Zitat:
Zitat von Klugschnacker
(Beitrag 1189603)
Du hast die so genannten formalen Gründe jetzt unterschlagen; man gewinnt den Eindruck, als würden 65% der Schutz suchenden Menschen Asyl oder den Flüchtlingsstatus bekommen. Es sind aber "nur" 45%.
Zu den abgewiesenen Menschen, die trotzdem bleiben: Hier bin ich gespaltener Meinung. Einerseits muss der Staat seine demokratisch legitimierten Entscheidungen auch durchsetzen. Andererseits: Wenn sich ein Verfahren jahrelang hinzieht, sodass die betreffende Person längst hier integriert ist, einen Arbeitsplatz hat und die Kinder seit Jahren eine deutsche Schule besuchen und Deutsch als Muttersprache sprechen – dann empfinde ich eine Abschiebung als unnötige Härte vor allem den Kindern gegenüber. Das Asylrecht entstand aus einer humanitären Grundhaltung heraus. Die soll IMO auch in Grenzfragen spürbar sein.
Das ist aber nur mein Gefühl. Um vom Verstand her etwas über diese Sachlage zu sagen, fehlt mir der Einblick. Vielleicht kann qbz seine Sicht auf diese Dinge beisteuern.
Grüße,
Arne
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Gesetzliche Bestimmungen kennen kein Erbarmen. Die Abschiebungsentscheidung hängt ausschliesslich von der Bewertung der Sicherheit für die Flüchtlinge im Heimtland ab. Der Grad der Integration, der Arbeitsplatz, die Sprachkenntnisse, hier geborene Kinder spielen im Gesetz und den Ausführungsvorschriften keine Rolle. Ausnahmen wären z.B. zu gewähren für die Zeit eines Krankheitsfalls, der nur hier behandelbar ist und wofür es im Heimatland keine Versorgung gibt. Für die Umsetzung der Abschiebung werden für diejenigen, die schon Jahre hier sind und vor allem für Familien, meistens längere Fristen (noch 1-2 Jahre Duldung) eingeräumt. Man möchte verständlicherweise möglichst eine "freiwillige" Rückkehr / Rückreise erreichen, weil Zwangsabschiebungen sich vor allem für Kinder belastend auswirken (mit der Polizei von der Schule abholen) und für die Behörden mehr Arbeit bedeuten.
Es existieren in manchen Bundesländern Härtefallkommissionen an die gut integrierte Flüchtlingsfamlien eine Ausnahmeregelung beantragen können. Die Möglichkeit quasi in einen Einwanderungsstatus zu wechseln ist im Asylverfahren selbst leider nicht vorgesehen. (wegen des Abschreckungseffektes). Auch können Ausgewiesene später nicht als legale Arbeitsmigranten gleich wieder zurückkehren. Der einzige Weg für die (z.B. hier geborenen und aufgewachsenen) Kinder besteht dann später in der Aufnahme einer Ausbildung / Studium (Aufenthalt zu Ausbildungszwecken).
Ps: Dass von den zum 30.6.2015 abgelehnten Asylbewerber noch 71 % eine Duldung besitzen, liegt IMHO grösstenteils an Fristen für eine freiwillige Ausreise und an Einsprüchen, welche die Asylbewerber stellen können. Gerade letztere dauern natürlich.
(Hast Du, spanky, für diese Zahlen evtl. einen Link?).
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