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Triasven 19.10.2016 18:07

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1266271)
Triasven, verstehe ich Dich richtig, dass Du befürchtest, gleichgeschlechtliche Paare könnten anderen Eltern ihre Kinder wegnehmen?

Mir ist nicht klar, worauf Du hinauswillst. Wärst Du so gut, mir das zentrale Argument nochmals kurz zu erläutern?
:Blumen:

Da verstehst du mich falsch.

Die zentrale Frage, die ich auch relativ klar formuliert habe:

Steht das Grundrecht des Kindes auf leibliche Eltern über dem Wunch homosexueller Paare auf die Erziehung eines Kindes.
Und wenn 2teres gelten solle, auf welcher grundrechtlichen Entscheidung soll dass entschieden werden.

Gerade im Hinblick darauf, dass für dich gewisse Rechte unverhandelbar sind, halte ich diese Frage für essentiell.

Denn es klärt darüber auf, ob Homosexuelle ein Grundrecht auf Kinder haben, oder ob man ihnen diesen Wunsch verwehren kann, ohne sie menschenrechtlich zu diskrimieren

Stefan 19.10.2016 18:11

Zitat:

Zitat von Triasven (Beitrag 1266277)
Denn es klärt darüber auf, ob Homosexuelle ein Grundrecht auf Kinder haben..............

Haben denn Heterosexuelle ein Grundrecht auf Kinder?

Klugschnacker 19.10.2016 18:12

Zitat:

Zitat von Vicky (Beitrag 1266275)
Deine Frage beantwortet das BVerfG folgendermaßen:

"… Bedenken, die sich gegen das Aufwachsen von Kindern in gleichgeschlechtlichen Elterngemeinschaften im Allgemeinen richten, wurden in der ganz überwiegenden Zahl der sachverständigen Stellungnahmen zurückgewiesen."

Das ist ein bemerkenswerter Satz, den ich in dieser Deutlichkeit noch nicht kannte, danke dafür! Das Bundesverfassungsgericht steht nicht gerade im Ruf, übermäßig progressiv zu sein.
:Blumen:

Triasven 19.10.2016 18:17

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 1266278)
Haben denn Heterosexuelle ein Grundrecht auf Kinder?

Nein haben Sie nicht.

Du bist mittlerweile der x. der sich auf die Eltern bezieht.

Daher nochmal in aller Deutlichkeit: Es geht um das KIND.

Ein Kind hat Grundrechte. Darunter das, bei seinen leiblichen Eltern aufzuwachsen.

Hier wird immer und immer wieder darauf verwiesen, dass (entsprechend der Grundrechte) alle Menschen gleich sein sollen.

Mit Verlaub: Ein Kind was nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwächst, ist per Definition nicht einem Kind gleich, was dies tut.

Damit herrscht ein Widerspruch der hier (warum auch immer) vollständig ignoriert wird.

Willi 19.10.2016 18:20

Zitat:

Zitat von Triasven (Beitrag 1266277)
Steht das Grundrecht des Kindes auf leibliche Eltern über dem Wunch homosexueller Paare auf die Erziehung eines Kindes.
Und wenn 2teres gelten solle, auf welcher grundrechtlichen Entscheidung soll dass entschieden werden.

Triasven, einer Adoption eines Kindes durch wen auch immer muss immer eine Freigabe zur Adoption vorausgehen.

Falls Du das Recht, ein Kind zur Adoption freizugeben, in Frage stellst - wie willst Du Eltern dazu zwingen, ein Kind aufzuziehen?

Wie gehst Du mit Kindern um, deren Eltern gar nicht bekannt sind (Stichwort: Babyklappe)?

Klugschnacker 19.10.2016 18:22

Zitat:

Zitat von Triasven (Beitrag 1266277)
Da verstehst du mich falsch.

Die zentrale Frage, die ich auch relativ klar formuliert habe:

Steht das Grundrecht des Kindes auf leibliche Eltern über dem Wunch homosexueller Paare auf die Erziehung eines Kindes. Und wenn 2teres gelten solle, auf welcher grundrechtlichen Entscheidung soll dass entschieden werden.

Gerade im Hinblick darauf, dass für dich gewisse Rechte unverhandelbar sind, halte ich diese Frage für essentiell. Denn es klärt darüber auf, ob Homosexuelle ein Grundrecht auf Kinder haben, oder ob man ihnen diesen Wunsch verwehren kann, ohne sie menschenrechtlich zu diskrimieren

Tut mir leid, wenn ich da auf dem Schlauch stehe. Ich hatte Dich gefragt, ob Du Dein zentrales Argument für mich nochmals kurz darstellen könntest. Du antwortest mir jedoch mit einer Gegenfrage, deren Sinn mir nicht klar ist, und die ich nicht beantworten kann. Ich habe es daher leider wieder nicht kapiert, sorry. Danke jedenfalls für Deine Mühe!
:Blumen:

Vielleicht würde mir ein konkretes Beispiel helfen, falls Du noch den Nerv dafür hast:

Ein Kind hat keine Eltern mehr, deshalb werden Eltern gesucht, die es adoptieren und liebevoll aufziehen können. Ein heterosexuelles und ein homosexuelles Paar bewerben sich darum. Wie führst Du dieses Beispiel weiter, damit ich verstehe, worauf es Dir im Kern ankommt?
:Blumen:

Triasven 19.10.2016 18:25

Zitat:

Zitat von Willi (Beitrag 1266281)
Falls Du das Recht, ein Kind zur Adoption freizugeben, in Frage stellst -

Ich stelle infrage, dass es ein Menschenrecht ist aufgrund seiner sexuellen Neigung ein Kind grosszuziehen.

Triasven 19.10.2016 18:27

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1266282)
Tut mir leid, wenn ich da auf dem Schlauch stehe. Ich hatte Dich gefragt, ob Du Dein zentrales Argument für mich nochmals kurz darstellen könntest. Du antwortest mir jedoch mit einer Gegenfrage, deren Sinn mir nicht klar ist, und die ich nicht beantworten kann. Ich habe es daher leider wieder nicht kapiert, sorry. Danke jedenfalls für Deine Mühe!
:Blumen:

Vielleicht würde mir ein konkretes Beispiel helfen, falls Du noch den Nerv dafür hast:

Ein Kind hat keine Eltern mehr, deshalb werden Eltern gesucht, die es adoptieren und liebevoll aufziehen können. Ein heterosexuelles und ein homosexuelles Paar bewerben sich darum. Wie führst Du dieses Beispiel weiter, damit ich verstehe, worauf es Dir im Kern ankommt?
:Blumen:

Schon wieder die falsche Richtung:

Ein homosexuelles Paar will ein Kind adoptieren und es wird ihm verweigert. Wie geht das damit um?

So gibt das Beispiel meine Frage wieder.


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