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Wo wohnst du ? Ist das ausschlaggebend, Wälder sind alle gleich und in der Bronx steht noch kein Wald.
Ihr seid mir ein paar Schisser ! Selbstverständlich würde ich hingehen und nachschauen, die Hexe von Blair Witch Project wird schon nicht die Stimme verstellt haben. |
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Es kommt immer drauf an. Im übrigen teile ich die Ansichten meiner Vorposter: dumm gelaufen. Wäre froh, wenn bei uns Hunde mit Leuchte rumliefen. Tun sie nicht. Halte auch den Hund nicht für ursächlich für den Schaden. |
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auch von mir gute Besserung. Von der Haftungsfrage ist es aber eben nicht so, dass dem Tier bzw. dem Halter ein Verschulden nachgewiesen werden muss. Ein Hund unterliegt ebenso wie z.B. ein Kraftfahrzeug der sogenannten Gefährdungshaftung. Du hättest schon gute Chancen gehabt, wenigstens einen Teil Deiner Kosten erstattet zu bekommen. Hierzu habe ich zwei interessante Urteile gefunden: Jogger muss Hund ausweichen Ein Jogger muss einem Hund notfalls in einem Bogen ausweichen oder das Tempo verringern. Andernfalls riskiert der Jogger bei einem Sturz eine Mithaftung. Nach Auffassung des Gerichts ist nur das Ausweichen eine angemessene Reaktion auf das unberechenbare Verhalten eines Hundes . Damit gab das OLG der Schadenersatz- und Schmerzensgeldklage eines Joggers nur zum Teil statt. OLG Koblenz, Az.: 5 U 27/03 Jogger gegen Hund – Mitschuld des Geschädigten Ein Jogger stürzte über einen unangeleint herumlaufenden Hund und zog sich dabei Knochenbrüche zu. Er forderte Schadensersatz von der Tierhalterhaftpflichtversicherung des Hundebesitzers. Das Gericht vertrat die Auffassung, der Jogger hätte den Hund schon von weitem gesehen, war aber trotzdem mit unverminderter Geschwindigkeit weitergelaufen. Er hätte sich auf das unberechenbare Verhalten des Hundes einstellen, notfalls in einem weiten Bogen ausweichen oder das Tempo verringern müssen. Deshalb trifft ihn eine Mitschuld. Die Versicherung muss nur 70 Prozent des verlangten Verdienstausfalls und Schmerzengeldes zahlen. OLG Koblenz, Az.: 5 U 27/03 |
@ Frieder,
Anzeige kannst du vergessen, da der Hund mit Licht gekennzeichnet war trifft ihn ( bzw. den Halter) nur 'ne geringe Teilschuld, wenn du nachweisen kannst dass du ihm ausweichen musstest. Das der Besitzer abgehauen ist, war von ihm 'ne Sch...-Reaktion, aber weg ist weg und nach meiner Erfahrung bringen Anzeigen gegen Unbekannt nix, solange es kein Kapitalverbrechen ist. Es tut mir wirklich leid mit deinem Wadenbeinbruch und kann es gut nachvollziehen, da mir das gleiche August 2006 passiert ist, allerdings mit Syndesmosebandriss. Wurde operiert und April 2007 lief ich wieder einen HM mit, natürlich keine Bestzeit;) . Bei mir ist es übrigens beim Training mit meinem Hund auf einer nassen Wiese passiert. In ein Loch getreten, weg gerutscht und den Rest kennst du ja:Cheese: . Wenn die Ärzte dir zu 'ner OP raten, kann es so verkehrt nicht sein. Hat bei mir super geholfen. Wünsche dir 'ne gute und unkomplizierte Genesung, Björn:Huhu: |
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