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Letztlich geht - sollte es zumindest - bei der Entscheidung der Adoption um das Wohl des Kindes. Da geht es um ein Abwägen der Lebenssituation vorher (Jugendheim, Pflegefamilie, ...) und hinterher (Umfeld, mögliche Diskriminierung, Familie, ...). Und in die Betrachtung gehört halt der Punkt eben als EIN Punkt mit hinein. Interessant finde ich aber bei einigen aber auch den Punkt dass zwar von Gleichberechtigung gesprochen wird, aber bei der Wahl zwischen "normaler" Familie und gleichgeschlechlichen Paaren bei der Adoption dann doch die "normalen" bevorzugt werden sollen. Gleichberechtigung? Aha. |
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Problemstellung bei homosexuellen Paaren ist bisher lediglich, dass die Adoption nicht durch das Elternpaar erfolgen kann, sondern nur durch eine Einzelperson. Der zweite Elternteil ist also bislang aussen vor, wenns was zu unterschreiben oder erben usw. gibt. Dies würde durch die Novellierung des Gesetzes entschärft werden, wenns durchkommt. Es geht also nicht darum, ob Adoptivkinder bei gleichgeschlechtlichen Paaren aufwachsen dürfen, sondern lediglich darum, ob sie Adoptivkind BEIDER Elternteile sein können wie bei 'normalen' Eltern. |
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Die Kinder in Regenbogenfamilien sind nahezu ausnahmslos leibliche Kinder eines der Partner oder von einem der Partner als Einzelperson adoptiert worden bevor die Lebenspartnerschaft angegeben und eingetragen wurde. Gelebte Gleichberechtigung in D halt. |
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Korrekt, für Homosexuelle Adoptivelter gelten genauso wie für Heteros dieselben Vorraussetzungen, da wird niemand anders behandelt. das sollte allerdings klar sein. Und natürlich werden Homosexuelle Paare wahrscheinlich eh nicht ins tiefste Oberbayern ziehen, in eine Dorf mit 300 Leute oder irgendwohin, wo sie noch nie z,b, nen Ausländer gesehen haben ( ich sag mal jetzt nicht wo :Lachen2: ) |
Wenn Paare adoptieren
Ehepaare werden bei Adoptionen bevorzugt, da durch den Bezug sowohl zu einer weiblichen als auch zu einer männlichen Bezugsperson ein natürliches Eltern-Kind Verhältnis herbeigeführt wird. Bestimmte Anforderungen müssen sie jedoch erfüllen. Wenn Einzelpersonen adoptieren Eine Adoption durch Einzelpersonen ist nach dem deutschen Recht generell möglich. Jedoch muss der Adoptionswillige mit einer besonders kritischen Prüfung seiner Verhältnisse rechnen. Adoptionsrecht bei homosexuellen Paaren Auch homosexuelle Paare wünschen sich oftmals eine Familie. Die gesetzliche Lage verbietet gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften die Fremdadoption. Dies ist tatsächlich die momentane Gesetzgebung in Deutschland. Danach muss man glauben, dass man in Deutschland der Meinung ist, dass ein einzelner "normaler" Single automatisch ein besserer Mensch ist als ein homosexuelles Paar. Da stellt sich mir langsam wirklich die Frage, wer an diesem Mobbing ein Interesse hat. Ums "Kindeswohl" gehts dabei bestimmt nicht. Iich weiß, dass dieses schon zigmal hier erwähnt wurde. (Hervorhebung in den Zitaten von mir) |
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Matthias |
Da hab ich ja ne interessante Diskussion verpasst. Auch wenn das meiste schon erwähnt wurde, so möchte ich eine Aussage nicht so stehen lassen
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Dieses beginnt mit der Einführung der Homoehe - hiergegen hatten seinerzeit die "christlichen" Parteien geklagt und zur Begründung auf den in Art. 6 GG festgeschriebenen besonderen Schutz von Ehe und Familie verwiesen. Das Verfassungsgericht in Karlsruhe ist dieser Argumentation bekanntlich NICHT gefolgt. In den folgenden Jahren gab es reihenweise Verfassungsbeschwerden von gleichgeschlechtlichen Paaren, die unter Verweis auf Art 3 GG gegen die Schlechterstellung der Eingetragener Partnerschaft gegenüber der Ehe geklagt hatten (Leider hat konnte sich jede dieser Klagen jeweils nur auf Teilaspekte, z.B. Besoldungsrecht, Hinterbliebenenrente etc. beziehen). Der Gesetzgeber hat sich jeweils auf den in Art. 6 GG festgeschriebenen besonderen Schutz von Ehe und Familie berufen um die jeweilige Ungleichbehanlung zu rechtfertigen. Mir ist kein Fall bekannt, in dem das Verfassungsgericht der Argumentation des Gesetzgebers gefolt wäre. Noch dieses Jahr sind aus Karlsruhe entsprechende Urteile über das Adoptionsrecht für Eingetragene Paare sowie über das Ehegattensplitting zu erwarten. :Huhu: Gruß Torsten |
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