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Interessant ist ja, das dies ja nur im Triathlon so gehandhabt wird.
Weder im Schwimmen, noch im Rad, noch in der Leichtathletik. Alle drei Einzel-Disziplinen haben natürlich verbandlich organisierte Mitglieder und eigene Meisterschaften auf unterschiedlichen Ebenen, bei denen nur gemeldete Mitglieder (analog Startpaß) starten dürfen und stellenweise auch unterschiedliche Lizenzklassen, bei denen dann nicht untereinander gestartet werden darf. Diese "geschlossenen" Wettkämpfe stehen aber keinem über eine Tageslizenz o.ä. offen, sind sozusagen nur "Einladungs-Wettkämpfe", wenn man will. Allerdings darf ich in allen drei Disziplinen: a) als Veranstalter eigene Wettkämpfe ausrichten b) als Sportler mit "Lizenz" bei solchen Wettkämpfen starten ...und das beste: alle sind glücklich. :liebe053: |
Zitat:
"Allerdings eignet sich das Urteil nicht, um jetzt einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen, die Veranstalterabgabe einzutreiben und da die Sportordnung der DTU kein Gesetz ist, ist es auch schwierig gegen einen solchen Veranstalter direkt juristisch vorzugehen. Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zwie verschiedene Dinge." Weiß gar nicht, wieso ich soviel schreiben soll, wenn sich sowieso niemand die Mühe macht, das zu lesen.:( |
Ich habe Deine Zeilen aufmerksam gelesen und habe mir auch das Urteil des Olg angeschaut (im Rahmen einer Sendung mit Uwe Jeschke hatte ich es früher bereits intensiver studiert, soweit mir das als juristischem Laien möglich ist).
Die Frage ist nun, wie Matthias75 zu bedenken gibt, für wen die Veranstalterordnung der DTU bindend ist. Evtl. muss man dafür auf der Ebene des DOSB suchen? Für mich ist die von mir gestellte Frage noch nicht eindeutig geklärt. Danke für Eure Statements! :Blumen: Arne |
Zitat:
Sollte sich der Tegernseetriathlonveranstalter entschließen, seinen Wettkampf in Zukunft nur mit den ca. 300 nicht in Vereinen organisierten Teilnehmern und komplett ohne Startpassinhaber auszurichten (und darauf auch explizit in seiner Ausschreibung hinweisen), wenn er also zukünftig auf die knapp 500 Vereinsmitglieder und Startpassbesitzer verzichtet, dann sind uns juristisch im Prinzip die Hände gebunden. Allerdings würde sich die Veranstaltung wirtschaftlich dann nicht mehr tragen, so dass das Risiko, dass es hierzu kommt sehr gering ist.:Huhu: |
Zitat:
Weder der Tegernsee-, noch der Kuhsee-Ausrichter sind meines Wissens Mitglied im BTV. Deren Events sind dann sozusagen "außerhalb" des BTV-Etats und belasten ihn nicht. Außer, der Verband beschäftigt sich intensiv mit diesen Veranstaltungen. Was mich - wie Matthias - interessiert: Zitat:
Warum sollte ich sportrechtlich als nicht im Verband organisierter Veranstalter mit sportrechtlichen Sanktionen von ihm rechnen müssen? |
Zitat:
Bei Sportvereinsmitgliedern ohne Startpass sind nur die Sanktionierungsmöglichkeiten bei Satzungsverstößen in der Praxis schwieriger. |
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Um Arnes Frage aus meiner Sicht zu beantworten: JA, jeder darf einen Dreikampf (möglicherweise auch Triathlon) veranstalten. Lizenzinhaber haben sich verpflichtet, bei Verbandsfremden Veranstaltungen nicht zu starten und können für Verbandsveranstaltungen gesperrt werden und ihre sonstigen Vergünstigungen verlieren. Sollte es tatsächlich zu einer Mehrklassensportgesellschaft kommen (selbst ohne oben genannte Sperrmöglichkeit), wäre das meiner Meinung nach nicht im Sinne der Sportler (als Gesamtheit). Dass das den Einzelnen (Einzelkämpfer) nicht interessiert, ist mir klar. Der Einzelne wundert sich dann eben später, warum Athelt XY irgendwo starten kann, obwohl er woanders als grob unsportlich aufgefallen ist und bei drei anderen Wettkämpfen nicht starten darf, oder warum es drei verschiedene Kreismeisterschaften gibt, oder ob die Windschattenbox 7 oder 10m die richtige ist, warum es keinen Ligabetrieb mehr gibt und ob alle die gleichen Dopingregeln befolgen und ob die dort ausgesprochenen Sperren für alle Veranstaltungen gelten etc.... Aber das wird dann ein ähnlich langer Faden...? |
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