DragAttack |
10.01.2012 19:46 |
Zitat:
Zitat von Jahangir
(Beitrag 695386)
Korinthenkacker. Wenn die eine mündliche Absprache habe und der Vertrag erst ein paar Tage später unterschrieben werden soll, dann ist es ein juristische Frage, ob wann der Vertrag wirksam wird. Auch aus der mündlichen Abrede können sich Ansprüche ergeben, zB ein solcher auf Abschluss eines entsprechenden Kreditvertrages.
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Bis vor einer Woche hätte die Argumentation nachvollziehen können. Bis vor dem Interview hätte ich es nachvollziehen können, den Unterschied zwischen 'ich hab den Kredit abgelöst' und 'ich hab mich mit der Bank auf die Konditionen zur Ablösung geeinigt' als gering zu betrachten.
Jedoch hat er im Interview anders argumentiert. Anstatt seine "Ungenauigkeit" einzugestehen, hat er versucht mit einer juristischen Argumentation zur gültigkeit von Handschlagverträgen sich herauszuwinden. Wenn bei entsprechenden Geschäften jedoch die Schriftform vorgesehen ist, dann muss ich beim Volljuristen Wulff jedoch davon ausgehen, dass er wissentlich die Unwahrheit spricht.
Insofern ist dieser Aspekt exemplarisch für die gesammte Affäre. Eigentlich ist der Anlass gering. Jedoch durch die Art des Krisenmanagement, in dem er von einer Lüge/Halbwahrheit zur nächsten stolpert, wirds bedeutsam.
Auch die Hausfinanzierung durch Freundeskredit finde ich per se wenig problematisch. Problematisch wurde sie erst dadurch, dass Wulff im Landtag jeglichen Geschäftskontakt verneint, somit gelogen hatte. Insbesondere problematisch wurde es, durch die Art wie Wulff versucht hat die berichterstattung zu verhindern und durch eigenes Ungeschick im Umgang mit einer eigentlich kleinen Affäre jegliche Glaubwürdigkeit verspielt hat. Und gerade in seinem Amt als Bundespräsident ist er ohne Glaubwürdigkeit leider ziemlich nackt.
Gruß Torsten
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