Zitat:
Zitat von Mascaman
(Beitrag 1474573)
Naja, die Genehmigung der Ordnungsbehörden und die des Verbandes sind erst mal vollkommen unabhängig voneinander. Die Ordnungsbehörden müssen jede Veranstaltung genehmigen, ohne Genehmigung keine Durchführung. ...
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Ich hab' schon mehrere Triathlons (mit-) organisiert, so dass mir die Zusammenhänge zwischen den beiden Genehmigungsprozessen wohl vertraut sind:Blumen:
Die Ordnungungsbehörden müssen gar nichts genehmigen. Sie können eine Veranstaltung genehmigen, wenn die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Zitat:
Zitat von Mascaman
(Beitrag 1474573)
Die schriftliche Genehmigung gibt es durchaus oft erst kurz vor der Veranstaltung...
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Kenne ich so nicht und eine schriftliche Genehmigung erst kurz vor der Veranstaltung halte ich wegen der beim Triathlon so schwierigen Vollsperrung öffentlicher Straßen hochproblematisch.
Von der Radstrecke, die man genehmigt bekommt hängt es doch maßgeblich ab, wieviel Helfer man zur Absicherung der Kreuzungen braucht, wie man den Zeitplan gestalten kann usw.
Eigentlich kann man erst nach der behördlichen Genehmigung wirklich konkret den Rest der Veranstaltung planen und bei unseren Veranstaltungen in Grassau konnte man sich auch erst nach ersteilter Genehmigung überhaupt als Teilnehmer anmelden.
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