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Die zentrale Frage, die ich auch relativ klar formuliert habe: Steht das Grundrecht des Kindes auf leibliche Eltern über dem Wunch homosexueller Paare auf die Erziehung eines Kindes. Und wenn 2teres gelten solle, auf welcher grundrechtlichen Entscheidung soll dass entschieden werden. Gerade im Hinblick darauf, dass für dich gewisse Rechte unverhandelbar sind, halte ich diese Frage für essentiell. Denn es klärt darüber auf, ob Homosexuelle ein Grundrecht auf Kinder haben, oder ob man ihnen diesen Wunsch verwehren kann, ohne sie menschenrechtlich zu diskrimieren |
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:Blumen: |
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Du bist mittlerweile der x. der sich auf die Eltern bezieht. Daher nochmal in aller Deutlichkeit: Es geht um das KIND. Ein Kind hat Grundrechte. Darunter das, bei seinen leiblichen Eltern aufzuwachsen. Hier wird immer und immer wieder darauf verwiesen, dass (entsprechend der Grundrechte) alle Menschen gleich sein sollen. Mit Verlaub: Ein Kind was nicht bei seinen leiblichen Eltern aufwächst, ist per Definition nicht einem Kind gleich, was dies tut. Damit herrscht ein Widerspruch der hier (warum auch immer) vollständig ignoriert wird. |
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Falls Du das Recht, ein Kind zur Adoption freizugeben, in Frage stellst - wie willst Du Eltern dazu zwingen, ein Kind aufzuziehen? Wie gehst Du mit Kindern um, deren Eltern gar nicht bekannt sind (Stichwort: Babyklappe)? |
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:Blumen: Vielleicht würde mir ein konkretes Beispiel helfen, falls Du noch den Nerv dafür hast: Ein Kind hat keine Eltern mehr, deshalb werden Eltern gesucht, die es adoptieren und liebevoll aufziehen können. Ein heterosexuelles und ein homosexuelles Paar bewerben sich darum. Wie führst Du dieses Beispiel weiter, damit ich verstehe, worauf es Dir im Kern ankommt? :Blumen: |
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Ein homosexuelles Paar will ein Kind adoptieren und es wird ihm verweigert. Wie geht das damit um? So gibt das Beispiel meine Frage wieder. |
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