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Ich habe da Anfangs den Vertrieb in Europa organisiert, bei denen wurde nichts kopiert, ausser der Attitude von Apple Gründer Steve Jobs. Am Anfang waren dass 10 mann, jetzt Milliardenunternehmen.....Ich kann nur vor der Arroganz warnen Chinesen immer mit Copyshop abzutun... |
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Genauso ist es bei einer Antriebsbatterie. Tauscht du ein Zellmodul gegen ein gleiches aus, dann bleibt die BE erhalten, baust du aber ein anderes Modul ein weil die original verbauten nicht mehr verfügbar sind, dann ist die BE erloschen. Da man wahrscheinlich keine unterschiedlichen Module mischen kann müsste man ohnehin die ganze Batterie auf andere Zellchemie umbauen, damit ist dann klar, dass die BE weg ist. Man kann natürlich wieder eine BE beantragen, dann muss man aber nachweisen dass die neu verbaute Batterie sicher ist, d.h. dass auch die Ladeelektronik dafür geeignet ist. Da kommt dann der Fahrzeughersteller ins Spiel, weil nur der OEM genau sagen kann was die Ladeelektronik macht. Das wid also kompliziert. |
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Es gibt schon heute sehr viele Teile die man in ein Auto einbauen kann, ohne dass die Betriebserlaubnis erlischt und ohne dass man dies dem TÜV zur Kenntnis vorlegen muss. Im wesentlichen gilt das für Teile, bei denen es eine sogenannte ECE-Typgenehmigung gibt. Da ein Ersatzakku nicht unmittelbar die Fahrsicherheit beeinträchtigt, würde es für einen Hersteller, der sowas anbieten will nur darum gehen eine ausreichende Brandsicherheit im Vergleich zum Originalteil nachzuweisen. Der Trend bei E-Auto-Akkus geht ohnehin wegen der höheren Zyklsufestigkeit von Lithium-Ionen-Akkus hin zu Lithium-Eisenphosphat-Akkus, die neben eine höheren Zyklusfestigkeit auch ein deutlich geringeres Brandrisiko haben. Bei mechanischen Beschädigungn ist das Brandrisiko bei Lithium-Eisenphosphat-Speichern sogar bei nahezu Null, so dass es nicht nachvollziehbar ist, warum es -wenn erstmal genügend E-Autos auf dem Markt und in die Jahre gekommen sind- nicht auch passende Ersatzakkus geben sollte, deren Hersteller sich die Mühe gemacht hat, sich eine ECE-Typgenehmigung zu besorgen, wie es jeder Alu-Felgenhersteller oder Reifenhersteller heute ja auch schon machen muss. |
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Vielleicht hilft bei der Diskussion die Erfahrung aus dem E-Bike-Geschäft als erste Orientierung für Möglichkeiten; das läuft ja schon länger in rel. großen Stückzahlen.
Was sagen die Leute aus der Branche (tandem, Sybi, andere?): gibt es einen Markt oder organisierte Entsorgung/Recycling für alte Akkus? Können einfach nachgebaute Ersatz-Akkus für alte, nicht mehr produzierte E-Bikes beschafft und eingesetzt werden? (Interessiert auch persönlich; das E-Bike meiner Frau hat ziemlich an Reichweite verloren, ein Ersatzakku, evtl. sogar dem alten überlegen dank Fortschritten in der Technik, wäre da schon von Interesse). Wie ist der Vergleich bzgl. Reparatur, Werterhalt, Generalüberholung zu alten "mechanischen" Rädern? |
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Bei Bosch Classic Line Motorsystemen gibt es Lizensierte Nachbauten für die Bosch selbst keine Akkus mehr produziert. Diese haben dann sogar durch größere Kapazitäten als die Bosch Originale. Zugegeben, da benötigt dann der Hersteller nur noch eine selbsterstellte Konformitätserklärung aber ich sehe da kein Grundsätzliches Problem für die Automobilindustrie, das entsprechendes nicht hinbekommen können. Grundsätzlich ist die Gefahrgutverordnung einzuhalten. That's ist. |
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Ich vermute mal, dass sich der Mediziner nicht mit den Details von Zulassungsverfahren auskennt. Typgenehmigungen gibt es z.B. bei Leuchtmitteln, eine H4 Lampe darfst du in jeden beliebigen Scheinwerfer mit H4 Sockel einbauen und alles ist i.O. Bei Reifen hört das schon wieder auf, die haben zwar auch eine allgmeine Bauartprüfung, aber trotzdem darfst du auf dein Fahrzeug nicht jeden beliebigen Reifen montieren. Bei Batterien ist das Thema aber wie schon mehrfach geschrieben, dass die Betriebserlaubnis immer nur in Kombination Batterie mit Ladeelektronik mit mechanischen/thermischen Schutzeinrichtungen erfolgt, also sehr individuell und fahrzeugspezifisch ist. Vergleichbar wäre das villeicht mit einem Airbag-System, da darfst du auch nicht das Lenkrad mit dem Airbag eines anderen Fahrzeugmodells verbauen, obwohl das in einem anderen Fahrzeug für den Strassenverkehr homologiert ist. Auch beim Airbag muss die Auslösecharachteristik mit der Airbag Geometrie und Entfaltungsgeschwindigkeit auf den jeweiligen Fahrzeuginnenraum angepasst und abgenommen sein. Eine einfache e-Nummer auf dem Airbag reicht da nicht. |
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