Klugschnacker |
07.09.2016 22:08 |
Zitat:
Zitat von schnodo
(Beitrag 1253243)
Das war kein Vorschlag, sondern die durch penetrantes Nachfragen eines Reporters erwirkte Aussage, dass das geltendes Recht unter genauer Beachtung der vorgegebenen Rahmenbedingungen auch mit der Waffe durchzusetzen sei. Ich habe die Entstehung des ursprünglichen Zitats seinerzeit (vermutlich live) beobachtet.
In "normalen" Zeiten hätte man kein Wort darüber verloren. Heutzutage wird ein "AfD-Schießbefehl an der Grenze" draus.
Genau das meine ich, wenn ich die Auseinandersetzung mit der AfD streckenweise hanebüchen finde. An dieser #Aufschrei-Kultur ist kein redliches Haar mehr dran. Wenn eine Schlagabtausch auf diesem Niveau alles ist, was man der AfD entgegenzusetzen hat, dann wird es in der Tat gruselig für die Republik.
Jede schlampig geführte Argumentation nützt der AfD und die weiß das.
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Es handelt sich nicht um geltendes Recht, da muss ich Dich leider korrigieren. Ein Grenzbeamter kann von der Schusswache Gebrauch machen, wenn von der Person, die da an der Grenze Ärger macht, eine entsprechende Bedrohung ausgeht. Und nur dann! Es kann überhaupt keine Rede davon sein, auf unbewaffnete Männer, Frauen und Kinder zu schießen, die unter einem Schlagbaum durchkrabbeln, oder einen Zaun niederdrücken.
Der Aufschrei galt erstens der Unkenntnis dieser Rechtslage, speziell von Personen, die andere gerne darüber belehren, wie mit den Kriegsflüchtlingen umzugehen sei. Zweitens galt er dem hysterischen Bedrohungsgefühl, dass mit solchen Forderungen ausgedrückt und geschürt wird. Auf nichts anderes hatte es die AfD abgesehen, und diese Form der politischen Unredlichkeit wird zurecht kritisiert.
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