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bergflohtri 16.03.2018 07:39

Geht ja nicht nur ums zubeißen. Wenn der Hund nicht angeleint ist und einem passierenden Radfahrer vors Vorderrad läuft und der dadurch zu Sturz kommt, dann kann den Hundehalter eine Schuld treffen.

Bommel91 16.03.2018 07:54

Es ist egal, ob den Tierhalter eine Schuld trifft, solange sich die typische Tierspezifische Gefahr realisiert. Reine Gefährdungshaftung (833 BGB) nennt man das.

bergflohtri 16.03.2018 09:22

Gut zu wissen - bei uns verhält es sich aktuell so, dass Hundebesitzer gerne 5 oder mehr meterlange Leinen verwenden weil sie ihre Hunde in der Bewegungsfreiheit weniger einschränken wollen. Bedeutet die grundsätzliche Haftung, dass es im Falle einer Schädigung des Radfahrers dann ohne Bedeutung ist, ob der Hund angeleint war oder nicht (wenn die Leine so lang war, dass der Hund trotzdem vors Rad laufen konnte)?
- und wie verhält es sich, wenn ich als Radfahrer rechtzeitig erkenne, dass ein Hund nicht ausreichend gesichert ist? Beispiel: ein Radweg und ein Gehweg verlaufen parallel zueinander, ich fahre auf dem Radweg und nähere mich einer Person die mit nicht angeleintem Hund auf dem Gehweg neben dem Radweg unterwegs ist. Muss ich die Möglichkeit, dass der Hund plötzlich auf den Radweg rüberläuft voraussehen und so langsam fahren, dass ich noch rechtzeitig stehenbleiben kann?

tandem65 16.03.2018 09:47

Zitat:

Zitat von bergflohtri (Beitrag 1367243)
Gut zu wissen - bei uns verhält es sich aktuell so, dass Hundebesitzer gerne 5 oder mehr meterlange Leinen verwenden weil sie ihre Hunde in der Bewegungsfreiheit weniger einschränken wollen. Bedeutet die grundsätzliche Haftung, dass es im Falle einer Schädigung des Radfahrers dann ohne Bedeutung ist, ob der Hund angeleint war oder nicht (wenn die Leine so lang war, dass der Hund trotzdem vors Rad laufen konnte)?
- und wie verhält es sich, wenn ich als Radfahrer rechtzeitig erkenne, dass ein Hund nicht ausreichend gesichert ist? Beispiel: ein Radweg und ein Gehweg verlaufen parallel zueinander, ich fahre auf dem Radweg und nähere mich einer Person die mit nicht angeleintem Hund auf dem Gehweg neben dem Radweg unterwegs ist. Muss ich die Möglichkeit, dass der Hund plötzlich auf den Radweg rüberläuft voraussehen und so langsam fahren, dass ich noch rechtzeitig stehenbleiben kann?

Du gibst Dir ja selbst die Antwort. ;)
Du bist schlauer als das Herrchen/Frauchen und sogar als der Hund. Durch die Gefährdungshaftung ist auf jeden Fall Mitschuld bei dem Hundehalter, durch §1 STVO bist Du angehalten das zu beachten in Deinem Fahrverhalten.

qbz 16.03.2018 09:54

Hunde sind halt Tiere, die gerne rumschnüffeln und Geruchsquellen über Meter hinweg riechen und deswegen auch mal ganz schnell und heftig ihre Richtung beim Vorwärtslaufen ändern, ob mit oder ohne Leine. Es empfiehlt sich einfach mit dem Rad langsamer, in Bremsbereitschaft und mit Abstand, soweit wie möglich, an Spaziergänger mit Hunden vorbeizufahren. Das würde man bei grösseren Tieren selbstverständlich machen, wenn z.B. Schafe/-Kühe einen Radweg kreuzen oder nutzen.

Ich persönlich meide Radwege, die für Fussgänger und Radfahrer gedacht sind, egal ob zu Fuss, per Rad, mit oder ohne Hunde, soweit es geht.

unholy666 16.03.2018 10:46

Jens,

Glückwunsch zu deinem "Sieg"! Freut mich, dass die Tante jetzt mal richtig zahlen muss. Ich hoffe sie hat jetzt endlich kapiert...

svenio 16.03.2018 11:54

Ich mache es so: wenn der Hund ganz kurz an der Leine ist oder sogar am Halsband gehalten wird, dann fahre ich normal vorbei. Der Halter zeigt mir dadurch an, dass er mich gesehen hat und er den Hund "im Griff" hat. Sobald der Halter den Hund an längerer Leine hat oder sogar gar nicht an der Leine, ist Schrittgeschwindigkeit angesagt. Der Hund kann mich als Radfahrer nicht einschätzen und der Halter hält es offensichtlich nicht für nötig, die entsprechende Vorsicht walten zu lassen. Wenn ich den Eindruck habe, der Halter sieht mich nicht (weil ich bspw. von hinten komme), rufe ich rechtzeigt, um ihm die Möglichkeit zu geben, den Hund zu sich zu rufen.

Bisher ist nie etwas passiert, weder wenn ich auf dem Rad saß, noch wenn ich mit meinem Hund spazieren war.

Ich mache es ähnlich wie qbz, als Radfahrer meide ich Hundewege und als Gassigeher meide ich Radwege. Radfahrer und Hunde passen eher schlecht zusammen.

Seyan 19.03.2018 13:49

Zitat:

Zitat von bergflohtri (Beitrag 1367243)
- und wie verhält es sich, wenn ich als Radfahrer rechtzeitig erkenne, dass ein Hund nicht ausreichend gesichert ist? Beispiel: ein Radweg und ein Gehweg verlaufen parallel zueinander, ich fahre auf dem Radweg und nähere mich einer Person die mit nicht angeleintem Hund auf dem Gehweg neben dem Radweg unterwegs ist. Muss ich die Möglichkeit, dass der Hund plötzlich auf den Radweg rüberläuft voraussehen und so langsam fahren, dass ich noch rechtzeitig stehenbleiben kann?

Ist es in dem Fall nicht egal, ob da ein Hund dabei ist? Denn auch ein Mensch kann - aus welchen Gründen auch immer - auf den Radweg "ausweichen". Ich für meinen Fall reduziere meine Geschwindigkeit auf solchen Strecken, wenn ich sehe, dass da Personen sind. Denn meine Reaktion kenne ich - deren Reaktion nicht. Vor allem, da man am Rennrad ja keine Klingel hat, um auf sich aufmerksam zu machen. Oft sind die (älteren) Leute völlig überrascht, selbst wenn man langsam an ihnen vorbei radelt.


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