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atme mal tief durch:Cheese: Ich habe doch nicht gesagt, daß sich die Galgenvögel keines Rechtsbeistands bedienen dürfen. Dürfen sie natürlich, wir leben doch in einem Rechtsstaat. Auffällig finde ich, daß dieser Personenkreis scheinbar sofort und direkt nach der Tat einen heißen Draht zu ihrem Anwalt haben....:Nee: Ach so, ist ja normal, wer hat denn nicht die Nummer (s)eines Anwalts im Handy gespeichert :confused: Ich bin froh, daß ich kein Anwalt bin und solche Spacken verteidige! Scheint aber für einige kein Problem. Ist doch alles super geregelt in einem Rechtsstaat. |
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Nicht so schön ist dabei, dass u.U. die übelsten Typen die besten Anwälte bekommen. |
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Nein, werden sie ja nicht, nur haben die staatlichen Maßnahmen im Vorfeld, wie so oft, versagt. Es kommt halt auf die Perspektive an, ich war 6 Jahre bei der Exekutive tätig und was ich da erlebt habe, lässt dann am System zweifeln. Das ist halt die Praxis. Zitat:
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Das ist ganz großes Kino für die Kinder, wenn die mit der Limo nach Köln gekarrt werden und da im Nachmittagsprogramm auftreten dürfen, du hast die gleichen Nasen über die Jhare immer wieder und und und... Aber nicht das System ist das Problem, es ist der fehlende Wille, das System entsprechend auszugestalten. Gucks dir doch an: Polizei? Das geht doch auch weniger Leuten. Und denen, die da für uns bei jeder Fahrzeugkontrolle ihr Leben hinhalten, wird mit mageren Angestelltenvrträgen gedankt. Sozialarbeit? Ja, ganz dringendes Thema. Da werden wir sofort nach der Wahl was tun. Stellt sich nur die Frage, nach welcher....? |
Lese gerade was über die Gaia-Hypothese. Finde das alles sehr einleuchtend! Und bin überzeugt, dass das "alles schnell vorbei" sein wird...
Die Frage, die ich mir aber stelle: Welcher parasitäre Befall eliminiert sich schon gegenseitig...:( Andereseits: "Von außen" betrachtet, ist das sicher nicht auffällig... |
Kaum jemand wird die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens und damit den Anspruch auf Rechtsbeistand bestreiten.
Aber die Auffälligkeit wie zeitnah Täter und Anwalt zueinander finden ist doch erstaunlich. Wenn ansonsten beim Anwalt angerufen würde und um Termin gebeten würde, wie lange wäre die Wartezeit für einen Termin? Natürlich sollte der Anwalt den Täter gut beraten. Aber wie glaubwürdig ist den diese gestern verlautbarte Entschuldigung des einen Täters? Das ist vermutlich ausschließlich auf Anraten des Anwaltes hin geschehen, der dies dem Täter angeraten hat so zu Handeln. Kostet schließlich nichts es zu tun und soll Eindruck schinden und für Strafmilderung sorgen. Und natürlich wird ein psychologisches Gutachten erstellt. Und es wird nicht erstaunen (mutmaße ich jetzt...), das der Täter (bzw. die Täter) nicht voll schuldfähig sein wird. Und vielleicht hatte er auch Alkohol getrunken und/oder war bekifft. Nochmal Strafmilderung dafür. Und übrig bleibt eine Familie des Opfers die ein Leben lang nicht mehr zur Normalität zurückfinden wird. Und ein Täter der in absehbarer Frist wieder auf den Resetknopf drückt. |
Nach S-Bahn-Mord Debatte um Zivilcourage
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Und zu b, in diesem Fall ist das Opfer tot und du kannst nicht mehr allzuviel machen. Traurig, aber wahr. Ohne jetzt die Zahlen zu kennen, wird es wahrscheinlich wie immer sein: Es gibt ~5%, die gegen das System verstoßen. Nur bei Steuerhinterziehung sind es wahrscheinlich deutlich mehr, vermutlich 95%.... ;) |
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Ist deine Frage ernst gemeint? Es geht hier nicht um einen Autoverkauf, wo mal ein Auto etwas schöner geredet wird... Ich bin mal blauäugig und hoffe, die Mehrzahl der Anwälte sind anders drauf als der, der sich hier zu Wort meldet... |
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Nicht, dass wir uns falsch verstehen, es ist ein Drama für die Familie des Opfers und ich bin der Meinung, dass die Jungs mit der gebotenen Härte zur Rechenschaft gezogen gehören werden, aber ein Staat, in dem ich Leben möchte, gesteht allen zu ihre Rechte bestmöglich wahrzunehmen. Das, was du machst, ist billige Polemik. Da nützt auch die Großschreibung nichts. :Huhu: |
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Die Frage deren Antwort ich gerne wüsste: wer bezahlt den Anwalt des Täters/der Täter? Es ist kaum anzunehmen, dass die Täter über entsprechende finanzielle Ressourcen verfügen. Würde sich ein Anwalt "um der guten Sache willen" mehrfach kostenlos für einen Straftäter zur Verfügung stellen? Wenn klar ist, dass es sich nicht um ein Justizopfer handelt? Ist es Aufgabe eines Anwaltes einen Mandanten Dinge verlautbaren zu lassen, die ausschließlich taktischen Gründen unterliegen und evtl. nicht der Wahrheit entsprechen? |
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Ich sagte nur, daß kein Anwalt, außer der Ausnahme Pflicht..., dazu gezwungen wird, die Spacken zu verteidigen. Ansonsten: Schönen Gruß in den Spiegel an die, die es freiwillig machen. |
DAS ist Polemik:
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So ist es: Zitat:
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Genauso wie es z.B. Aufgabe der Polizei sein kann, eine Nazi-Demo zu schützen. Da fragt auch keiner, ob die Jungs das machen wollen. Wer den Anwalt deswegen verurteilt, hat arge Probleme mit seinem Rechtsempfinden und sollte sich mit den hier geltenden Gesetzen vertraut machen. |
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Edith sagt: Danke, Ingo. :Blumen: |
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Wenn der Anwalt dem Täter rät, Reue vorzuspielen, nur um so das Strafmass zu senken, finde ich das höchst widerlich! |
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Woran erkennst du den "offensichtlichen Versuch"? Hat der Täter bei seiner Entschuldigung gelacht, gestottert? Warst du dabei? Inwieweit das bei einem Urteil zum Tragen kommt, entscheidet zum Glück ein in solchen Einschätzungen erfahrener Richter und nicht irgendwelche Laien aus einem Internetforum. So eine Einschätzung/Diagnose aus der Ferne wie die zitierte finde ich höchst unangebracht. |
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Ein Strafverteidiger ist kein Erfüllungsgehilfe oder an die Weisungen seines Mandanten gebundener Mensch, sondern ein Organ der Rechtspflege, dessen Verpflichtung z.B. ist, den in juristischen Fragen i.d.R. nicht kundigen Mandanten in Bezug auf formelle Punkte zu begleiten. Damit einem Beschuldigten unmittelbar nach der Anklage ein Verteidiger zur Verfügung steht, gibt es sogar einen Strafverteidigernotdienst, der auch ausserhalb von normalen Bürozeiten eine Beratung ermöglicht. Sollte ein Angeklagter in einem Fall, für den das Gesetzt eine Rechtsvertretung vorschreibt, keinen Wahlverteidiger benennen, ernennte das Gericht einen Pflichtverteidiger. Die Kosten für den Pflichtverteidiger zahlt die Staatskasse, im Fall einer Verurteilung werden diese dann aber zurückverlangt. Bevor jetzt Neider auf den Plan gerufen werden: die Gebühren für Pflichtverteidiger liegen deutlich unter dem, was Anwälte normalerweise nach der Gebührenordnung abrechnen können. |
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Woher weißt Du, was der Anwalt dem Angeklagten (ich nehme an, den meinst Du, den Täter stellt nämlich das Gericht fest), geraten hat und was er ihm nicht geraten hat? "Die Strafe, die züchtigt ohne zu verhüten, heißt Rache" |
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Ich bin nicht blauäugig und hoffe, die Mehrzahl der Menschen ist anders drauf als Du! :Nee: Wenn Du ein persönliches Problem mit Anwälten hast, dann ist es genau das: Dein persönliches Problem. Ich habe jedefalls bislang nichts finden können, was man dem Verteidiger rechtlich oder moralisch vorwerfen könnte. Hier ist übrigens Dein Smiley: :Kotz: Zitat:
Warum sollte eine Mandantierung bei einem so schweren Tatvorwurf Tage dauern? Wer die Prozesskosten trägt, hängt vom Ausgang des Verfahrens ab. Wird jemand freigesprochen, trägt die Staatskasse die Kosten. Wird jemand verurteilt, trägt er die Kosten grds. selbst. Unter welchen Voraussetzungen ein Anwalt das Mandat übernimmt (z.B. nur gegen Vorschuss), muss er selbst wissen. Ein Anwalt lässt nicht "seinen Mandanten Dinge verlautbaren". Er versucht, ihn bestmöglich zu beraten. Dazu gehört, ihn darauf hinzuweisen, dass Reue bei der Bemessung des Strafmaßes berücksichtigt werden kann, wenn das Gericht von der Ehrlichkeit überzeugt ist. Ob der Mandant dann eine Reuebekundung abgibt, ist ganz allein seine Entscheidung. |
Ich glaube hier melden sich gerade die Anwälte zu Wort :Lachanfall:
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Sorry, Berufskrankheit. :Cheese:
Vermutlich so ähnlich wie bei Ärzten und medizinischen Diskussionen. |
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Ich bin lediglich darüber erschüttert, dass hier einige dem Täter jegliche Rechte absprechen wollen, die Ihm gerade und trotz einer so verabscheuungswürdigen Tat zustehen. |
Also ich würde auch keinem mehr nen Bypass setzen, wenn ich wüsste er raucht, trinkt und macht keinen Sport...;)
Schrecklich der Gedanke, dass mein Anwalt sich vorher fragt, ob er es gut findet, was ich getan hab... |
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So unterscheidet das Recht generell zwischen der strafrechtlichen Seite (Anklage/Prozess; evtl. Bestrafung in Form von Freiheitsentzug und / oder Geldbusse, welche auch der Allgemeinheit zugute kommt) u. der zivilrechtlichen Seite, in der die Opfer finanziellen Ersatz für den Schaden vom Täter geltend machen. Ausserdem gibt es für kleinere Delikte gerade in der Jugendhilfe auch institutionalisierten Täter - Opfer Ausgleich. Althaus z.B. (bitte nicht als Vergleich mit aktuellem Fall missverstehen!!, es geht mir nur darum ein bekanntes Beispiel für Schadensausgleich zu nennen) muss z.B. finanziell für die Betreuung des Kindes aufkommen, dessen Mutter infolge seiner Fahrlässigkeit beim Skifahren verstorben ist. Natürlich kann niemand Leben zurückgeben u. niemand es auch in Geld messen für die Angehörigen, finde ich. Sicher wäre es darüberhinaus IHMO auch wünschenswert, wenn die Gesellschaft staatlicherseits mehr Fürsorge auf die Opfer von Straftaten verwenden würde, speziell da, wo die Täter keinen finanziellen Ausgleich bringen können, und dies nicht auf soziale u. karitative Organisationen wie "weisser Ring" delegiert wird. -qbz |
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Du hast dies hier geschrieben: Zitat:
Nur um das mal klarzustellen, ich bin dafür, daß die Angeklagten eine faire und gerechte Verhandlung im Sinne unseres Rechtsstaates bekommen. Nicht mehr und nicht weniger. Ich persönlich mag aber nicht die Trickserei Richtung verminderte Schuldunfähigkeit, Reue und und und. Der verlinkte Artikel in der Welt tendierte genau in diese Richtung... Ein psychologisches Gutachten wird erstellt und und und. |
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