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Helios 21.11.2021 10:59

Es wurde von einer Übergangsfrist von 4 Wochen gefaselt, in der Maßnahmen, welche nach dem alten Recht angeordnet wurden, noch Bestand haben.

Schattenboxen von Juristen - Deppenhaufen united - das Meinungsbild bleibt beim erstaunten Zuschauer übrig - oder: se winna täggs it aoll -

P.S. da im Wahlkreis von Kubicki - dem Wolf - noch jede Menge freie intensiv Betten vorrätig sein sollen und dabei alle Kneipen offen haben, wäre es sinnvoll die Leute dorthin zu verlegen, dann könnten die Angehörigen gleich Urlaub machen und für abendliche Unterhaltung ist auch gesorgt.

Hafu 21.11.2021 11:51

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1634477)
Nein, man hat eine Gültigkeit bis zum 19.3.22 festgelegt, d.h. über den ganzen Winter. Man kann wegen der Rechtssicherheit für viele Selbständige und Bürger das nicht einfach wieder ändern.
....

Der Gesetzgeber kann Gesetze ändern. Punkt.

Das ist ein wesentliches Element unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates.

Für Grundgesetzänderungen benötigt man eine 2/3 Mehrheit, für alle anderen Änderungen benötigt man eine einfache parlamentarische Mehrheit.

LidlRacer 21.11.2021 11:57

Hier noch mal klarer von Prof. Franz C. Mayer:

Das fällt alles weg als Handlungsoption, wird den Ländern ausdrücklich VERBOTEN: 2/8


"2/8" deutet an, dass es eine Serie von Tweets ist, die man sich besser im Zusammenhang anschaut:
https://twitter.com/prof_mayer/statu...41943518093323

Das ist wirklich unglaublich dämlich, in der wahrscheinlich bisher schlimmsten Phase der Pandemie, wirksame und nach seiner Argumentation rechtlich mögliche Maßnahmen, die wir vermutlich bald brauchen werden, "ins Feuer zu werfen".

qbz 21.11.2021 12:00

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1634488)
Der Gesetzgeber kann Gesetze ändern. Punkt.

Das ist ein wesentliches Element unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates.

Für Grundgesetzänderungen benötigt man eine 2/3 Mehrheit, für alle anderen Änderungen benötigt man eine einfache parlamentarische Mehrheit.

Logisch. Ist mir nicht unbekannt. :)

Nur wird jedes Gericht dem Hotelier oder Wirt recht geben, der unter Berufung auf die Gültigkeit bis 19.3.22 Gäste bewirtet, oder jedem Ladenbesitzer, der sein Geschäft weiter offen halten will, sollte der Bundestag bis dahin etwas Gegenteiliges beschliessen. (was der Bundestag genau deshalb nicht tun wird.) . Insofern sind das wirklich Sandmännchen Argumente (Sand in die Augen streuen), welche da die Koalition verbreitet und Du aus Sympathie, was ich ja verstehe, verteidigst.

Bleierpel 21.11.2021 12:03

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1634491)

Das ist wirklich unglaublich dämlich, in der wahrscheinlich bisher schlimmsten Phase der Pandemie, wirksame und nach seiner Argumentation rechtlich mögliche Maßnahmen, die wir vermutlich bald brauchen werden, "ins Feuer zu werfen".

Herzlichen Dank an die Freien Demokraten.

qbz 21.11.2021 12:10

Zitat:

Zitat von Bleierpel (Beitrag 1634493)
Herzlichen Dank an die Freien Demokraten.

und grün-rot heben die Hand oder Daumen nach oben...

Rälph 21.11.2021 12:14

Zitat:

Zitat von Bleierpel (Beitrag 1634493)
Herzlichen Dank an die Freien Demokraten.

Bedanken wir uns lieber bei deren Wählern.
Danke:-((

tandem65 21.11.2021 12:15

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 1634495)
und grün-rot heben die Hand oder Daumen nach oben...

Neuwahlen?


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