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Deshalb berühren Teamtaktiken im Radsport nicht das Fairplay der Teams untereinander, da sie jedem Team offen stehen. Im olympischen Triathlon ist das jedoch anders, und daher auch im Hinblick auf das Fairplay anders zu beurteilen. :Blumen: |
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Anderenfalls, wenn jedes Land ein komplettes Team stellen dürfte wären im olympischen Straßenradrennen ein 800-Mann-Feld an der Startlinie. Edith hat für mich mal eben gegoogelt und ist fündig geworden: auch für das Olympische Straßenrennen gibt es eine Quotenregelung wie für den olynpischen Triathlon: Starke Nationen (wie der BDR) dürfen 4 Sportler für das Straßenrennen nach Rio schicken (=Höchstgröße), schwächere nur drei/ zwei/ einen oder keinen Sportler. |
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Diejenigen Länder, die lediglich Einzelstarter ins olympische Rennen schicken können, werden den Einsatz von Wasserträgern in konkurrierenden Teams vermutlich kritisch sehen. Eine Chancengleichheit, so ehrlich sollte man als Deutscher sein, ist hier nicht gegeben. :Blumen: |
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:Duell: |
klugschnackers argumente mit der unfairheit der vergebenen nationenstartplätze greift natürlich zu kurz. denn es steht natürlich jeder nation frei vorher mit den dementsprechenden ergebnissen für dieselbe anzahl von startplätzen zu sorgen. das ist nichts anderes als eine vor der individualisierten quali vorgeschaltete nationenquali, mit gleichen chancen für alle.
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Bereits im Vorfeld durch Taktiken und Absprachen dafür zu sorgen, dass manche Nationen bessere, andere dagegen schlechtere Chancen haben, scheint mir gegen den olympischen Geist zu verstoßen. Das ist nur meine Meinung, die natürlich auch falsch sein kann. :Blumen: |
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Die offizielle Begründung lt. Pressemitteilung der DTU vom 19. Juni war aber eine andere: „Für uns geht es in Rio darum, dass Anne in der Spitzengruppe vom Rad steigen kann. Somit ist es elementar, dass sie bei Verpassen der ersten Schwimmgruppe von ihren Teamkolleginnen unterstützt werden kann. Mit Anja Knapp und Laura Lindemann haben wir daher die stärksten Schwimmerinnen für Rio vorgeschlagen, um teamtaktisch variabel zu bleiben“Ergo wurden beide Frauen aus teamtaktischen Gründen nominiert, obwohl die DTU-Nominierungskriterien explizit vorgeben, dass nur eine Athletin mit der Begründung zur Nominierung vorgeschlagen werden kann. Bei den Männern dagegen wurde (willkürlich) eine andere Begründung herangezogen: Bei den Herren stehen für den Vorschlag, Gregor Buchholz und Steffen Justus, nach Brasilien zu entsenden, verbandspolitische Motive im Vordergrund. „Es wäre für uns und auch die Sportart nicht hilfreich, wenn das Männerrennen ohne deutsche Beteiligung stattfände“, so Häußlein. „Somit haben wir die zwei Athleten vorgeschlagen, die die beiden Olympiaplätze bei den Herren erkämpft hatten.“Wenn die Begründung bei den Herren zulässig ist, muss sie auch für Rebecca Robisch gelten - denn keine Frau hat mehr dafür gesorgt, dass Deutschland drei Quotenplätze bekam, als Rebecca Robisch. Deshalb bin ich der Ansicht, dass andere Juristen zu dem exakt gleichen Ergebnis wie das Sportschiedsgericht kommen würden und weder Rebecca Robisch noch Claudia Wisser ein Vorwurf zu machen ist. Der schwarze Peter ist eindeutig bei der DTU und hier wiederum maßgeblich bei Martin Engelhardt, Matthias Zöll und Reinhold Häußlein: Sie hätten objektive Kriterien aufstellen müssen. Sie hätten diese vereinbaren müssen. Sie hätten eine auf diesen Kriterien basierende belastbare Begründung liefern müssen, wer warum vorgeschlagen wurde. Stattdessen klar kommunizierte Willkür. |
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diese absprachen gibt es seit einführung der windschattenfreigabe, sprich seit mehr als 16 jahren. mit absprachen werden seitdem bundesligarennen, nachwuchsrennen, em-, wm- und olympiarennen bestritten. |
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