![]() |
Zitat:
Es geht vor Gericht und erstreitet ein solches Urteil, welches ich nun mehrfach verlinkt habe. Sie werden Recht bekommen, wenn nach Prüfung aller Umstände feststeht, dass das Paar ebenso wie ein heterosexuelles Paar geeinet und in der Lage ist, ein Kind zu erziehen. :Blumen: Ein Grundrecht ein Kind zu adoptieren hat weder ein heterosexuelles Paar, noch ein homosexuelles Paar. Hier geht es um den Schutz der Kinder. Sie sind schutzwürdig. Deshalb ist es zum Wohl des Kindes vorzuziehen, dass es in einer Familie aufwächst. |
Zitat:
:Blumen: |
Zitat:
M. |
Zitat:
|
Ich habe mir so ziemlich die gesamte Diskussion durchgelesen. Was ich als bedrückend und verletzend empfinde, ist die Art und Weise der (förmlich betrachtet völlig korrekten) Diskussion und die darin enthaltenen unterschwellig transportierten Glaubenssätze.
Es geht doch darum, ob Franzosen in ihrer Hauptstadt für oder gegen etwas demonstrieren "dürfen". Der Demonstrationsgrund löst hier eine Diskussion darüber aus, ob gleichgeschlechtliche Menschen die in einer Beziehung/Lebenspartnerschaft leben, gemeinsam Kinden aufziehen dürfen. Was ich für elementar erachte, ist der Schutz und die (vor allem materielle) Unterstützung einer Familie und damit meine ich Menschen, die sich zusammen die Aufgabe stellen ihre eigenen und mit in die Beziehung gebrachten Kinder gemeinsam auf- und zu erziehen. Dazu braucht es nicht das Konstrukt einer Ehe, sondern die gesellschaftliche Akzeptanz von unterschiedlichen Lebensentwürfen insbesondere Kindern die in diesen Lebensmodellen leben. Und dazu kann jeder beitragen, dass Kinder keiner Asugrenzung ausgesetzt sind, egal aus welcher Familie sind kommen. In meinem Freundes- und Bekanntenkreis halten sich gleich- und gegengeschlechtliche Paare die Waage, was man von denen die Kinder haben nicht sagen kann. Dort sind die Schwulen und Lesben deutlich in der Mehrzahl. Die (formellen) Gründe für eine Verpartnerung als auch für eine Ehe wären hinfällig, wenn wir uns endlich von tradierten Vorstellungen und Rollenklischees befreien und stattdessen nach vorn gerichtete Diskussionen führen. |
Zitat:
|
Zitat:
Zitat:
Ja, es gibt eine Kinderrechtskonvention, die 1989 durch die UN-Generalversammlung angenommen wurde, die von der Bundesregierung unterschrieben wurde. Im Wortlaut ist sie hier vom Familienministerium veröffentlicht. Demzufolge hat gem. Artikel 2 ein Kind das Recht, seine Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden. Das Wort "leiblich" - was es auch immer bedeuten soll - kommt in der Kinderrechtskonvention nicht vor und wurde von Dir ergänzt. Gemäß Artikel 20 hat "Ein Kind, das vorübergehend oder dauernd aus seiner familiären Umgebung herausgelöst wird oder dem der Verbleib in dieser Umgebung im eigenen Interesse nicht gestattet werden kann, hat Anspruch auf den besonderen Schutz und Beistand des Staates." Selbiger stellt deshalb eine "andere Formen der Betreuung eines solchen Kindes sicher", was u.a. eine Adoption sein kann. Du hast also ein Kind, dass aus welchen Gründen auch immer nicht bei den Personen, deren Gene es in sich trägt, sein kann - und auf der anderen Seite erwachsene Menschen, die willens sind, das Kind "an Kindes statt" anzunehmen. Wo ist Dein Problem? |
Zitat:
Der Staat vertritt die Auffassung dass sie keinen Anspruch haben. Ich finde das nicht schön aber auch nicht diskrimierend. |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:44 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.