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Meik 02.01.2013 23:25

Zitat:

Zitat von MattF (Beitrag 852274)
Wenn man die Adoption aber ablehnt

Ich hab nicht gesagt dass ich sie ablehne, man macht es sich nur zu einfach wenn man das Problem ignoriert. Die Entscheidung ist aber hier eben von den Erziehungsberechtigten zu treffen, sei es Jugendamt bei der Adoption oder den Eltern bei der Einwanderung oder, oder.

Letztlich geht - sollte es zumindest - bei der Entscheidung der Adoption um das Wohl des Kindes. Da geht es um ein Abwägen der Lebenssituation vorher (Jugendheim, Pflegefamilie, ...) und hinterher (Umfeld, mögliche Diskriminierung, Familie, ...). Und in die Betrachtung gehört halt der Punkt eben als EIN Punkt mit hinein.

Interessant finde ich aber bei einigen aber auch den Punkt dass zwar von Gleichberechtigung gesprochen wird, aber bei der Wahl zwischen "normaler" Familie und gleichgeschlechlichen Paaren bei der Adoption dann doch die "normalen" bevorzugt werden sollen. Gleichberechtigung? Aha.

sybenwurz 02.01.2013 23:25

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 852250)
...da die Kinder in den Fällen eben nicht durch Adoption in eine Regenbogenfamilie gekommen sind.

Wie kommste drauf?
Problemstellung bei homosexuellen Paaren ist bisher lediglich, dass die Adoption nicht durch das Elternpaar erfolgen kann, sondern nur durch eine Einzelperson.
Der zweite Elternteil ist also bislang aussen vor, wenns was zu unterschreiben oder erben usw. gibt.
Dies würde durch die Novellierung des Gesetzes entschärft werden, wenns durchkommt.
Es geht also nicht darum, ob Adoptivkinder bei gleichgeschlechtlichen Paaren aufwachsen dürfen, sondern lediglich darum, ob sie Adoptivkind BEIDER Elternteile sein können wie bei 'normalen' Eltern.

Meik 02.01.2013 23:42

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 852329)
Wie kommste drauf?

Versuchs mal in D als Person mit eingetragener gleichgeschlechtlicher Partnerschaft ein Kind zu bekommen. ;)

Die Kinder in Regenbogenfamilien sind nahezu ausnahmslos leibliche Kinder eines der Partner oder von einem der Partner als Einzelperson adoptiert worden bevor die Lebenspartnerschaft angegeben und eingetragen wurde. Gelebte Gleichberechtigung in D halt.

sybenwurz 02.01.2013 23:55

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 852334)
Versuchs mal in D als Person mit eingetragener gleichgeschlechtlicher Partnerschaft ...

Nee, lass mal, ich habs eher nedd so mit Kerlen...:-((

MattF 03.01.2013 00:06

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 852328)
Ich hab nicht gesagt dass ich sie ablehne, man macht es sich nur zu einfach wenn man das Problem ignoriert. Die Entscheidung ist aber hier eben von den Erziehungsberechtigten zu treffen, sei es Jugendamt bei der Adoption oder den Eltern bei der Einwanderung oder, oder.


Korrekt, für Homosexuelle Adoptivelter gelten genauso wie für Heteros dieselben Vorraussetzungen, da wird niemand anders behandelt. das sollte allerdings klar sein.

Und natürlich werden Homosexuelle Paare wahrscheinlich eh nicht ins tiefste Oberbayern ziehen, in eine Dorf mit 300 Leute oder irgendwohin, wo sie noch nie z,b, nen Ausländer gesehen haben ( ich sag mal jetzt nicht wo :Lachen2: )

Scotti 03.01.2013 00:12

Wenn Paare adoptieren
Ehepaare werden bei Adoptionen bevorzugt, da durch den Bezug sowohl zu einer weiblichen als auch zu einer männlichen Bezugsperson ein natürliches Eltern-Kind Verhältnis herbeigeführt wird. Bestimmte Anforderungen müssen sie jedoch erfüllen.


Wenn Einzelpersonen adoptieren
Eine Adoption durch Einzelpersonen ist nach dem deutschen Recht generell möglich. Jedoch muss der Adoptionswillige mit einer besonders kritischen Prüfung seiner Verhältnisse rechnen.


Adoptionsrecht bei homosexuellen Paaren
Auch homosexuelle Paare wünschen sich oftmals eine Familie. Die gesetzliche Lage verbietet gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften die Fremdadoption.



Dies ist tatsächlich die momentane Gesetzgebung in Deutschland. Danach muss man glauben, dass man in Deutschland der Meinung ist, dass ein einzelner "normaler" Single automatisch ein besserer Mensch ist als ein homosexuelles Paar.

Da stellt sich mir langsam wirklich die Frage, wer an diesem Mobbing ein Interesse hat. Ums "Kindeswohl" gehts dabei bestimmt nicht.

Iich weiß, dass dieses schon zigmal hier erwähnt wurde.
(Hervorhebung in den Zitaten von mir)

Matthias75 03.01.2013 09:16

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 852208)

Zitat:

Zitat von Ironmanfranky63 (Beitrag 852230)
Ich musste bloss noch mal schreiben auf Grund des Artikels" Selber Schuld warum ist er so blöd"

Wäre das auch deine Meinung bei einer Samenspende für ein heterosexuelles Paar?

Zitat:

Zitat von Scotti (Beitrag 852349)
Dies ist tatsächlich die momentane Gesetzgebung in Deutschland. Danach muss man glauben, dass man in Deutschland der Meinung ist, dass ein einzelner "normaler" Single automatisch ein besserer Mensch ist als ein homosexuelles Paar.

Da stellt sich mir langsam wirklich die Frage, wer an diesem Mobbing ein Interesse hat. Ums "Kindeswohl" gehts dabei bestimmt nicht.

Iich weiß, dass dieses schon zigmal hier erwähnt wurde.
(Hervorhebung in den Zitaten von mir)

Da interessanterweise häufiger die potentielle Benachteiligung als Argument aufgeführt wird und seltener (oder zumindest nicht offen) die tatsächliche Eignung des homosexuellen Paares Kinder zu erziehen thematisiert wird, stelle ich mir die Frage, ob eine Umfrage mit einer veränderten Fragestellung, z.B. "Sind homosexuelle Paare zur Erziehung von Kindern besser/schlechter geeignet?" andere Ergebnisse bringen würde als diese Umfrage.

Matthias

DragAttack 10.01.2013 16:11

Da hab ich ja ne interessante Diskussion verpasst. Auch wenn das meiste schon erwähnt wurde, so möchte ich eine Aussage nicht so stehen lassen

Zitat:

Zitat von TriBlade (Beitrag 851450)
Angenommen du hättest Recht, würde dies bedeuten, dass das Bundesverfassungsgericht unrecht hätte. Ziemlich starke Behauptung. Es gibt eine Menge Grundsatzentscheidungen, in denen die Ehe + Familie deutlich den gleichgeschlechtlichen Partnerschaften bevorzugt wurde. Darauf wollte ich lediglich hinweisen. Ich habe lediglich versucht darzustellen wie das Bundesverfassungsgericht in einigen Fällen entschieden hat. Wo ist da eine Lüge? Wo die falsche Interpretation?

Das stimmt nicht. Mir ist seit einführung der sog. Homoehe kein Fall bekannt, in dem das Verfassungsgericht dieser Argumentation gefolgt ist.

Dieses beginnt mit der Einführung der Homoehe - hiergegen hatten seinerzeit die "christlichen" Parteien geklagt und zur Begründung auf den in Art. 6 GG festgeschriebenen besonderen Schutz von Ehe und Familie verwiesen. Das Verfassungsgericht in Karlsruhe ist dieser Argumentation bekanntlich NICHT gefolgt.

In den folgenden Jahren gab es reihenweise Verfassungsbeschwerden von gleichgeschlechtlichen Paaren, die unter Verweis auf Art 3 GG gegen die Schlechterstellung der Eingetragener Partnerschaft gegenüber der Ehe geklagt hatten (Leider hat konnte sich jede dieser Klagen jeweils nur auf Teilaspekte, z.B. Besoldungsrecht, Hinterbliebenenrente etc. beziehen). Der Gesetzgeber hat sich jeweils auf den in Art. 6 GG festgeschriebenen besonderen Schutz von Ehe und Familie berufen um die jeweilige Ungleichbehanlung zu rechtfertigen. Mir ist kein Fall bekannt, in dem das Verfassungsgericht der Argumentation des Gesetzgebers gefolt wäre.

Noch dieses Jahr sind aus Karlsruhe entsprechende Urteile über das Adoptionsrecht für Eingetragene Paare sowie über das Ehegattensplitting zu erwarten. :Huhu:

Gruß Torsten


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