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Du schreibst .... ob Homosexuelle ein Grundrecht auf Kinder haben......... und ich zitiere Dich und ersetze in meiner Frage mehr oder weniger nur "Homosexuelle" durch "Heterosexuelle". Zitat:
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Ich versteh ehrlich nicht, was du mir sagen willst. Vielleicht hilft es dir dich klarer auszudrücken, wenn du deine persönliche Abneigung gegen meine Posts (weil sie anscheinend deutlich von deiner Meinung abweichen) in etwas mehr Objektivität umwandelst und dir vorstellst, das auch andere Meinungen nicht falsch sein müssen. |
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Du sagst sinngemäß, homosexuelle Menschen hätten kein Recht, einander standesamtlich zu heiraten. Genauer gesagt, es bestünde kein grundsätzliches Recht dazu, welches sich aus höher stehenden Rechten, zum Beispiel dem Grundsatz der Gleichstellung aller Menschen, ableiten ließe. Stattdessen könne dieses Recht jedoch vom Rest der Gesellschaft gewährt werden, aufgrund der Toleranz oder Liberalität dieser Gesellschaft. Es könne aber auch legitim verweigert werden. Homosexuelle Menschen hätten nicht aus sich selbst heraus (aus ihrem Menschsein) die gleichen Rechte wie heterosexuelle Menschen, stattdessen könnten ihnen diese Rechte verliehen werden. Und zwar ganz oder teilweise. Du selbst seist 100% liberal und tolerant in Fragen der Homo-Ehe, und würdest damit zu jenen gehören, die den homosexuellen Menschen das Recht auf Ehe und das Aufziehen von Kindern gewähren würden. Ob diese Rechte tatsächlich realisiert würden, hängt von der Mehrheitsmeinung einer Gesellschaft ab – nicht alle teilen Deine liberalen Ansichten. Die Demonstranten in Paris gäben ebenfalls ihre Meinung dazu ab, welche Rechte homosexuellen Menschen zu gewähren seien und welche nicht. Sie seien deshalb ebenso zu respektieren, wie Menschen gegensätzlicher Meinung. Ist das richtig so, im Großen und Ganzen? :Blumen: |
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Ansonsten sehe ich das so, mit der Anmerkung, dass ich froh wäre, wenn eine Nachweisführung gelingen würde, dass es ein per se Recht ist, Homosexuell zu heiraten und Kinder zu bekommen. |
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Ein Kind darf in Deutschland nur durch ein Ehepaar oder eine Einzelperson adoptiert werden. Gleichgeschlechtliche Paare können in Deutschland im Gegensatz zu den meisten westlichen Ländern keine Ehepaare werden, sie können nur "verpartnert" werden. Hat einer aus der Partnerschaft bereits Kinder, ist durch den "verpartnerten Partner" eine Stiefkindadoption möglich. Das betraf aber keine adoptierten Kinder - eine solche Sukzessivadoption war "verpartnerten Partnern" bis zu diesem Gerichtsurteil untersagt. Eine gemeinschaftliche Adoption eines Kindes durch eine Lebenspartnerschaft ist also (derzeit) immer noch nicht möglich - durch das BVG-Urteil steht aber zumindest das Recht auf den jahrelangen Behördenmarsch zu, damit auch der andere Partner rechtliches Elternteil des Adoptivkindes werden kann. Hier findest Du einen TV-Bericht über die Leiden der Regenbogenfamilien und ihrer rund 19.000 Kindern mit dem deutschen "Familienrecht": http://www.ardmediathek.de/tv/tag7/L...entId=38168426 |
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Das Urteil besagt, in Bezug auf das Adoptionsrecht dass Ehepartner = Lebenspartner zu sein hat. Ist das zusammenfassend korrekt? Damit ist überhaupt nicht geklärt, ob es aufgrund seiner sexuellen Neigung verboten werden darf, Kinder aufzuziehen. Wenn der Staat homosexuellen Paaren den Status der Lebenspartnerschaft wieder aberkennt stehen wir am Anfang. Nämlich ob er das darf oder nicht. Möglicherweise gibt es aber auch schon Grundsatzurteile darüber, ob der Staat Homosexuellen den Status der Ehe anzuerkennen hat?? |
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Der Artikel 6 Abs 1 GG schützt grundsätzlich das Institut der Ehe. Der Staat muss also handeln und an der Eheschließung mitwirken (Standesamt). Er kann nicht ablehnen, weil ihm einer der Partner nicht passt. Eine rein kirchliche Heirat ist unwirksam. Die Ehe definiert das Bundesverfassungsgericht folgendermaßen: Die Ehe ist diesem zufolge eine auf Dauer angelegte, auf freiem Entschluss beruhende, gleichberechtigte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau, deren Übereinstimmung durch staatlichen Mitwirkungsakt festgestellt wird (BVerfGE 105, 313 (345)). Du siehst, dass hier gleichgeschlechtliche Paare nicht mit eingeschlossen sind. Das heißt, dass sie keine Ehe schließen können. Sie können sich nur auf Art. 3 Abs 1 GG berufen (Ungleichbehandlung). Das ist durchaus erheblich. Ersatzweise hat der Staat das Institut der "eingetragenen Lebenspartnerschaft" gebastelt. Das ist jedoch nicht durch das GG geschützt und kann jederzeit wieder abgeschafft werden. Ziemlich riskant, finde ich. |
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