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-   -   Über den Sinn und Zweck der Veranstalterabgabe (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=10046)

DasOe 10.08.2009 18:06

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 262767)
Ab wann ist denn eine Veranstaltung "überregional"?

Die Unterscheidung lautet: national und international. Mein Fehler.

Jahangir 10.08.2009 18:07

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 262761)
Ui beinahe durchgerutscht: natürlich als überregionale Veranstaltungen der CityMan Hamburg und der Ironman Frankfurt.

Ich halte den Begriff "überregional" für nicht abgrenzbar. Ist Roth eine regionale Veranstaltung? Schon bei Viernheim oder Heidelberg ist dir Frage nicht eindeutig zu beantworten. Der Viernheimer Triahtlon geht durch zwei Bundesländer. Frankfurt nur durch eines. Auch in Viernheim starten Athleten aus dem Ausland, die eigens anreisen. Das trifft in Ba-Wü auf ganz viele Wettkämpfe zu, an denen Athleten aus Frankreich oder der Schweiz teilnehmen. Man kann den Begriff nicht abgrenzen. Der EM Status von Frankfurt wird nicht anerkannt. Man kann eigentlich kaum sagen, dass es sich um eine regionale Veranstaltung handelt. Das wäre unsinnig. Aber das trifft auf viele Triahtlons zu. Deswegen bindet der unbestimmte Begriff meines Erachtens keinen Landesverband.

Der orginäre Ansprechpartner für Frankfurt ist der HTV, für Roth der BTV und für Hamburg der HHTV. Es gilt nebem dem Förderalismus das ganz wichtige Subsidaritätsprinzip. Das die DTU in Ffm überhaupt Verträge geschlossen hat, dürfte auf die unselige Ära Müller-Ott zurückzufühhren sein.
Cengiz

DasOe 10.08.2009 18:07

Zitat:

Zitat von docpower (Beitrag 262765)
Lass mich nur dazu etwas sagen:
Duathlon war und ist nach wie vor - ob bewusst auch von der DTU gesteuert oder nicht lassen wir mal aussen vor - eine Randsportart im System.
Anstatt dem am Boden liegenden Patienten Infusionen zu verabreichen, wurde (und wird) er auch noch ausgepresst wie eine Zitrone, bis nix mehr kommt.
Erspar mir dazu selbst erlebte Einzelheiten.
Ist nur ein Beispiel für verfehlte Verbandspolitik.
Und ja, ich habe durch eigenes Engagement versucht, etwas zu ändern.

Keine Frage, alles ja.

DasOe 10.08.2009 18:10

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 262771)
Der orginäre Ansprechpartner für Frankfurt ist der HTV, für Roth der BTV und für Hamburg der HHTV. Es gilt nebem dem Förderalismus das ganz wichtige Subsidaritätsprinzip. Das die DTU in Ffm überhaupt Verträge geschlossen hat, dürfte auf die unselige Ära Müller-Ott zurückzufühhren sein.

Sehe ich auch so.

Manchmal ist es schwer, sehr schwer die nötige Motivation für das eigene Engagement im Verband zu behalten. Vor allem, wenn man für etwas einsteht, das einen wirklichen Mehrwert generiert. :Traurig:

Jahangir 10.08.2009 18:15

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 262770)
Die Unterscheidung lautet: national und international. Mein Fehler.

Falsch. Siehe § 4 Veranstalterordnung

4 Genehmigungen
§ 4.1 Triathlon-, Duathlon- und Wintertriathlonveranstaltungen, Aquathlon, Swim and Run, sowie andere Ausdauermehrkämpfe im Verbandsgebiet können:
a) Von Mitgliedsvereinen der Landesverbände der DTU,
b) von kommerziellen Ausrichtern zur Genehmigung beantragt werden.
c) Von anderen Sportverbänden weder beantragt noch genehmigt werden.
d) Der Ausrichter hat die Einhaltung der Ordnungen der DTU zu garantieren. Dem Genehmigungsantrag
liegen die Veranstalterordnung und die jeweils gültigen Beschlüsse des Verbandstages zugrunde
§ 4.2 Der Ausrichter muss die sportrechtliche Genehmigung der zuständigen Triathlonverbände (bei regionalen Veranstaltungen des Landesverbandes, in dessen Bereich die Veranstaltung stattfindet; bei überregionalen Veranstaltungen die der DTU und des zuständigen Landesverbandes), sowie die behördlichen Genehmigungen für die Wettkampfstrecken einholen.


Allein diese Bestimmung ist ein Witz.
Cengiz

DasOe 10.08.2009 18:24

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 262777)
Falsch. Siehe § 4 Veranstalterordnung

Ich bezog mich auf den "§ 16 Grundsätzliches zu nationalen Meisterschaften und Internationalen Veranstaltungen" ...

Jahangir 10.08.2009 18:38

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 262761)
Die DTU-Veranstaltungen, über die hier diskutiert wird bzw. die dafür abzuführende Veranstalterabgabe, sind diese hier.

Deutsche Meisterschaften Langdistanz
Deutsche Meisterschaften Mitteldistanz
Deutsche Meisterschaften Altersklassen olympische Distanz
Deutsche Meisterschaften Jugend/Junioren
Deutsche Meisterschaften Duathlon Kurzdistanz
Deutsche Meisterschaften Duathlon Langdistanz
Deutsche Meisterschaften Crosstriathlon
Deutsche Meisterschaften Wintertriathlon

Dazu kommen die Veranstaltungen der 1. Bundesliga:

24.05.2009 Gladbeck (Einzel-/Mannschaftsprint)
13.06.2009 Witten
20.06.2009 Schliersee (olympische Distanz, Deutsche Meisterschaften Elite)
18.07.2009 Offenburg (Sprintdistanz)

die der 2. Bundesliga Nord:

30.05.2009 Lüdenscheid/Herrscheid (Sprintdistanz)
06.06.2009 Hannover (Sprintdistanz)
05.07.2008 Grimma (Olympische Distanz)
19.07.2008 Schwerin (Sprintdistanz)
29.08.2008 Schneeberg (Olympische Distanz)

und die der 2. Bundesliga Süd:
24.05.2009 Kronach (Mannschaftstriathlon)
07.06.2009 Darmstadt (Sprintdistanz - Windschattenrennen)
05.07.2009 Tegernsee (Sprintdistanz - Windschattenrennen)
18.07.2009 Schluchsee (Olympische Distanz - Windschattenrennen)

Alle anderen Wettkämpfe sind Veranstaltungen, die in die Verantwortung der Landesverbände fällt.

Ui beinahe durchgerutscht: natürlich als überregionale Veranstaltungen der CityMan Hamburg und der Ironman Frankfurt.

Gibt es dazu eine Quelle? Ich habe das anders verstanden:

§ 4 Ausrichter/ Veranstalterabgaben
Zur Erhebung dieser Abgaben dient die Ergebnisliste als Grundlage. Es gelten ab 1994 folgende Be¬rechnungskriterien:
1. 10 % der vereinnahmten Startgelder der durchgeführten Veranstaltung oder
2. 10 % des Preisgeldes
oder
3. 10 % vom Eintrittsgeld
Der höchste Wert gilt als Berechnungsgrundlage. Die Abgaben werden von dem jeweils zuständigen Landesverband erhoben. Davon erhält 50 % der jeweilige Landesverband, 50 % werden an die Deut¬sche Triathlon Union abgeführt.
Die Verbandsabgaben sind zuzüglich des jeweils gültigen Mehrwertsteuersatzes zu entrichten. Veranstaltungen, bei denen die Deutsche Triathlon Union als Veranstalter auftritt, (z.B. Deutsche Meis¬terschaften) sind von den Verbandsabgaben befreit.


Bei den von dir aufgezählten Veranstaltungen fällt gerade keine Veranstalterabgabe an. Da muss man Lizenzgebühren bezahlen.

§ 8 Lizenzgebühren
DM Triathlon Festival (Elite/U23, Jugend + Junioren, Altersklassen) Euro 15.000 + MwSt. DM Triathlon Elite/U23, Euro 7.500 + MwSt.
DM Triathlon Altersklassen Euro 5.000 + MwSt.
DM Triathlon Jugend + Junioren, 15% aus Startgeldeinnahmen
DM Triathlon Mitteldistanz Euro 7.500 + MwSt. DM Triathlon Langdistanz Euro 7.500 + MwSt.
DM Duathlon Festival (Elite/U23, Jugend + Junioren, Altersklassen) Euro 4.000 + MwSt.
DM Duathlon (Elite/U23,Altersklassen) Euro 3.000 + MwSt.
DM Duathlon Jugend + Junioren, 15% aus Startgeldeinnahmen DM Duathlon Langdistanz Euro 1.500 + MwSt.
DM Cross Euro 2.000 + Mwst.
DM Wintertriathlon Euro 1.500 + MwSt.
Bundesliga Euro 4.000 inkl. MwSt.


Eine Frechheit ist es, wenn hier das Risiko auf den Veranstalter abgewältzt wird. Das ist übrigens auch der Grund, warum wir in Deutschland so oft so jämmerliche Meisterschaften - zB Frankfurt Kurzdistanz - hatten. Die hatten zwar Geld, aber keine Ahnung. Damit hat man dem Sport damals einen Bärendienst erwiesen. Aber die Funktionäre hat's gefreut, die hatten wieder Geld in der Kasse.

Jugendförderugn fängt damit an, dass der Veranstalter von Meisterschaften der Schüler und Jugend ein gescheites Konzept vorlegt und alle Gelder den jungen Teilnehmer zugute kommen. Übrigens ist Martin Engelhardt für diesen Mist verantwortlich. Ich kann mich noch gut an die elenden Deutschen Meisterschaften Jugend und Junioren in Großkrotzenburg erinnern. Einfach nur peinlich war das. Es war auch völlig unsinnig dafür eine Lizenzgebühr zu nehmen, da die Landesverbände für das Startgeld aufgekommen sind.

1. Das System der Lizenzgebühren gehört abgeschafft!
2. Die Verbände haben sicherzustellen, dass entweder alle Veranstalter die Abgaben zahlen oder sie sollen ganz darauf verzichten. Eine zwei Klassengesellschaft von Veranstaltern ist ungerecht.
Cengiz

Jahangir 10.08.2009 18:40

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 262779)
Ich bezog mich auf den "§ 16 Grundsätzliches zu nationalen Meisterschaften und Internationalen Veranstaltungen" ...

Welche Ordnung ist das? Da blickt kein Mensch durch und alles steht in Widerspruch zueinander. Was für ein Laden?
Cengiz

Petrucci 10.08.2009 18:44

Zitat:

Zitat von anistoepsel (Beitrag 262764)
Die haben wir einmal bekommen. In einer der letzten Triathlon-Ausgaben stand dann drin, dass die Vereine die Zeitung nur noch bekommen, wenn sie einen frankierten Rückumschlag an den NRWTV schicken.
Welchen Grund sollte außerdem der Abteilungsleiter haben, die Dinger bei sich zu Hause zu lagern!? :confused:

Warum? Frag halt nach. Der Sachverhalt mit frankierten Umschlägen(unsere kommen immer als Paket-und wir sind ein kleiner Verein) ist mir nicht bekannt!
Unsere stapeln sich halt bis zum Monatstreffen immer in unserem Wohnungsflur und das ärgert mich, weil ich nachts, wenn ich pinkeln muss in Dunkeln jedes Mal darüber falle! :kruecken:

amontecc 10.08.2009 18:46

Es gibt erst mal zwei "große" Ordnungen:

Sportordnung
Veranstalterordnung

wenn man beide kennt, ist man zu 95% gerüstet...

Willi 10.08.2009 18:48

Zitat:

Zitat von Petrucci (Beitrag 262784)
... und das ärgert mich, weil ich nachts, wenn ich pinkeln muss in Dunkeln jedes Mal darüber falle! :kruecken:

Ist jetzt der NRWTV schuld, dass Du soviel säufst? :Lachanfall:

Petrucci 10.08.2009 18:53

Zitat:

Zitat von Willi (Beitrag 262786)
Ist jetzt der NRWTV schuld, dass Du soviel säufst? :Lachanfall:

Genau, ich könnte die ja auch zu Fuss am Tag des Monatstreffens selbst abholen, ohne dass die im Flur rumliegen!:Lachanfall: Aber die kommen ja nicht vom Verband, sondern werden von der Druckerei direkt verschickt!

Jahangir 10.08.2009 19:06

Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 262785)
Es gibt erst mal zwei "große" Ordnungen:

Sportordnung
Veranstalterordnung

wenn man beide kennt, ist man zu 95% gerüstet...

Mit solche kryptischen Aussagen kann ich nichts anfangen.

amontecc 10.08.2009 19:52

kryptisch wäre etwas anderes gewesen.

Ich meinte, dass in diesen Zwei Ordnungen fast alles für das normale Triathlon-Leben drin steht.

Jahangir 10.08.2009 21:17

Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 262809)
kryptisch wäre etwas anderes gewesen.

Ich meinte, dass in diesen Zwei Ordnungen fast alles für das normale Triathlon-Leben drin steht.

Ich habe mich nicht näher mit den Ordnungen der DTU beschäftigt. Aber was DasOe zitiert steht im Gegensatz zu dem was ich gelesen und zitiert habe. Kann sein, dass es da eine Regelung gibt, welche der Ordnungen vorgeht. Besonders benutzfreundlich ist es aber nicht.
Ist ja auch egal. Die Frage nach der Veranstalterabgabe stellt sich so oder so.
Wie gesagt, entweder gilt diese für alle oder für keinen. Alles andere ist ungerecht und zeigt nur, wie wenig durchsetzungsstark man bei der DTU ist. Jetzt nicht falsch verstehen und weitere unsinnge offene Briefe schreiben:Lachen2:
Cengiz

Helmut S 10.08.2009 21:21

Ich frag mich schon die ganze Zeit, warum ich mich überhaupt als Freizeitathlet recht groß mit den Ordnungen beschäftigen soll? Ich geh auf die WK Besprechung und gut is ...


hang lose Helmut

holger 10.08.2009 21:40

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 262771)
Ich halte den Begriff "überregional" für nicht abgrenzbar. Ist Roth eine regionale Veranstaltung?

Der orginäre Ansprechpartner für Frankfurt ist der HTV, für Roth der BTV und für Hamburg der HHTV. Es gilt nebem dem Förderalismus das ganz wichtige Subsidaritätsprinzip. Das die DTU in Ffm überhaupt Verträge geschlossen hat, dürfte auf die unselige Ära Müller-Ott zurückzufühhren sein.
Cengiz


Roth ist gleichzeitig eine Deutsche Meisterschaft und somit wohl durchaus auch von überregionaler "Bedeutung".


Wie ich schon an anderer Stelle ausführte zahlt Hamburg/upsolut an die DTU und NICHT an den HHTV.
Was damit zusammenhängt, dass es ja eben keine reine "Jedermann-Veranstaltung" ist, sondern der "große Aufhänger" der Profi Worldcup bzw. die Serie ist. Und die ist sowohl überregional wie auch international.

Ob upsolut lieber zwei Verhandlungspartner und Genehmigungsverbände haben möchte???
DTU für den Profi-Teil und den HHTV für die Jedermann-Veranstaltung mag ich nicht zu beurteilen.
Aber da sich ja häufig mal bei größerem "Auftragsvolumen" bessere Preise/Abgaben erzielen lassen, könnte ich mir vorstellen, dass upsolut mit der Situation rel. zufrieden ist.

Die DTU wohl auf jeden Fall!!!
Und ich glaube nicht, dass das von der Person Müller-Ott abhängig ist.
Auch die Nachfolger hätten das "Geschäft" gewiss genauso gerne komplett "abgewickelt".
Sorgt es doch zugleich dafür, dass - zumindest für einen gewissen Zeitraum - die angespannten DTU-Finanzen nicht gar so schlecht aussehen.

Einen Einblick in die Kassenlage sowie Ein- und Ausgabenpolitik meines Landesverbandes habe ich durchaus erhalten. Der hatte da nichts zu verbergen.
(Man muss sich nun einmal auch für die Verbandsarbeit ein wenig interessieren/an ihr beteiligen bzw. zu entsprechenden Terminen hingehen)
Die entsprechenden Berichte der DTU sind - aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen - dagegen anscheinend absolut streng geheim.
Meines Wissens gab es da nur einmal eine "undichte Stelle" und sogleich Ermittlungen.
Wer den Berliner Bundesetat lesen will, muss nicht mit solchen Verfolgungen rechnen.
Wenn es bei der DTU wirklich so zugeht, wie es damals ausschnittsweise zu lesen war, dann wird die Geheimhaltung zwar nachvollziehbar.
Aber ist noch lange nicht so einfach hinzunehmen - sondern dringend abzustellen.
(Genügend Zeit zum Aufklären/Beheben der damaligen Angelegenheiten sollte eigentlich verstrichen sein.)



B.t.w.: Es soll auch Verbände geben, die kleineren, klammen Veranstalter schon mal in gewissen Situationen rel. wohlwollend zur Seite stehen und dafür sorgen, dass deren Zahlen nicht ganz so rot werden, wie sie es eigentlich wären.
Und es gibt Verbände, die Vereinen Schwimmzeiten zur Verfügung stellen - somit das Vereinstrainingsangebot bereichern.
Beides natürlich u.a. auch von unseren Verbandbeiträgen bzw. den Veranstalterabgaben finanziert.

Petrucci 10.08.2009 22:25

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 262853)
Ich frag mich schon die ganze Zeit, warum ich mich überhaupt als Freizeitathlet recht groß mit den Ordnungen beschäftigen soll? Ich geh auf die WK Besprechung und gut is ...


hang lose Helmut

Das hat mein Opa damals auch immer gesagt:' Warum muss ich denn einen Führerschein machen, sowenig, wie ich fahre reicht das, wenn ich mich in die Karre setze und losfahre'. :Huhu:

Helmut S 10.08.2009 22:32

Zitat:

Zitat von Petrucci (Beitrag 262892)
Das hat mein Opa damals auch immer gesagt:' Warum muss ich denn einen Führerschein machen, sowenig, wie ich fahre reicht das, wenn ich mich in die Karre setze und losfahre'. :Huhu:

Sei doch ehrlich: Was steht da drin, was sie mir bei der WK Besprechung nicht sagen (oder im Zweifel nicht in der Ausschreibung steht). Ich mach jetzt seit ca. 5 Jahren Triathlon WKs mit. In die Sportordnung habe ich noch nicht gekuckt deswegen.

Grüße Helmut

DasOe 10.08.2009 23:28

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 262895)
Sei doch ehrlich: Was steht da drin, was sie mir bei der WK Besprechung nicht sagen (oder im Zweifel nicht in der Ausschreibung steht). Ich mach jetzt seit ca. 5 Jahren Triathlon WKs mit. In die Sportordnung habe ich noch nicht gekuckt deswegen.

So wie Du denken 90% aller Athleten und wundern sich, wenn sie Ärger bekommen .... auf einer Wettkampf-Besprechung werden die aktuellen Wettkampf-spezifischen Informationen weitergegeben oder auch nicht ... evtl. kurzfristigen Baustellen u.ä. aber nichts z.B. über Einspruchsmöglichkeiten und -fristen hören, wie Dein Helm auszusehen hat, welche technische Voraussetzungen Dein Rad zu erfüllen hat oder was Du alles in der Wechselzone am Rad liegen haben darfst ...

Der Grundsatz der Regeln lautet:

• allen Athleten geordnete Wettkampfbedingungen und Chancengleichheit zu bieten
• größtmögliche Sicherheitsstandards zu setzen
• Athleten auf die Einhaltung der geltenden Wettkampfregeln zu überwachen, ohne sie dabei in unnötiger Weise einzuschränken
• Athleten, die diese geltenden Wettkampfregeln missachten, entsprechend zu bestrafen,

Meine Aufgabe ist es als Kampfrichter auf die Einhaltung der Regeln von Athleten und Ausrichtern/Veranstaltern zu achten.

DasOe 10.08.2009 23:33

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 262847)
Ich habe mich nicht näher mit den Ordnungen der DTU beschäftigt. Aber was DasOe zitiert steht im Gegensatz zu dem was ich gelesen und zitiert habe. Kann sein, dass es da eine Regelung gibt, welche der Ordnungen vorgeht. Besonders benutzfreundlich ist es aber nicht.
Ist ja auch egal. Die Frage nach der Veranstalterabgabe stellt sich so oder so.

Mein Zitat stammt aus der Veranstalterordnung.

Und es sind wie gesagt im Wesentlichen die Sport- und die Veranstalterordnung, um die es geht. Wobei für Athleten nur die Sportordnung relevant ist. Nebenbei gibt es auch beim Ironman eine Sportordnung, an die sich jeder Teilnehmer verpflichtend zu halten hat. Ich glaube nicht, dass es deswegen Diskussionsspielraum gibt.

Mich wundert es schon, dass Du zitierst ohne Detailkenntnis der Regeln, wo Du doch sonst auch gewissenhaft recherchierst.

silbermond 11.08.2009 00:01

Zitat:

Zitat von docpower (Beitrag 262515)


Der Deutsche schlechthin ist überversichert. Nenne mir mal ein Beispiel, wo über den Startpass eine Versicherungsleistung eingetreten ist.



Ich hab im Training ein Mädchen angefahren. Kosten summasummarum 3500,00 €. Kostendeckung über Verbandshaftpflicht.

Heinrich

Helmut S 11.08.2009 08:12

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 262910)
Meine Aufgabe ist es als Kampfrichter auf die Einhaltung der Regeln von Athleten und Ausrichtern/Veranstaltern zu achten.

Ja genau. Dafür ist u.a. die SpoO als Basis wohl da.

Mir ist z.B. Wurscht ob 7x3 oder 10x2. Ich versuch immer 10m Abstand zu halten. Außerdem kann ich sowieso recht schlecht schätzen ob 10 oder 8m oder was weiß ich was. Also lieber nen Fleck frei lassen. Und wenn ich überhole, dann fahre ich vorbei so zügig wie's geht. Wenn Neoverbot ist, dann kriege ich das schon mit. Dann schwimm ich halt ohne. Egal ob bei 24,9 ode 23,9 Grad. Ist doch wurscht. Bisher habe ich noch nie Probleme/Strafen bekommen.

Triathlon kann so einfach sein.

Wenn ich KR oder Veranstalter wäre, dann würde ich mir das Ding auch durchlesen und auf die Umsetzung achten.

Grüße Helmut

amontecc 11.08.2009 09:33

@helmut S

An deiner Beschreibung ist ein logischer Fehler. Wie kann man sich an Regeln halten, die man nicht kennt? Scheinbar hast du aus dem Bekanntenkreis wohl doch ein paar Regeln erfahren, die du befolgst, um erfolgreich, ohne Strafe ins Ziel zu kommen.
Triathlon ist ja auch nicht schwer, nur weil man ein paar Seiten Sportordnung befolgt.
Wahrscheinlich bin ich ein Spießer, aber ich habe vor meinem ersten Triathlon irgendwann anfang der 90'er als erstes die Sportordnung durchgelessen...
Wäre ja auch schade, wenn man disqualifiziert wird nach all dem Training und dem bezahlten Startgeld, nur weil man eine Regel nicht kannte...

Jahangir 11.08.2009 10:32

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 262914)
Mich wundert es schon, dass Du zitierst ohne Detailkenntnis der Regeln, wo Du doch sonst auch gewissenhaft recherchierst.

:confused: Im Gegensatz zu dir habe ich zitiert. Zitate stehen für sich selbst. Leider hast du auch nicht die betreffenden §§ oder Ordnungen angegeben. In der Veranstalterordnung steht unter § 4 "Genehmigungen" auch nix von international, sondern nur von regional und überregional. Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, allerdings fehlt mir die Zeit, die ganzen Ordnungen durchzuarbeiten.

Jahangir 11.08.2009 10:35

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 262853)
Ich frag mich schon die ganze Zeit, warum ich mich überhaupt als Freizeitathlet recht groß mit den Ordnungen beschäftigen soll? Ich geh auf die WK Besprechung und gut is ... hang lose Helmut

:confused: Wir sind hier alles Freizeitathleten. Die Profis haben auch ganz andere Sorgen.
Du bist doch aber bald einer der großen Organisatoren eines Ironman in Regensburg, da wundert mich deine Einstellung schon:Nee:
Cengiz

Jahangir 11.08.2009 10:40

Zitat:

Zitat von DasOe (Beitrag 262779)
Ich bezog mich auf den "§ 16 Grundsätzliches zu nationalen Meisterschaften und Internationalen Veranstaltungen" ...

Da steht kein Wort von international oder national im Zusammenhang mit Genehmigungen. Da steht nur was zur Zeitnehmung im Wettkampf von Deutschen und Internationalen Meisterschaften. Handwerklich eine ganz miese Bestimmung, weil die Überschrift des § kaum was mit dem Inhalt zu tun hat!

Jahangir 11.08.2009 10:55

Zitat:

Zitat von holger (Beitrag 262870)
Roth ist gleichzeitig eine Deutsche Meisterschaft und somit wohl durchaus auch von überregionaler "Bedeutung".

Danke! Das ist ja dann sehr aufschlussreich. Als DM ist Roth von der Veranstalterabgabe befreit, siehe

§ 4 Ausrichter/ Veranstalterabgaben
Zur Erhebung dieser Abgaben dient die Ergebnisliste als Grundlage. Es gelten ab 1994 folgende Berechnungskriterien:
1. 10 % der vereinnahmten Startgelder der durchgeführten Veranstaltung oder
2. 10 % des Preisgeldes
oder
3. 10 % vom Eintrittsgeld
Der höchste Wert gilt als Berechnungsgrundlage. Die Abgaben werden von dem jeweils zuständigen Landesverband erhoben. Davon erhält 50 % der jeweilige Landesverband, 50 % werden an die Deutsche Triathlon Union abgeführt.
Die Verbandsabgaben sind zuzüglich des jeweils gültigen Mehrwertsteuersatzes zu entrichten. Veranstaltungen, bei denen die Deutsche Triathlon Union als Veranstalter auftritt, (z.B. Deutsche Meisterschaften) sind von den Verbandsabgaben befreit.


Statt eine Veranstalterabgabe fallen Lizenzgebühren an, siehe

§ 8 Lizenzgebühren
DM Triathlon Festival (Elite/U23, Jugend + Junioren, Altersklassen) Euro 15.000 + MwSt. DM Triathlon Elite/U23, Euro 7.500 + MwSt.
DM Triathlon Altersklassen Euro 5.000 + MwSt.
DM Triathlon Jugend + Junioren, 15% aus Startgeldeinnahmen
DM Triathlon Mitteldistanz Euro 7.500 + MwSt. DM Triathlon Langdistanz Euro 7.500 + MwSt.
DM Duathlon Festival (Elite/U23, Jugend + Junioren, Altersklassen) Euro 4.000 + MwSt.
DM Duathlon (Elite/U23,Altersklassen) Euro 3.000 + MwSt.
DM Duathlon Jugend + Junioren, 15% aus Startgeldeinnahmen DM Duathlon Langdistanz Euro 1.500 + MwSt.
DM Cross Euro 2.000 + Mwst.
DM Wintertriathlon Euro 1.500 + MwSt.
Bundesliga Euro 4.000 inkl. MwSt.


Die Regelung für Deutsche Meisterschaften der Langdistanz besagt eine Lizenzgebühr von Euro 7.500 + MwSt. Wenn Roth die ganzen Jahre nur 7.500,00 + MwSt an die DTU gezahlt hat, dann kann ich Kurt Denk aber gut verstehen und würde mich an seiner Stelle auch weigern mehr zu zahlen.
Es wäre auch mal interessant zu erfahren, wann die Bestimmung des § 8 in dieser Form rechtsgültig wurde.
Cengiz

amontecc 11.08.2009 11:07

macht denn Kurt D. die deutsche Meisterschaft?

letztendlich gibt es wohl zwei Sportarten:
Triathlon und Ironman

Jeder, der seine Veranstaltung Triathlon nennt, fällt unter die Hoheit der DTU, die Ironmen fallen halt unter WTC.
Der Streit ist vorprogrammiert.
Abgaben für die WTC-Wettkämpfe an die DTU wären damit begründbar, dass die DTU ihrerseits die Teilnehmer an Ironmen nicht aus dem Verband sperrt.

Jahangir 11.08.2009 11:18

Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 263016)
macht denn Kurt D. die deutsche Meisterschaft?

Nee, das ist aber auch kein Argument. Roth kann man schlecht mit den anderen Deutschen Meisterschaften vergleichen. Schau dir mal die Meldezahlen bei den DM Mitteldistanz an und die Meldezahlen in Roth.

[quote=amontecc;263016]letztendlich gibt es wohl zwei Sportarten:
Triathlon und Ironman[quote=amontecc;263016]
Das ist doch aberwitzig. Kann sein, dass einige rumlaufen und sagen, ihr Sport ist der IRONMAN:Lachanfall: :Lachanfall:

Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 263016)
Jeder, der seine Veranstaltung Triathlon nennt, fällt unter die Hoheit der DTU, die Ironmen fallen halt unter WTC.
Der Streit ist vorprogrammiert.
Abgaben für die WTC-Wettkämpfe an die DTU wären damit begründbar, dass die DTU ihrerseits die Teilnehmer an Ironmen nicht aus dem Verband sperrt.

Der Streit entsteht doch erst durch seltsame und ungerechte Bestimmungen. Wer die Veranstalterabgabe damit begründet, dass er Teilnehmer an IRONMAN Rennen nicht sperrt, dem ist nicht zu helfen.
Cengiz

drullse 11.08.2009 11:18

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 263011)
Wenn Roth die ganzen Jahre nur 7.500,00 + MwSt an die DTU gezahlt hat

Haben sie nicht...

Jahangir 11.08.2009 11:27

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 263019)
Haben sie nicht...

Wieso nicht, die müssen doch nicht mehr zahlen nach den Bestimmungen.
Wenn du das aber so genau weißt, dann verrate uns doch was gezahlt wurde. Ansonsten ist dein Posting nicht besonders aussagekräftig.
EDITH: Ich hoffe, sie haben nicht noch weniger gezahlt!

drullse 11.08.2009 11:30

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 263024)
Wieso nicht, die müssen doch nicht mehr zahlen nach den Bestimmungen.
Wenn du das aber so genau weißt, dann verrate uns doch was gezahlt wurde. Ansonsten ist dein Posting nicht besonders aussagekräftig.
EDITH: Ich hoffe, sie haben nicht noch weniger gezahlt!

Nein, nicht weniger. Ne Zahl werde ich Dir nicht nennen, kannst Du ja mal selbst abfragen.

Jahangir 11.08.2009 11:34

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 263027)
Nein, nicht weniger. Ne Zahl werde ich Dir nicht nennen, kannst Du ja mal selbst abfragen.

Meinst du ich bekomme eine Antwort hierauf?

drullse 11.08.2009 11:50

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 263028)
Meinst du ich bekomme eine Antwort hierauf?

Keine Ahnung - wenn Du glaubhaft darlegen kannst, warum Du die Zahl haben möchtest...

Aber wenn nicht, wieso glaubst Du, dass ich Dir hier Zahlen nenne?

OnT: mich würde mal interessieren, was passiert, wenn mehr Veranstalter so denken wie KD und einfach nix mehr zahlen. Irgendwann müsste ja mal von Seiten der DTU gehandelt werden...

DasOe 11.08.2009 12:00

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 262998)
Da steht kein Wort von international oder national im Zusammenhang mit Genehmigungen. Da steht nur was zur Zeitnehmung im Wettkampf von Deutschen und Internationalen Meisterschaften. Handwerklich eine ganz miese Bestimmung, weil die Überschrift des § kaum was mit dem Inhalt zu tun hat!

Cengiz, mir ist klar worauf Du hinaus willst, das habe ich mit einigen KR-Kollegen vor zwei Jahren auch schon versucht. Alleine die redaktionelle Überarbeitung der VSO und SpO brachte fast 100 Korrekturen, da waren wir von einer inhaltlichen Anpassung noch sehr weit entfernt.:(

Das "Problem" ist, dass die SpO und VSO in den letzten Jahren eine schrittweise Anpassung an das ITU-Regelwerk erfahren hat, jedoch keine wirklich inhaltliche (dringend notwendige) Neustrukturierung. Hinzu kommt, dass ich natürlich über die vielen Jahre alle Änderungen quasi "im Kopf" habe und die ursprüngliche Intention einzelner Paragraphen noch kenne (so auch die des §16 VSO). Das entzieht sich natürlich völlig der Kenntnis eines späteren Einsteigers und es entsteht der von Dir geschilderte Eindruck, den ich auch erstmal für mich "entdeckt" habe und Dir und anderen volles Verständnis entgegenbringe.

Jahangir 11.08.2009 12:02

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 263038)
OnT: mich würde mal interessieren, was passiert, wenn mehr Veranstalter so denken wie KD und einfach nix mehr zahlen. Irgendwann müsste ja mal von Seiten der DTU gehandelt werden...

Darum geht es doch gerade in diesem Fred. Was soll eine Abgabe, wenn diese nur von der Marktmacht abhängig ist? Wieso soll der eine die Abgabe leisten und der andere verzichtet dankend? Wer zahlt wieviel? Alles Fragen, die die DTU ignoriert und nichts macht. Solange genug Geld für die Funktionäre reinkommt, ist denen alles egal bzw. gehen sie Widerständen aus dem Weg.

Jahangir 11.08.2009 12:09

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 263038)
Keine Ahnung - wenn Du glaubhaft darlegen kannst, warum Du die Zahl haben möchtest...

Aber wenn nicht, wieso glaubst Du, dass ich Dir hier Zahlen nenne?

OnT: mich würde mal interessieren, was passiert, wenn mehr Veranstalter so denken wie KD und einfach nix mehr zahlen. Irgendwann müsste ja mal von Seiten der DTU gehandelt werden...

Da ich eh Urlaub habe, nehme ich mir die Zeit und diktiere noch schnell einen Brief in meine Spracherkennung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich eine aussagekräftige Antwort erhalte.

DasOe 11.08.2009 12:11

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 263011)
Danke! Das ist ja dann sehr aufschlussreich. Als DM ist Roth von der Veranstalterabgabe befreit,

Jein ;)

erstmal, wer ist Veranstalter und wer ist Ausrichter:

Zitat:

Veranstalter ist die DTU oder der Landesverband der die sportrechtliche Genehmigung erteilt; Ausrichter ist, wer vor Ort für die Organisation und Durchführung verantwortlich zeichnet
Zitat:

Aufgaben des Veranstalters:
- Erteilung der sportrechtlichen Genehmigung
- namentliche Benennung des Schiedsgerichtes
- Wettkampfgericht (Kampfrichter)
- Durchführung der Dopingkontrollen

Aufgaben des Ausrichters:
- Erstellen der Ausschreibung
- die Einholung der notwendigen Genehmigungen
- die Entscheidung über die Zulassung (von Athleten) zum Wettkampf
- die Bereitstellung der Wettkampfstätten in wettkampffähigem Zustand
- Organisation und Abwicklung des Wettkampfes einschließlich die Betreuung der Athleten, der Zeitnahme, des Ergebnisdienstes und der Siegerehrung
etc. pp.
Die Bezeichnung "Veranstalterabgabe" ist deswegen irreführend, weil sie aus einer Zeit stammt in der die Begrifflichkeiten noch etwas anders definiert waren. Auch eine Definition, die einer dringenden Änderung bedarf.

DasOe 11.08.2009 12:18

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 263018)
Der Streit entsteht doch erst durch seltsame und ungerechte Bestimmungen.

Meiner persönlichen Meinung nach, ist es sicher kein Thema, wenn eine vernünftige Leistung mit einer Abgabe einhergeht.

Mein Vorschlag lautet deshalb auch schon, dass man einen Servicekatalog oder Leistungskatalog aufstellt, der eine Basisleistung des Verbandes enthält und sich dann Veranstalter, entsprechend ihres Budgets, weitere Leistungen modular daraus wählen können und die nach vereinbarten (Qualitäts)parametern in Rechnung gestellt werden.

Das verstehe ich unter Transparenz und Planungssicherheit für alle Beteiligten.


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