt, weil die Konsequenzen zu hart sind.

Und für den Fall, dass doch einer zum Täter wird, möchte ich, dass den Opfern die nötige Aufmerksamkeit geschenkt wird, und nicht dem Täter.

Tobi, bei ersten Absatz ist es schon so, sonst hätten wir ja Mord und Totschlag auf den Straßen und ständig käme irgendjemand aus einer Bank gerannt.

Und zu b, in diesem Fall ist das Opfer tot und du kannst nicht mehr allzuviel machen. Traurig, aber wahr.

Ohne jetzt die Zahlen zu kennen, wird es wahrscheinlich wie immer sein: Es gibt ~5%, die gegen das System verstoßen. Nur bei Steuerhinterziehung sind es wahrscheinlich deutlich mehr, vermutlich 95%.... ;)

Cruiser 15.09.2009 13:12

Zitat:

Zitat von neonhelm (Beitrag 277677)
Wieso? Er hat einen Klient und eine Aufgabe. Soll er seinen Job absichtlich schlecht machen?

Frag das die Witwe

Ist deine Frage ernst gemeint?
Es geht hier nicht um einen Autoverkauf, wo mal ein Auto etwas schöner geredet wird...

Ich bin mal blauäugig und hoffe, die Mehrzahl der Anwälte sind anders drauf als der, der sich hier zu Wort meldet...

Ingo77 15.09.2009 13:15

Zitat:

Zitat von Cruiser (Beitrag 277686)
Frag das die Witwe

Ist deine Frage ernst gemeint?
Es geht hier nicht um einen Autoverkauf, wo mal ein Auto etwas schöner geredet wird...

Ob und wie der Anwalt seine Arbeit zu machen hat ist vollkommen unabhängig von der Art und schwere des Deliktes.

Cruiser 15.09.2009 13:18

Zitat:

Zitat von Ingo77 (Beitrag 277688)
Ob und wie der Anwalt seine Arbeit zu machen hat ist vollkommen unabhängig von der Art und schwere des Deliktes.

Ein Anwalt kann aber, sofern er nicht Pflichtverteidiger ist, ein Mandat auch ablehnen...

Ingo77 15.09.2009 13:20

Zitat:

Zitat von Cruiser (Beitrag 277690)
Ein Anwalt kann aber, sofern er nicht Pflichtverteidiger ist, ein Mandat auch ablehnen...

Was hat das damit zu tun? Wenn er das mandat hat, gilt meine Aussage.

neonhelm 15.09.2009 13:24

Zitat:

Zitat von Cruiser (Beitrag 277686)
Frag das die Witwe

Ist deine Frage ernst gemeint?
Es geht hier nicht um einen Autoverkauf, wo mal ein Auto etwas schöner geredet wird...

Würde die Witwe eines Mannes, der durch das Eintreten für andere gestorben ist, eines Mannes mit festen Grundsätzen und Wertvorstellungen, wollen, dass diese Werte in diesem privaten Fall mit Füßen getreten werden?

Nicht, dass wir uns falsch verstehen, es ist ein Drama für die Familie des Opfers und ich bin der Meinung, dass die Jungs mit der gebotenen Härte zur Rechenschaft gezogen gehören werden, aber ein Staat, in dem ich Leben möchte, gesteht allen zu ihre Rechte bestmöglich wahrzunehmen. Das, was du machst, ist billige Polemik. Da nützt auch die Großschreibung nichts. :Huhu:

Pascal 15.09.2009 13:25

Zitat:

Zitat von RolandG (Beitrag 277665)
  • Woher weißt Du, wie zeitnah genau die Mandatierung erfolgte?
  • Weißt Du, ob der Rechtsbeistand vom Beschuldigten gewählt oder vom Gericht bestellt wurde?
  • Was wäre daran ungewöhnlich, wenn ein (mehrfach) Vorbestrafter seinen bisherigen Rechtsbeistand zeitnah wieder mandatierte?
  • Was wäre daran ungewöhnlich, wenn der so mandatierte Rechtsbeistand sofort tätig würde? Schließlich geht es hier nicht um die Anfechtung eines Kaufvertrags, sondern um ein Tötungsdelikt, da ist das mit den Terminen nicht so schwierig.
  • Natürlich erfolgte die "Entschuldigung" auf Anraten des Rechtsbeistands in der Hoffnung auf Berücksichtigung beim Strafmaß. Soll er seinem Mandanten etwa nicht Dinge empfehlen (z.B. Reue), die ggf. eine mildernde Wirkung haben könnten?


Die Mandatierung muss so zeitnah erfolgt sein, dass sie, wie aus der Chronologie ersichtlich ist, keine Tage beansprucht haben kann.

Die Frage deren Antwort ich gerne wüsste: wer bezahlt den Anwalt des Täters/der Täter? Es ist kaum anzunehmen, dass die Täter über entsprechende finanzielle Ressourcen verfügen. Würde sich ein Anwalt "um der guten Sache willen" mehrfach kostenlos für einen Straftäter zur Verfügung stellen? Wenn klar ist, dass es sich nicht um ein Justizopfer handelt?

Ist es Aufgabe eines Anwaltes einen Mandanten Dinge verlautbaren zu lassen, die ausschließlich taktischen Gründen unterliegen und evtl. nicht der Wahrheit entsprechen?

Cruiser 15.09.2009 13:25

Zitat:

Zitat von Ingo77 (Beitrag 277693)
Was hat das damit zu tun? Wenn er das mandat hat, gilt meine Aussage.

Ja, schon klar.

Ich sagte nur, daß kein Anwalt, außer der Ausnahme Pflicht..., dazu gezwungen wird, die Spacken zu verteidigen.

Ansonsten: Schönen Gruß in den Spiegel an die, die es freiwillig machen.

Cruiser 15.09.2009 13:29

DAS ist Polemik:

Zitat:

Zitat von neonhelm (Beitrag 277677)
Wieso? Er hat einen Klient und eine Aufgabe. Soll er seinen Job absichtlich schlecht machen?


So ist es:

Zitat:

Zitat von tobi_nb (Beitrag 277682)
Er soll den Job so machen, wie es der Gesetzgeber ursprünglich gedacht hat. Der Wahrheit zum Recht verhelfen und verhindern, dass der ahnungslose Bürger dabei Formfehler begeht.


Ingo77 15.09.2009 13:32

Zitat:

Zitat von Cruiser (Beitrag 277697)
Ja, schon klar.

Ich sagte nur, daß kein Anwalt, außer der Ausnahme Pflicht..., dazu gezwungen wird, die Spacken zu verteidigen.

Ansonsten: Schönen Gruß in den Spiegel an die, die es freiwillig machen.

Manoman. Jetzt hör doch mit deiner Polemik der billigsten Sorte auf. Ein Anwalt ist ein Anwalt ist ein Anwalt. Es ist u.a. sein Job, Straftäter zu verteidigen.

Genauso wie es z.B. Aufgabe der Polizei sein kann, eine Nazi-Demo zu schützen. Da fragt auch keiner, ob die Jungs das machen wollen.

Wer den Anwalt deswegen verurteilt, hat arge Probleme mit seinem Rechtsempfinden und sollte sich mit den hier geltenden Gesetzen vertraut machen.

neonhelm 15.09.2009 13:37

Zitat:

Zitat von http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsanwalt#Aufgabe
Rechtsanwälte haben die Aufgabe, ihren Auftraggeber mit rechtsstaatlichen Mitteln zu seinem Recht zu verhelfen.

So ist es.

Edith sagt: Danke, Ingo. :Blumen:

Pascal 15.09.2009 13:37

Zitat:

Zitat von Ingo77 (Beitrag 277704)
Manoman. Jetzt hör doch mit deiner Polemik der billigsten Sorte auf. Ein Anwalt ist ein Anwalt ist ein Anwalt. Es ist u.a. sein Job, Straftäter zu verteidigen.

Und wo ist dann der Zusammenhang mit dem offensichtlichen Versuch durch "Worte in den Mund legen" Strafmilderung zu erlangen? Das ist keine Verteidigung, denn es geht weder um Fakten noch um Rechtsnormen die der Täter als Laie nicht kennen kann. Das ist Effekthascherei.

Cruiser 15.09.2009 13:40

Zitat:

Zitat von Ingo77 (Beitrag 277704)
Wer den Anwalt deswegen verurteilt, hat arge Probleme mit seinem Rechtsempfinden und sollte sich mit den hier geltenden Gesetzen vertraut machen.

Ich verurteile primär die Verteidigungsstrategie.

Wenn der Anwalt dem Täter rät, Reue vorzuspielen, nur um so das Strafmass zu senken, finde ich das höchst widerlich!

Ingo77 15.09.2009 13:41

Zitat:

Zitat von Pascal (Beitrag 277709)
Und wo ist dann der Zusammenhang mit dem offensichtlichen Versuch durch "Worte in den Mund legen" Strafmilderung zu erlangen? Das ist keine Verteidigung, denn es geht weder um Fakten noch um Rechtsnormen die der Täter als Laie nicht kennen kann. Das ist Effekthascherei.

Ohne mich vor den Täter stellen zu wollen (nichts liegt mir ferner!)

Woran erkennst du den "offensichtlichen Versuch"? Hat der Täter bei seiner Entschuldigung gelacht, gestottert? Warst du dabei?

Inwieweit das bei einem Urteil zum Tragen kommt, entscheidet zum Glück ein in solchen Einschätzungen erfahrener Richter und nicht irgendwelche Laien aus einem Internetforum.

So eine Einschätzung/Diagnose aus der Ferne wie die zitierte finde ich höchst unangebracht.

neonhelm 15.09.2009 13:43

Zitat:

Zitat von Pascal (Beitrag 277709)
Und wo ist dann der Zusammenhang mit dem offensichtlichen Versuch durch "Worte in den Mund legen" Strafmilderung zu erlangen? Das ist keine Verteidigung, denn es geht weder um Fakten noch um Rechtsnormen die der Täter als Laie nicht kennen kann. Das ist Effekthascherei.

Natürlich ist das Verteidigung. Wo kommen wir denn da hin, wenn der (Pflicht-)Anwalt nicht die Interessen seines Mandaten im Blick hat? Das ist ja echt abenteuerlich... :Nee:

Willi 15.09.2009 13:44

Zitat:

Zitat von Pascal (Beitrag 277696)
Die Mandatierung muss so zeitnah erfolgt sein, dass sie, wie aus der Chronologie ersichtlich ist, keine Tage beansprucht haben kann.

Die Frage deren Antwort ich gerne wüsste: wer bezahlt den Anwalt des Täters/der Täter? Es ist kaum anzunehmen, dass die Täter über entsprechende finanzielle Ressourcen verfügen. Würde sich ein Anwalt "um der guten Sache willen" mehrfach kostenlos für einen Straftäter zur Verfügung stellen? Wenn klar ist, dass es sich nicht um ein Justizopfer handelt?

Ist es Aufgabe eines Anwaltes einen Mandanten Dinge verlautbaren zu lassen, die ausschließlich taktischen Gründen unterliegen und evtl. nicht der Wahrheit entsprechen?

Mann, mann. :Nee:

Ein Strafverteidiger ist kein Erfüllungsgehilfe oder an die Weisungen seines Mandanten gebundener Mensch, sondern ein Organ der Rechtspflege, dessen Verpflichtung z.B. ist, den in juristischen Fragen i.d.R. nicht kundigen Mandanten in Bezug auf formelle Punkte zu begleiten.

Damit einem Beschuldigten unmittelbar nach der Anklage ein Verteidiger zur Verfügung steht, gibt es sogar einen Strafverteidigernotdienst, der auch ausserhalb von normalen Bürozeiten eine Beratung ermöglicht.

Sollte ein Angeklagter in einem Fall, für den das Gesetzt eine Rechtsvertretung vorschreibt, keinen Wahlverteidiger benennen, ernennte das Gericht einen Pflichtverteidiger. Die Kosten für den Pflichtverteidiger zahlt die Staatskasse, im Fall einer Verurteilung werden diese dann aber zurückverlangt.

Bevor jetzt Neider auf den Plan gerufen werden: die Gebühren für Pflichtverteidiger liegen deutlich unter dem, was Anwälte normalerweise nach der Gebührenordnung abrechnen können.

Willi 15.09.2009 13:46

Zitat:

Zitat von Cruiser (Beitrag 277711)
Ich verurteile primär die Verteidigungsstrategie.

Wenn der Anwalt dem Täter rät, Reue vorzuspielen, nur um so das Strafmass zu senken, finde ich das höchst widerlich!

Wer redet hier von Polemik?

Woher weißt Du, was der Anwalt dem Angeklagten (ich nehme an, den meinst Du, den Täter stellt nämlich das Gericht fest), geraten hat und was er ihm nicht geraten hat?

"Die Strafe, die züchtigt ohne zu verhüten, heißt Rache"

RolandG 15.09.2009 13:47

Zitat:

Zitat von Cruiser (Beitrag 277686)
Ich bin mal blauäugig und hoffe, die Mehrzahl der Anwälte sind anders drauf als der, der sich hier zu Wort meldet...


Ich bin nicht blauäugig und hoffe, die Mehrzahl der Menschen ist anders drauf als Du! :Nee:

Wenn Du ein persönliches Problem mit Anwälten hast, dann ist es genau das: Dein persönliches Problem. Ich habe jedefalls bislang nichts finden können, was man dem Verteidiger rechtlich oder moralisch vorwerfen könnte.

Hier ist übrigens Dein Smiley: :Kotz:


Zitat:

Zitat von Pascal (Beitrag 277696)
Die Mandatierung muss so zeitnah erfolgt sein, dass sie, wie aus der Chronologie ersichtlich ist, keine Tage beansprucht haben kann.

Die Frage deren Antwort ich gerne wüsste: wer bezahlt den Anwalt des Täters/der Täter? Es ist kaum anzunehmen, dass die Täter über entsprechende finanzielle Ressourcen verfügen. Würde sich ein Anwalt "um der guten Sache willen" mehrfach kostenlos für einen Straftäter zur Verfügung stellen? Wenn klar ist, dass es sich nicht um ein Justizopfer handelt?

Ist es Aufgabe eines Anwaltes einen Mandanten Dinge verlautbaren zu lassen, die ausschließlich taktischen Gründen unterliegen und evtl. nicht der Wahrheit entsprechen?


Warum sollte eine Mandantierung bei einem so schweren Tatvorwurf Tage dauern?

Wer die Prozesskosten trägt, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab. Wird jemand freigesprochen, trägt die Staatskasse die Kosten. Wird jemand verurteilt, trägt er die Kosten grds. selbst. Unter welchen Voraussetzungen ein Anwalt das Mandat übernimmt (z.B. nur gegen Vorschuss), muss er selbst wissen.

Ein Anwalt lässt nicht "seinen Mandanten Dinge verlautbaren". Er versucht, ihn bestmöglich zu beraten. Dazu gehört, ihn darauf hinzuweisen, dass Reue bei der Bemessung des Strafmaßes berücksichtigt werden kann, wenn das Gericht von der Ehrlichkeit überzeugt ist. Ob der Mandant dann eine Reuebekundung abgibt, ist ganz allein seine Entscheidung.

Mandarine 15.09.2009 13:49

Ich glaube hier melden sich gerade die Anwälte zu Wort :Lachanfall:

RolandG 15.09.2009 13:52

Sorry, Berufskrankheit. :Cheese:

Vermutlich so ähnlich wie bei Ärzten und medizinischen Diskussionen.

Ingo77 15.09.2009 13:52

Zitat:

Zitat von Mandarine (Beitrag 277719)
Ich glaube hier melden sich gerade die Anwälte zu Wort :Lachanfall:

Also nicht in meiner Person. :Huhu:

Ich bin lediglich darüber erschüttert, dass hier einige dem Täter jegliche Rechte absprechen wollen, die Ihm gerade und trotz einer so verabscheuungswürdigen Tat zustehen.

Raimund 15.09.2009 13:54

Also ich würde auch keinem mehr nen Bypass setzen, wenn ich wüsste er raucht, trinkt und macht keinen Sport...;)

Schrecklich der Gedanke, dass mein Anwalt sich vorher fragt, ob er es gut findet, was ich getan hab...

neonhelm 15.09.2009 13:54

Zitat:

Zitat von Ingo77 (Beitrag 277723)
Ich bin lediglich darüber erschüttert, dass hier einige dem Täter jegliche Rechte absprechen wollen, die Ihm gerade und trotz einer so verabscheuungswürdigen Tat zustehen.

:Blumen:

bello 15.09.2009 13:55

Zitat:

Zitat von Raimund (Beitrag 277724)
Schrecklich der Gedanke, dass mein Anwalt sich vorher fragt, ob er es gut findet, was ich getan hab...

Noch schrecklicher find ich den Gedanken einen Anwalt danach zu bewerten, wen er verteidigt.

tobi_nb 15.09.2009 13:59

....

qbz 15.09.2009 14:06

Zitat:

Zitat von tobi_nb (Beitrag 277664)
Ich hätte echt gern mal gewußßt, warum das selbstverständlich sein soll, dass ein Täter mehr Rechte, Fürsorge und finanzielle Aufwendungen bekommt, als dessen Opfer?

In der Absolutheit formuliert finde ich das einfach für viele Fälle in DE falsch, weil das differenzierter gesetzlich geregelt ist.
So unterscheidet das Recht generell zwischen der strafrechtlichen Seite (Anklage/Prozess; evtl. Bestrafung in Form von Freiheitsentzug und / oder Geldbusse, welche auch der Allgemeinheit zugute kommt) u. der zivilrechtlichen Seite, in der die Opfer finanziellen Ersatz für den Schaden vom Täter geltend machen. Ausserdem gibt es für kleinere Delikte gerade in der Jugendhilfe auch institutionalisierten Täter - Opfer Ausgleich.

Althaus z.B. (bitte nicht als Vergleich mit aktuellem Fall missverstehen!!, es geht mir nur darum ein bekanntes Beispiel für Schadensausgleich zu nennen) muss z.B. finanziell für die Betreuung des Kindes aufkommen, dessen Mutter infolge seiner Fahrlässigkeit beim Skifahren verstorben ist.
Natürlich kann niemand Leben zurückgeben u. niemand es auch in Geld messen für die Angehörigen, finde ich.

Sicher wäre es darüberhinaus IHMO auch wünschenswert, wenn die Gesellschaft staatlicherseits mehr Fürsorge auf die Opfer von Straftaten verwenden würde, speziell da, wo die Täter keinen finanziellen Ausgleich bringen können, und dies nicht auf soziale u. karitative Organisationen wie "weisser Ring" delegiert wird.

-qbz

Cruiser 15.09.2009 14:07

Zitat:

Zitat von RolandG (Beitrag 277718)
Wenn Du ein persönliches Problem mit Anwälten hast, dann ist es genau das: Dein persönliches Problem. Ich habe jedefalls bislang nichts finden können, was man dem Verteidiger rechtlich oder moralisch vorwerfen könnte.

Hier ist übrigens Dein Smiley: :Kotz:

Ich habe kein persönliches Problem mit Anwälten, die Mehrzahl sind bestimmt OK...

Du hast dies hier geschrieben:

Zitat:

Zitat von RolandG (Beitrag 277665)
  • Natürlich erfolgte die "Entschuldigung" auf Anraten des Rechtsbeistands in der Hoffnung auf Berücksichtigung beim Strafmaß. Soll er seinem Mandanten etwa nicht Dinge empfehlen (z.B. Reue), die ggf. eine mildernde Wirkung haben könnten?

Und dafür gibt´s für dich ein : :Kotz:

Nur um das mal klarzustellen, ich bin dafür, daß die Angeklagten eine faire und gerechte Verhandlung im Sinne unseres Rechtsstaates bekommen. Nicht mehr und nicht weniger.

Ich persönlich mag aber nicht die Trickserei Richtung verminderte Schuldunfähigkeit, Reue und und und. Der verlinkte Artikel in der Welt tendierte genau in diese Richtung... Ein psychologisches Gutachten wird erstellt und und und.


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