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Matthias75 30.08.2019 16:28

Zitat:

Zitat von Rennente (Beitrag 1474572)
Reine Vermutung(!):
Das Schwimmen findet im Fühlinger See statt, genauer gesagt auf der Regattabahn, dafür ist die Stadt Köln (Ordnungsamt ) zuständig, d.h. gegebebenfalls hat die Auflage bezüglich der Rettungssschwimmer gar nichts mit dem Verband zu tun (davon ist ja im Text auch nicht die Rede).

Schon klar.

Meine Frage zielte weniger auf Köln ab, sondern war allgemeiner: Kann ich bei sportrechtlichen Genehmigung davon ausgehen, dass dieser Punkt geprüft wurde oder ist die sportrechtliche Genehmigung ein reiner Verwaltungsakt und ich habe dadurch keine erhöhte Sicherheit.

Oder anders ausgedrückt: Hätte ich bei sportrechtlicher Genehmigung (und natürlich der Einhaltung des darin beschriebenen Veranstaltungskonzepts) eine Sicherheit gehabt, dass die Gründe, die jetzt (zurecht) zur Absage geführt haben, nicht bzw. mit ziemlicher Sicherheit nicht vorliegen werden.

M.

Radlbauer 30.08.2019 16:35

Bevor die Spekulationen darüber, welche Partei ( Stadt oder Verband) für die Absage verantwortlich ist ins Kraut schießen:
Der Verband hat mit den Genehmigungen rund um die Strecken nichts, aber auch gar nichts zu tun.
Das alles fällt in den Aufgabenbereich der Stadt. Die Genehmigungsprozesse sind auch völlig losgelöst voneinander. Das heißt, selbst wenn der Verband vom Veranstalter hinsichtlich Genehmigung gefragt und sein OK gegeben hätte, hätte die Stadt heute die Reissleine ziehen können. Maßgeblich für die Durchführung des Wettkampfes ist ausschließlich die Stadt und ihre Verwaltungsbereiche.

Matthias75 30.08.2019 16:39

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 1474574)
die veranstalterordnung fordert das "einholen aller behördlichen genehmigungen" (§4.2). die dtu gibt nicht vor wieviel rettungsschwimmer pro meter oder so vorhanden sein müssen. das entscheidet die genehmigende stadt, ob für die jeweiligen örtlichen bedingungen die organisation ausreicht.

Danke. Wenn ich das richtig lese, verlangt §4.2

Zitat:

Der Veranstalter muss die sportrechtliche Genehmigung des zuständigen Triathlon- Landesverbandes, sowie die behördlichen Genehmigungen für die Wettkampfstrecken einholen.
Nach §4.4 gilt zudem

Zitat:

Voraussetzung für die behördliche Genehmigung sollte die sportrechtliche Genehmigung des Verbandes sein.
Das heißt, verbandsseitig wird ein Sicherheitskonzept weder verlangt noch geprüft und ein Wettkampf könnte trotz verbandsseitiger Genehmigung jederzeit - wie dies ja in Köln der Fall war - abgesagt werden.

M.

Stefan 30.08.2019 16:42

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1474577)
"abgesagt"

Abgesagt hat sie der Veranstalter. Die Stadt hatte sie nie bewilligt und dem Sportfachverband lag kein Antrag auf Bewilligung vor.

Kido 30.08.2019 16:56

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1474559)
Die Wahrscheinlichkeit ist sehr groß, dass ein Veranstalter, der zu faul ist, sich um eine Verbandsgenehmigung zu kümmern auch zu faul ist, sich um eine Genehmigung des Ordnungsamtes mit der nötigen Akribie zu kümmern, bzw. den erteilten Auflagen nachzukommen.

Da ich nicht davon ausgehe dass du die Leute vom Amt kennst oder im Prozess involviert warst, ist das reine Spekulation gepaart mit deiner Abneigung gegen das Rennen und den Veranstalter weil er keine DTU oder Verbandsgenehmigung hatte.

Hafu 30.08.2019 16:58

Zitat:

Zitat von Mascaman (Beitrag 1474573)
Naja, die Genehmigung der Ordnungsbehörden und die des Verbandes sind erst mal vollkommen unabhängig voneinander. Die Ordnungsbehörden müssen jede Veranstaltung genehmigen, ohne Genehmigung keine Durchführung. ...

Ich hab' schon mehrere Triathlons (mit-) organisiert, so dass mir die Zusammenhänge zwischen den beiden Genehmigungsprozessen wohl vertraut sind:Blumen:

Die Ordnungungsbehörden müssen gar nichts genehmigen. Sie können eine Veranstaltung genehmigen, wenn die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Zitat:

Zitat von Mascaman (Beitrag 1474573)
Die schriftliche Genehmigung gibt es durchaus oft erst kurz vor der Veranstaltung...

Kenne ich so nicht und eine schriftliche Genehmigung erst kurz vor der Veranstaltung halte ich wegen der beim Triathlon so schwierigen Vollsperrung öffentlicher Straßen hochproblematisch.

Von der Radstrecke, die man genehmigt bekommt hängt es doch maßgeblich ab, wieviel Helfer man zur Absicherung der Kreuzungen braucht, wie man den Zeitplan gestalten kann usw.
Eigentlich kann man erst nach der behördlichen Genehmigung wirklich konkret den Rest der Veranstaltung planen und bei unseren Veranstaltungen in Grassau konnte man sich auch erst nach ersteilter Genehmigung überhaupt als Teilnehmer anmelden.

abc1971 30.08.2019 17:02

Zitat:

Zitat von JamesTRI (Beitrag 1474568)
Sieht für mich so aus als hätte man von Seiten Triathlon-Verband und Stadt eben nun "gemeinsam" die Reißleine gezogen bzw. den "Strick um den Hals" sukzessive zugezogen.

Das zeigt ja schon die Meldung vor kurzem das die Radstrecke nur bis 13 Uhr genehmigt sei.

Das zeigte die Warnung des Triathlon Verbands.

Und nun ggf auch bei der Stadt Köln Diskussionen das man bei Sonnenaufgang 6:45h nicht im Dunklen um 6:00 eine Schwimmveranstaltung sicher durchführen kann mit der Entscheidung des nicht zu genehmigen.

Ggf das Beste da mal Schluß zu machen. Bevor irgendwann wirklich was passiert.

Glaubst Du an Verschwörungs-Theorien? :Lachanfall:
Das sich Stadt Köln und DTU zu einer gemeinsamen Reißleine entschlossen haben ist so wahrscheinlich, wie der Gewinn der deutschen Fussballmeisterschaft durch den HSV.
Genehmigung Schwimmstrecke und Genehmigung durch die DTU haben wohl nichts miteinander zu tun. Übrigens war es in Vichy morgens auch dunkel und beim Norseman sieht man zum Schwimmstart auch nicht wirklich viel.

abc1971 30.08.2019 17:04

Zitat:

Zitat von Rennente (Beitrag 1474572)
Reine Vermutung(!):
Das Schwimmen findet im Fühlinger See statt, genauer gesagt auf der Regattabahn, dafür ist die Stadt Köln (Ordnungsamt ) zuständig, d.h. gegebebenfalls hat die Auflage bezüglich der Rettungssschwimmer gar nichts mit dem Verband zu tun (davon ist ja im Text auch nicht die Rede).

so ist es


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