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Ich war ja am letzten Wochenende beim Spreewaldduathlon am Start.
Eindruck: Die Kampfrichter haben schon genau hingeschaut, aber speziell bei den neuen und teils auch modellspezifischen Problemen ein Auge zugedrückt. Meine minimale Überdeckung der Armschalen durch die Flasche (maximal ein cm pro Seite) war gar kein Problem. Ich hab bei einigen mitbekommen, das die hintere Verpflegungs/Werkzeug Box bemängelt wurde, aber eher in dem Sinne von: Nächstes Jahr lassen wir Dich damit nicht mehr starten... |
Finde ich ein faires und gutes Vorgehen. Sicherlich gibt es auch sehr viele, die nicht so tief in der Tri-Bubble sind & das noch gar nicht großartig mitbekommen haben.
Mal schauen, wie das bei den ersten großen Rennen (Kraichgau & Hamburg) umgesetzt wird. |
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Ich hab von nem Vereinskollegen gehört, der hatte auch ne Verpflegungsbox am Canyon...als er zum Kari schritt, wurde schon klar, das wird nich einfach.. Am Ende ging es um Millimeter, die die Box NICHT aus dem handgebastelten klarsichtfolien 30 x 30 cm Fenster beim anhalten herausragte, also zugelassen...allerdings auch ein wenig durch den Druck der hinten wartenden und den Prozess des immer wieder Schabloneanhaltens...da wurde in der Schlange schon geschmunzelt... vorne hatte er abgeschraubt, da beim letzten wettkampf es leicht rüberragte..diesmal hat vorne keiner geschaut... Er hatte aber nen Schraubendreher dabei.... |
beim Liga-Triathlon in Fulda vorgestern sehr ähnlich, die Schablonen wurden angehalten und wenns klar drüberragte zum Ab/Umbau aufgefordert, in der Grauzone wurde aber durchgewunken, zB die XLAB Aero-Pouch hinterm Sattel die recht viele Athleten hatten, wenn die über die Hinterachse knapp hinausragte hiess es "heute noch ok aber nächstes Mal bitte nicht mehr"
Mein Aufbau vorne bekam zunächst per Augenschein ein "das wird aber nix", die Schablone sagte dann aber "alles konform" Gefeilsche um Zenti- bzw. Millimeter habe ich nicht mitbekommen. |
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Hallo ihr lieben, gilt das mit der Hinterachse nicht nur für im Rahmen integrierte Systeme? |
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Hier nochmal der Text, eigentlich eindeutig: https://www.triathlondeutschland.de/...n/sportordnung 23.6 Mitgeführte Behälter insbesondere für Getränke, Werkzeuge, Ersatzteile oder Nahrungsmittel müssen aus unzerbrechlichem Material sein und sind inkl. deren Befestigung unter Beachtung der nachfolgenden Punkte erlaubt. Grundsätzlich: Die Regelung für das Heck gilt ab der Sattelstütze entgegen Fahrtrichtung. Die Regelung für das Oberrohr gilt ab dem Ansatz des beweglichen Anteils des Lenkkopfes bis zur Sattelstütze. Die Regelung für den Lenker und alle Lenkeranbauten gilt ab dem beweglichen Teil des Lenkkopfes in Fahrtrichtung. a. Heck: Alle angebrachten Halterungen, Behälter, Flaschenhalter etc. müssen komplett in einen imaginär gesetzten Rahmen von 30x30cm passen. Flaschen dürfen darüber hinausstehen. Maximal sind 2 Flaschen bis jeweils 1 Liter Inhalt erlaubt. b. Ausnahme Heck: Im Rahmen integrierte Getränkesysteme, dürfen • größer als 30 x 30 cm sein, • insgesamt nicht mehr als 2 Liter enthalten, • aber die vertikale Linie durch die Hinterachse nicht überragen. Zusätzlich dürfen keine Anbauten entsprechend der Heck-Regelung angebracht werden. |
Zitat:
- vertikal/horizontal - anliegend an die Rückseite/Winkel der Sattelstütze - frei rotierend "Die Regelung für das Heck gilt ab der Sattelstütze entgegen Fahrtrichtung." "...müssen komplett in einen imaginär gesetzten Rahmen von 30x30cm passen" Die Sportordnung macht dazu keine Vorgaben. Wenn so etwas schon so genau geregelt wird, dann möchte ich nicht wieder auf die Willkür der Kampfrichter hoffen müssen. Und nach meinem Verständnis müsste jetzt alles, was über Sattelstütze (und einer gedachten Verlängerung nach oben und unten) hinaus steht, in diese Zone passen, egal wie die 30x30 cm ausgerichtet/rotiert werden. Und so lange alle Behälter/Anbauten in diese 30x30 cm Zone passen, dann ist nach meinen Verständnis der Regeln die gedachte Linie durch die Hinterachse irrelevant. Das gilt nur für die Ausnahme "integriertes Trinksystem, wenn größer als 30x30 cm" (Specialized SHIV Regel). Auch mein Verständnis: Wenn ein integriertes Trinksystem in die 30x30 cm Zone passt, dann muss man nicht auf die b) Ausnahme Heck zurückgreifen, sondern dann kann man sich auf a) berufen. In diesem Fall wäre die gedachte Linie durch die Hinterachse ebenfalls irrelevant. |
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