Schwarzfahrer |
05.07.2016 12:32 |
Zitat:
Zitat von Vicky
(Beitrag 1235561)
Das Urteil zur Lehrerin...
Ich finde das Urteil richtig und gut.
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Ich tue mich hingegen sehr schwer damit. Wenn mir der Arbeitgeber z.B. in einer Bank vorschreiben darf, mich in Anzug und Krawatte zu zwängen (was ich von mir aus nie tun würde), muß das Schulamt/der Staat als Arbeitgeber ebenso willkürliche Bekleidungsvorschriften und Restriktionen erlassen dürfen. Wenn mir die Restriktionen des Arbeitgebers nicht passen, suche ich mir einen anderen Beruf, oder füge mich, wenn mir die Sache, d.h. die inhaltliche Arbeit wichtig genug ist. Wem das Kopftuch wichtiger ist, als die Arbeit, der nimmt die Arbeit nicht ernst genug, wäre meine Reaktion.
Hier hat jemand die Argumente zu einem ähnlichen Thema noch besser (wenn auch polemisch) formuliert, als ich es kann.
Dazu kommt, daß das Kopftuch zunehmend zu einem wesentlichen Symbol für den fundamentalistischen Islam wurde. Dieser Islam ist mit unseren Werten und Verfassung sicher nicht vereinbar, egal was das Kopftuch für den Einzelnen privat religiös bedeutet. Atatürk hat seinerzeit Kopftuch und Fez in der Türkei in der Öffentlichkeit verboten, wohl wissend um diese Symbolik, um den Weg für eine freiere, offenere, säkulare Gesellschaft zu ebnen, und hat damit einen großen Wandel erreicht (der leider gerade von Erdogan zurückgedreht wird). Warum glauben wir, es besser zu machen, indem wir diese Symbole im Staatsdienst zulassen?
Da wünsche ich mir eine konsequente Gesetzgebung zu dem Thema, wie in Frankreich, um keine Steuergelder in solchen unseligen Prozessen zu verschwenden.
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