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LidlRacer 24.08.2012 14:36

Zitat:

Zitat von KernelPanic (Beitrag 794473)
Nix los in Freiburg.

Zitat:

Zitat von KernelPanic (Beitrag 795213)
Nix los in Freiburg, Teil 2.

Hier sind die Einstellungsverfügungen der Verfahren gegen die Telekom-Ärzte Heinrich u. Schmid sowie gegen Kummer, Pevenage und Ludwig und ein Artikel dazu von Grit Hartmann:
Anklageverweigerung in Freiburg: die Einstellungsverfügungen. Dagegen: das Beispiel USA, USADA vs Armstrong

HeinB 29.08.2012 09:28

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 796885)
Hier sind die Einstellungsverfügungen der Verfahren gegen die Telekom-Ärzte Heinrich u. Schmid...

Wie der Spiegel schreibt gibt es gegen Andreas Schmid einen Strafbefehl wegen "Verabreichung von Epo" (Straftatbestand?) über drei Monatsgehälter. Wenn er ihn akzeptiert, ist er vorbestraft.

Außerdem wird bestätigt, dass die NADA und die Bundesärztekammer Akteneinsicht beantragt haben. Besonders letztere könnte doch bitte mal ein Zeichen setzen und Herrn Schmid die Approbation entziehen (lassen). Das würde Werner Franke Lügen strafen, was ihn aber sich nicht stören würde.

Und dann dieser schöne Satz (Maier ist der Oberstaatsanwalt):

Zitat:

Allerdings habe laut Maier "Doping ohne Frage stattgefunden".

Stefan 29.08.2012 09:41

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/sport/1849800/
........................."Nachweisbar sind außerdem Blutdopingbehandlungen an den Rennfahrern Sinkewitz, Kessler und Klöden am 2. Juli 2006."...................................

TomX 29.08.2012 10:10

Zitat:

Zitat von HeinB (Beitrag 798599)
Strafbefehl wegen "Verabreichung von Epo" (Straftatbestand?) über drei Monatsgehälter. Wenn er ihn akzeptiert, ist er vorbestraft.

Nein, das ist kein Straftatbestand.

Als Straftatbestand könnte ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz oder aber auch Körperverletzung in Frage kommen.

Ob er vorbestraft wäre, wenn er akzeptiert, ist auch nicht sicher. Das wäre er nur, wenn der Strafbefehl 90 Tagessätze übersteigt.

HeinB 29.08.2012 10:34

Zitat:

Zitat von TomX (Beitrag 798628)
Nein, das ist kein Straftatbestand.

Als Straftatbestand könnte ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz oder aber auch Körperverletzung in Frage kommen.

Ob er vorbestraft wäre, wenn er akzeptiert, ist auch nicht sicher. Das wäre er nur, wenn der Strafbefehl 90 Tagessätze übersteigt.

Ah, die Feinheiten des Strafrechts. Strafbefehl gibts nicht bei Straftaten sondern nur bei "Vergehen". Und mit 3 Monatsgehältern ist man dann genau an der Grenze zu "vorbestraft", aber nicht drüber?

LidlRacer 29.08.2012 10:44

Zitat:

Zitat von Schmids Rechtsverdreher
"Mit diesem Strafbefehl ist Herr Schmid nicht vorbestraft. Das Verfahren ist folgenlos eingestellt"

https://www.badische-zeitung.de/spor...fehl-wegen-epo

blaho 29.08.2012 14:33

Soll ich lachen oder weinen?
 
http://www.cyclingnews.com/news/dani...ive-for-doping

drullse 29.08.2012 14:40

Zitat:

Zitat von blaho (Beitrag 798799)

Lachen. Eindeutig. :Lachanfall:


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