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Gleich auf der Hompage der DTU als Link zu erreichen. (Nicht schön, aber macht was es soll) In der TRI Time, die jedes Mitglied erhält, werden regelmässig Wettkämpfe vorgestellt. Zitat:
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Und das ist ja auch das Problem: Die Konkurrenz will man nicht (ja ich weiß, man will ein einheitliches Regelwerk für alle Wettkämpfe etc. die Gründe hatten wir schon....), kann aber nichts dagegen tun. Man wird nicht müde zu betonen, dass der eine Wettkampf nur ein Einzelfall ist und sowieso nicht die Gefahr besteht, dass sich viele Wettkämpfe diesem Vorbild anschließen, stört sich aber trotzdem massiv an dem einen kleinen Wettkampf, der sein eigenes Süppchen kochen will. Mich würde mal der Ursprung dieser Regel interessieren. Wenn ich mich an die Anfangsjahre meiner Triathlonzeit erinnere, hat man doch damals mit den gleichen Mitteln versucht, die Athleten von der bösen Langdistanz fernzuhalten, oder hab' ich das falsch in Erinnerung. Für mich ist die Lösung falls ich nochmal einem Verein beitreten sollte: Vereinsmitgliedschaft ohne Startpass. Ich kann als Vereinsmitglied die Geschicke des Verbandes mitgestalten, fördere auch den Nachwuchs/die Verbandsarbeit etc., habe aber sonst meine Freiheiten. Matthias |
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Gegen diese Monopolstellung des Verbandes hat der Veranstalter des Köln-Triathlon bereits in mehreren Instanzen in Nordrhein-Westfalen geklagt, da er sich auf der Basis des Kartellrechts in seinen wettbebewerbsrechtlichen Möglichkeiten durch die Veranstalterabgabe eingeschränkt sah. Die Klage wurde im April 2013 in allen Punkten vom Oberlandesgericht Düsseldorf abgewiesen (http://www.nrwtv.de/files/Beschluss_OLG_Ddorf.pdf) Das Gericht wies in seiner Urteilsbegründuung daraufhin, dass (so wörtlich) die "Veranstalterabgabe der Förderung des Triathlonsportes diene" und "sämtliche Einnahmen nach Abzug der Unkosten in die Sportförderung fließen" von der jeder Veranstalter letztlich auch profitiert! Die Veranstalterabgabe stelle keine "unbillige Behinderung" eines Veranstalters "im Sinne §20 Abs.1 GWB " dar. Das OLG nahm letzlich eine Interessensabwägung vor und stellte fest, dass die aus der Veranstalterabgabe resultierende Wettbewerbsbeeinträchtigung als "äußerst gering zu veranschlagen ist", da die Veranstalterabgabe alle Veranstalter in gleichem Maße betrifft und vom Veranstalter in Form einer geringen Erhöhung der Startgebühren letzlich in vollem Umfang an die Sportler weitergegeben wird, so dass sie sich "für ihn nicht gewinnmindernd" auswirkt. Bei der Interpretation dieses Urteils muss man auch noch wissen, dass die Veranstalterabgabe in NRW (damals 10% des Startgeldes) zum damaligen Zeitpunkt mehr als doppelt so hoch war, als die aktuelle Veranstalterabgabe in Bayern (2€ pro Kurzdistanz-Starter!). Die rechtliche Situation ist mit diesem Urteil geklärt. Allerdings eignet sich das Urteil nicht, um jetzt einen Gerichtsvollzieher zu beauftragen, die Veranstalterabgabe einzutreiben und da die Sportordnung der DTU kein Gesetz ist, ist es auch schwierig gegen einen solchen Veranstalter direkt juristisch vorzugehen. Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zwie verschiedene Dinge. Im damaligen Streit NRV vs. Jeschke sind ja seinerzeit Startpassbesitzer gesperrt worden und dass solche Sperren durch den Verband unzulässig sind, dass wollte Jeschke seinerzeit durch seine Kartellrechtsklage gegen den NRWTV-Verband indirekt erreichen. Das ist ihm wie gezeigt nicht gelungen. Mittlerweile (seit 2013) hat der Köln-Triathlon eine ordentliche sportrechtliche Genehmigung und funktioniert meines Wissens nach besser als je zuvor. Ich bin mir sicher, dass die Auseinandersetzung um den Tegernseetriathlon letztlich genauso ausgehen wird, auch wenn noch ein bisschen Arbeit bevorsteht. |
Ein Dorfgericht hat in einem Einzelfall eine Entscheidung getroffen, daraus resultiert keinerlei Gesetzmäßigkeit... das obliegt wenn dem Gesetzgeber ...
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Das Mitglieder des DTU/Startpassinhaber sanktioniert werden können ist natürlich dem DTU oder seinen Landesverbänden zuzustehen. Mosh, Startpassinhaber und bereit Gebühren zu bezahlen. Unser Verein zahlt für seine Veranstaltung natürlich auch. |
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Die fettgedruckte Frage davor war aber ernst gemeint. Zitat:
Wir sind auch seit längerem am Überlegen, ob wir uns einen hauptamtlichen Geschäftsführer leisten sollten, der das Präsidium personell entlasten könnte und sich um manche Dinge mit mehr Nachdruck kümmern könnte, aber auch eine solche Stelle muss erstmal gegenfinanziert sein und wir versuchen natürlich Gebühren für Vereine/ Veranstalter und Sportler auf einem erträglichen Rahmen zu halten. Jede zusätzliche Verbandsleistung erzeugt meist zusätzliche Kosten. Zitat:
Wenn du unseren Etat kennen würdest (die Zahlen werden auf jedem Verbandstag detailliert vorgestellt) , würdest du sehen dass derartige vier- bis fünfstellige Summen für unseren Etat sehr viel ausmachen. Wenn wir weiterhin untätig bleiben, werden die Verluste natürlich in der Zukunft höher werden und wir kommen in Erklärungsnot gegenüber bislang "ehrlichen" Veranstaltern, warum sie abgabenpflichtig sind, während wir in unserem Verantwortungsbereich Ausnahmen zulassen. |
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Wenn ich also einen Wettkampf bestehend aus den drei Disziplinen organisiere, könnte nach deiner Interpretation einfach der Verband kommen und die Hand aufhalten, allein, weil sie in ihrer eigenen Satzung stehen haben, dass sie das Monopol haben? Ich finde auf die Schnelle den genauen Ablauf zu Köln nicht im Netz, meine aber, dass die Situation etwas komplexer war. War z.B. der Wettkampf nicht bereits genehmigt und auch die entsprechenden Lizenzen von den Startern eingezogen worden? Siehe Seite 3, 2. Absatz des Urteils: Der Verfügungskläger verweigerte nach Ausrichtung des vom Verfügungsbeklagte genehmigten Wettkampfes..... Soweit ich es in Erinnerung habe, ging es auch darum, dass der Verband vorher auf seiner Homepages die Sperren angedroht hatte. Allgemein aus dem Urteil eine allgemeine rechtliche Legitimation für Verbandsabgaben herzuleiten, ist IMHO nicht möglich. Wenn ein Vertrag/eine Vereinbarung zwischen Verband und Veranstalter besteht, sieht das sicher, wie ich irgendwo oben schon schrieb, sicher anders aus. Dann hätte man aber auch am Tegernsee keine Probleme gehabt, die Abgaben der letzten Jahre einzutreiben. Das war aber wohl ein Versäumnis des letzten Vorstandes. Matthias |
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